Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
alba
Beiträge: 21
Registriert: 4. Jun 2012, 08:17
Behörde:

Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von alba »

Hallo,

weil das Thema bei mir gerade aktuell ist, würde ich gerne wissen, ob es eine Art "Checkliste" für Beamte gibt, die in die freie Wirtschaft wechseln möchten? Was muss ich hierbei alles beachten? Gerade im Hinblick auf den Verfall oder die Übernahme der Erfahrungsstufen, Nachversicherungsberechnung etc.

Vielen Dank schonmal
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von Bundesfreiwild »

Was meinst du mit Wechsel "in die freie Wirtschaft"?
Die Entlassung aus dem Dienst, die Niederlegung des Beamtentums?
Oder die Übernahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft mit ruhendem Beamtentum im Hintergrund per Urlaub ohne Bezüge?
Bei Telekoms gibts als Alternative auch noch eine Zuweisung von Tätigkeiten bei einem externen Unternehmen.
Rudolf_2
Beiträge: 120
Registriert: 9. Nov 2009, 14:19
Behörde:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "BunBea82"",
bei Wechsel in die "freie Wirtschaft" gibt es keine Übernahme von Erfahrungsstufen!
Es kommt nur ein Antrag auf Entlassung, oder ein Urlaub ohne Bezüge in Betracht! (Eine Zuweisung, wie Bundesfreiwild sie als Alternative zusätzlich noch aufführt, handelt es sich ja wohl kaum um die "freie" Wirtschaft!)
Bei einer eventuellen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend des "niedrigeren" Beamtengehalts bitte höllisch aufpassen! Die T beispielsweise hat das in der Vergangenheit durchaus schon ´mal verschlampt, und das war meines Wissens nach für die Betroffenen im Nachhinein auch nicht mehr einklagbar (bitte danach googeln)... :cry:
Etwas mehr Hintergrundinformationen wären also schon angebracht!
Gruß
Rudolf
alba
Beiträge: 21
Registriert: 4. Jun 2012, 08:17
Behörde:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von alba »

Sorry für die kargen Informationen. Ich bin Bundesbeamter und hege den Wunsch aus persönlichen familiären Gründen in ein anderes Bundesland zu wechseln.
Leider sehe ich, dass ein Wechsel als Beamter recht schwierig zu sein scheint (gerade im mD). Daher gehe ich nun so langsam alle Möglichkeiten durch, die mir noch zur Verfügung stehen.

Eine davon wäre z. B. den Beamtenstatus aufzugeben und in die freie Wirtschaft zu gehen. Eine andere wäre aber auch eine Beurlaubung ohne Bezüge. So würde ich zumindest meinen Beamtenstatus im Hintergrund aufrechterhalten. Nur weiß ich leider nicht, ob ich dann überhaupt einen anderen Beruf ausüben darf. Der entsprechende Gesetzespassus ist mir nicht ganz einleuchtend (Thema: Nebenbeschäftigung).

Natürlich müsste ich mir gaaaaanz genau ausrechnen, was ich netto rausbekomme und diesen Betrag dann mit meinem aktuellen Nettogehalt (abzgl. Krankenversicherung) vergleichen. Ich weiß eben nicht, wie es sich z. B. mit der Nachversicherung für die Rente verhält und was ich noch alles beachten muss. Das ich meine bisherige Erfahrung wohl nicht angerechnet bekäme, ist natürlich nicht so gut. Das schmälert das Gehalt dann weiter, da ich ja, egal wie ich eingruppiert werden würde (TVöD, TV-L etc.), in der Erfahrungsstufe 1 beginne.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hallo Rudolf! Es gibt tatsächlich mittlerweile Zuweisungen (natürlich freiwillig und auf Wunsch) außerhalb des öffentlichen Dienstes. Wenige - aber doch einige, sogar in selbst aufgezogene Unternehmen. Alles ist möglich, wenn man Beamte nur loswerden kann und sie ihre Kohle außerhalb der T verdienen.
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
Behörde:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von Conny »

