Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Spezi
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Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Spezi »

Liebe Kollegen,

ich habe schon einiges passiv hier mitgelesen, wollte jetzt aber doch mal selbst nachfragen / diskutieren und habe mich daher jetzt auch mal angemeldet!
Ich bin 22 Jahre alt, männlich, Regierungsinspektoranwärter (Verwaltung und Finanzen) beim Staate Bayern und im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes. Derzeit habe ich folgende Versicherungen:

PKV - Standard-Anwärtertarif bei einer auf Beamte spezialisierten Gesellschaft ;)
Unfall - dito
Berufsunfähigkeit - gegen die berüchtigte Versorgungslücke, zahlt ab 50% Berufsunfähigkeit in der aktuellen konkreten Tätigkeit oder Pflegebedürftigkeit
private Haftpflicht - das Übliche
Bausparvertrag - für die vermögenswirksamen Leistungen

Zur Diensthaftpflicht wurde mir mitgeteilt, dass ich im Vorbereitungsdienst ja noch nichts selbst unterschreibe und daher eine dienstliche Haftung ja nicht denkbar sei, daher habe ich da noch keine abgeschlossen, auch aus dem Kollegenumfeld dasselbe gehört an der Schule.

An die Altersvorsorge wollte ich mich dann ranmachen, wenn ich BaP bin, aus aktueller finanzieller Hinsicht, aber auch hinsichtlich des Risikos, was wäre wenn ich nach dem Vorbereitungsdienst wider Erwarten nicht zum BaP ernannt werde.


Ich wollte jetzt nicht über das Für und Wider der PKV diskutieren, das wird hier im Forum ja unendlich breitgetreten und ich habe für mich meine Entscheidung da getroffen. Auch meine Berufsunfähigkeit gefällt mir hinsichtlich der Bedingungen sehr gut, denke daher eher nicht daran, die nach Ende der Versorgungslücke abzuschaffen. Klar, ich werd auch mal zum klassischen Bürohengst der auch "sabbernd im Rollstuhl" (hab ich hier so im Forum gelesen, sehr anschauliches Beispiel :D ) noch arbeiten kann, aber ... trotzdem!! ;)

Mir gehts eher darum: Ist das Gesamtpaket so ausreichend, habe ich was Wichtiges noch nicht bedacht? Online finde ich halt kaum auf Beamte zugeschnittene "must-have"-Listen, und unter meinen Kollegen sind halt von Minimalisten bis "Kaufe-alles"-Mentalität alle vertreten, die natürlich alle Recht haben ;)
Habt ihr noch andere Ratschläge?

Besten Dank im Voraus und schönes Wochenende :)
Spezi
Zollkodex-Ritter
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

BU? Du brauchst ne DU!

Wozu Unfall?

Finger weg von Riester.

Diensthaftpflicht und -rechtschutz bekommst eh über die Gewerkschaft.
Steinbock
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Hallo Spezi,
Spezi hat geschrieben:Liebe Kollegen,

ich habe schon einiges passiv hier mitgelesen, wollte jetzt aber doch mal selbst nachfragen / diskutieren und habe mich daher jetzt auch mal angemeldet!
Ich bin 22 Jahre alt, männlich, Regierungsinspektoranwärter (Verwaltung und Finanzen) beim Staate Bayern und im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes.
Also Beamter auf Widerruf.
Derzeit habe ich folgende Versicherungen:
PKV - Standard-Anwärtertarif bei einer auf Beamte spezialisierten Gesellschaft ;)
Unfall - dito
passt
Berufsunfähigkeit - gegen die berüchtigte Versorgungslücke, zahlt ab 50% Berufsunfähigkeit in der aktuellen konkreten Tätigkeit oder Pflegebedürftigkeit
völlig falsch - hier wäre eine Dienstunfähigkeitsabsicherung sinnvoll
private Haftpflicht
unnötig, wenn deine Elter eine private Haftpflicht haben, denn dann bist Du bei denen bis zur Beendigung deiner Ausbildung mitversichert.
- das Übliche
Bausparvertrag - für die vermögenswirksamen Leistungen
kann man abschließen, gibt allerding auch andere Möglichkeiten
Zur Diensthaftpflicht wurde mir mitgeteilt, dass ich im Vorbereitungsdienst ja noch nichts selbst unterschreibe und daher eine dienstliche Haftung ja nicht denkbar sei, daher habe ich da noch keine abgeschlossen, auch aus dem Kollegenumfeld dasselbe gehört an der Schule.
Du benötigst zwar keine Diensthaftpflichtversicherung während der Ausbildung, nur der Grund wegen dem Unterschreiben ist Unsinn.
An die Altersvorsorge wollte ich mich dann ranmachen, wenn ich BaP bin, aus aktueller finanzieller Hinsicht, aber auch hinsichtlich des Risikos, was wäre wenn ich nach dem Vorbereitungsdienst wider Erwarten nicht zum BaP ernannt werde.

