Beamter oder Anstellung

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maracuja89

Beamter oder Anstellung

Beitrag von maracuja89 »

Hallo!

Ich überlege zur Zeit ob sich für mich eine Verbeamtung überhaupt lohnt. Ich mache den gehobenen Dienst bei einer Kommunalverwaltung, nach der Ausbildung also A9. Die Krankenversicherung ist für mich nach der Ausbildung ziemlich teuer 250-265€ (da Risikozuschlag und weiblich), sodass ich dann mit 1600-1650€ nach Hause gehe. Bedenken macht mir, dass bei angenommen 4% Beitragssteigerung die PKV sehr teuer werden kann für mich und ich ggf. mit 35-40 schon in den Basistarif muss, der ja auch nicht besser als die gesetzliche ist nein sogar schlechter, da mich ja kaum ein Arzt behandeln will, oder die private KV ist so teuer, dass es mein Gehalt "auffrisst", spätestens nach 25 Jahren wenn ich meine "Endstufe" erreicht habe kann es langsam kritisch werden. MIt den Beförderungen sieht es im öD auch nicht rosig aus, oftmals Beförderungsstopps, Stellenabbau, reduktion...sodass ich auch nicht mit ner lockeren A12 rechnen kann (dann lohnt sich das mit der PKV ja noch!).
Für mich bietet der Beamtenstatus abgesehen von der absoluten Sicherheit eigentlich eher Nachteile. Abgesehen von dem Nachteil der "Einkommensunabhänigkeit" der PKV, sprich der Beigeordnete zahlt ggf. genauso viel wie der Beamte m.D., habe ich auch keine Lust im Nachhinein dumm dazustehen, weil sich die KV bei Zahlungen querstellt oder iwelche Anzeigepflichtverletzungen hervorbringt (bei Sachen die ich nicht wissentlich verschwiegen hab! wer weiss wie kreativ die heute sind u was die gegen einen verwenden).
ABer nicht nur deshalb ist der Beamtenstatus nur mäßig attraktiv: bei Angestellten gilt die 39 statt 41 Stdw, Sonderzahlungen von 80% statt 40% (gehobener Dienst), direkte Eingruppierung bzw. Bezahlung bei Beförderung (nicht so wie bei den Beamten die nach A11 Aufgaben wahrnehmen können und nur nach A10 bezahlt werden), Beihilfekürzungen, Tarifabschlüsse werden meist geringer auf die Beamten übertragen.
Ich kenne zudem keinen Fall, wo Kommunen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen haben, kenne nur die Markierung für Stellen "kw" (künftig wegfallend). Natürlich weiß keiner, auf was für Ideen die Kommunen noch kommen, wenn der Schuh weiter so finanziell drückt. Wobei der öD mittlerweile so "vergreist" ist, da wird das wohl auch nicht nötig sein, wenn man Stellen sparen möchte....
Achja und die Pension...wer weiß ob die dann noch so hoch ist wie heute und ob ich die noch genießen kann oder alt und verkalt mit 70 bin...und wenn meine Krankenversicherung so teuer ist dann mildert das die Pension ja auch...

Wie denkt ihr denn persönlcih darüber? Also auch eure Geschichten würden mich interessieren...
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Mikesch
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Mikesch »

Moin,
hast ja schon wichtige Punkte angesprochen. Nach 10 Jahren biste als Angestellte nahezu genau so sicher wie ein Beamter, hast aber trotzdem ein Streikrecht. Darf man ja nicht laut aussprechen, aber da hätten wir noch die Doppelbestrafung.
Schmeisst man alles in die Waagschalen, biste als Angestellte wohl besser dran.
War zu meiner Zeit mal anders, heute würde ich den Angestelltenjob vorziehen.
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Mikesch
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Mikesch »

Ich weiß ja, dass Du hier der Ventilator bist, der etwas frischen Gegenwind rein bringt ;-)
wenn dein Arbeitgeber in der freien Wirtschaft zu macht?

Steht nicht zur Diskussion, sondern der ÖD!
Aber ja, den Beamten geht es dermaßen schlecht...
Auch das steht nicht zur Diskussion, auch hat niemand gejammert.
Die Frage ist lediglich ob Beamter oder Angestellter im ÖD.

