Wechsel von Bundesbeamte zu Landesbeamte möglich?

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LiSiBo1974
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Wechsel von Bundesbeamte zu Landesbeamte möglich?

Beitrag von LiSiBo1974 »

Kann man als Bundesbeamte (gelernt bei der Deutschen Bundespost Telekom) zur Stadt Hamburg als Landesbeamte abgeordnet und versetzt werden?

Die Ausländerbehörde sagt "nein", verweist mich auf das Hamburgischem Beamtengesetz (HmbBG) und der Hamburgischen Laufbahnverordnung (HmbLVO) mit der Grundlage des § 7 Abs. 3 BeamtStG und lädt mich trotzdem zum Vorstellungsgespräch ein.

Die würden mich, wenn über das Angestelltenverhältnis einstellen.....


Irgendwas stimmt da nicht, aber ich weiß nicht was....
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Bundesfreiwild
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Re: Wechsel von Bundesbeamte zu Landesbeamte möglich?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine Versetzung Bund/Land ist meist mit erheblichen Hintergrundsaufwand verbunden. Soviel ich weiss, sind die jeweiligen Pensionskassen betroffen.
Die Abordnung von T zur BA ist nur im Vordergrund für den Beamten eine Abordnung, im Hintergrund ist das ein Leih- und Zeitarbeitsvertrag zwischen der T/Viv und der BA.
Genauso läuft auch die Konstruktion zum Jobcenter.

Die Posten im mittleren Dienst sind ja eh nur noch Angestelltenposten, die in der Regel nicht höher dotiert sind als A7. Im gehobenen Dienst gibts auch noch Beamte.

WENN man also jetzt unbedingt von der T aus zum Land will, kann die Telekom dies in einer "Abordnung" organisieren, wieder im Hintergrund ein Leih- und Zeitarbeitsvertrag mit der BA oder dem Jobcenter. Eine richtige echte Einstellung als Tarifkraft im Angestelltenverhältnis bei BA oder Jobcenter wäre nur möglich, wenn man das Bea-Verhältnis bei der T beenden lassen würde. Dann ist man aber kündbarer Angestellter bei der BA oder Jobcenter. Und die Kündigung kann schneller kommen als man denkt.

Wenn überhaupt, dann nur mit einer Übernahme ins Beamtenverhältnis bei BA - beim Jobcenter gibts -meine ich -gar keine Beamtenposten. Was auch der Grund war, warum sich die Beamten der BA nicht so ohne Weiteres zu den Jobcentern versetzen liessen.

Bitte die Wortwahl genau trennen: Eine Versetzung ist beamtenrechtlich der tatsächliche und endgültige Wechsel von einem Ressort oder einer Behörde zur anderen, mit allen Konsequenzen, wie andere Pensionskasse oder andere Krankenkassenmodalitäten beim Land.
Eine Abordnung - im Falle BA/Jobcenter - nur eine Pseudoabordnung, da ein LuZ-Vertrag im Hintergrund steht - aber Abordnung zu nennen.
Kein endgülter Wechsel zu einer anderen Einheit. Man ist mit Zugehörigkeit und Gehalt der T weiterhin verbunden, macht nur die Arbeit bei BA oder Jobcenter.

Wenn du also jetzt von "Versetzung" redest, gehen bei BA oder Jobcenter natürlich die roten Lampen an. Also rede lieber erstmal von einer Abordnung und wenn es passt, kann man ja nach einiger Zeit mal fragen, wie es mit einer kompletten Übernahme und Versetzung zum Land aussieht.

Der einzig sichere Weg ist: Abordnung durch die T - dabei ist es egal, ob der Posten bei der BA oder im Jobcenter als Beamtenposten oder als Angestelltenposten auf dem Papier steht, denn nach wie vor wird man von der T bezahlt und die BA oder das Jobcenter leistet eine Zahlung an die Telekom im Rahmen eines LuZ-Vertrages.
Meine Güte, die Personaler bei der BA und den Jobcentern wissen doch, wie es läuft.
Wenn man jemand haben will, dann verhandelt man mit Vivento, dann gibts von der T aus eine Abordnung und von der BA/Jobcenter aus einen LuZ-Vertrag mit der T.
Völlig wurscht, wie der Posten deklariert ist.
LiSiBo1974
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Re: Wechsel von Bundesbeamte zu Landesbeamte möglich?

