Kostenübernahme durch die Beihilfe - erst ja dann nicht mehr

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Alex77
Beiträge: 26
Registriert: 28. Sep 2010, 11:31
Behörde:

Kostenübernahme durch die Beihilfe - erst ja dann nicht mehr

Beitrag von Alex77 »

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage zur Kostenübernahme bei der Beihilfe (Land NRW). Folgender Sachverhalt:

Aufgrund einer (sehr seltenen) Magenerkrankung habe ich im letzten Jahr stark an Gewicht verloren, bin nun im Untergewicht und muss meine Nahrung nun noch zusätzlich mit Kalorien anreichern bzw. auch Astronautenkost (Trinknahrung) zu mir nehmen. Ich bekomme beides auch über Rezept verordnet.
Ich habe auch eine entsprechende Bescheinigung meines behandelnden Professors, dass diese Dinge medizinisch unbedingt notwendig sind.

Also hatte ich dann auch die Rezepte sowohl für das Kalorienpulver als auch für die Trinknahrung eingereicht (das erste mal letztes Jahr im Dezember). Die Beihilfe teilte mir daraufhin mit, dass die Kosten für das Kalorienpulver nicht erstattet werden können, da das Medikament nicht verschreibungspflichtig und daher nicht beihilfefähig wäre.
Das scheint nun halt einfach so zu sein. Damit habe ich mich nun auch abgefunden. Das Pulver ist zwar nicht so teuer, zwar machts die Menge, aber o.k. (Die PKV übernimmt ihren Anteil der Kosten aufgrund der ärztlichen Bescheinigung, obwohl sie es nicht müsste "entgegenkommend zahlen wir...")

Die Kosten für die Trinknahrung wurde jedoch ohne jeglichen Kommentar in voller Höhe erstattet! Das war mir auch wichtiger, denn das waren 190 € für 48 Tage!

Auch als ich ein zweites Rezept für die Trinknahrung eingereicht hatte, wurden die Kosten dafür ohne jeglichen Kommentar erstattet. Hier hatte ich sogar einen billigeren Anbieter im Internet gefunden, wo dieselbe Menge nur etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zur Apotheke vor Ort gekostet hat. Aber auch das wurde wie gesagt problemlos erstattet.

Jetzt hatte ich ein weiteres Rezept für eben dieselbe Trinknahrung eingereicht und diese auch wieder über die günstige Versandapotheke bezogen. Nun wurde auf einmal die Kostenübernahme verweigert. :shock: Ich habe mich daraufhin an die Beihilfestelle gewandt, mit der Bitte, dies nochmal zu prüfen, da es bisher immer erstattet worden sei. Ich habe auch angeboten, nochmal eine neue Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit beizubringen.

Nun kam ein neuer Bescheid der Beihilfe mit der Information, dass die Kosten für diese Trinknahrung nicht erstattet werden können. Begründung:
"Das von Ihnen beschaffte Präparat ist ein Medizinprodukt (kein zugelassenes Arzneimittel) und daher nicht beihilfefähig (Rechtsgrundlage: §4 Abs. 1 Nr 7 BVO). Grundsätzlich sind nur verschreibungspflichtige Arzneimittel beihilfefähig. Im Ausnahmefall kann auch ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel als beihilfefähig anerkannt werden. Die beihilferechtliche Prüfung der eingereichten Unterlagen hat jedoch keine Ausnahme ergeben. Das beschaffte Arzneimittel ist somit nicht beihilfefähig."

Wie kann das denn sein, dass die zweimal die Kosten ohne jeden Kommentar anstandslos erstatten und jetzt auf einmal nicht bezahlen wollen? Ist das tatsächlich so richtig? Habe ich da keine Chance? Oder würde es vielleicht Sinn machen, nochmal Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen (es befindet sich aber keine Rechtsmittelbelehrung am Ende des Schreibens wie sonst immer)?

