Ein zusammenlebendes, nicht verheiratetes Paar bekommt ein Kind. ER ist Beamter und beihilfeberechtigt (50%), bislang Steuerklasse 1. SIE ist Angestellte und ebenfalls in Steuerklasse 1. Beide haben jeweils einen Riestervertrag.
Nach der Geburt des Kindes geht SIE in Mutterschutz und danach in Elternzeit.
Meine Fragen:
-Unter welchen Voraussetzungen ist das Kind beihilfeberechtigt (Landesbeamter Schl.-Hol.)?
-Hat ER selber ab Geburt einen eigenen 70%igen Beihilfeanspruch? Oder nur unter bestimmten Voraussetzungen?
-Bekommt ER mit einem Kind, aber unverheiratet, die Familienzulage als Landesbeamter?
-Kann einer von beiden oder können beide in Steuerklasse 2 wechseln? Wenn ja, wer von beiden und wie geht das?
-Wer von beiden bekommt das Kindergeld? Ist der Empfänger frei wählbar?
-Wer von beiden bekommt die Kinderzulage beim Riestervertrag? Ist das frei wählbar?
Vielleicht kann der eine oder die andere hier behilflich sein; es ist sicher kein sooo exotisches Thema. Wenn Ihr gute Links kennt, gerne her damit! Danke!
Uneheliches Kind
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- Mikesch
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Re: Uneheliches Kind
So viel ich weiß, ändert sich bezüglich Beihilfe und Familienzulage nichts.
Steuerlich bleiben beide definitiv in Steuerklasse 1. Eine Zusammenveranlagung ist bei unverheirateten nicht möglich.
Auch andere rechtliche Situationen ändern sich nicht, z.B. Kindergeld, Zulagen aus Riester gehen an die Mutter.
Ist ja durch die Nichtheirat so gewollt...
Steuerlich bleiben beide definitiv in Steuerklasse 1. Eine Zusammenveranlagung ist bei unverheirateten nicht möglich.
Auch andere rechtliche Situationen ändern sich nicht, z.B. Kindergeld, Zulagen aus Riester gehen an die Mutter.
Ist ja durch die Nichtheirat so gewollt...

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Re: Uneheliches Kind
evt. sollte man auch über eine Heirat nachdenken,fruehling82 hat geschrieben:Ein zusammenlebendes, nicht verheiratetes Paar bekommt ein Kind. ER ist Beamter und beihilfeberechtigt (50%), bislang Steuerklasse 1. SIE ist Angestellte und ebenfalls in Steuerklasse 1. Beide haben jeweils einen Riestervertrag.
Nach der Geburt des Kindes geht SIE in Mutterschutz und danach in Elternzeit.
Meine Fragen:
-Unter welchen Voraussetzungen ist das Kind beihilfeberechtigt (Landesbeamter Schl.-Hol.)?
Ab Geburt durch den Vater
-Hat ER selber ab Geburt einen eigenen 70%igen Beihilfeanspruch? Oder nur unter bestimmten Voraussetzungen?
nein - dazu benötigt er 2 Kinder
-Bekommt ER mit einem Kind, aber unverheiratet, die Familienzulage als Landesbeamter?
müsste möglich sein - sollte man bei der Personalstelle erfragen
Voraussetzung ist natürlich, dass er als Vater eingetragen wird
.
-Kann einer von beiden oder können beide in Steuerklasse 2 wechseln? Wenn ja, wer von beiden und wie geht das?
Ja - die Steuerklasse beim Finanzamt ändern lassen.
-Wer von beiden bekommt das Kindergeld? Ist der Empfänger frei wählbar?
-Wer von beiden bekommt die Kinderzulage beim Riestervertrag? Ist das frei wählbar?
Immer die Mutter des Kindes, es sei denn sie gibt eine Verzichtserklärung ab, dann der Vater.
Vielleicht kann der eine oder die andere hier behilflich sein; es ist sicher kein sooo exotisches Thema. Wenn Ihr gute Links kennt, gerne her damit! Danke!
Gruß
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Re: Uneheliches Kind
Steuerklasse 2 ist nur möglich wenn die Mutter oder der Vater mit dem Kind alleine lebt.
Leben die Eltern zusammen bleibt es bei 1.
Leben die Eltern zusammen bleibt es bei 1.
Re: Uneheliches Kind
stimmt -bahnbiajotta hat geschrieben:Steuerklasse 2 ist nur möglich wenn die Mutter oder der Vater mit dem Kind alleine lebt.
Leben die Eltern zusammen bleibt es bei 1.
folgenden Hinweis habe ich dazu gefunden:
Die Steuerklasse II steht seit dem 01.04.2004 auch nur noch "echten" Alleinerziehenden zu. In der Haushaltsgemeinschaft dürfen neben den eigenen Kindern keine weiteren volljährigende Personen leben, das bedeutet es dürfen keine anderen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der selben Wohnung gemeldet sein.
Gruß vom Steinbock
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Re: Uneheliches Kind
Allerdings wird auf der Steuerkarte dann bei beiden (sofern Vater eingetragen ist) noch ein halber Kinderfreibetrag mit eingetragen, was die Steuern zwar nicht erheblich senkt, aber doch ein bisschen.
Nach meinem Wissenstand kann Vater den Familienzuschlag bekommen, dafür müsste er aber auch das Kindergeld erhalten, also dann wieder verzicht der Mutter auf das Kindergeld.
Ansonsten wie schon jemand geschrieben hat: über ne Hochzeit nachdenken.
egyptwoman
Nach meinem Wissenstand kann Vater den Familienzuschlag bekommen, dafür müsste er aber auch das Kindergeld erhalten, also dann wieder verzicht der Mutter auf das Kindergeld.
Ansonsten wie schon jemand geschrieben hat: über ne Hochzeit nachdenken.
egyptwoman