Schreiben von der Rentenversicherung

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egyptwoman
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von egyptwoman »

@fachkraft und Rudolf_2: kommt mal wieder runter, wir sind nicht hier um uns gegenseitig Beleidigungen an den Kopf zu werfen. Es gibt in jedem Forum so auch hier eine Nettikette, die ist einzuhalten. Wenn ihr Probleme miteinander habt dann regelt das bitte per PN und nicht offen im Forum wo jeder das Lesen kann.
Ihr kennt euch noch nicht mal persönlich wie ich annehme, deswegen frage ich mich warum ihr euch hier so angiften müsst.

egyptwoman
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Bundesfreiwild
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Fakt ist: Der 55-er-Vorruhestand ist eine Sonderregelung bei der Telekom und ist ENDGÜLTIG. In den Schriften zur 55-er-Vorruhestandsregelung steht klipp und klar drin, dass man beidseits kein Reaktivierungsverfahren anstreben kann. Es gibt dann auch keine amtsärztlichen Überprüfungen mehr.
Beim beidseitig (Telekom und Beamter) vereinbarten Ruhestand (auf Antrag wohlgemerkt), ist dies eine endgültig besiegelte Angelegenheit.

Die Versetzung in den Ruhestand wegen dauerhafte Dienstunfähigkeit dagegen ist meist ein einseitiger Akt (sofern nicht vom Beamten beantragt) des Dienstherren. Und diese Ruhestandsversetzung dauert auch nur so lange an, wie Dienstunfähigkeit vorliegt. Sie ist also erstmal nicht als endgültig anzusehen. Der Dienstherr kann sie durch eine Reaktivierungsuntersuchung oder seitens des Beamten auf eigenen Antrag (wenn diese scheitert auch über eine Reaktivierungsklage) rückgängig machen.

Haben Beamte das 50. Lebensjahr bereits vollendet und sind seit der Zurruhesetzung mind. 5 Jahre vergangen, so ist für die Reaktivierung die Zustimmung des Beamten erforderlich. Heisst also: Ü50 alt + 5 Jahre "Überprüfungszeitraum", danach ist keine Zwangs-Reaktivierung durch den Dienstherrn mehr möglich.

Also:
Mit dem Spezial-55-VORruhestand der Telekom ist man in beidseitigem Einverständnis und nicht zurückholbar und ohne Überprüfungsuntersuchungen endgültig im Ruhestand.
Außerdem mit Ü50 plus 5 nach Zuruhesetzung vergangener Jahre (sofern der Beamte nicht unbedingt wieder in den Dienst will).
Und mit dem Erreichen des regulären Pensionsalters.

Bedeutet: Alle, die NICHT mit der 55-er-Vorruhestandslösung in den Ruhestand gehen,
die nicht schon 50 oder älter sind und bereits 5 Jahre im Ruhestand sind
und alle, die deutlich jünger in den Ruhestand sind als mit 50
können zu Dienstfähigkeitsüberprüfungen befohlen werden.
Fachkraft
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Fachkraft »

Ich bin weit unter 50 und bin seit 2007 im Vorruhestand und ich war nicht bei der Telekom, sondern bei der Post.
Soll ich mir ein neues Knie zulegen, damit ich dann wieder Briefe austragen kann?

Wenn ich mir die ganzen Faulkranken angucke, die Marathons mitlaufen können, andere Sportarten betreiben und auch noch anderweitig arbeiten gehen können, wird mir schlecht, weil die es schaffen, einen auf krank zu machen, obwohl sie es nicht sind.
Ich kann nicht arbeiten gehen, weil ich kaum laufen und gar nicht schwer tragen kann.
Meinem Hobby Radfahren kann ich auch nicht mehr nachgehen.
Aber die angeblichen Scheintoten wissen einfach wie man betrügt und lügt.
Rudolf_2
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Rudolf_2 »

