Hallo Com,
seit Sommer 2011 absolviere ich eine Ausbildung als Finanzwirt beim Finanzamt ( mittl. Dienst ).
Ich habe schon mehrmals überlegt die Ausbildung abzubreche, da ich mich überhaupt nicht wohl fühle und ich denke, dass der Beruf einfach nichts für mich ist.
Ich habe mich jedoch zusammengerissen und möchte jetzt die Ausbildung abschließen.
Muss ich, wenn ich nach der Ausbildung kündige einen Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen? Habe mir die ganzen Unterlagen die ich bei Einstellung bekommen habe durchgelesen aber nichts dazu gefunden.
Vielen Dank
Anwärterbezüge zurück zahlen?
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Re: Anwärterbezüge zurück zahlen?
Wüsste nicht warum man die Anwärterbezüge zurückzahlen müsste, wenn man nach abgeschlossener Ausbildung sich entscheidet den Job doch nicht zu machen. Eine Ausbildung zum Beamten ist doch in etwas das gleiche wie eine Lehre in der freien Wirtschaft zu machen, wo dich ja nach abgeschlossener Ausbildung auch keiner zwingen kann in dem erlernten Beruf weiterzumachen. Für die Anwärterbezüge bekommt dein Arbeitgeber bzw Dienstherr ja von dir eine Gegenleistung.
Was ich mich allerdings frage warum du wenn du eh jetzt schon keinen "Bock" mehr auf die Ausbildung hast die unbedingt durchzuziehen und dann aufzuhören? Warum suchst du dir dann nicht gleich was anderes was dir mehr Spaß macht bzw was dir mehr liegt?
egyptwoman
Was ich mich allerdings frage warum du wenn du eh jetzt schon keinen "Bock" mehr auf die Ausbildung hast die unbedingt durchzuziehen und dann aufzuhören? Warum suchst du dir dann nicht gleich was anderes was dir mehr Spaß macht bzw was dir mehr liegt?
egyptwoman
Re: Anwärterbezüge zurück zahlen?
Hey, danke für Deine Antwort.
Ich weiß nur, dass man einen Teil der Anwärterbezüge zurück zahlen muss, wenn man im geh. Dienst nach der Ausbildung was anderes macht. Ich meine gehört zu haben bis zu 15000 €...
Deswegen wollte ich nach Fragen ob es im mittl. Dienst auch so ist...
Weil ich nach der Ausbildung erst Schule machen möchte... Fachabi oder Abi. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung verkürzt sich die Schulbildung um jeweils 1 Jahr um Somit hätte ich mein Fachabi in beispielsweise 1 Jahr, statt 2.
Ich weiß nur, dass man einen Teil der Anwärterbezüge zurück zahlen muss, wenn man im geh. Dienst nach der Ausbildung was anderes macht. Ich meine gehört zu haben bis zu 15000 €...
Deswegen wollte ich nach Fragen ob es im mittl. Dienst auch so ist...
Weil ich nach der Ausbildung erst Schule machen möchte... Fachabi oder Abi. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung verkürzt sich die Schulbildung um jeweils 1 Jahr um Somit hätte ich mein Fachabi in beispielsweise 1 Jahr, statt 2.
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Re: Anwärterbezüge zurück zahlen?
im mittleren Dienst musst du bisher nichts zurückzahlen, zumindest ist mir keine Komune oder Land bekannt, in der das anders gehandhabt wird. Die Ausbildung würde ich auf jeden Fall fertig machen. Es sind nur 2 Jahre und eine abgebrochene Ausbildung sieht immer verdammt doof aus. Ich habe vor der Beamtenlaufbahn auch erst ne Ausbildung in der freien Wirtschaft gemacht und durchgezogen, die Damen und Herren von der OFD meinten damals, dass sie eh keine Ausbildungsabbrecher zur Ausbildung übernehmen.... Ich weiß nicht, ob sich das inzwischen geändert hat, aber erst mal fertig machen und danach anders orientieren kann man immer begründen.
Denke doch mal darüber nach, ob du vielleicht dein Abi in der Abendschule machen kannst - nach der Ausbildung. Du hast dann dein volles Gehalt, kannst vielleicht während der Arbeitszeit auch mal das ein oder andere lernen und könntest zur Not auch auf Teilzeit reduzieren (je nach Arbeitgeber und Machbarkeit). Vielleicht stellst du ja noch fest, dass der Job doch nicht sooooo doof ist und lernst noch Fachgebiete kennen, die dann plötzlich interessant sind. Auch ein Aufstieg in den gehobenen Dienst ist ja manchmal machbar. Hinschmeißen kannst du jeder Zeit und zwar zu dem Termin, der DIR entspricht.
Denke doch mal darüber nach, ob du vielleicht dein Abi in der Abendschule machen kannst - nach der Ausbildung. Du hast dann dein volles Gehalt, kannst vielleicht während der Arbeitszeit auch mal das ein oder andere lernen und könntest zur Not auch auf Teilzeit reduzieren (je nach Arbeitgeber und Machbarkeit). Vielleicht stellst du ja noch fest, dass der Job doch nicht sooooo doof ist und lernst noch Fachgebiete kennen, die dann plötzlich interessant sind. Auch ein Aufstieg in den gehobenen Dienst ist ja manchmal machbar. Hinschmeißen kannst du jeder Zeit und zwar zu dem Termin, der DIR entspricht.