Es ist doch paradox: ich brauche die Trinknahrung, damit ich nicht noch weiter Abnehme und im besten Fall sogar noch zunehme. Wenn das mit der Trinknahrung nicht gelingt und ich es nicht schaffe zuzunehmen, brauche ich eine Magensonde, d.h. es kommen dann viel höhere Kosten (OP, Krankenhausaufenthalt, Sondennahrung etc.). Und eine Sonde möchte ich auf keinen Fall, werde mir auf Dauer aber nicht die hohen Kosten für die Trinknahrung leisten können. :(

Hat jemand einen guten Rat für mich? Oder muss ich die Kosten jetzt tatsächlich selber tragen???

Danke!
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Kostenübernahme durch die Beihilfe - erst ja dann nicht

Beitrag von Steinbock »

Hallo Alex77.
Alex77 hat geschrieben:Jetzt hatte ich ein weiteres Rezept für eben dieselbe Trinknahrung eingereicht und diese auch wieder über die günstige Versandapotheke bezogen. Nun wurde auf einmal die Kostenübernahme verweigert. :shock: Ich habe mich daraufhin an die Beihilfestelle gewandt, mit der Bitte, dies nochmal zu prüfen, da es bisher immer erstattet worden sei. Ich habe auch angeboten, nochmal eine neue Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit beizubringen.

Nun kam ein neuer Bescheid der Beihilfe mit der Information, dass die Kosten für diese Trinknahrung nicht erstattet werden können. Begründung:
"Das von Ihnen beschaffte Präparat ist ein Medizinprodukt (kein zugelassenes Arzneimittel) und daher nicht beihilfefähig (Rechtsgrundlage: §4 Abs. 1 Nr 7 BVO). Grundsätzlich sind nur verschreibungspflichtige Arzneimittel beihilfefähig. Im Ausnahmefall kann auch ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel als beihilfefähig anerkannt werden. Die beihilferechtliche Prüfung der eingereichten Unterlagen hat jedoch keine Ausnahme ergeben. Das beschaffte Arzneimittel ist somit nicht beihilfefähig."

Ist es wirklich ein Arzneimittel, oder eher ein Aufbaumittel wie es auch aktive Sportler einnehmen ?

Wie kann das denn sein, dass die zweimal die Kosten ohne jeden Kommentar anstandslos erstatten und jetzt auf einmal nicht bezahlen wollen? Ist das tatsächlich so richtig? Habe ich da keine Chance? Oder würde es vielleicht Sinn machen, nochmal Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen (es befindet sich aber keine Rechtsmittelbelehrung am Ende des Schreibens wie sonst immer)?

Jeder kann doch auch einmal einen Fehler bei der Erstattung machen.

Auch Diabetiker können ihre spezielle Nahrung nicht über die Beihilfe abrechnen.
Manchmal sollte man auch etwas aus dem Geldbeutel zusteuern.


Es ist doch paradox: ich brauche die Trinknahrung, damit ich nicht noch weiter Abnehme und im besten Fall sogar noch zunehme. Wenn das mit der Trinknahrung nicht gelingt und ich es nicht schaffe zuzunehmen, brauche ich eine Magensonde, d.h. es kommen dann viel höhere Kosten (OP, Krankenhausaufenthalt, Sondennahrung etc.). Und eine Sonde möchte ich auf keinen Fall, werde mir auf Dauer aber nicht die hohen Kosten für die Trinknahrung leisten können. :(

Wie kommts ? Wird zuviel Geld für andere unwichtige Dinge ausgegeben ?

Hat jemand einen guten Rat für mich? Oder muss ich die Kosten jetzt tatsächlich selber tragen???

Danke!
Wenn man keine Magensonde haben möchte, sollte man die Kosten selbst übernehmen!

Gruß vom Steinbock
Alex77
Beiträge: 26
Registriert: 28. Sep 2010, 11:31
Behörde:

Re: Kostenübernahme durch die Beihilfe - erst ja dann nicht

Beitrag von Alex77 »

Hallo Steinbock!
Wie kommts ? Wird zuviel Geld für andere unwichtige Dinge ausgegeben ?
Wenn ich die finanziellen Mittel hätte, um die Trinknahrung aus eigener Tasche zu bezahlen, würde ich hier sicher nicht so eine Frage stellen. Und ich brauche das Geld auch nicht für "andere unwichtige Dinge". Hast du vor deiner Antwort eigentlich mal nachgedacht was du da schreibst? Das ist ja schon fast eine Frechheit!