Nein, denn die "Scheintoten" sowohl bei der Post AG, als auch bei der Telekom AG nutzen nur die "Gunst" der Stunde, und verabschieden sich, WEIL der sog. "Dienstherr" hier mitspielt!
Post und Telekom sind heilfroh über jeden, der mehr oder weniger "freiwillig" geht. Wenn bei dem einen oder dem anderen halt ein wenig "nachgeholfen" werden muss, wen kümmert´s?
Mein eigener Bruder war bei der Post und ist nun ebenfalls im Ruhestand, und zwar, weil er sich hat an der Wirbelsäule operieren lassen! ER wollte es so, und die Post hatte nichts dagegen einzuwenden, dass er danach gleich in die DDU verschwand...

Leichter, als diese beiden Firmen macht es einem heutzutage keiner! Beide Seiten müssen nur wollen!
Gruß
Rudolf
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Bundesfreiwild
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Um dem fraglichen Hin- und Her zur "dauerhaften" oder "endgültigen" Zurruhesetzung eine rechtlich korrekte Antwort aufsetzen zu können, habe ich jetzt mal unser PST angemailt und um umfassende Aufklärung gebeten. Werde es hier veröffenltichen, sobald die Antwort bei mir einschlägt.
postdeppvomdienst
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von postdeppvomdienst »

Rudolf_2 hat geschrieben:Nein, denn die "Scheintoten" sowohl bei der Post AG, als auch bei der Telekom AG nutzen nur die "Gunst" der Stunde, und verabschieden sich, WEIL der sog. "Dienstherr" hier mitspielt!
Post und Telekom sind heilfroh über jeden, der mehr oder weniger "freiwillig" geht. Wenn bei dem einen oder dem anderen halt ein wenig "nachgeholfen" werden muss, wen kümmert´s?
Mein eigener Bruder war bei der Post und ist nun ebenfalls im Ruhestand, und zwar, weil er sich hat an der Wirbelsäule operieren lassen! ER wollte es so, und die Post hatte nichts dagegen einzuwenden, dass er danach gleich in die DDU verschwand...

Leichter, als diese beiden Firmen macht es einem heutzutage keiner! Beide Seiten müssen nur wollen!


:( falsch: nicht jeder geht freiwillig mit 1400 euro brutto vorzeitig in ruhesteand. wir hatten letztes jahr den fall einer alleinerziehenden 38 jährigen zustellerin, welche absolut gegen ihren willen "geschickt" wurde!! 2 bandscheibenvorfälle, das war´s für sie! alle bemühungen ihreseits eine stelle ohne körperliche arbeit zu bekommen gingen in ´s leere!!!! :?
adéadé
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von adéadé »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Um dem fraglichen Hin- und Her zur "dauerhaften" oder "endgültigen" Zurruhesetzung eine rechtlich korrekte Antwort aufsetzen zu können, habe ich jetzt mal unser PST angemailt und um umfassende Aufklärung gebeten. Werde es hier veröffenltichen, sobald die Antwort bei mir einschlägt.
Gab es Antwort? Wohl eher nicht, da Du nichts mehr geschrieben hast.
adéadé
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von adéadé »

postdeppvomdienst hat geschrieben: :( falsch: nicht jeder geht freiwillig mit 1400 euro brutto vorzeitig in ruhesteand.
Wieso brutto? Es sind für Alleinstehende 1400€ netto.
sommerkind
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von sommerkind »

Bei mir sind es auch 1400 brutto (alleinstehend - also nicht verheiratet) Netto wäre schön... :|
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Bundesfreiwild
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und 3 Jahre Verlust in der Altersversorgung.
Geht auch nur unterhalb 60 Beitragsmonaten.
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Hauseltr
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Hauseltr »

Ob es sich wirklich lohnt, den minimalen Beitrag von der Rentenkasse zurückzufordern?
Es gibt doch, soweit mir bekannt ist. nur die Hälfte der selbsteingezahlten Rentenbeiträge erstattet.

