Hallo Zusammen,
ich habe es tatsächlich geschafft, den amtsärztlichen Dienst zu überzeugen, dass die Maßnahme jetzt und nicht erst 2013 stattfinden muss. Man hat dort vermutlich kalte Füße bekommen. Warum eingelenkt wurde kann ich nur erahnen aber nicht belegen. Ist mir auch gleichgültig. Aufgrund der neuen ärztlichen Stellungnahme konnte dann die Beihilfestelle eine neue Genehmigung erteilen. Die Reha ist genehmigt und am Samstag werde ich fahren.
Wünsche allen einen schönen Goldenen Oktober
Katzenfreundin
Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
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Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Glückwunsch!!!
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Ist da was an mir vorbeigegangen?
Ich kenne das so, dass eine Kur eigentlich zum Erhalt der Arbeitskraft gedacht war. Es reichte ja schon aus, wenn man abgespannt war. Im Prinzip war das eigentlich eine soziale Maßnahme. Der Dienstherr durfte aber mitreden, wann die Kur stattfinden soll. Es gab ja keine akute ärztliche Indikation.
Kann mich noch erinnern, wie meine Mutter alle zwei Jahre zur Kur fuhr, später meckerte, weil es das nur noch alle drei Jahre gab. Sie war nicht im öffentlichen Dienst. Ich rede von den 70ern im Westen....
Und bezahlt hat das die Rentenversicherung. Und - heute wirklich kaum zu glauben - es gab sogar noch Taschengeld!
In dem Bereich wo ich arbeite, habe ich in den letzten 15 Jahren keinen Kurantrag eines Beamten/ einer Beamtin mehr gesehen.
Eine Reha- Maßnahme ist meines Wissens aber etwas völlig anderes. Da verschreibt ein Arzt das. Nach schweren Schicksalsschlägen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Unfall.
Da hat der Dienstherr überhaupt kein Ermessen, sondern muss das hinnehmen. Und in solchen Ausnahmefällen wird sich ja wohl keiner entblöden und einem Beamten Vorwürfe oder Vorschriften machen.
Ich kenne das so, dass eine Kur eigentlich zum Erhalt der Arbeitskraft gedacht war. Es reichte ja schon aus, wenn man abgespannt war. Im Prinzip war das eigentlich eine soziale Maßnahme. Der Dienstherr durfte aber mitreden, wann die Kur stattfinden soll. Es gab ja keine akute ärztliche Indikation.
Kann mich noch erinnern, wie meine Mutter alle zwei Jahre zur Kur fuhr, später meckerte, weil es das nur noch alle drei Jahre gab. Sie war nicht im öffentlichen Dienst. Ich rede von den 70ern im Westen....
Und bezahlt hat das die Rentenversicherung. Und - heute wirklich kaum zu glauben - es gab sogar noch Taschengeld!
In dem Bereich wo ich arbeite, habe ich in den letzten 15 Jahren keinen Kurantrag eines Beamten/ einer Beamtin mehr gesehen.
Eine Reha- Maßnahme ist meines Wissens aber etwas völlig anderes. Da verschreibt ein Arzt das. Nach schweren Schicksalsschlägen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Unfall.
Da hat der Dienstherr überhaupt kein Ermessen, sondern muss das hinnehmen. Und in solchen Ausnahmefällen wird sich ja wohl keiner entblöden und einem Beamten Vorwürfe oder Vorschriften machen.
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Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Der Dienstherr hatte überhaupt kein Problem damit. Dort sah man mich lieber eine Woche fehlen als u.U. einen längeren Ausfall zu riskieren. Die Beihilfestelle hat aber nur genehmigen können, was der Amtsarzt im Gutachten festgeschrieben hat. Und die hatten offensichtlich Sparbefehl oder ich habe Antipathie ausgelöst. Wer weiß das schon. Aber ich glaube, dass es schon etwas mit em Dienstherrn zu tun hatte, dass es jetzt nun doch ging.