Nach Ruhestandsversetzung nochmal Ausbildung möglich ?
Verfasst: 4. Sep 2012, 00:16
Da ich mich gerade ernsthaft mit meiner beruflichen und wirtschaftlichen Zukunft auseinander setze , kam mir der Gedanke, nochmal eine Ausbildung in meinem eigentlichen Wunschberuf ( Gärtner ) zu beginnen .
Aber das ist jetzt die Gretchenfrage, ob ich das nach der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand machen darf ( ... auf der anderen Seite, könnte ich auch ungelernt als Gärtner nebenher arbeiten ... ) nur mit einer Ausbildung sind zum Einen später die Chancen höher, eine Anstellung, auch Teilzeit , zu finden und zum Anderen hätte ich die Ausbildungsvergütung als kleines monatliches Zusatzeinkommen zur Verfügung.
Hat jemand eine Idee, ob und wenn ja wo das geregelt sein könnte ?
Aber das ist jetzt die Gretchenfrage, ob ich das nach der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand machen darf ( ... auf der anderen Seite, könnte ich auch ungelernt als Gärtner nebenher arbeiten ... ) nur mit einer Ausbildung sind zum Einen später die Chancen höher, eine Anstellung, auch Teilzeit , zu finden und zum Anderen hätte ich die Ausbildungsvergütung als kleines monatliches Zusatzeinkommen zur Verfügung.
Hat jemand eine Idee, ob und wenn ja wo das geregelt sein könnte ?