Anspruch auf Dienstzeugnis
Verfasst: 20. Jan 2013, 12:45
Hallo Leute,
ich bin Anwärterin im mD in der Finanzverwaltung. Mein Beamtenverhältnis auf Widerruf endet ja mit bestehen der Prüfung.
Nun wollte ich bei meinem Dienstherren ein Dienstzeugnis für Bewerbungszwecke beantragen, da mein beruflicher Werdegang unsicher ist. Ich werde voraussichtlich kein Beamter auf Probe durch erhebliche gesundheitliche Probleme. Daher wollte ich mich nun bewerben und hatte letztens Gespräch mit ihm.. er meint ich hätte kein Anspruch, doch nach § 85 BBG muss er mir doch eins ausstellen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Wie sieht Ihr das?
Liebe Grüße Jule
ich bin Anwärterin im mD in der Finanzverwaltung. Mein Beamtenverhältnis auf Widerruf endet ja mit bestehen der Prüfung.
Nun wollte ich bei meinem Dienstherren ein Dienstzeugnis für Bewerbungszwecke beantragen, da mein beruflicher Werdegang unsicher ist. Ich werde voraussichtlich kein Beamter auf Probe durch erhebliche gesundheitliche Probleme. Daher wollte ich mich nun bewerben und hatte letztens Gespräch mit ihm.. er meint ich hätte kein Anspruch, doch nach § 85 BBG muss er mir doch eins ausstellen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Wie sieht Ihr das?
Liebe Grüße Jule