Pension
Moderator: Moderatoren
Re: Pension
Bist Du jünger als 60 zählt die Differenz Deines jetzigen Alters bis zum 60. zu zwei Drittel als Zurechnungszeit. Dazu Deine 26 Dienstjahre. Die Gesamtzeit multiplizierst Du mit 1,79375. Denke mal, dieser Faktor gilt zur Zeit noch einheitlich in Deutschland. Dann erhältst Du Deinen Ruhegehaltsatz, also eine Prozentzahl. Hast Du einen Satz von 60 bekommst Du 60 Prozent Deiner jetzigen ruhegaltfähigen Bezüge als Pension.
- Bundesfreiwild
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Re: Pension
Bei A7 wird es kaum viel mehr als die Mindestpension sein. Muss man sich vom Versorgungsservice ausrechnen lassen.
Re: Pension
Sollte es doch mehr werden als die Mindestpension, dann musst Du allerdings noch von der errechneten Pension 10,8 Prozent Versorgungsabschlag abziehen... 

Re: Pension
Hier im Forum gibt es diverse Links zu Pensions rechnern. Einfach mal suchen.
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http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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