In einigen Punkten hast Du mal wieder ziemlich überzogen, ich würde mich über eine Pension, die das 2-fache einer vergleichbaren Rente richtig freuen :-)
PKV oder GKV, das ist erst mal ne Diskussion wert... ;-)
Ich bitte euch, wer von den ganzen Beamten würde denn "auf die Straße"
Öhm, Beamte auf die Straße? Aber ob Angestellte auf die Straße gehen, ist ja der Berichterstattung zu entnehmen.

Aber in einem gebe ich Dir recht:
Zuschläge für jeden Mist (Kinder, Ehe etc.)
Ich gehe weiter, die Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung für Mütter ist kaum besser als bei den Beamten.

Ich denke, für das Pro und Kontra gehört auch die Lebensplanung dazu. Ich denke, wer konventionell auf Familie machen möchte, für den ist das Beamtendasein doch in Erwägung zu ziehen.

Danke @Wirtschaft, bin ich nicht drauf gekommen, ich bin familienfrei und schwanger konnte ich nicht werden... ;-)
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Klaus
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Klaus »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Die Vorteile des Beamten überwiegen immer noch bei weitem:

- Volles Gehalt bei Erkrankung länger als 6 Wochen (und das quasi unbegrenzt)
- Pension die mehr als das 2-fache des normalen Rentners (auch noch NACH Abzug der PKV, da auch der Beihilfesatz mit der Pension steigt) ausmacht
- Unkündbarkeit (und das nicht nur quasi, sondern per Gesetz!)
- Zuschläge für jeden Mist (Kinder, Ehe etc.)
- Bei Frührente/Frühpensionierung sind dir mind. 1400 Euro Pension sicher
- günstigere Zinsen bei Krediten und Versicherungen

Um nur mal ein paar Auszüge aus den Vorteilen des Beamtentums zu nennen.
Na ja, und ewig grüßt das Murmeltier.

Wie wollen hier doch Beamte nicht mit dem Angestellten aus der Imbißbude in Duisburg, sondern mit dem im öffentlichen Dienst vergleichen.

Nach sechs Wochen erhält der Angestellte Krankengeld der KK plus einem Zuschuss des Arbeitgebers. Also quasi weiter sein volles Netto- Gehalt. Kein Beamter kann ewig krank sein und 100 Prozent bekommen. Da muss die Dienststelle aber gehörig schlafen. Er wird dann in den Ruhestand versetzt und bekommt je nach Besoldungsgruppe und -stufe eine Mini-Pension.

Füs solchen "Mist" wie Ehe und Kinder gibt es Zuschläge. Gab es früher für die Angestellten auch. Frag mal die Gewerkschaften, warum bei Neueinstellungen nicht mehr. Die unterschreiben ja wohl die Tarifverträge.

Pensionen mehr als das Zweifache der Rentner? Was ist das denn für ein Märchen? Angestellte erhalten zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Zusatzversorgung. Sie sind damit besser gestellt, als die Beamten.

Beamte sind ebenso wie Angestellte im öffentlichen Dienst betriebsbedingt unkündbar. Verhaltensbedingt können sie auch entlassen werden. Und das wird auch praktiziert.

Mindestpension 1400 Euro? Na ja, bitte nicht vergessen, dass wir mittlerweile 17 unterschiedliche Besoldungstabellen in Deutschland haben. in Berlin beträgt die Mindestpension 1.275 Euro. Hört sich erstmal ganz gut an. Aber davon bitte abziehen Steuern, KV und PV- Beiträge (die nicht einkommensabhängig sind, sondern eine "Kopfpauschale") genauso wie die Miete. Was übrig bleibt, dürfte bei vielen sogar unter Hartz IV- Niveau sein. Hartz IV bekommt aber hier jeder Zugereiste.

Günstigere Zinsen bei Krediten und Versicherungen? Kenne ich nicht. Manche Banken machen Werbung mit angeblich günstigen Krediten für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Warum? Frag mal die Banken. Speziell nur für Beamte habe ich das noch nicht gesehen. Gib mal einen Link.

