anwärterbezüge rückforderung nach studium

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lacrima
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anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von lacrima »

hallo ich habe heute erfahren, dass ich nur als angestellter nach meinem vorbereitungsdienst in der allg verwaltung übernommen werden soll.

die stelle ist zwar unbefristet aber ich habe mich nur auf beamtenstellen beworben und habe auch den notenschnitt der für eine verbeamtung notwendig ist.
trotzdem wurde mir eine angestellten stelle zugeordnet.

damit bricht für mich 1. eine welt zusammen :( und 2. stellt sich die frage ob ich diese stelle überhaupt annehmen muss?

wisst ihr zufällig wie es aussieht wenn ich die stelle ablehne? muss ich dann die anwärterbezüge zurückzahlen?

ich weiß dass man sie in bestimmten fällen zurück zahlen muss. ich kann mich nur nicht mehr erinnern, ob ich die stelle ohne konsequenzen ablehnen darf weil sie eine angestellten stelle ist oder ob ich nur ablehnen darf wenn die stelle befristet wäre.

ich hoffe sehr dass ihr mir weiter helfen könnt.
Steinbock
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

diese Regelung kenne ich nur bei Lehrern.

In Rheinland-Pfalz, wie auch im Saarland ist es üblich, dass nach der Referendarzeit erst eine
1-2 jährige Angestelltenzeit folgt und erst danach eine Verbeamtung auf Lebenszeit.

Wo liegt das Problem ?

Meinst Du, dass ein Angestellter nichts wert ist ?

Von den Einkünften bzw. Arbeitsumfang ändert sich ja nichts.

Natürlich kann man zu jedem Zeitpunkt bei der Behörde kündigen und auch aus dem Beamtenverhältnis aussteigen.

Den Gehalt muss man nicht zurückzahlen, den hat man sich (meistens) verdient.

Gruß vom Steinbock
lacrima
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von lacrima »

Hallo bei uns ist es üblich dass man bei entsprechender Leistung im Studium als Beamter auf Probe übernommen wird. Dann ist man im Regelfall nach 3 Jahren Beamter auf Lebenszeit. Das ist doch eine enorme Planungssicherheit für Kind, Familie, Hausbau und alles.
Und als Angestellter sind auch die Einkünfte nicht die gleichen. Würde ich die Stelle als Angestellter nehmen bliebe mir nach Abzug der nun notwendigen Fahrkarte gerade einmal hundert € mehr als im Studium. Dafür ein Arbeitstag von mindestens 13 Stunden mit Fahrt. Und das ohne Planungssicherheit und für das Geld?!
Es geht mir nicht darum dass Angestellte weniger wert wären oder so. Aber ich habe dieses Studium gemacht mit dem Ziel Beamter zu werden und habe auch die entsprechenden Leistungen erbracht. Ich frage mich einfach wofür das ganze? Aus diesem Grunde überlege ich halt - wenn es keine beamtenstelle ist - ob ich mich nicht allein woanders bewerbe. Das würde ich natürlich nur tun, wenn ich die Anwärterbezüge nicht zurückzahlen müsste...
Gerda Schwäbel
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Re: Anwärterbezüge; Rückforderung nach Studienabschluss

Beitrag von Gerda Schwäbel »

lacrima hat geschrieben:ich weiß dass man sie in bestimmten fällen zurück zahlen muss. ich kann mich nur nicht mehr erinnern, ob ich die stelle ohne konsequenzen ablehnen darf weil sie eine angestellten stelle ist oder ob ich nur ablehnen darf wenn die stelle befristet wäre.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass hier jemand vorbeischaut, der weiß, was Sie seinerzeit unterschrieben haben, also wie die Auflage genau lautet. Das sollten Sie anhand Ihrer persönlichen Unterlagen oder durch Rückfrage bei der personalverwaltenden Stelle klären. Wenn die Auflage so lautet, wie ich das in Erinnerung habe, nämlich
... dass
– die Ausbildung nicht vor Ablauf der in den Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften festgelegten oder im Einzelfall festgesetzten Ausbildungszeit aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grund endet und
– der Anwärter im Anschluss an den Vorbereitungsdienst rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe stellt oder ein ihm angebotenes Amt annimmt und
– der Anwärter im Anschluss an die Ausbildung nicht vor Ablauf einer Mindestzeit von fünf Jahren aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet (Bleibeverpflichtung)...
dann sehe ich keine Rückzahlungsverpflichtung. Nach Ihrer Schilderung wurde Ihnen kein Amt angeboten, sondern eine Stelle. Deshalb können Sie nach meiner Auffassung jetzt nicht gegen die Auflage verstoßen.