Ich wollte jetzt nicht über das Für und Wider der PKV diskutieren, das wird hier im Forum ja unendlich breitgetreten und ich habe für mich meine Entscheidung da getroffen. Auch meine Berufsunfähigkeit gefällt mir hinsichtlich der Bedingungen sehr gut, denke daher eher nicht daran, die nach Ende der Versorgungslücke abzuschaffen. Klar, ich werd auch mal zum klassischen Bürohengst der auch "sabbernd im Rollstuhl" (hab ich hier so im Forum gelesen, sehr anschauliches Beispiel :D ) noch arbeiten kann, aber ... trotzdem!! ;)

Mir gehts eher darum: Ist das Gesamtpaket so ausreichend, habe ich was Wichtiges noch nicht bedacht? Online finde ich halt kaum auf Beamte zugeschnittene "must-have"-Listen, und unter meinen Kollegen sind halt von Minimalisten bis "Kaufe-alles"-Mentalität alle vertreten, die natürlich alle Recht haben ;)
Habt ihr noch andere Ratschläge?

Besten Dank im Voraus und schönes Wochenende :)
Spezi
Ratschläge - ja, schnellstens die Berufsunfähigkeitsversicherung canceln und eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.

Gruß vom Steinbock
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Mikesch
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Mikesch »

Muss ich dem Steinbock mal beipflichten...

Private Haftpflicht nach der Ausbildung.
Diensthaftpflicht und Rechtsschutz sind überflüssig. Nu ja, je nach dem wie Du so drauf bist ;-)

Bei Fahrlässigkeit zahlt immer der Dienstherr, grobe Fahrlässigkeit muss erst mal nachgewiesen werden und ob eine Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit eintritt, steht auch erst mal in den Sternen...

Eine Rechtsschutz tritt nur ein, wenn ein Verfahren gegen Dich eingeleitet wurde, aber nicht, um Forderungen gegen Deinen Dienstherrn einzuklagen.

Von daher halte ich beide Versicherungen überflüssig wie ein Kropf.

LG Mikesch

P.S.
Steinbock als Fachmann kann da bestimmt mehr zu sagen und mich gerne berichtigen.
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Steinbock
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mikesch,
Mikesch hat geschrieben:Bei Fahrlässigkeit zahlt immer der Dienstherr, grobe Fahrlässigkeit muss erst mal nachgewiesen werden und ob eine Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit eintritt, steht auch erst mal in den Sternen...
In der Diensthaftpflichtversicherung ist gerade die grobe Fahrlässigkeit versichert.

Beispiel - ein Dienstwagen wird anstatt mit Benzin mit Diesel betankt.

Nach meinem Kenntnisstand, kann der Dienstherr einen Beamten nur dann in Regress nehmen, wenn der grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Allerdings kann ein Auszubildender (Beamter auf Widerruf) auch bei grober Fahrlässigkeit nicht in Regress genommen werden,
dies wurde von allen Berufsverbänden des öffentlichen Dienstes bestätigt.
Und Vorsatz ist nirgends versicherbar.

Auch sollte man prüfen ob eine Diensthaftpflichtversicherung überhaupt notwendig ist,
denn bei einigen Berufsverbänden wie z.B. Deutscher Beamten Bund ist diese bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Gruß vom Steinbock
Klaus
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Klaus »

Private Haftpflicht ist leider notwendig. Da Du bereits über eigenes Einkommen verfügst, bist Du bei den Eltern nicht mitversichert.

Hast Du schon eine eigene Wohnung gemietet? Dann ist eine Hausratversicherung sinnvoll.

Private Rechtsschutz braucht man unbedingt als Autofahrer (Verkehrsrechtsschutz). Eine Vollrechtsschutz ist relativ teuer, also mit Berufs-, Zivil- und Mietrechtsschutz. Ist aber nicht ganz unkompliziert, da die einzelnen Versicherer Unterschiedliches anbieten. Am besten einen unabhängigen Versicherungsmakler beauftragen. So eine Versicherung kostet zwischen 200 und 250 Euro im Jahr. Gibt ein gutes Gefühl, seinen bösen Mitmenschen nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Ein Rechtsstreit kann von den Kosten ruinös sein.