Bleibt anzumerken, dass die Besoldung der Beamten zu einer beliebigen Verfügungsmasse der Politik geworden ist. Dass wir das noch nicht alle gemerkt haben, liegt daran, dass es Deutschland noch relativ gut geht. Schaut nach Griechenland oder Spanien. Gespart wird zuerst bei den Beamten und Rentnern. Habe die Befürchtung, dass da noch so einiges auf uns zukommt. Beamte haben keinen Tarifvertrag, auf den sie sich berufen können. Insofern stimme ich zu, dass es heute und vor allem morgen besser ist, Angestellter im öffentlichen Dienst zu sein. Was nützt mir ein sicherer Arbeitsplatz, wenn ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann ?
Klaus
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Klaus »

Als Ergänzung vielleicht noch das:

Als Berliner Landesbeamter wurden meine Bezüge in der Zeit von 2005 bis 2011 um 3,5 Prozent angehoben. 2005 bis 2009 = null Prozent. 2010 = 1,5 Prozent, 2011 = 2 Prozent.

Gleichzeitig wurde mein "Weihnachtsgeld" von 3.000 Euro auf 640,- Euro gekürzt und das Urlaubsgeld ersatzlos gestrichen.

Die Inflationsrate betrug im selben Zeitraum 11,8 Prozent.

Das kann man wohl kaum als Einkommenszuwachs bezeichnen...


In Rheinland Pfalz sollen die Bezüge der Beamten in den nächsten fünf Jahren jeweils um ein Prozent erhöht werden. Berlin hat gezeigt, wie es geht. Und Herr Sarrazin hatte es ja auch seinerzeit deutlich ausgesprochen: Wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte er die Bezüge der Beamten um ein Drittel gekürzt.

Wie gesagt: Wir haben keinen Tarifvertrag.
Anwaerter
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Anwaerter »

Weitere Vorteile als Angestellte, die mir so einfallen.

Als Frau denkt man ja auch irgendwann über Kinder nach. Die werden in der GKV dann !kostelnlos! mitversichert. In der PKV braucht man da ne extra Versicherung.

Wenn du mal eine Kur brauchen solltest ist das als Angestellte kein Problem, da dafür die Rentenversicherung aufkommt, in die der Arbeitgeber einzahlen muss.
Als Beamtin könnte es problematisch werden mit der Kur, da du ja keine Rentenversicherung hast.

Man sagt, die Angestellten werden oft freundlicher behandelt, und haben eher die etwas lockereren Jobs. (Die dürfen ja streiken...)

Als Beamter ist man im übrigen nicht unkündbar, sondern nur nicht ordentlich kündbar. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Angestellten schwieriger als bei Beamten.
Das mit der nicht ordentlichen Kündbarkeit bei Beamten ist ja auch so eine Sache. Falls eingespart werden soll, kann man ja erst mal ans "Ende der Welt" versetzt werden. Falls das nicht reicht, wird man dann wohl ziemlich hart angegangen, bis man nicht mehr kann. 1400 € sind ja wesentlich weniger als ein normales Gehalt. ...

Wenn es Streit mit dem Dienstherren gibt, ist man als Angestellte auch besser dran. Arbeitsgerichte urteilen in der Regel Arbeitnehmer freundlich. Verwaltungsgerichte urteilen eher Beamten feindlich. Aber das kommt wohl auf das Bundesland an.

LG
Anwaerter.

P. S. In Hessen übernimmt der Dienstherr die halben Beiträge für die GKV. Das ist eines der wenigen Bundesländer in denen sich wenigstens vom Geld her noch lohnt Beamter zu sein. Ne Kur sollte man da halt allerdings auch nicht brauchen... :lol:
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Gerda Schwäbel
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Lieber Anweaerter,
wenn ich Ihre Schilderungen richtig mitbekommen habe, dann sind Sie seit etwas mehr als einem Jahr Anwärter des mittleren Dienstes. Sie haben also bisher ganz leicht am öffentlichen Dienstrecht gekratzt.