Ich kenne mich in den Strukturen von MV nicht aus, bin mir daher nicht sicher, wer der richtige Ansprechpartner für die Klärung der Frage wäre (Bezügestelle oder Personalstelle).
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Zuletzt geändert von Gerda Schwäbel am 14. Sep 2012, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
Steinbock
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von Steinbock »

lacrima hat geschrieben:Hallo bei uns ist es üblich dass man bei entsprechender Leistung im Studium als Beamter auf Probe übernommen wird. Dann ist man im Regelfall nach 3 Jahren Beamter auf Lebenszeit. Das ist doch eine enorme Planungssicherheit für Kind, Familie, Hausbau und alles.
Und als Angestellter sind auch die Einkünfte nicht die gleichen. Würde ich die Stelle als Angestellter nehmen bliebe mir nach Abzug der nun notwendigen Fahrkarte gerade einmal hundert € mehr als im Studium. Dafür ein Arbeitstag von mindestens 13 Stunden mit Fahrt. Und das ohne Planungssicherheit und für das Geld?! ...
Wie kommst Du darauf, dass Du als Angestellter gerade einmal 100 € mehr verdienst, als während der Ausbildung ?

Informiere uns zuerst einmal über deine Tätigkeit, die derzeitige Besoldungsgruppe und über das Bundesland,
damit wir nicht im Nebel herumstochern müssen.

Als ich vor vielen Jahren vom Angestellten in den Beamtenstatus wechselte bekam ich als Beamter sogar mtl. einige DM weniger nach Abzug der Krankenkasse.

Gruß vom Steinbock
lacrima
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von lacrima »

ja es ist bei uns so wie schon gesagt wurde, dass und ein "amt" angeboten werden muss. Ich habe die voraussetzungen für die zahlung der bezüge gefunden und da stand es genau so drin. also muss ich schon mal nicht zurück zahlen. ist schon mal positiv.

die andere geschichte ist doch die bei einstellung mit a9 bekommt man das grundgehalt und die allg. stellenzulage. macht ausgezahlt 1900. abzüglich einer pkv. bleiben ca 1700.
bei anstellung als e9 ist das grundgehalt mit 2350 zwar höher aber durch die hohen abzüge bekommt man im endeffekt nur 1450 - 1500 ausgezahlt. Das macht einen UNterschied von immerhin 200. Das ist für meine Verhältnisse nicht hinnehmbar, dafür dass man sich drauf "verlassen" konnte. Aber man kennt es ja, "wer sich auf andere verlässt ist verlassen... "

zudem würde die pkv weg fallen. wenn eine spätere neu-verbeamtung dann v i e l l e i c h t i r g e n d w a n n möglich ist, dann steigt man aufgrund des höheren alters und wegen der kommenden unisex tarife mit definitiv höheren beiträgen ein als ich sie jetzt hätte bei fortlaufender Versicherung...

oder gibt es die möglichkeit sich weiter privat zu versichern? und ist das sinnvoll weil die beihilfe ja wegfallen würde ?



(ps. die nur ca hundert € mehr ergeben sich dann aus den hohen fahrkosten)
Steinbock
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von Steinbock »

also sollen wir weiter mit der Stange im Nebel herumstochern.

Ist das Bundesland so ein großes Geheimnis, das Du nicht preisgeben kannst ?
lacrima hat geschrieben:ja es ist bei uns so wie schon gesagt wurde, dass und ein "amt" angeboten werden muss. Ich habe die voraussetzungen für die zahlung der bezüge gefunden und da stand es genau so drin. also muss ich schon mal nicht zurück zahlen. ist schon mal positiv.

