Hallo Zusammen.
Ich muss demnächst zu einem Gutachter, der vom Amtsarzt beauftragt wurde.
Dieser wiederum ist auf Veranlassung des Dienstherren tätig geworden.
Habe ich (in Bezug auf das anstehendes Klageverfahren) die Möglichkeit, das Zusatzgutachen in Kopie zu bekommen?
Der Dienstherr will mich um jeden Preis loswerden, auch wenn ich nun nach erfolgreichem Abschluss der Wiedereingliederung zu 100% meinen dienstlichen Pflichten nachkomme.
Luzzimaus
amtsärztliche Untersuchung / Zusatzgutachten
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Luzzimaus
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burgwächter
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Re: amtsärztliche Untersuchung / Zusatzgutachten
Also ich habe gegen das Land geklagt wg Anerkennung von Schwerbehinderungen.
Das Gericht hat einen Gutachter beauftragt, ich bekam sofort nach Zugang vom Gericht ein Doppel vom Gutachter.
M.E. steht Dir eine Kopie ( informelle Selbstbestimmung ) zu, den Arzt darauf hinweisen. Ich hatte bislang keine
Schwierigkeiten Doppel zu erhalten.
Das Gericht hat einen Gutachter beauftragt, ich bekam sofort nach Zugang vom Gericht ein Doppel vom Gutachter.
M.E. steht Dir eine Kopie ( informelle Selbstbestimmung ) zu, den Arzt darauf hinweisen. Ich hatte bislang keine
Schwierigkeiten Doppel zu erhalten.
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Kater-Mikesch
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Re: amtsärztliche Untersuchung / Zusatzgutachten
nach § 48 Abs. 3 Satz 1 steht dir ein Doppel des Gutachtens zu - das gilt meiner Meinung nach für das Gutachten des Amtsarztes
und auch für weitere eingeholte Gutachten...
und auch für weitere eingeholte Gutachten...
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Luzzimaus
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Re: amtsärztliche Untersuchung / Zusatzgutachten
Danke für die Antworten. Ich werde zumindest ein Mehrstück einfordern.