Nachdem ich Ihre Beiträge in diesem Forum zweieinhalb Monate stumm aber meist kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen habe, spreche ich nun ganz ernsthaft die Bitte aus, dass Sie sich künftig etwas zurückhalten mögen. Teilen Sie bitte nur noch das mit, was Sie "wissen" und vermeiden Sie die Wiedergabe von dem, was Sie glauben gehört oder gelesen zu haben. Nach meiner Einschätzung haben Sie weder das notwendige Wissen, noch die Lebenserfahrung, um z. B. an einer Diskussion zum Thema "Beamter oder Angestellter" teilzunehmen. Ihre vielleicht gut gemeinten "Argumente" sind sowas von daneben, dass sie damit für jeden Troll Freudenfest und Munition zugleich sind.
Anwaerter hat geschrieben:Als Frau denkt man ja auch irgendwann über Kinder nach. Die werden in der GKV dann !kostelnlos! mitversichert. In der PKV braucht man da ne extra Versicherung.
Frau bekommt als Beamtin aber Familienzuschlag und kann von 70 € netto locker die 30 € Krankenversicherungsprämie bezahlen. Vielleicht sind es sogar mehr als 70 € (Rheinland-Pfalz). Frau denkt vielleicht auch an Mann, möglicherweise sind die Kinder dann in dessen gesetzlicher Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.
Anwaerter hat geschrieben:Wenn du mal eine Kur brauchen solltest ist das als Angestellte kein Problem, da dafür die Rentenversicherung aufkommt, in die der Arbeitgeber einzahlen muss.
Als Beamtin könnte es problematisch werden mit der Kur, da du ja keine Rentenversicherung hast.
Sie meinen ernsthaft, man solle die berufliche Lebensplanung daran festmachen, dass man vielleicht irgendwann einmal eine Kur (oder eine Sanatoriumsbehandlung) durchführt und dafür 1000 oder 2000 € aufbringen muss?
Anwaerter hat geschrieben:Man sagt, die Angestellten werden oft freundlicher behandelt, und haben eher die etwas lockereren Jobs. (Die dürfen ja streiken...)
"Man sagt" ... "oft" ... "eher". Da haben Sie etwas gehört und zusammengeschrieben, das Sie nicht ansatzweise belegen können. Ich war in den letzten 35 jahren bei verschiedenen Dienstherren in einer Reihe von Dienststellen tätig. Ich kann mich nicht an einen einzigen Streiktag meiner nichtverbeamteten Kollegen erinnern. Was soll das also mit dem Streikrecht? Glauben Sie ernsthaft, dass irgendjemand streikt, um für sich einen lockereren Arbeitsplatz zu bekommen?
Anwaerter hat geschrieben:Als Beamter ist man im übrigen nicht unkündbar, sondern nur nicht ordentlich kündbar. ...
Wenn ich sowas lese, bekomme ich Gänsehaut. "Beamter" und "kündigen" ist ein nogo; und wenn Sie etwas Anderes meinen, dann geben Sie sich Mühe und drücken sich entsprechend aus!
Anwaerter hat geschrieben: Falls eingespart werden soll, kann man ja erst mal ans "Ende der Welt" versetzt werden. Falls das nicht reicht, wird man dann wohl ziemlich hart angegangen, bis man nicht mehr kann.
Das ist doch Müll! Der öffentliche Dienst ist kein rechtsfreier Raum, es mag solche Fälle geben und gegeben haben, aber eine solche Verallgemeinerung ist unverantwortlich und eine pauschale Beleidigung aller Personalstellen. Wie man im Kommunalbereich jemanden aus dem Zentrum seiner Welt ans Ende der Welt versetzen will, ist mir ein ganz besonderes Rätsel.
Anwaerter hat geschrieben:Wenn es Streit mit dem Dienstherren gibt, ist man als Angestellte auch besser dran. Arbeitsgerichte urteilen in der Regel Arbeitnehmer freundlich. Verwaltungsgerichte urteilen eher Beamten feindlich.
Auch in dieser Äußerung zeigt sich Ihre völlige Unerfahrenheit. Falls Verwaltungsgerichte tatsächlich seltener "pro Kläger" urteilen sollten als Arbeitsgerichte, dann hängt das nicht an der Freundlichkeit der Richter. Beim Arbeitgericht gibt es kein Vorverfahren. Klagen beim Verwaltungsgericht richten sich deshalb meistens gegen Maßnahmen die viel intensiver geprüft sind und deshalb eine viel höhere Qualität haben. Die Arbeit der Verwaltungsgerichte und Arbeitgerichte auf den Vergleich Beamter/Angestellter zu reduzieren, wird übrigens beiden Richtergruppen nicht gerecht.
Anwaerter hat geschrieben:In Hessen übernimmt der Dienstherr die halben Beiträge für die GKV.
Wieviele Beamte sind denn pflichtversichert? Einer von hundert, einer von fünfhundert oder einer von tausend?