BunBea82 hat geschrieben:Eine andere wäre aber auch eine Beurlaubung ohne Bezüge. So würde ich zumindest meinen Beamtenstatus im Hintergrund aufrechterhalten. Nur weiß ich leider nicht, ob ich dann überhaupt einen anderen Beruf ausüben darf. Der entsprechende Gesetzespassus ist mir nicht ganz einleuchtend (Thema: Nebenbeschäftigung).
Es kann noch viel komplizierter sein, wenn Dein Dienstherr gar nicht mitspielt. Ein Kollege wollte eine Beurlaubung für ein paar Jahre (Frau ging beruflich ins Ausland) beantragen und trotz Stellenabbau gab man ihm nur die Alternative, ganz auszuscheiden (mit Aufgabe Beamtenstatus), was er auch tat.
fdhdggg
Beiträge: 8
Registriert: 26. Apr 2014, 10:56
Behörde:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von fdhdggg »

Für den Fall des späteren "Rückwechsels" in den Beamtenstatus:
Wie sieht es dann mit den Erfahrungsstufen, den bisherigen Beförderungen, dem Beihilfeanspruch (wenn er sich bis zum Rückwechsel verschlechtert hat) usw. aus?
fdhdggg
Beiträge: 8
Registriert: 26. Apr 2014, 10:56
Behörde:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von fdhdggg »

Doch genau das meine ich...deswegen hat BW ja z. B. die Nachversicherung eingeführt.
fdhdggg
Beiträge: 8
Registriert: 26. Apr 2014, 10:56
Behörde:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von fdhdggg »

dibedupp hat geschrieben:
fdhdggg hat geschrieben:Doch genau das meine ich...deswegen hat BW ja z. B. die Nachversicherung eingeführt.
Nachversicherung heißt, dass der Zeitraum deiner Dienstzeit nach deiner Entlassung aus dem Dienst in der Rentenversicherung nachgezahlt wird. Danach ist es so, als ob die nie Beamter warst. Du erhälst später auch nur Rente, keine Pension.
Sorry, meinte natürlich Altersgeld anstatt Nachversicherung.
fdhdggg
Beiträge: 8
Registriert: 26. Apr 2014, 10:56
Behörde:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von fdhdggg »

dibedupp hat geschrieben:Ok. Altersgeld würdest du dann mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für Pensionen erhalten. Aktiver Beamter kannst du trotzdem nicht mehr werden.
o.k., danke.

Ich dachte, man kann sich dann wieder normal bewerben, fängt aber halt bei 0 an (was für mich aber auch keinen Sinn macht).

Irgendwo hatte ich gelesen, dass das Altersgeld aber gekürzt werden kann.
Weiß da jemand mehr?
dann würde das vll sowieso keinen Sinn machen, oder?
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Checkliste bei Wechsel in freie Wirtschaft

Beitrag von Bundesfreiwild »

BEi solchen Ansinnen gibt es bei der Telekom mittlerweile eine Checkliste (mit der sich auch der Dienstherr selbst absichert, dass seine Beratung umfassend war).
In dieser Checkliste steht unter anderem die Krankenversicherung, die BA für Arbeit, die Rentenversicherung drin. Außerdem das Angebot der Beratung durch Steuer- und Vermögensberater.

ALLE diese Stellen solltest du UNBEDINGT für eine persönliche Beratung aufsuchen, BEVOR du eine Entscheidung triffst, die dich zeitweise (Urlaub ohne Bezüge) oder ganze (Entlassung aus dem Dienst) auf den regulären Arbeitsmarkt führt.

In der Regel will ich mal behaupten, ist eine Entlassung aus dem Dienst finanziell negativ, da die Mindestpension eigentlich immer höher ist, als eine alterntive Rente für diese Zeit.

Wenn du in Urlaub ohne Bezüge gingest, UM einen Job "draußen" zu machen, ist das keine Nebentätigkeit, sondern dein Haupterwerb. Und sobald der Haupterwerb endet (sei es durch Krankheit, Kündigung, etc.) ist man SOFORT wieder in der Alimentation/Beamtenstatus beim Diesntherrn, weil der ja seinen Beamten finanziell über Wasser halten MUSS. Wenn die UoB endet, ist man sofort wieder Beamter. Ein Sicherheitsnetz, das durch nix zu ersetzen sein dürfte.

Mit einer Entlassung aus dem Dienst bist du auf dem freien Arbeitsmarkt, bei Arbeitslosigkeit nach spätestens 18 Monaten in Hartz IV. Ich glaube nicht, dass das eine gute Alternative wäre.

Zum Wechsel zu anderen Behörden wurde hier auch schon vieles geschrieben. Würde ICH an sowas denken, würce ich mich vorher mit meinem Personalbereich vertrauensvoll über das Verfahren und die möglichen rechtlichen Konsequenzen unterhalten.
Antworten