Später bei der Diensthaftpflicht darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen wird, denn nur dafür haftest Du... :wink:

Ich habe Kfz- Haftpflicht und Vollkasko, Vollrechtsschutz (brauche ich gerade, liege mit meinem Stromanbieter im Clinch), private Unfallversicherung (für DU bin ich schon zu alt), PKV mit Zusatzversicherung Wahlleistungen (in Berlin gibt es dafür keine Beihilfe), Hausrat, Haftpflicht, Diensthaftpflicht.

Nicht gerade wenig, aber solange ich mir das noch leisten kann, möchte ich keine davon missen.

Für private Altersvorsorge schließe ich keine Versicherung ab. Versuche, lieber so etwas zurückzulegen.
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Klaus hat geschrieben:Private Haftpflicht ist leider notwendig. Da Du bereits über eigenes Einkommen verfügst, bist Du bei den Eltern nicht mitversichert.
falsch - bei fast allen Haftpflichtversicherungen sind Kinder während der 1. Ausbildung mitversichert. Zusätzlich bieten einige Versicherer auch Versicherungsschutz für alle im Haushalt lebenden Personen.
Hast Du schon eine eigene Wohnung gemietet? Dann ist eine Hausratversicherung sinnvoll.
auch diese Antwort ist so pauschal nicht richtig, denn in vielen Hausratversicherungen besteht eine Außenversicherung bis XX.XXX € und dies gilt dann auch für Kinder die sich noch in der Ausbildung befinden.

Private Rechtsschutz braucht man unbedingt als Autofahrer (Verkehrsrechtsschutz). Eine Vollrechtsschutz ist relativ teuer, also mit Berufs-, Zivil- und Mietrechtsschutz. Ist aber nicht ganz unkompliziert, da die einzelnen Versicherer Unterschiedliches anbieten. Am besten einen unabhängigen Versicherungsmakler beauftragen. So eine Versicherung kostet zwischen 200 und 250 Euro im Jahr. Gibt ein gutes Gefühl, seinen bösen Mitmenschen nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Ein Rechtsstreit kann von den Kosten ruinös sein..
Falsch - bei fast allen Rechtsschutzversicherungen sind Kinder während der Ausbildung mitversichert.
Später bei der Diensthaftpflicht darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen wird, denn nur dafür haftest Du... :wink: .
Unsinn - die Diensthaftpflichtversicherung zahlt nur bei grober Fahrlässigkeit.
Klaus
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Klaus »

Steinbock hat geschrieben: Unsinn - die Diensthaftpflichtversicherung zahlt nur bei grober Fahrlässigkeit.
Na klar, Dr. Allwissend, alles Unsinn und alles falsch... :lol:

Bevor du hier völlig den Überblick verlierst:

Der Dienstherr nimmt Beamte nur dann in die Haftung, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Absicht vorliegt.

Und ob du das nun glaubst oder nicht - es gibt Versicherer, die schließen in ihren Versicherungsbedingungen die grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich aus. Eine solche Versicherung kann man sich sonstwo hinkleben. Da ist jeder einzelne Cent zuviel gezahlt.

Schau mal in deine AGB. Wenn da steht, nicht versicherungsfähig sind Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beruhen, dann solltest du mal über einen Wechsel ernsthaft nachdenken. Was der Versicherungsvertreter erzählt hat, reicht im Ernstfall nicht aus.
Steinbock
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Klaus hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben: Unsinn - die Diensthaftpflichtversicherung zahlt nur bei grober Fahrlässigkeit.
Na klar, Dr. Allwissend, alles Unsinn und alles falsch... :lol:

Bevor du hier völlig den Überblick verlierst:

Der Dienstherr nimmt Beamte nur dann in die Haftung, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Absicht vorliegt.
richtig - also muss der Versicherer bei einfacher Fahrlässigkeit nicht zahlen und bei Vorsatz zahlt er auch nicht, denn dafür ist der Beamte selbst zuständig.
Und ob du das nun glaubst oder nicht - es gibt Versicherer, die schließen in ihren Versicherungsbedingungen die grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich aus. Eine solche Versicherung kann man sich sonstwo hinkleben. Da ist jeder einzelne Cent zuviel gezahlt..
tolle Antwort - dann kannst Du mir doch auch bestimmt den Versicherer benennen.
Schau mal in deine AGB. Wenn da steht, nicht versicherungsfähig sind Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beruhen, dann solltest du mal über einen Wechsel ernsthaft nachdenken. Was der Versicherungsvertreter erzählt hat, reicht im Ernstfall nicht aus.
Seit wann stehen solche Informationen in den Allgemeinen Geschäfts Bedingungen ?

