Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

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Siedler
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Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Siedler »

Nach 44 Jahren Schichtdienst möchte/kann ich nicht mehr. Möchte mich Dienstunfähig schreiben lassen.
Bin 62 Jahre alt.
Habe Überstunden (+anteiligen Urlaub) noch für rund ein Jahr zu bekommen.

Beginnt der Ruhestand, wenn ich die Überstunden (+anteilige Urlaubstage) abgebaut habe?

Wäre dann 63 und nach § 14 Abs. 3 BeamtVG würde bei mir der Versorgungsabschlag entfallen.

Danke für Euere Antworten im voraus.

Theo
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Bundesfreiwild
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich würde einfach mal den Urlaubsantrag stellen und die Überstunden/Gleitzeitkonto abwickeln. Vielleicht!! dem Chef einen Wink geben, dass man den Abgang machen will. Kommt aber drauf an, wie vertrauenswürdig dieser Chef ist. Eigentlich wird jede Behörde nix dagegen haben, wenn sich ein Beamter früher als voraussehbar in den Ruhestand verflüchtigt. Man muss nur aufpassen, dass der Termin dann erst nach dem Zeitpunkt liegt, mit dem man ohne Abzüge gehen kann.

Dran denken, dass (zumindest bei Bundesbeamten) der Aufsatzpunkt für eine DU-Untersuchung (mindestens) 42 Kranktage am Stück oder zusammengenommen im letzten Halbjahr sind.
Die sollte man dann 1-2 Monate vor dem 63. zusammen haben. Dann denkt entweder der Dienstherr dran, einen zur Untersuchung zu schicken, oder man selbst stellt den Antrag. Dann gibts Termin für Amtsarzt und 1-2 Monate Abwicklungszeit für den Dienstherrn. Also ein gewisses Zeitmanagement fürs nächste Jahr festlegen.

Auf den Kalender gucken und zusehen, dass die Zeiten so abgewickelt werden, dass man noch bis zum Termin hinkommt, zu dem hinkommen will.
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo - ich würde erst mal den kompletten Urlaub einreichen und abwickeln...

Dann, wenn es nicht mehr geht, einfach mal zum Arzt gehen und die Situation mit ihm besprechen. Wenn du nicht mehr arbeiten
kannst und der Arzt ist der Meinung dass du jetzt mal zu Hause bleiben sollst, dann würde das auch so machen...

Bis du erst einmal in die DUU geschickt wirst, kann es auch ja dauern...mit Arbeitsversuchen und ggf. stufenweise Wiedereingliederung,
die kann man auch mal abbrechen, wenn es nicht mehr geht, wirst du es schaffen, über die Zeit zu kommen...

Deine gesetzliche Altersgrenze dürfte bei Baujahr 1950 mit 65 Jahren und zwei/drei Monaten erreicht sein - bis dahin fließt noch viel
Wasser den Rhein herunter...
Siedler
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Siedler »

Meine Arbeitskraft ist noch sehr gefragt. Ich befürchte, dass man mir evtl. sogar eine Beförderung anbietet um mich zu halten.

Mich würde der Ablauf interessieren, wenn ich meinen Chef mitteile, dass ich mich nicht mehr dienstfähig fühle.
Ich denke, man kann auch dienstunfähig werden, ohne vorher lange krank gewesen zu sein.
Wenn man z.B. erklärt, dass man seine Arbeit nicht mehr schafft.

Man wird mich zum Betriebsarzt (?) schicken, wenn dieser dann bestätigen würde, dass ich nicht mehr dienstfähig bin,
würde/kann man man mich dann sofort in den Ruhestand schicken oder erst nach Abbau meiner Überstunden (+anteiligen Urlaub).
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also Siedler, dein Problem scheint mir etwas an den Haaren herbeigezogen zu sein - das ist keine Gag-Veranstaltung hier...

99 % der "normalen" Mitarbeiter werden überhaupt nicht mehr befördert und du sollst jetzt auch noch befördert werden...
Wenn du doch so gut Arbeit ablieferst und eine Chance auf eine Beförderung hast, musst du die doch nutzen...

