Sooo viele Fragen zu:DDU,55 Regelung,Resturlaub

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Maxi
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Sooo viele Fragen zu:DDU,55 Regelung,Resturlaub

Beitrag von Maxi »

Hallo, ich bin neu im Forum und habe schon viele nützliche Dinge gelesen. Meine Fragen gibt es zwar auch schon in ähnlicher Form, aber doch nicht so, wie ich sie gern stellen möchte oder gestellt habe.
Es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. Bin entsorgte Viventobeamtin.

1. Mein momentanes Alter ist 52 Jahre Beamtin/. In jungen Jahren Vollzeit gearbeitet beim Fernmeldeamt, dann volle 15 Jahre zu Hause, danach Teilzeit bei Vivento/ARGE. Komme jetzt in die DDU. Bekomme dann meine Mindestpension, ist eben so viel wie ich verdient habe! Wie lange bleibt man dort, bzw. kann man dort bleiben, wenn der Arzt einem die DDU später bei erneuter Vorsprache erneut bestätigt? Bis „for ever„ zum richtigen Renteneintrittsalter mit immer wieder Erscheinen beim Amtsarzt? Oder ist das Thema irgendwann mal durch? Telekom bzw. Vivento will einen ja doch nicht zurück.

2. Besteht die Möglichkeit aus einer DDU in die 55 Regelung bei der Telekom zu wechseln?
Wenn ja, ist das dann von Vorteil oder eher von Nachteil für einen, der nur Mindestansprüche/Pension hat?
Wenn nein, bleibe ich ewig DDU bis zum Rentenalter?
Hat jemand eine email/Anschrift vom Service PST/VCS für mich? Was gibt man an oder haben die alle Daten?

Punkt 1 und 2 hängen mit den Fragen sehr eng zusammen und können gern zusammen beantwortet werden. Danke.

3. Habe noch Resturlaub, volle 6 Wochen, aus dem Jahr 2012, zu bekommen. AU läuft aus zum 12.12.2012 und braucht lt. Schreiben der Telekom nicht verlängert werden, da ich in DDU versetzt werden soll. Was muss/sollte ich machen, um ihn nicht verfallen zu lassen? Kann ich ihn mir auch auszahlen lassen? Angestellte wohl ja aber Beamte machen es wo geltend ?

4. Muss man eine ehrenamtliche Tätigkeit, die man neu aufnehmen möchte, während einer DDU dem Arbeitgeber anzeigen? Besucherdienst bei einer Hilfsorganisation. Unentgeltlich. Möchte ja nicht nur zu Hause rumsitzen und Trübsal blasen.

5. DDU Widerspruchsfrist läuft Mitte Dezember ab. Wie lange muss ich dann noch warten, bis ich die Versetzung in die DDU bekomme? Erfahrungswerte?
Gruß Maxi
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Bundesfreiwild
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Re: Sooo viele Fragen zu:DDU,55 Regelung,Resturlaub

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also:
Wenn man erstmal in der DDU ist, bleibt man auch dort. Es sei denn, man würde gegen die Zurruhesetzung Widerspruch einreichen und auf Reaktivierung klagen.
Nur im Falle einer gelungenen Reaktivierung könnte man dann evtl. mit 55 den 55-er-Vorruhestand nehmen.
Allerdings würde das finanziell eigentlich kaum einen Unterschied machen, wenn man auf Mindestpensionsniveau ist. Ich würde mal sagen, da lohnt sich die Mühe nicht.
Und die T würde auch wirklich alles tun, um eine Reaktivierung zu verhindern.

Wahrscheinlich wird es so laufen, dass man nach 2 Jahren nochmal zu einer Pflichtuntersuchung beim Amtsarzt muss, zur Kontrolle, ob man nun nicht doch wieder dienstfähig sein könnte. Da die T einen ja nicht wirklich zurück haben will, einfach zu diesem Termin ein Attest des behandelnden Arztes mitbringen, dass man weiterhin Beschwerden hat, die die Wiederaufnahme des Dienstes versagen. Und vielleicht den Amtsarzt darauf ansprechen, dass man endgültig dienstunfähig erklärt werden möchte, dann erübrigen sich auch nochmalige Amtsarzttermine zur Überprüfung einer eventuellen Dienstfähigkeit.

