Erholungsurlaub nach längerer DU

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Goldfinger
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Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Goldfinger »

Hallo, ich hab da mal eine Frage. Ich bin Beamter auf Lebenszeit in Bayern. Wie sieht es mit Urlaubsverfall nach länger DU aus? Kann der überhaupt verfallen? Ich war von Oktober 2010 bis einschließlich Mai 2012 dauernd krankgeschrieben. Von Juni bis einschließlich August war meine Wiedereingliederung. Ist mein Resturlaub von 2010 und mein Urlaub von 2011 jetzt verfallen? Es gab aufgrund der DU keine Möglichkeit diesen einzubringen. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank schon mal :?
Steinbock
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Steinbock »

Hallo Goldfinger,

scheinbar werden die Begriffe DU ( Dienstunfähig) mit Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) verwechselt.

Einem Beamten der DU ( in den Ruhestand versetzt wurde) steht kein Urlaub zu.

Gruß vom Steinbock
Goldfinger
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Goldfinger »

Hallo Steinbock,

Du scheinst mir ja ganz schlau zu sein...

Kennst du den Unterschied zwischen vorübergehender DU und dauernder DU? Ich würde mich über ernsthafte Beiträge freuen... und nicht über so einen Schmarrn.....
Steinbock
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Steinbock »

Goldfinger hat geschrieben:Hallo Steinbock,

Du scheinst mir ja ganz schlau zu sein...

Kennst du den Unterschied zwischen vorübergehender DU und dauernder DU? Ich würde mich über ernsthafte Beiträge freuen... und nicht über so einen Schmarrn.....
Aha und Du bist der Meinung bei vorrübergehender DU erhält man noch zusätzlich Urlaub.

Träum weiter !
Kater-Mikesch
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Goldfinger,

also wenn du krank warst, also arbeitsunfähig, dann steht dir der Urlaub natürlich zu. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht
im Ruhestand warst...

Es gibt ja jetzt ein Urteil vom EuGH wegen dem Urlaub der wegen Krankheit nicht genommen werden kann - grds. verfällt dieser
Urlaub nicht, aber es kann sein, dass der Urlaub auf nur noch begrentzt genommen werden kann - bei DU dann ausgezahlt werden
kann...

Einfach mal googeln...unter Umständen kann es sein, dass ein tariflicher Anspruch auf 15 Monate begrentzt wird - ohne diesen
Passus im Tarifvertrag, gilt weiterhin, dass der gesamte Urlaub nicht verfällt - wenn du in den Ruhestand gehst, dann kann dieser
Urlaub auch ausgezahlt werden - eine vorherige Auszahlung gibt es bei Beamten nicht...

Ich würde den Arbeitgeber auffordern, den nicht genommenen Urlaub anzuerkennen - wenn nicht, einfach Widerspruch einlegen.
Dann kann man immer noch auf den Widerspruchsbescheid warten - aber die Verjährung ist dann erst einmal gehemmt...
Zollkodex-Ritter
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Eigentlich sollten sich hier nur Leute melden, die Ahnung von dem Thema haben. Steinbock gehört leider nicht dazu.

Der Urlaub ist natürlich noch nicht verfallen. Unstreitig gilt dies für den Urlaub aus 2012. Dank des neuen Urteils mit den 15 Monaten ist es möglich, da der Urlaub von 2010 schon verfallen sein könnte.

Personalrat bzw. -abteilung fragen.
Steinbock
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Steinbock »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Eigentlich sollten sich hier nur Leute melden, die Ahnung von dem Thema haben. Steinbock gehört leider nicht dazu. .
Wie kommst Du auf diese Erkenntnis.

Auch im Beamtenrecht gibt es noch den Unterschied zweischen Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit.
Oder etwa nicht mehr ?

Und diese Begriffe spielen auch keine Rolle für Urlaubsanspruch für das Jahr 2011,

Bisher wurde mir noch nie die Frage gestellt, dass man für Zeiten die man durch Krankheit dem Dienst fernblieb zusätzlich auch noch Urlaub haben möchte.

Gruß vom Steinbock
Zollkodex-Ritter
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Steinbock hat geschrieben:
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Eigentlich sollten sich hier nur Leute melden, die Ahnung von dem Thema haben. Steinbock gehört leider nicht dazu. .
Wie kommst Du auf diese Erkenntnis.
Deine "fundierten" Beiträge...
Auch im Beamtenrecht gibt es noch den Unterschied zweischen Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit.
Oder etwa nicht mehr ?
Arbeiten Beamte? Nein. Sie verrichten Dienst. Kranke Arbeitnehmer sind arbeitsunfähig, kranke Beamte sind dienstunfähig. Beamte, die in Frühpension geschickt werden, sind DDU (dauerhaft Dienstunfähig) und nicht nur DU.
Und diese Begriffe spielen auch keine Rolle für Urlaubsanspruch für das Jahr 2011,

Bisher wurde mir noch nie die Frage gestellt, dass man für Zeiten die man durch Krankheit dem Dienst fernblieb zusätzlich auch noch Urlaub haben möchte.
Dann schweig doch einfach, wen du keine Ahnung hast.

Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bleibt ein Erholungsurlaubsanspruch bestehen, wenn ein erkrankter Arbeitnehmer diesen nicht nehmen konnte aufgrund der Krankheit. Ja, es kommt derzeit sehr häufig vor, dass Arbeitnehmer (auch Beamte) z.B. wegen Depression, Krebs o.ä. mehrere Monate respektive Jahre erkrankt sind und nicht in Urlaub gehen können. Dieser Urlaubsanspruch bleibt eben bestehen. Ja, und das gilt auch für Beamte.
Kater-Mikesch
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Re: Erholungsurlaub nach längerer DU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

es geht doch hier nicht um die Begriffe arbeits- oder dienstunfähig - also mal auf dem berühmten Teppisch bleiben...

Der Verfasser des Betrages war krank - ich gehe davon aus mit Attest...
Die Bescheinigung des Arztes heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - das hat aber nichts mit einem AN oder Bea
zu tun...der Beamte bekommt vom Arzt keine Dienstunfähigkeitsbeschreibung...

Es heißt auch in allen Beschreibungen, dass z. B. ein Beamter bei Krankheit am 1. Tag eine Bescheinigung des Arztes
zu stellen hat...also bitte nicht hier im Detail verlieren...

Es war ganz klar, dass Goldfinger längere Zeit krank war - der Begriff dienstunfähig gibt es im BBG - da wird nicht auf
die Krankheit abgezielt, sondern darauf, dass man keinen Dienst verrichten kann...
Man kann auch (dauernd) Dienstunfähig sein, wenn man gar nicht krank ist...wenn die Prognose sehr schlecht ist, dann
geht das auch im Einzelfall ohne aktuelle Krankmeldung...dann war derjenige aber vorher schon erheblich lange krank bzw.
hatte sehr viele Fehlzeiten...
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