Also das kann ich nicht ganz glauben - sorry...

Wenn es aber wirklich so sein sollte, kannst du zum Arzt gehen und dich krank melden - spätestens nach drei Monaten
hast du die erste Untersuchung beim BAD auf DDU - dann erzählst du denen ganau das, was sie hören wollen - nämlich
dass du krank bist und voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten nicht mehr gesund wirst - somit wird es keinen Grund
geben, dich nicht in die DDU zu schicken.

Wenn du Urlaub oder Überstunden nicht nehmen konntest, wird er dir auf Antrag ausgezahlt. Je nachdem von wem du
betreut wirst, kann du ggf. einen DDU um diese Zeit hinausschieben und so lange noch die normale Besoldung erhalten...

Ja ja, Probleme gibt es - sagte der Einäugige bei dem Treffen der Blinden...
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

die Frage ist, ob das überhaupt Hand und Fuss hat, was Siedler hier schreibt...
Siedler
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Siedler »

Hab die Antwort bekommen, die ich gesucht habe.
Resturlaub und Überstunden müssten vor Eintritt in den Ruhestand abgewickelt sein.
Überstunden habe ich für ca. ein Jahr.
Wollte sie mir nicht auszahlen lassen.
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Falsch:
Überstunden müssen abgegolten sein, Resturlaub kann vorher abgegolten werden...
Wenn die Abgeltung von Resturlaub nicht möglich ist, z. B. wegen Krankheit, dann muss dieser Resturlaub ausgezahlt werden...
Wie viele Tage ausgezahlt werden, wird sich zukünftig noch zeigen...
TomYumGung
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von TomYumGung »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Falsch:
Überstunden müssen abgegolten sein, Resturlaub kann vorher abgegolten werden...
Wenn die Abgeltung von Resturlaub nicht möglich ist, z. B. wegen Krankheit, dann muss dieser Resturlaub ausgezahlt werden...
Wie viele Tage ausgezahlt werden, wird sich zukünftig noch zeigen...

Hallo, was ist aber wenn man z.B. noch ca. 30 Minus(Stunden)hat und man weiter krank bleibt?

Muss man die bezahlen oder wird dasmit den Resturlaub verrechnet?

Gruss :|
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass der AG dir diese Minusstunden in "Rechnung" stellen kann - vielleicht werden diese aber aus Kulanz unter den Teppich gekehrt, wenn keine andere Forderung (Urlaub oder sonstiges) beansprucht wird...

Wenn du aber noch Resturlaub hast und die Auszahlung nach der DU beanspruchst, dann wird mit Sicherheit der Anteil der Minusstunden dagegen gerechnet - das ist ja auch grds. und auch rechtlich OK...
TomYumGung
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von TomYumGung »

Danke für die Antwort
wesermeister
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass der AG dir diese Minusstunden in "Rechnung" stellen kann - vielleicht werden diese aber aus Kulanz unter den Teppich gekehrt, wenn keine andere Forderung (Urlaub oder sonstiges) beansprucht wird...

Wenn du aber noch Resturlaub hast und die Auszahlung nach der DU beanspruchst, dann wird mit Sicherheit der Anteil der Minusstunden dagegen gerechnet - das ist ja auch grds. und auch rechtlich OK...
Leider eine falsch Auskunft, da wird nichts in "Rechnung" gestellt oder mit einem evtl. bestehenden Urlaubsanspruch verrechnet.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

ich habe ja nicht geschrieben, dass der Dienstherr bzw. AG dies macht sondern machen kann - das ist ein großer Unterschied...
Wenn er darauf verzichtet, denn grundsätzlich muss du deine nicht erfüllte Arbeitszeit erbringen, dann ist es doch gut so...
wesermeister
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

Kann er aber auch nicht!
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Warum soll der Dienstherr das nicht können - wenn der Beamte den nicht genommenen Urlaub beanspruchen kann, dann kann er auch im Umkehrschluss die
nicht erbrachte Leistung fordern - würde ich jetzt als Rechtslaie sagen...

Wo steht denn, dass der Dienstherr das nicht fordern kann...
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