Hallo,
kann ich als Beamtin (bisher privat vers.) während einer Beurlaubung aus "sonstigen Gründen) ohne Bezüge u. ohne Beihilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden? Hat hier jemand Erfahrungen? Im Internet liest man, dass Beamte versicherungsfrei sind u. daher nicht nach § 10 SGB V familienversichert werden können. Als ich vor 20 J. wegen Kind beurlaubt war, funktionierte die Familienmitversicherung problemlos. Jetzt würde ich gern bis zur Pension beurlaubt sein u. solange eine Anwartschaft in der PKV zahlen.
Danke für Infos!
Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubung?
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun
Ja.Doro hat geschrieben:Hallo,
kann ich als Beamtin (bisher privat vers.) während einer Beurlaubung aus "sonstigen Gründen) ohne Bezüge u. ohne Beihilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden?
Gruß aus der Anstalt.
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun
Kleine Ergänzung:
Beamte, Richter und Soldaten sind nicht "einfach so" versicherungsfrei. Es sind noch weitere Voraussetzungen erforderlich, nämlich
oder
Gerda Schwäbel
Beamte, Richter und Soldaten sind nicht "einfach so" versicherungsfrei. Es sind noch weitere Voraussetzungen erforderlich, nämlich
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V hat geschrieben:...wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
oder
Viele Grüße§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V hat geschrieben:...wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.
Gerda Schwäbel
Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun
Hallo Gerda Schwäbel,
Wir haben zwischenzeitlich eine Pflichtversicherung in Deutschland und diese gilt auch für Beamte.
Richtig ist, dass der beurlaubte Beamte ohne Beihileansprüche und Bezüge und sonstigen Einkünften, sich in der Familienversicherung des Ehepartners mitversichern kann.
Gruß Steinbock
Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung gibt es nicht mehr.Gerda Schwäbel hat geschrieben:Kleine Ergänzung:
Beamte, Richter und Soldaten sind nicht "einfach so" versicherungsfrei.
Wir haben zwischenzeitlich eine Pflichtversicherung in Deutschland und diese gilt auch für Beamte.
Dies war überhaupt nicht gefragt.
Es sind noch weitere Voraussetzungen erforderlich, nämlich
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V hat geschrieben:...wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
oderViele Grüße§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V hat geschrieben:...wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.
Gerda Schwäbel
Richtig ist, dass der beurlaubte Beamte ohne Beihileansprüche und Bezüge und sonstigen Einkünften, sich in der Familienversicherung des Ehepartners mitversichern kann.
Gruß Steinbock
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun
Lieber Steinbock,
Anstaltszauber hat die Frage von Doro knapp aber korrekt mit "ja" beantwortet. Ich habe diese Antwort ergänzt (also keinesfalls widersprochen) in dem ich versucht habe Doro gedanklich nachvollziehen zu lassen, weswegen die von ihr an anderer Stelle gefundene Information
War das schon immer so?
Oder ist das ein Phänomen der letzten Jahre? Wenn ja, ist das plötzlich aufgetreten (Unfall) oder war es ein schleichender Prozess (Erkrankung)?
Der worst case wäre natürlich - ich will es gar nicht aussprechen - dass Sie mit dem grausamen Schicksal geschlagen sind, dass Sie im wirklichen Leben auf den Namen Markus hören und eine lange Beziehung zur Stadt Düsseldorf gepflegt haben.
Mich fröstelt
Gerda Schwäbel
Anstaltszauber hat die Frage von Doro knapp aber korrekt mit "ja" beantwortet. Ich habe diese Antwort ergänzt (also keinesfalls widersprochen) in dem ich versucht habe Doro gedanklich nachvollziehen zu lassen, weswegen die von ihr an anderer Stelle gefundene Information
zwar manchmal zutrifft aber nicht immer. Dass Sie sogar solche einfachen Zusammenhänge nicht erkennen, finde ich tragisch. Das passt gar nicht zu den Eigenschaften, die man dem Steinbock im allgemeinen zuschreibt.Im Internet liest man, dass Beamte versicherungsfrei sind u. daher nicht nach § 10 SGB V familienversichert werden können
War das schon immer so?
Oder ist das ein Phänomen der letzten Jahre? Wenn ja, ist das plötzlich aufgetreten (Unfall) oder war es ein schleichender Prozess (Erkrankung)?
Der worst case wäre natürlich - ich will es gar nicht aussprechen - dass Sie mit dem grausamen Schicksal geschlagen sind, dass Sie im wirklichen Leben auf den Namen Markus hören und eine lange Beziehung zur Stadt Düsseldorf gepflegt haben.
Mich fröstelt
Gerda Schwäbel
Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun
Hallo Gerda Schwäbel,
soll dies ein versuchter Vortrag für die Bütt beim Düsseldorfer Fasching sein ?
Sie liegen in bezug auf meine Person völlig daneben:
1. ist mein Vorname nicht Markus,
2. trifft auch die Stadt Düsseldorf nicht zu.
Gruß vom Steinbock
soll dies ein versuchter Vortrag für die Bütt beim Düsseldorfer Fasching sein ?
Sie liegen in bezug auf meine Person völlig daneben:
1. ist mein Vorname nicht Markus,
2. trifft auch die Stadt Düsseldorf nicht zu.
Gruß vom Steinbock