Falls Sie das Bedürfnis verspüren sollten, mit mir über diese Äußerungen zu diskutieren: Verdrücken Sie es! Hier gibt es nichts zurecht zu rücken oder zu relativieren.

Viele Grüße - meine eingangs erwähnte Bitte ist ganz, ganz ernst gemeint
Gerda Schwäbel

PS:
Den Blödsinn, der in Diskussionen zum Thema Krankenversicherung/Krankenkasse verbreitet wird mag ich gar nicht kommentieren. Ich finde es erschreckend, wieviel an der Realität vorbei gejammert wird. Für Neubeamte (das sind Probezeitbeamte, nicht Beamte auf Widerruf) beträgt der höchstmögliche Risikozuschlag 30 Prozent. Das wären also dann anstatt 200 € tatsächlich 260 €. Damit wird aber niemand in den Ruin getrieben. Und nachlesen kann man das hier.
Mad Max
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Mad Max »

Anwaerter hat geschrieben:Weitere Vorteile als Angestellte, die mir so einfallen.
Als Frau denkt man ja auch irgendwann über Kinder nach. Die werden in der GKV dann !kostelnlos! mitversichert. In der PKV braucht man da ne extra Versicherung.
Als Kompensation für diese zusätzliche Versicherung bekommen Beamte den Familienzuschlag. Für die ersten zwei Kinder je ~110 Euro, ab dem dritten ~310!!! Euro. Um die Vor- und Nachteile beider Konstellationen abzuwägen, ist der Familienzuschlag für die Kinder, der nach der Besteuerung Netto verbleibt mit einer GKV- äquivalenten Kinder-PKV zu verrechnen. Gerade bei KInderreichen Familien (3 KInder+) dürften Beamten mit der Kombination Familienzuschlag+PKV besser fahren als Angestellte mit gleicher Kinderzahl und GKV- Familienversicherung.
Anwaerter hat geschrieben: Das mit der nicht ordentlichen Kündbarkeit bei Beamten ist ja auch so eine Sache. Falls eingespart werden soll, kann man ja erst mal ans "Ende der Welt" versetzt werden. Falls das nicht reicht, wird man dann wohl ziemlich hart angegangen, bis man nicht mehr kann. 1400 € sind ja wesentlich weniger als ein normales Gehalt. ...
Von einigen Bundesbeamten mal abgesehen gibt es kaum Fälle von Beamten die bspw. als Lehrer von Würzburg nach München zwagsversetzt wurden.
Gibt es für Beamte mit einem Arbeitsweg >30 km nicht sogar Trennungsgeld?
Anwaerter hat geschrieben: P. S. In Hessen übernimmt der Dienstherr die halben Beiträge für die GKV. Das ist eines der wenigen Bundesländer in denen sich wenigstens vom Geld her noch lohnt Beamter zu sein. Ne Kur sollte man da halt allerdings auch nicht brauchen... :lol:
Im Ernst?? Ein Bekannter von mir ist Beamter, hat drei Kinder, Ehefrau nicht erwerbstätig. Bekommt der zusätzlich zu den über 600 Euro Familienzuschlag auch noch den Arbeitgeberbeitrag zur GKV?? Einfach nur krass.....
Anwaerter
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Anwaerter »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Lieber Anweaerter,
wenn ich Ihre Schilderungen richtig mitbekommen habe, dann sind Sie seit etwas mehr als einem Jahr Anwärter des mittleren Dienstes. Sie haben also bisher ganz leicht am öffentlichen Dienstrecht gekratzt.

Nachdem ich Ihre Beiträge in diesem Forum zweieinhalb Monate stumm aber meist kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen habe, spreche ich nun ganz ernsthaft die Bitte aus, dass Sie sich künftig etwas zurückhalten mögen. Teilen Sie bitte nur noch das mit, was Sie "wissen" und vermeiden Sie die Wiedergabe von dem, was Sie glauben gehört oder gelesen zu haben. Nach meiner Einschätzung haben Sie weder das notwendige Wissen, noch die Lebenserfahrung, um z. B. an einer Diskussion zum Thema "Beamter oder Angestellter" teilzunehmen. Ihre vielleicht gut gemeinten "Argumente" sind sowas von daneben, dass sie damit für jeden Troll Freudenfest und Munition zugleich sind.
Zunächst einmal danke, dass sie mir wenigstens zugestehen, dass meine Beiträge gut gemeint sind.

