ich habe von einem Kollegen gehört, dass Postbeamte die zur Bundesanstalt für Arbeit zugewiesen wurden und eine WAZ von 41 Stunden haben, angeblich das volle Weihnachtsgeld 2011 und 2012 erhalten sollen. Meine Betriebsrat und die PersStelle wissen nichts davon (wie immer!). Bei meiner Recherche habe ich bis jetzt leider noch nichts gefunden. Mich würde die Rechtsgrundlage hierüber interessieren.
Ist jetzt schwierig, weil ich die Unterlagen nicht habe. Aber ich gehe davon aus, dass das bislang eine reine Kulanzveranstaltung der Telekom ist, damit Beamten, die mehr als die regulären 34-Telekom oder 38 Vivento-Wochenarbeitszeitstunden arbeiten, eben den Ausgleich zur regulären Bundesbesoldungstabelle bekommen.
Diese Regelung besteht eigentlich nur, weil die Postnachfolgeunternehmen, speziell die Telekom über die Absenkung der Wochenarbeitszeit, mit gesetzlicher Beihilfe des Bundes, ihre Beamten nach einer Besoldungstabelle OHNE Weihnachtsgeldanteil bezahlen. Die, die also mehr als die abgesenkte T-Wochenarbeitszeit bei der BA arbeiten, bekommen den Weihnachtsgeldanteil, die Differenz aus Postnachfolgeunternehmenbesoldungstabelle und Bundesbesoldungstabelle gezahlt.
Solltest du also bei der Post noch nach der normalen, für alle Bundesbeamten geltenden Besoldungstabelle bezahlt werden, kann dir natürlich kein Ausgleich bezahlt werden, weil du den Ausgleichsanteil/Weihnachtsgeldanteil eh schon mit deinem Gehalt bekommst.
Musst du also jetzt nachsehen, nach welcher Besoldungstabelle du dein Gehalt bekommst. Dann können wir weiterüberlegen.
Ein T-Kollege, der längere Zeit bei der BA war, hat mir versichert, dass die Postbeamten, die zur BA abgeordnet sind, ebenfalls unter die Sonderzahlungsverordnung fallen und die Zulage bekommen.
Du müsstest also jetzt eine Anfrage an deine Personalstelle machen, mit der Forderung, dass du nach dieser Verordnung ebenfalls die Sonderzahlung erhälst. Und - falls dies abgelehnt würde, du eine rechtsverbindliche Begründung dafür haben willst. Entweder, sie zahlen dann oder du kannst Widespruch erheben und drauf klagen.
Für dich gilt aber die Sonderzahlungsverordnung der Telekom nicht sondern die der Post. Aber alles andere, was Bundesfreiwild schreibt stimmt schon. Stups mal deine Personalstelle an, dass du überhaupt deren Meinung bekommst.
....auch Postbeamte bekommen weiterhin kein Weihnachtsgeld !!! Im Gegenteil wird ab April´13 die Postzulage entfallen (frist die Gehaltserhöhung2012/ 13 komplett auf) und auch wir haben eine abgestufte Besoldungstabelle entsprechend der 38,5 Stundenwoche (tatsächlich sind es eher im Jahresschnit reale 42 Stunden /Woche, in der Paketzustellung zumindest)!!!!