Aufstieg gD -> hD NRW

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xxbeamterxx
Beiträge: 2
Registriert: 11. Sep 2012, 20:57
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Aufstieg gD -> hD NRW

Beitrag von xxbeamterxx »

Hallo ich bin neu hier und im Beamtenrecht noch relativ unerfahren.
Es geht um Folgedes:
Ich habe dieses Jahr mein duales Studium an der FHF Nordkirchen zum Diplom-Finanzwirt erfolgreich absolviert und überlege jetzt schon welche Aufstiegschancen ich habe.
Wie gesagt ich arbeite in der Finanzverwaltung und habe mich bisschen umgehört welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den hD aufsteigen zu können.
Was ich immer wieder gehört habe war, dass man ein zweites vollwertiges Studium benötigt, wie z.B. Jura oder BWL.
Da ich nur sehr ungern kündigen möchte habe ich mir überlegt, wenn überhaupt noch ein BWL Studium an einer Fernuni dranzuhängen und neben der Arbeit zu studieren.
Jedoch weiß ich nicht, ob sich das Lohnt bzw. welche Voraussetzungen konkret noch vorliegen müssen, dass ich in den hD aufsteigen kann.
Ich weiß wohl, dass die Beförderungssituationen selbst eher bescheiden sind. Aber wie sieht es mit der Wahrscheinlichkeit eines Aufstiegs aus?

Könnte mir bitte vielleicht jemand erklären welche Voraussetzungen genau vorliegen müssten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

xxBeamterxx
Steuerteufel
Beiträge: 6
Registriert: 29. Okt 2011, 17:41
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Re: Aufstieg gD -> hD NRW

Beitrag von Steuerteufel »

Lieber Steuerinspektor,

zunächst erstmal herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Nordkirchen-Examen !

Zu Deiner Frage:
Die grundsätzliche Vorausetzungen für eine Beschäftigung im hD ergeben sich aus dem Landesbeamtengesetz NRW (insbesondere §§20 ff.).
Soweit Du eine Beschäftigung im hD der Finanzverwaltung NRW anstrebst, erscheint mir hierfür jedoch nur ein Jura-Studium förderlich.
Mit einem wirtschaftswirtschaftlichen Studium magst Du zwar grundsätzlich die Voraussetzungen für den hD erfüllen, praktisch werden im hD
der Finanzverwaltung NRW - bis auf die Aufsteiger aus dem gD - jedoch fast ausschließlich Juristen beschäftigt. Wirtschaftswissenschaftler sind
im hD der Finanzverwaltung echte Exoten.
Grundsätzlich hängt Dein Fortkommen im gD der Finanzverwaltung insbesondere am Anfang -neben Deinem Einsatz in der Praxis - entscheidend von der Prüfungsnote
in Nordkirchen ab. Mag zwar nicht gerecht sein, ist aber so !
Der Erwerb von Zusatzqualifikationen außerhalb der Verwaltung (Steuerberaterexamen, Fernstudium, Lehrtätigkeit etc.) ist für Beurteilungen / Beförderungen
eher nebensächlich.
Ein Aufstieg vom gD in den hD durch weit überdurchschnittliche Leistungen im Nordkirchen-Examen und späteren überdurchschnittlichen Leistungen in der Praxis gelingt
nur einem ganz kleinen Personenkreis (frühestens ab Anfang 40). Für die Masse im gD erscheint eher A11/A12 zum Ende der Laufbahn realistisch
(vgl. neues Personalentwicklungskonzept für gD).
Durch die geplante Reduzierung der Oberfinanzdirektionen werden voraussichtlich weitere Beförderungsmöglichkeiten im gD wegfallen.

Solltest Du weiter mit dem hD liebäugeln, würde ich gegenüber Deinem Dienstherrn mit offenen Karten spielen.
Auf der Internetseite der Landesfinanzverwaltung (http://www.fm.nrw.de) sind Ansprechpartner für die Einstellung im hD benannt.
Die können sicher Deine weitergehende Fragen beantworten.

Weiterhin viel Spaß an der Steuerfront

Der Steuerteufel
xxbeamterxx
Beiträge: 2
Registriert: 11. Sep 2012, 20:57
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Re: Aufstieg gD -> hD NRW

Beitrag von xxbeamterxx »

Hallo Steuerteufel,

vielen Dank für die nette Antwort. Natürlich finde ich es für mich persönlich schade, dass hauptsächlich nur Juristen genommen werden, da ich nur ungerne kündigen möchte sondern über einen Aufstieg in den hD gelangen möchte. Deswegen wollte ich auch dann das wirtschaftsstudium machen, weil ich dabei keinen 2. Dienstherren hätte und so nicht kündigen müsste.
Ich habe vpr ein paar Tagen mit meiner Sachgebietsleiterin gesprochen und sie meinte, dass man sich nach Ablegen des Exams in einem Assesmentcenter durchsetzen müsste und man schon ein gutes Exam bräuchte, um überhaupt eingeladen zu werden. Das bedeutet natürlich auch ein Risiko und das muss man auch erstmal schaffen, denn wenn nicht, steht man ohne alles da.
Dass die Noki-Note für die ersten Beförderungen wichtig sind hat man auch schon öfter gehört... naja.... da kann man wohl nichts dran ändern.
Aber ich denke, dass ich mich die nächsten Tage an die Ansprechpartner wenden werde. Die können mir sicher weiterhelfen.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Abend wünscht

xxbeamterxx
Anstaltszauber
Beiträge: 116
Registriert: 7. Jun 2012, 18:41
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Re: Aufstieg gD -> hD NRW

Beitrag von Anstaltszauber »

xxbeamterxx hat geschrieben:Ich habe dieses Jahr mein duales Studium an der FHF Nordkirchen zum Diplom-Finanzwirt erfolgreich absolviert und überlege jetzt schon welche Aufstiegschancen ich habe.
Reichen Dir schon heute die Aufstiegsmöglichkeiten im gD nicht? Nach den O-Tönen

Im Ernst: Der Aufstieg vom gD in den hD ist bei vielen Dienstherren selbst durch ein Jura-Studium kaum möglich. Die Vorstellung, durch eine bereits erfolgte Verbeamtung oder durch Berufserfahrung im konkreten Tätigkeitsgebiet der Behörde einen Startvorteil zu haben. verkehrt sich eher ins Gegenteil. Viele Dienstherren haben schlichtweg Angst vor Konkurrentenklagen, wollen im höheren Dienst "frischen Wind" und externe Erfahrung. Absolventen einer Fern-Uni wird sogar gerne mal unterstellt, sie hätten sich ja nicht so richtig angestrengt, weil eine Fern-Uni leicht sei und sie zusätzlich noch die Segnungen des Beamtentums mitgenommen hätten (bspw. die sagenhafte Bezahlung).

Ich kenne selbst Prädikatsjuristen, die den Aufstieg vom gD in den hD nicht geschafft haben. Meine Erfahrungen stammen aber zugegeben eher aus Bundesbehörden, ich habe aber auch von Landesdienstherren vergleichbares gehört. Letztlich gehört zur Existenz im hD wahrscheinlich auch eine gewisse Praxisferne, die man im gD dann (leider) nicht besitzt.

Gruß aus der Anstalt
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