die andere geschichte ist doch die bei einstellung mit a9 bekommt man das grundgehalt und die allg. stellenzulage. macht ausgezahlt 1900. abzüglich einer pkv. bleiben ca 1700.
bei anstellung als e9 ist das grundgehalt mit 2350 zwar höher aber durch die hohen abzüge bekommt man im endeffekt nur 1450 - 1500 ausgezahlt. Das macht einen UNterschied von immerhin 200. Das ist für meine Verhältnisse nicht hinnehmbar, dafür dass man sich drauf "verlassen" konnte. Aber man kennt es ja, "wer sich auf andere verlässt ist verlassen... " )
Auf Grund deiner Geheimniskrämerei ist hier leider keine Antwort möglich.
zudem würde die pkv weg fallen. wenn eine spätere neu-verbeamtung dann v i e l l e i c h t i r g e n d w a n n möglich ist, dann steigt man aufgrund des höheren alters und wegen der kommenden unisex tarife mit definitiv höheren beiträgen ein als ich sie jetzt hätte bei fortlaufender Versicherung... )
Was hält dich denn davon ab, eine Anwartschaftsversicherung (PKV) weiterlaufen zu lassen, um den derzeitigen BISEX-Tarif aufrecht zu halten und auch dein heutiges Eintrittsalter ?
oder gibt es die möglichkeit sich weiter privat zu versichern? und ist das sinnvoll weil die beihilfe ja wegfallen würde ?
(ps. die nur ca hundert € mehr ergeben sich dann aus den hohen fahrkosten)
Mit einem Brutto-Einkommen von mtl. ca. 2.500 wird man in der GKV pflichtversichert.

Den letzten Satz verstehe ich nicht. Fahrtkosten fallen doch auch beim Beamten an, oder etwa nicht ?
Gerda Schwäbel
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von Gerda Schwäbel »

lacrima hat geschrieben: ... Ich habe die voraussetzungen für die zahlung der bezüge gefunden und da stand es genau so drin. also muss ich schon mal nicht zurück zahlen. ist schon mal positiv.
Genau! Kopf hoch!

Sie müssen sich im Zusammenhang mit der "anderen Geschichte" übrigens nicht wegen Ihrer Zukunftsüberlegungen gegenüber einem Versicherungsvertreter rechtfertigen, der § 59 Abs. 5 BBesG dreißig Jahre nach Inkrafttreten nicht kennt.

Es ist sicher enttäuschend, wenn man nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes nicht das angeboten bekommt, was man erwartet hat. Aber sehen Sie es doch als Chance! Da Sie unter allen Umständen von Schwein nach Hamburg wechseln möchten, sollte der Wechsel dadurch viel einfacher sein.

Sie können sich bewerben und sind nicht von dem Wohlwollen Ihrer aktuellen Dienststelle oder Ihres aktuellen Dienstherrn abhängig, ob Sie "freigegeben" werden oder nicht. Sie brauchen keinen Tauschpartner, müssen "nur" die Repräsentanten eine hamburgischen Behörde überzeugen, dass Sie genau der Kollege sind, der dort gebraucht wird. Ohne das Damoklesschwert der möglichen Rückforderung von mehr als 20.000 € sollte es Ihnen doch viel leichter fallen, Ihr Ziel zu erreichen.

Viel Erfolg wünscht
Gerda Schwäbel
lacrima
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von lacrima »

ja danke Frau Schwäbel / oder Gerda ? ;)

ich habe es mir jetzt auch schon so gedacht... ist bestimmt nicht so einfach einen job in hh zu finden, aber da der tausch nach hh ja wahrscheinlich eh nicht funktionieren wird, ist das doch eine bessere lösung. und ob ich dann in sn als angestellte sitze - und das unglücklich- da kann ich auch nach hh gehen als angestellte... dann hat sich mv damit selbst ins bein geschossen. 3 jahre lang bezahlt und dann bieten sie einem ne "falsche" stelle an und schwupp ist das ganze investierte geld ganz schnell in einem anderen bundesland ;-) so kanns kommen... selber schuld kann man da nur sagen...



@ steinbock - frau schwäbel hatte in ihrer ersten antwort doch schon längst geschrieben von wo ich komme. da muss ich es doch nicht nochmal extra schreiben ?!

und was mich davon abhält die pkv weiter laufen zu lassen ist ganz einfach - ich weiß nicht ob ich das darf. so weit wie ich es jetzt gesehen habe verdiene ich viel zu wenig als dass ich mich privat versichern dürfte. deswegen ja auch die frage - ob es denn möglich wäre, dass man die pkv ersteinmal weiterlaufen lässt in der hoffnung auf eine spätere verbeamtung? das weiß ich nämlich nicht !!!