Beitrag von LiSiBo1974 »

Eine Abordnung ist lt. Vivento nicht möglich, da der Dienstposten zu dem gehobenen Dienst zugeordnet ist und ich dafür keine Prüfung abgelegt habe. Ich könnte nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch aber zum TV-9L einen Arbeitsvertrag unterschreiben und meinen Beamtenstatus ruhen lassen. Soweit ich anhand der Tariftabellen gesehen habe, mache ich wohl finanzielle Verluste.
Da tauchen die nächsten Fragen auf...wie geht es weiter, wenn die Ausländerbehörde in Hamburg im Rahmen der geseztl. vorgeschriebenen Probezeit das Arbeitsverhältnis wieder kündigt? Muss mir dann die Vivento mir in Hamburg neue Jobs anbieten oder kann sie verlangen, dass ich zum bisherigen Ort zurückziehe? Ruht auch das Mitgliedsverhältnis mit allen drum und dran bei der privaten Krankenkasse?
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Bundesfreiwild
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Re: Wechsel von Bundesbeamte zu Landesbeamte möglich?

Beitrag von Bundesfreiwild »

1. Die Vivento wird einem immer genau dort Jobs anbieten, wo man nicht wohnt und wohin man möglichst weit fahren muss. Und keine Jobs im Konzern, sondern bei VCS.
Wer einmal den normalen Konzernarbeitsplatz verlassen hat, ist der Willkür ausgeliefert. Es geht gar nicht darum, dass man zum alten Wohnort/Dienstort umziehen müsste, sondern darum, dass der Bea weit fahren oder umziehen MUSS.
Meine Güte, kapiert es doch endlich. Es geht nicht darum, dass Leute in Beschäftigung sind, es geht darum, Beamte so mit Unbequemlichkeiten zu "versorgen", dass sie -egal auf welchem Wege- die T verlassen.

2. Ein ruhend gestelltes Bea-Verhältnis (z.B. wegen eines Arbeitsvertrages bei einer anderen Behörde) ruht nur so lange, wie der Beamte sein Einkommen aus einem solchen Vertrag bezieht. Sobald der endet, lebt das Beamtenverhältnis wieder auf. Der Dienstherr hat ja eine Alimentierungspflicht. Eiiigentlich. Es gab in der Vergangenheit Probleme, weil diese Ruhendstellung einen Endetermin hat. Und da wollte die Telekom bei einer vorzeitigen Beendung des Arbeitsvertrages nicht vor dem Endetermin wieder in die Bea-Alimentation einsteigen. Oder auch vor dem beantragten Endetermin aus UoB zurückkommen wollte. Falls man also tatsächlich eine Ruhendstellung machen will, unbedingt darauf achten, dass da drin steht, dass -egal aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis anderswo beendet wird - auch die Ruhendstellung sofort endet und das Beamtengehalt sofort wieder gezahlt wird.

3. Die finanziellen Nachteile bei einem Wechsel zum Land ist der T bewusst. Deshalb zahlt sie -jedenfalls bei einem VOLLSTÄNDIGEN Wechsel - also einer tatsächlichen Versetzung zu einer Landesbehörde, mittlerweile 5-stellige Beträge in mittlerer Höhe, um einen Ausgleich dafür zu schaffen. Wenn es zu einer anderen Bundesbehörde geht, nur einen Bonus im untersten 5-stelligen Bereich.
Leider oder auch zum Glück - je nach Betrachtungsweise - ist der Beamtenlaufbahnquatsch in den meisten Behörden noch intakt. Und deswegen klappts auch - als Beamtenabordnung - nicht mit der Besetzung auf höherwertigere Posten in der nächsthöheren Laufbahn. Die bestehen da immer noch auf Laufbahnprüfungen, deren Sinn sich mir nicht mehr wirklich erschliesst, da die meisten Tätigkeiten in Behörden mittlerweile Learning-by-doing-Aufgaben sind, die sich jeder mit entsprechendem IQ auch beibringen lassen kann. Deshalb die Frage eines Angestelltenarbeitsvertrages. DANN gehts auch ohne Laufbahnprüfung, wenn man es aufgrund von Berufserfahrung machen kann.