In Zukunft bitte die entsprechenden Informationen in den Vertragsbedingungen suchen!

Ein Text aus einem Versicherungswerk einer Diensthaftpflichtversicherung:

Umfang der Versicherung
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers/der versicherten
Person in Ausübung seiner dienstlichen Verrichtungen.
2. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, für die der Versicherungsnehmer/
versicherte Person aufgrund
(1) gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts oder
(2) gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz
(USchadG)
in Anspruch genommen wird.
3. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden:
(1) aus Nebenämtern und Nebentätigkeiten, soweit sie nicht dienstlich angeordnet
sind;
(2) durch Halten von Tieren;
(3) durch Schienenfahrzeuge;
(4) durch Sprengungen und Entschärfen von Munition;
(5) durch Bauarbeiten irgendwelcher Art, durch Verwaltung und Betreuung von
Straßen, Wegen und Brücken, Wasserstraßen und Schifffahrtswegen, aus der
Betätigung im Flugsicherungsdienst sowie aus der Führung wirtschaftlicher
Betriebe;
(6) aus der Verwaltung von Grundstücken.
4. Nicht versichert ist die Haftpflicht aus Vermögensschäden gemäß Ziffer 2.1 AHB.
Dieser Ausschluss gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen gem. Ziff. 2. (2).
Ende des Dienstverhältnisses
5. Scheidet der Versicherungsnehmer während der Dauer des Vertrages aus dem
Dienst aus, so erlischt gleichzeitig die Dienst-Haftpflichtversicherung, die Privathaftpflicht-
Haftpflichtversicherung bleibt bestehen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch auf Schäden aus der bisherigen
dienstlichen Tätigkeit, die bis zu 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
eintreten (Nachhaftungsversicherung).
Klaus
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Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Klaus »

Ja und, was verstehst du daran nicht...? :roll:
Steinbock
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Klaus hat geschrieben:Ja und, was verstehst du daran nicht...? :roll:
na super - hoffe Du hast es jetzt verstanden,
dass deine Antwort völlig falsch war.

Wenn Du weitere Fragen hast, einfach melden.

Gruß vom Steinbock :D
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Factional
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Factional »

Danke dafür, hat mir geholfen ;)
Ich habe mich zwar um meine Krankenversicherung gekümmert.. aber noch nicht um den Rest. . .
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Mikesch
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Mikesch »

Jungs, kloppt euch doch nicht ;-)
Vor langer Zeit, ich glaube es war die HUK, die hat grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, keine Ahnung wie es heute ist...
Eigentlich egal, ein Blick in die AGB oder erweiterten Bestimmungen schafft Sicherheit. Wenn eine Diensthaftpflicht auch grobe Fahrlässigkeit übernimmt, ist abzuwägen, wie hoch das Risiko ist, dass man einen Schaden mit jener verursacht.
In meinen 41 Dienstjahren habe ich einen Schaden mit grober Fahrlässigkeit verursacht, Falschbetankung eines Dkfz, kostete 140 Euronen.
Aus zwei Schäden, die eigentlich genannt grob fahrlässig gewesen wären, kam ich mit guter Argumentation raus. Falsches Rausgeben von Wechselgeld, 100 Euronen, Schaden am Dkfz beim Rückwärtsfahren, 2.000 Euronen. Selbst wenn ich dies hätte zahlen müssen, hätte ich in meiner Dienstzeit immer noch mehr an eine Versicherung abgedrückt.
Ohne jetzt die Fundstellen parat zu haben, glaube ich, dass es bei grober Fahrlässigkeit eine Deckelung gibt, die lag vor einigen Jahren bei 5.000 Euro.
Bei objektiver Betrachtung gehört eine Diensthaftpflicht für mich nicht zu einer notwendigen Versicherung, subjektiv oder in gewissen Bereichen mag das etwas anderes sein...
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mikesch,

wir kloppen uns doch nicht :wink:
Mikesch hat geschrieben:Jungs, kloppt euch doch nicht ;-)
Vor langer Zeit, ich glaube es war die HUK, die hat grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, keine Ahnung wie es heute ist...
Eigentlich egal, ein Blick in die AGB oder erweiterten Bestimmungen schafft Sicherheit. Wenn eine Diensthaftpflicht auch grobe Fahrlässigkeit übernimmt, ist abzuwägen, wie hoch das Risiko ist, dass man einen Schaden mit jener verursacht. ...
Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt nur die grobe Fahrlässigkeit.