Ich persönlich würde mir ganz einfach mal einen Termin bei der Rentenkasse geben lassen und mich dort beraten lassen und mir meine Anwartschaften berechnen lassen. Vielleicht braucht man die Zeiten ja doch mal. Wer weiss, was noch so kommt.
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Bundesfreiwild
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Bundesfreiwild »

OB eine Anwartschaft auf RV (mindestens 5 Beitragsjahre) am Ende des Geländes zum Tragen kommt, weisst du erst, wenn die Pension/Frühpension auch eintritt.
Wie gesagt, wenn man mehr als 5 Jahre RV-Beitrag gezahlt hat in seinem Leben, gibts auf JEDEN FALL eine Auszahlung der Rentenansprüche. Inwieweit die mit der Pension verrechnet werden, ergibt sich aus der dann geltenden Rechtslage und der tatsächlich erreichten Pension. Und wer am Ende von dieser Rente etwas hat - der Beamte selbst oder die Pensionskasse, stellt sich am Schluss erst heraus).

Beitragszeiten unter 60 Monaten bringen zunächst erstmal nichts. Wer weiss aber schon sicher, was sich in den nächsten 20 Jahren hinsichtlich der Pensionsansprüche tun wird? Am Ende werden wir alle in die RV transportiert und die Beiträge zählen doch nochmal mit. Ich traue der Regierung durchaus zu, dass sie die Beamtengesetze dementsprechend ändert.

Wenn man mindestens 60 Monate Beiträge gezahlt hat, lassen sich diese NICHT auszahlen. Auch die eigenen Beiträge nicht. Habe ich schon ermittelt. Geht nicht.
Unterhalb 60 Monate... weiss ich nicht, ob sich die Rechtslage mittlerweile geändert haben sollte.

Also meine EIGENEN Beitragszahlungen aus Ausbildung und Beamtenanwärterzeit belaufen sich laut RV-Bescheid auf rund 8000 Euro.
Anwartschaft Rente momentan rund 140 Euro im Monat, muss ich ab 67 also mindestens 5 Jahre diese Rente beziehen, damit sich die Einzahlung gelohnt hat.
Ausgezahlt wird die Rente in jedem Fall - und je nach Pensionshöhe habe ICH was davon oder die Pensionskasse verrechnet zu ihren Gunsten.

Was auf dem eigenen Rentenkonto "gebacken" ist und welche Anwartschaften man hat (oder auch nicht) kann man nur erfahren, wenn man eine persönliche Beratung und Berechnung aller möglichen Renten (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Berufsunfähigkeitsrente, etc.) machen lässt.
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Bundesfreiwild
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Scherzkeks. Bevor man im mittleren Dienst verbeamtet wurde, hat man erstmal knapp 5 Jahre in einem völlig normalen Angestelltenarbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes verbracht und wurde nach Tarif bezahlt. *lächel* ich habe noch sämtliche Rentenversicherungsunterlagen aus meiner Lehrzeit und natürlich sämtliche Bezügenachweise vom ersten Arbeitsmonat an bei der Deutschen Bundespost. Außerdem zeigt die Rentenberechnung der RV, zu welchen Zeiten man welche Beiträge gezahlt hat.
Kater-Mikesch
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Re: Schreiben von der Rentenversicherung

Beitrag von Kater-Mikesch »

wer die fünf Jahre vor der Beamtentätigkeit voll hat, hat i. d. R. Rentenversicherungsansprüche - dieser Personenkreis bekommt auch einen Nachweis der Rentenversicherung...

Es gibt auch auch Fälle, ich kenne hier aber nur Landesbeamten, die sich den Anspruch haben auszahlen lassen...aber vermutlich nur, wenn die 60 Monate nicht erreicht wurden.

Die Rente wird dann mit dem Erreichen der Regelaltergrenze ausgezahlt - die Summe kann jeder in seiner Benachrichtigung der RV ersehen - ob das dann angerechnet wird, muss sich zeigen - es kommt immer auf die Höhe der Pension an...
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