Egal wie - auf JEDEN Fall würde ich mich mit einem Anwalt zusammensetzen, der eine evtl. Vereinbarung mit der Telekom, genauso aber auch den Arbeitsvertrag einer anderen Behörde auf Fallstricke und Nachteile untersucht. Alles ist verhandelbar, man muss nur aufpassen, dass man nicht über den Tisch gezogen wird.

Was die Krankenkasse betrifft, da muss am besten die KKasse selbst Auskunft erteilen.
registerbeamter
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Re: Wechsel von Bundesbeamte zu Landesbeamte möglich?

Beitrag von registerbeamter »

Bundesfreiwild hat geschrieben:1. Die Vivento wird einem immer genau dort Jobs anbieten, wo man nicht wohnt und wohin man möglichst weit fahren muss. Und keine Jobs im Konzern, sondern bei VCS.

3. Die finanziellen Nachteile bei einem Wechsel zum Land ist der T bewusst. Deshalb zahlt sie -jedenfalls bei einem VOLLSTÄNDIGEN Wechsel - also einer tatsächlichen Versetzung zu einer Landesbehörde, mittlerweile 5-stellige Beträge in mittlerer Höhe, um einen Ausgleich dafür zu schaffen. Wenn es zu einer anderen Bundesbehörde geht, nur einen Bonus im untersten 5-stelligen Bereich.
Leider oder auch zum Glück - je nach Betrachtungsweise - ist der Beamtenlaufbahnquatsch in den meisten Behörden noch intakt. Und deswegen klappts auch - als Beamtenabordnung - nicht mit der Besetzung auf höherwertigere Posten in der nächsthöheren Laufbahn. Die bestehen da immer noch auf Laufbahnprüfungen, deren Sinn sich mir nicht mehr wirklich erschliesst, da die meisten Tätigkeiten in Behörden mittlerweile Learning-by-doing-Aufgaben sind, die sich jeder mit entsprechendem IQ auch beibringen lassen kann. Deshalb die Frage eines Angestelltenarbeitsvertrages. DANN gehts auch ohne Laufbahnprüfung, wenn man es aufgrund von Berufserfahrung machen kann.

Egal wie - auf JEDEN Fall würde ich mich mit einem Anwalt zusammensetzen, der eine evtl. Vereinbarung mit der Telekom, genauso aber auch den Arbeitsvertrag einer anderen Behörde auf Fallstricke und Nachteile untersucht. Alles ist verhandelbar, man muss nur aufpassen, dass man nicht über den Tisch gezogen wird.

Was die Krankenkasse betrifft, da muss am besten die KKasse selbst Auskunft erteilen.

....klar der ehemalige Postbeamte kann sich ja auch in den OP stellen und etwas an den Leuten schnippeln...ist ja alles anlernbar...

mal im Ernst man merkt die Unterschiede ober einer nur angelernt seine Sachbearbeitung macht oder vom "Fach" ist.
Deshalb haben ja die Jobcenter teilweise so eine schlechte Sachbearbeitunng, da die Leute überhaupt keine SGB-Grundkenntnisse bzw. Verwaltungsrecht haben.
Im Programm angelernt und Schnellkurs in Hartz IV...auf die Leute fertig los.

Genau dieses ist ja alles anlernbar hat die Qualität in allen Verwaltungsbereichen nach unten gedrückt.


Sinnvoller wäre vor Übernahme einen Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Muss ja nicht als Anwärter mit Prüfung laufen, sondern eher wie eine intensive Weierbildung.

Grüße
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
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