und natürlich fallen die fahrkosten auch für die beamten an... aber wenn ich schon 200 weniger habe, dann wird es schwer neben der wohnung noch die fahrten zu bezahlen und vielleicht noch bisschen zu leben... fakt ist, es war geld auf das ich mich verlassen hatte. das macht aber jetzt auch keinen unterschied mehr...
Gerda Schwäbel
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von Gerda Schwäbel »

lacrima hat geschrieben:ja danke Frau Schwäbel / oder Gerda ? ;)
Während meiner ersten dreieinhalb Jahre in diesem Forum war das kein Problem, ich habe auf beide Anreden reagiert. Aber seit Januar gibt es hier eine Userin, die nur meinem Vornamen trägt und sonst nichts. Das kann gelegentlich zu Verwechslungen führen.
lacrima hat geschrieben:und was mich davon abhält die pkv weiter laufen zu lassen ist ganz einfach ...
Darauf wollte ich gestern auch eingehen, durch das Störfeuer habe ich mich aber ablenken lassen.
Frag bei Deiner Versicherung nach, die machen Dir mit großer Wahrscheinlichkeit das Angebot, das Versicherungsverhältnis gegen Zahlung einer Ruhensprämie ohne Leistungspflicht weiterlaufen zu lassen. Bei mir waren das damals 20 Prozent.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Steinbock
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
lacrima hat geschrieben: @ steinbock - frau schwäbel hatte in ihrer ersten antwort doch schon längst geschrieben von wo ich komme. da muss ich es doch nicht nochmal extra schreiben ?!

Sorry - habe ich wohl dann überlesen.

und was mich davon abhält die pkv weiter laufen zu lassen ist ganz einfach - ich weiß nicht ob ich das darf. so weit wie ich es jetzt gesehen habe verdiene ich viel zu wenig als dass ich mich privat versichern dürfte. deswegen ja auch die frage - ob es denn möglich wäre, dass man die pkv ersteinmal weiterlaufen lässt in der hoffnung auf eine spätere verbeamtung? das weiß ich nämlich nicht !!!

bei diesem Einkommen muss man zuerst einmal in die GKV wechseln.
Allerdings kann man die private Krankenversicherung als Anwartschaftsversicherung (Beitrag sollte man beim Versicherer erfragen) weiterlaufen lassen um das derzeitige Eintrittsalter zu erhalten und später ohne eine weitere Gesundheitsprüfung wieder aufgenommen zu werden.
Viele Grüße
lacrima
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von lacrima »

wissen Sie denn zufällig ob es richtig ist, dass mir die drei jahre anwärterdienst für meine pension - sollte ich doch wieder später verbeamtet werden - nicht angerechnet werden wenn ich zwischendurch eine Pause habe? Aber wenn ich gleich als beamter übernommen worden wäre dass die zeit dann für die pension gezählt hätte?
egyptwoman
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von egyptwoman »

Sollten Sie nicht als Beamtin übernommen werden und als Angestellte übernommen werden, werden sie für die 3 Jahre der Anwartschaft in der gesetzlichen Versicherung nachversichert, sollte später eine Verbeamtung stattfinden, geht die Berechnung der Pension vom Zeitpunkt der Verbeamtung aus, die 3 Jahre Anwartschaft werden dann nicht mit berechnet, das Sie ja für diese Zeit nachversichert werden. Ausnahme das das Beamtenverhältnis nicht beendet wird sondern nur ruht, ähnlich als wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen oder eine Freistellung beantragen.

egyptwoman
Gerda Schwäbel
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von Gerda Schwäbel »

lacrima hat geschrieben:wissen Sie denn zufällig ob es richtig ist, dass mir die drei jahre anwärterdienst für meine pension - sollte ich doch wieder später verbeamtet werden - nicht angerechnet werden wenn ich zwischendurch eine Pause habe?
Das ist ganz eindeutig falsch, jedenfalls für den Bundesbereich und die Landesregelungen, die ich mir bisher angesehen habe. Eine solche Unterscheidung gibt es nicht. Auch die eventuelle Durchführung der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat keine Auswirkung auf die spätere Ruhegehaltsfähigkeit der Anwärterzeit. Selbst die Nachversicherung muss nicht zwangsläufig erfolgen. Auch die ist vom Sachverhalt im Einzelfall abhängig.
Darüber wie das in (schätzungsweise) mehr als 40 Jahren aussehen mag, wird sich heute wahrscheinlich niemand verbindlich äußern wollen. :wink:
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
lacrima
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Re: anwärterbezüge rückforderung nach studium

Beitrag von lacrima »

also ist die zeit die ich anwärter war sowieso nicht ruhegehaltsfähig oder wie? :?
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