Natürlich muss das was ich schreibe nicht richtig sein. Was ich nur glaube gehört zu haben habe ich eigentlich ja auch immer so geschrieben.
Ich bin auch erst kurz dabei. Ich habe aber nach kurzer Zeit den Eindruck gewonnen, dass man in meiner Verwaltung "auf einem Pulverfass sitzt".
Mehr möchte ich dazu nicht schreiben.
Ich bin eigentlich jemand der auf die anderen eher beschwichtigend eingeht und zu einer Deeskalation beitragen möchte.
Vielleicht kommt das ja anders rüber.

Gut, im Forum schlage ich einen etwas härteren Ton an, wenn auch keinen der unter die Gürtellinie geht. Ich denke meine Beiträge sind nicht anders als viele hier, da dieses Forum ja eben zum größeren Teil die negativen Seiten des Beamten Lebens aufzeigt.

Gut, ich werde weniger schreiben, und noch genauer kennzeichnen, was ich von "hören sagen" weiß, oder was meine Meinung ist. :wink:
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
schäferhund
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von schäferhund »

Also bei uns war es so, dass es im alltäglichen Arbeitsleben keinerlei Unterschiede zwischen Angestellten und verbeamteten Bediensteten gab. Man vertrat sich bei Urlaub, Erkrankungen usw. gegenseitig und dies klappte eigentlich immer sehr gut. Durch entsprechende Eingruppierung und spätere Höherstufungen hatten unsere Angestellten dann auch fast immer das gleiche Nettogehalt,( bzw. spätere Rente) wie ihre verbeamt. Kolleginnen u. Kollegen. Allerdings setzen auch hier immer mehr Sparmaßnahmen an: zunächst grundsätzl. nur Zeitverträge, Teilzeit und niedrigere Eingruppierung. Bei den Beamten: A9 bzw. A13 sind im Gegensatz zu früher künftig eher selten zu erreichen. Ob dies in allen Resorts oder Bundesländern so verläuft, kann ich natürlich nicht beurteilen.
maracuja89 hat geschrieben:Ich mache den gehobenen Dienst bei einer Kommunalverwaltung, nach der Ausbildung also A9.
nicht abbrechen ! weitermachen :D
Mad Max
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Mad Max »

Mad Max hat geschrieben:
Anwaerter hat geschrieben:
Anwaerter hat geschrieben: P. S. In Hessen übernimmt der Dienstherr die halben Beiträge für die GKV. Das ist eines der wenigen Bundesländer in denen sich wenigstens vom Geld her noch lohnt Beamter zu sein. Ne Kur sollte man da halt allerdings auch nicht brauchen... :lol:
Im Ernst?? Ein Bekannter von mir ist Beamter, hat drei Kinder, Ehefrau nicht erwerbstätig. Bekommt der zusätzlich zu den über 600 Euro Familienzuschlag auch noch den Arbeitgeberbeitrag zur GKV?? Einfach nur krass.....
Um Antwort wird gebeten... :shock:

Die im Beamtenrecht so kompetente Gerda Schwäbel könnte sich doch mal melden...
Gerda Schwäbel
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Guten Morgen,
für hessisches Recht bin ich nicht (und war ich nie) kompetent (zuständig). Aber da sich niemand zu Wort meldet, ich mich des Lesens mächtig weiß und manchmal auch verstehe, was uns die gedruckten Buchstaben sagen wollen und sollen, will ich es versuchen:

Die Behauptung
In Hessen übernimmt der Dienstherr die halben Beiträge für die GKV.
ist als solche natürlich genauso blödsinnig, wie die anderen Aussagen in dem Beitrag vom Nikolaustag. Wieso sollte der Anwaerter aus Bayern sich ausgerechnet im hessischen Landesrecht besonderes toll auskennen? Er hat halt auch dazu etwas gehört und etwas geschrieben, ohne zu kapieren, um was es geht.

