Urlaub während Wiedereingliederung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Rechtlerin
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Rechtlerin »

Hast du dir auch mal die Kommentare von HopSing angesehen ?

Was ich damit sagen möchte ich, dass es kein Recht auf Urlaub gibt während der st.WE - vergleichbar mit dem Recht auf normalen Urlaub.
Der Betroffene ist währendedessen arbeitsunfähig und kann nur Urlaub nehmen, wenn es der DH und/oder Arzt das befürworten...

Aber Vorsicht ist geboten, dass die Absicherung beim Urlaub bei einem versicherungspflichtigen in Gefahr ist - ich gehe mal davon aus, dass
die Krankenkasse den Urlaub nicht genehmigen wird...

So - ich hoffe das war es jetzt !
Kater-Mikesch
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo HopSing,

nach dieser Vorgabe könnte man meinen, dass du Recht hast.

Aber erstens ist der Link von Juli 2009 und zweitens haben nach dieser Zeit alle Gerichte entschieden, dass natürlich ein BEM auch für Beamte gilt (für dich der Hinweis: auch für nichtbehinderte Beamte) und bei einem BEM keine Dienstbefreiung vorliegt - wäre alleine aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (s. auch AGG) nicht durchsetzbar.

folgend mal ein Link aus Nov. 2011:
http://www.personalabteilung.hu-berlin. ... gliederung

Ich habe übrigens selber Kontakt mit dem Integrationsamt Berlin, die diese (einzelne) Regelung der HU Berlin als Benachteiligung angesehen haben - ruf einfach mal bei der HU an und frag mal nach...das könnte einiges klären.

Deine Interpretation von Dienstfähigkeit und anteiliger Dienstbefreiung hat sich in diesem Fall schon längst überholt - das haben alle gerichtlichen Entscheidungen gezeigt...
Fleissbiene
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Fleissbiene »

Hallo alle zusammen,

vorab möchte ich eine wichtige Sache klarstellen: ich bin wirklich eine neue Userin und kein "alter" User mit Pseudonym. Da aber die Anonymität in diesem Forum gewahrt werden muss, kann ich Euch nur aus diesem Grunde keine echten Namensangaben machen. Wenn man die Schreibstile vergleicht, ist doch auch nichts identisch oder ähnlich. Und so gut kann man Schreibstile nicht türken, um sich für jemand anders auszugeben.

Wisst Ihr, mir gehts wegen meiner Krankheit immer noch ziemlich besch...(und das ist noch geprahlt).Ich wollte eigentlich nur ein echtes Anliegen diskutieren, nicht eine Schlammschlacht begünstigen, ich habe Null Interesse an Letzterem! Ich werde mir alle Eure genannten Quellen zu Gemüte führen. Und, wenn ich dann im März mit Wiedereingliederung starte, werde ich Euch auf dem Laufenden halten. Wir werden dann wahrscheinlich sehen, wer Recht hatte.

Gruß
Fleissbiene
Kater-Mikesch
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Fleissbine, hallo HopSing,

ich denke uns aber vor allen Dingen Fleissbine bringt die doch heftige Diskussion nichts - daher mache ich mal ein Friedensangebot.
Wir beide HopSing habe ja sehr unterschiedliche Ansichten - ich gebe auch zu, dass die gesetzlichen Vorgaben oftmals in der Praxis nicht umgesetzt werden - dann aber meistens zum Nachteil für die Betroffenen.

Wir warten einfach mal ab, wenn Fleissbine die Wiedereingliederung beginnt - dann kann sie uns ja von ihren Erfahrungen berichten...

Wäre das OK?

Kannst ja mal eine kurze Rückmeldung geben...
Fleissbiene
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Fleissbiene »

Joh, das klingt gut.

Ich wünsche euch Allen ein gute Woche.

Gruss
Fleissbiene
Kater-Mikesch
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Fleissbine,

mach die praktischen Erfahrungen bei der stufenweisen WE und berichte davon - ich denke mal HopSing ist nicht mehr zu helfen !
Schwapau
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Schwapau »

**************,

Der letzte Beitrag zeigt, dass hier mal wieder das Stammtisch-Niveau überhand nimmt - das hatten wir ja schon mal !

Ich hoffe dass hier mal die Admins **************, eingreifen - wenn einer jetzt ausfallend wird und beleidigt, **************,
Kater-Mikesch
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich habe ja bereits beim letzten Beitrag versucht, mal wieder auf das Thema zurück zu kommen...

Nochmals:
Am Besten muss der- oder diejenige - in diesem Fleissbine - die praktische Erfahrungen damit machen. Alles andere und die vielen Mutmaßungen sind hier nicht zielförndernd - und Beschimpfungen erst Recht nicht !

Viel Erfolg Fleissbine - ich persönlich würde mich freuen, wenn du mal ein Feedback über deine Erfahrungen geben würdest...
sheela
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von sheela »

Ich habe während meiner Wiedereingliederung als Landesbeamtin NRW keine Krankmeldung vorlegen müssen. Die Angestellten in der gleichen Situation haben Krankengeld bezogen in dieser Zeit und Krankmeldungen vorgelegt. Ich habe Urlaub beantrag und auch nehmen können.
LG
sheela
Kater-Mikesch
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

als Beamtin brauchst du auch keine AU-Bescheinigung - aber du musst doch einen Wiedereingliederungsplan vorlegen - oder?

Ich muss jetzt auch mal HopSing bestehen - und das meine ich Ernst:
Grundsätzlich gelten Beamte während der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung als dienstfähig und benötigen keine Krankmeldung. Sie erhalten
daher auch ihre vollen Dienstbezüge. Lediglich für den Teil der Tätigkeit, für den sie noch nicht eingesetzt werden können, werden sie vom Dienst befreit. Während der
für die Wiedereingliederung vereinbarten Stundenzahl müssen sie ihre volle Arbeitsleistung erbringen...

Trotzdem ist das BEM bzw. die stufenweise WE auch auf die Beamten anzuwenden - es gibt halt Unterschiede zu den Angestellten in Bezug auf Bezahlung und Krankmeldung...
Die Kollegen die ich bisher kannte, hatten immer einen Wiedereingliederungsplan dem Dienstherr vorgelegt, ich bin davon ausgegangen, dass dies gleichzeitig die AU-Bescheinigung ist...

Aber grundsätzlichen Anspruch auf Urlaub hat man meiner Meinung trotzdem nicht, ich gehe aber mal davon aus, dass auf Nachfrage bei einer längeren Wiedereingliederung die Anfrage auf Urlaub wohlwollend genehmigt wird - zum ja keine Krankmeldung wie bei den Angestellten vorliegt...
Der behandelnde Arzt könnte aber trotzdem der Meinung sei, dass ein Urlaub die WE gefährdet...wenn man den Urlaub bei Arzt und Dienstherr mit vernünftigen Argumenten begründet, wird man diese vermutlich auch bekommen...
arme Sau
Moderator
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Re: Urlaub während Wiedereingliederung

Beitrag von arme Sau »

Hallo Fleißbiene,

ich sperre das Thema erst mal. Gerät wieder einmal aus den Fugen!
Bitte melde dich bei uns wenn deine WE läuft, dann mach ich das Thema noch einmal auf damit du ein Feedback geben kannst.
Würden wir uns alle freuen!
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Gesperrt