Ich habe ein Problem. Ich absolviere grad meine Ausbildung im g.t.D. in NRW. Im Rahmen der Dienstrechtanpassung (Gesetzesentwurf in der 1. Lesung) sollen die Berücksichtigung meiner Vordienstzeiten bei der Berechnung meine Bezüge nicht angerechnet werden. Das würde heißen, dass meine Ausbildungszeiten, Berufserfahrungen etc. nicht angerechnet werden und ich grade mal mit der Stufe 2 in den Dienst einsteige. Das würde zur Aufrechterhaltung meines Lebensstandards nicht ausreichen (vor meiner Ausbildung habe ich in der freien Wirtschaft mehr verdient!!). Viele meiner Anwärterkollegen geht es ähnlich (Einige müssten staatliche Hilfen beantragen) ! Wir überlegen uns nach der Ausbildung, wieder in freie Wirtschaft einzusteigen, sofern noch möglich!

Wer weiß näheres zur o.g. Reform?
Was kann ich dagegen machen? (Tipps erwünscht, falls möglich!)
Beste Grüße!