Die hessische Landesregierung hat sich allerdings ganz offensichtlich Gedanken darüber gemacht, wie sie aus dem Dilemma herauskommen könnte, dass ihre gesetzlich krankenversicherten Beamten im Ergebnis keinen Beihilfeanspruch haben und sie ihnen trotzdem keinen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bezahlen darf. Als Lösung wurde - als hessischer Alleingang - in § 3 Abs. 5 der Hessischen Beihilfenverordnung Folgendes geregelt:
(5) Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen, die keinen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag erhalten, die als Dienstordnungsangestellte keinen ermäßigten Beitrag entrichten oder die keinen Anspruch aus einem Teilkostentarif haben, gilt der nachgewiesene Geldwert in Anspruch genommener Sachleistungen der Krankenversicherung, vermindert um gesetzliche Zuzahlungen, als beihilfefähige Aufwendungen. Hiervon ist ausgenommen der in Abs. 6 Nr. 3 bezeichnete Ehegatte des Beihilfeberechtigten. Der Geldwert von Sachleistungen ist bis zur Höhe der Versicherungsbeiträge des Beihilfeberechtigten und der berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig, die für die dem Antragsmonat vorausgegangenen zwölf Kalendermonate geleistet und nicht bei einer früheren Beihilfefestsetzung berücksichtigt wurden.

Bei Anwendung dieser Vorschrift ist Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 zu beachten. Bei einer stationären Krankenhausbehandlung gelten die allgemeinen Krankenhausleistungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 Buchst. a) als Sachleistungen. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen. Als Sachleistungen gelten nicht Leistungen nach § 55 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, für die Festzuschüsse vorgesehen sind, sowie Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung auftragsgemäß für andere Leistungsträger oder im Rahmen der Dienstunfallfürsorge erbringt. Sachleistungen sind auch zu berücksichtigen, wenn die zugrunde liegende Leistung nicht oder nur begrenzt beihilfefähig ist.
Es wird also vom Dienstherrn kein Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt (wenn überhaupt, dann "erstattet"), sondern eine Beihilfe für fiktive Krankheitskosten, wobei der "Beihilfebetrag" gedeckelt ist.
Für die Betroffenen mag es angenehm sein, ganz nachvollziehbar ist es nicht, wieso hier hier ein finanzieller Anreiz geschaffen wurde, ärztliche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen werden das sicher nicht mit Freude bemerkt haben. Andererseits sind freiwillig versicherte Beamte vermutlich keine Massenerscheinung.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Blue Ice Ultra
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Um mal zur Ausgangsfrage zurück zu kommen: Unter den genannten Gesichtspunkten ist das Angestelltenverhältnis die bessere Wahl. So Dinge wie die Beihilfe sind ganz nett, wenn man so manchen Post liest bekommt man aber den Eindruck manche hätten nichts besseres mit ihrer Zeit anzufangen als Termine bei irgendwelchen Ärzten zu machen. Die Private-KV lohnt sich für Beamte nur wegen der Beihilfe und aus keinem anderen Grund. Und Fakt ist auch, das die Beihilfe kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist und somit jederzeit genauso abgeschafft werden kann wie in vielen Bundesländern das Urlaubsgeld. Aus meiner beruflichen Praxis kann ich sagen das bei meinem Dienstherrn mit Angestellten genauso umgegangen wird wie mit Beamten. Da gibt es in Bezug auf so Dinge wie Teilzeitarbeit, Telearbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf keine Unterschiede. Und man muss sich einer Sache als Beamter bewusst sein: Man ist und bleibt Spielball der Politik. Und gegen Kürzungen in der Bezahlung oder Änderungen bei anderen Rechten und Pflichten hat man keine Möglichkeit sich zur Wehr zur setzen.
Klaus
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Klaus »

Beihilfe ist Teil des Alimentationsprinzips und gehört damit sehr wohl zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.
Fuzzi62
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Fuzzi62 »

Klaus hat geschrieben:Beihilfe ist Teil des Alimentationsprinzips und gehört damit sehr wohl zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.
Diese Aussage ist leider falsch. Das Bundesverfassungsgericht schreibt u.a. im Beschluss vom 13.2.2008, Az. 2 BvR 613/06, Folgendes:

"(...) Das gegenwärtige System der Beihilfegewährung gehört nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 <77 f.>; 79, 223 <235>; 83, 89 <98>; 106, 225 <232>). Eine solche Pflicht kann auch nicht aus dem vom Gesetz- und Verordnungsgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums hergeleitet werden, wonach der Dienstherr die Beamten und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren hat. (...)"
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