Evt. benötigt ein Beamter auch noch zusätzlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung,
hier kann man auch Kassenfehlbeträge mitversichern.

Sinnvoll für Abteilungsleiter, Amtsleiter, Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger,
Bauingenieure, Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte und sonstige Beamte die Anweisungen (rechnerisch und sachlich richtig ) unterschreiben.
In meinen 41 Dienstjahren habe ich einen Schaden mit grober Fahrlässigkeit verursacht, Falschbetankung eines Dkfz, kostete 140 Euronen....
Solche Schäden durch Falschbetankung können auch anders ausgehen.
Ein Schadensfall aus dem Jahr 2011: durch falsches Betanken und Weiterfahrt ist der Motor krepiert - Kosten ca. 8.000 €
Aus zwei Schäden, die eigentlich genannt grob fahrlässig gewesen wären, kam ich mit guter Argumentation raus.
Man sollte hier auch unterscheiden, welche Tätigkeit man als Beamter ausführt.

Beispiele:
1.) Lehrer ist mit Kinder unterwegs - ein Kind 9 Jahre wird von einem Auto angefahren - Aufsichtspflichtsverletzung des Lehrers liegt vor.
2.) Polizeibeamter vergisst eine Patrone in seiner Pistole und schießt einem Kameraden ins Bein.
3.) Unfall in Afghanistan: Soldat muss den Schaden zahlen
Koblenz/Idar-Oberstein - Der Berufssoldat, der während eines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte
Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht hat, muss der Bundesrepublik Deutschland den
entstandenen Schaden ersetzen (die NZ berichtete). So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
4.) ein Verwaltungsbeamter verliert den Generalschlüssel der Behörde - und wird mit 30.000 € in Regress genommen.
Falsches Rausgeben von Wechselgeld, 100 Euronen,
ist durch eine Diensthafpflichtvers. nicht abgedeckt. Hier müssen Kassenfehlbeträge zusätzlich versichert werden.

Schaden am Dkfz beim Rückwärtsfahren, 2.000 Euronen. Selbst wenn ich dies hätte zahlen müssen, hätte ich in meiner Dienstzeit immer noch mehr an eine Versicherung abgedrückt.
Ohne jetzt die Fundstellen parat zu haben, glaube ich, dass es bei grober Fahrlässigkeit eine Deckelung gibt, die lag vor einigen Jahren bei 5.000 Euro.
Bei objektiver Betrachtung gehört eine Diensthaftpflicht für mich nicht zu einer notwendigen Versicherung, subjektiv oder in gewissen Bereichen mag das etwas anderes sein...
Eine Deckelung bei grober Fahrlässigkeit in Höhe von 5.000 € kann ich mir nicht vorstellen. Wenn Du hierzu eine Quelle hast, würde es mir weiterhelfen.
Mir ist nur bei Schlüsselschäden die Höchsterstattung von 30.000 € bekannt.

Gruß vom Steinbock
Klaus
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Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Klaus »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Mikesch,

Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt nur die grobe Fahrlässigkeit.

Evt. benötigt ein Beamter auch noch zusätzlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung,
hier kann man auch Kassenfehlbeträge mitversichern.
Sinnvoll für Abteilungsleiter, Amtsleiter, Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger,
Bauingenieure, Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte und sonstige Beamte die Anweisungen (rechnerisch und sachlich richtig ) unterschreiben.
Wo steht denn das, dass Diensthaftpflichtversicherungen nur die grobe Fahrlässigkeit versichern? Alle hier neunmalklug verbessern, aber selbst nichts belegen. :roll:

Vermögensschäden muss man extra versichern? Ja, wofür haftet denn dann die Diensthaftpflich?

Vollziehungsbeamte?

Denke mal, Herr Steinbock ist überhaupt kein Beamter, sondern ein schlecht bis gar nicht ausgebildeter Versicherungsvertreter... :lol:
Antworten