Da deine AU zum 12.12. endet, hast du ja bis zum Termin der DDU Zeit, deinen Urlaub abzuwickeln. Das ist auch die Regel, wenn jemand länger krank war, dass er seinen Jahresresturlaub dann DIREKT im Anschluss an die Krankheitsbeendigung abwickelt. Somit wird sich erübrigen, dass der Urlaub ausgezahlt werden muss, denn du kannst ihn ja abwickeln (auch wenn du ihn jetzt gerade nicht brauchst, weil du eh zu Hause bist). Auch all die zu-Hause-Hocker von Vivento müssen ihren Urlaub abwickeln, obwohl sie nicht zum tatsächen Dienst antreten. Du wirst nachher nicht damit argumentieren können, dass du den Urlaub nicht hattest abwickeln können nach Beendigung der Krankheit. Also reiche ihn offiziell zur Abwicklung ein. Dann kannst/musst du ihn noch abwicklen, bis die DDU eintritt - Das passiert in VCS/Vivento meist ziemlich schnell nach Ablauf der Widerspruchsfrist und wenn der Betriebsrat keine Bedenken geäußert hat. Könnte also sein, dass die T es sogar noch zum Jahresende schafft. Da sollte man mal mit dem PST Kontakt aufnehmen, ob und wie man es arrangiert, dass die Zurruhesetzung erst frühestens zu dem Termin kommt, wenn der Alt-EU abgewickelt ist.
Allerdings - kommt man ins neue Jahr, kommen ja auch schon wieder paar Tage EU-Anspruch dazu, solange man nicht in DDU ist. ist also die Frage, wie sie das machen wollen.

Solltest du den Jahresurlaub bis zum Ruhesetzungstermin nicht komplett abgewickelt bekommen, dann kannst du beantragen, dass die der Rest ausgezahlt wird, mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europ. Gerichtshofes. Wird wohl zunächst mal nicht laufen, bis das erste Beamten-Klageverfahren auf Auszahlung als Präzedenzfall ein Urteil geliefert hat.

Ehrenamtliche Tätigkeit OHNE Honorar ist KEINE Erwerbstätigkeit. Ehrenamtlich kannst du dich rund um die Uhr beschäftigen, ohne dass es Dienstherrn oder Finanzamt interessiert. Selbst wenn dir eine Organisiation einen kleinen Kostenausgleich (z.B. für Sprit) bezahlte, wäre dies kein Erwerbseinkommen.
Wird erst interessant, wenn man tatsächlich einen regulären Job machen würde, 400E-Job oder sonstwas, wo man in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen und ein regelmässiges Einkommen beziehen würde.
Dies muss man dann dem PST zur Genehmigung melden. In der Regel nur eine Formalität, solange die Pensionshöchstgrenze mit dem Zusatzeinkommen nicht überschritten wird. Hauptinteresse liegt dann beim Finanzamt, dem man mit der Jahres-Steuererklärung das zusätzliche Einkommen melden muss.

PST:
Am sinnvollsten ist es, eine Anfrage per E-Mail zu stellen: pst@telekom.de - die Hotline war die letzte Zeit permanent besetzt. SAP-/Personalnummer angeben.
Da PST auch übers Jahr in eine eine Einheit wechselt, ist der schriftliche Nachrichtenverkehr vielleicht der beste.
Die Antworten kommen recht zügig.
Torquemada
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Re: Sooo viele Fragen zu:DDU,55 Regelung,Resturlaub

Beitrag von Torquemada »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Wird erst interessant, wenn man tatsächlich einen regulären Job machen würde, 400E-Job oder sonstwas, wo man in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen und ein regelmässiges Einkommen beziehen würde.
... Hauptinteresse liegt dann beim Finanzamt, dem man mit der Jahres-Steuererklärung das zusätzliche Einkommen melden muss.
Hinweis: 400-Euro-Jobs bzw. demnächst 450-Ezro-Jobs müssen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden (dürfen sie auch gar nicht).

Noch was WICHTIGES: wenn du mehr als 400 Euro (demnächst 450 Euro) bei einem Arbeitgeber verdienen kannst, ihm unbedingt vorher mitteilen, dass du Beamtin in Ruhestand bist. Muss nämlich bei der Anmeldung bei den Sozialversicherungen berücksichtigt werden.
Maxi
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Re: Sooo viele Fragen zu:DDU,55 Regelung,Resturlaub

Beitrag von Maxi »

Hallo, Danke erst einmal für die Antworen. Mal sehen wie es weiter geht.

Gruss Maxi
Gruß Maxi
Rudolf_2
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Re: Sooo viele Fragen zu:DDU,55 Regelung,Resturlaub

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Torquemada",
Noch was WICHTIGES: wenn du mehr als 400 Euro (demnächst 450 Euro) bei einem Arbeitgeber verdienen kannst, ihm unbedingt vorher mitteilen, dass du Beamtin in Ruhestand bist. Muss nämlich bei der Anmeldung bei den Sozialversicherungen berücksichtigt werden.
Das ist eigentlich völlig unerheblich, denn die Sozialversicherungsabgaben fallen sowieso an! Die fließen dann ins Säckel der Deutschen Rentenversicherung, es sei denn, Du hast als Angestellte(r) vor der Beamtenzeit noch anrechenbare Rentenzeiten erwirtschaftet. Dann erhöhen sie sogar Deinen eigenen Rentenanspruch, allerdings wirkt das erst ab der Regelaltersgrenze!
Unterhalb der sozialversicherungspflichtigen Grenze ist es auch nur für den Arbeitgeber interessant, weil er sich dann die pauschalen Krankenkassenbeiträge sparen kann!
Gruß
Rudolf