Aufstieg gD -> hD NRW
Verfasst: 11. Sep 2012, 21:08
Hallo ich bin neu hier und im Beamtenrecht noch relativ unerfahren.
Es geht um Folgedes:
Ich habe dieses Jahr mein duales Studium an der FHF Nordkirchen zum Diplom-Finanzwirt erfolgreich absolviert und überlege jetzt schon welche Aufstiegschancen ich habe.
Wie gesagt ich arbeite in der Finanzverwaltung und habe mich bisschen umgehört welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den hD aufsteigen zu können.
Was ich immer wieder gehört habe war, dass man ein zweites vollwertiges Studium benötigt, wie z.B. Jura oder BWL.
Da ich nur sehr ungern kündigen möchte habe ich mir überlegt, wenn überhaupt noch ein BWL Studium an einer Fernuni dranzuhängen und neben der Arbeit zu studieren.
Jedoch weiß ich nicht, ob sich das Lohnt bzw. welche Voraussetzungen konkret noch vorliegen müssen, dass ich in den hD aufsteigen kann.
Ich weiß wohl, dass die Beförderungssituationen selbst eher bescheiden sind. Aber wie sieht es mit der Wahrscheinlichkeit eines Aufstiegs aus?
Könnte mir bitte vielleicht jemand erklären welche Voraussetzungen genau vorliegen müssten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
xxBeamterxx
Es geht um Folgedes:
Ich habe dieses Jahr mein duales Studium an der FHF Nordkirchen zum Diplom-Finanzwirt erfolgreich absolviert und überlege jetzt schon welche Aufstiegschancen ich habe.
Wie gesagt ich arbeite in der Finanzverwaltung und habe mich bisschen umgehört welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den hD aufsteigen zu können.
Was ich immer wieder gehört habe war, dass man ein zweites vollwertiges Studium benötigt, wie z.B. Jura oder BWL.
Da ich nur sehr ungern kündigen möchte habe ich mir überlegt, wenn überhaupt noch ein BWL Studium an einer Fernuni dranzuhängen und neben der Arbeit zu studieren.
Jedoch weiß ich nicht, ob sich das Lohnt bzw. welche Voraussetzungen konkret noch vorliegen müssen, dass ich in den hD aufsteigen kann.
Ich weiß wohl, dass die Beförderungssituationen selbst eher bescheiden sind. Aber wie sieht es mit der Wahrscheinlichkeit eines Aufstiegs aus?
Könnte mir bitte vielleicht jemand erklären welche Voraussetzungen genau vorliegen müssten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
xxBeamterxx