Ich beziehe nur Versorgungsbezüge aus einer Erwerbsminderung, kann mir aber aus gesundheitlichen Gründen leider nicht allzu viel dazuverdienen (auch wenn der Amtsarzt meint, das würde gehen). Da ich aufgrund der Erkrankung, die die Erwerbsminderung ausgelöst hat, schon teilweise recht hohe Kosten habe, die von niemandem erstattet werden, und schließlich auch noch Miete, Versicherungen etc. bezahlt werden müssen, bleibt halt einfach nicht viel über. Ich gehe so gut wie nie aus, trinke nicht, rauche nicht, verplemper also mein Geld in keinster Weise!!!!! Und wenn einem insgesamt für alles nur ca. 6€/Tag bleiben, dann kann man halt nicht mal eben so einfach dauerhaft so hohe Kosten tragen... Auch wenn man es möchte, weil es um die Gesundheit geht!

Es handelt sich bei der Trinknahrung eben nicht um sowas, was Sportler zu sich nehmen (das würde wohl keiner freiwillig trinken), sondern um vom Arzt verordnete Trinknahrung zur enteralen Ernährung (http://www.fresenius-kabi.de/fresubin_p ... k_5236.htm)!
Jeder kann doch auch einmal einen Fehler bei der Erstattung machen.
Also du meinst die Beihilfestelle hat zweimal einen Fehler gemacht, indem sie die Kosten erstattet hat?
Auch Diabetiker können ihre spezielle Nahrung nicht über die Beihilfe abrechnen.
Manchmal sollte man auch etwas aus dem Geldbeutel zusteuern.
Es ist aber auch was anderes, ob Diabetiker einfach nur andere Lebensmittel kaufen (müssen) oder ob es quasi lebensnotwendig ist, diese Zusatznahrung zu sich zu nehmen. Und wenn man das nötige Geld eben nicht hat...
Wenn man keine Magensonde haben möchte, sollte man die Kosten selbst übernehmen!
Was ist das denn bitteschön für eine Aussage? Bist du dir klar, was du da geschrieben hast? Mit Magensonde ist hier nicht so ein einfacher Schlauch durch die Nase in den Magen gemeint, sondern eine Sonde, die in einer OP durch die Bauchdecke direkt in den Magen gelegt wird und dann dort verbleibt. Wer will sowas freiwillig haben? DAs sucht man sich doch nicht aus!
Mit anderen Worten also: wenn man nicht genug Geld hat, hat man halt Pech gehabt und muss halt eine Behandlung über sich ergehen lassen, die wesentlich schmerzhafter und einschränkender im Alltag ist? Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein.

Ich hoffe, du wirst nie in diese Situation kommen...
Fuzzi62
Beiträge: 40
Registriert: 9. Aug 2012, 10:38
Behörde:

Re: Kostenübernahme durch die Beihilfe - erst ja dann nicht

Beitrag von Fuzzi62 »

Um wieder auf eine sachliche Diskussion zu kommen:

So viel ich weiß, sind in NRW nur zugelassene Arzneimittel beihilfefähig. Mag sein, dass die ärztlich verordnete Trinknahrung kein Arzneimittel ist und die dortige Beihilfestelle insofern Recht hat. ABER, es gibt Ausnahmen und liest man die Verwaltungsvorschriften zu § 4 Abs. 1 Nr. 7 BVO NRW steht da Folgendes:

"4.1.7.6 Aufwendungen für ärztlich verordnete Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung sind bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung ausnahmsweise beihilfefähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen."

Im weiteren sind in der VV dann noch beispielhaft verschiedene Ausnahmefälle aufgezählt, bei denen solche Aufwendungen ausnahmsweise beihilfefähig sind.

Es bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als gegen die Entscheidung der Beihilfestelle Widerspruch einzulegen, damit das nochmals geprüft wird. Ob die Voraussetzungen für eine Beihilfefähigkeit (laut der VV) bei Ihnen gegeben sind, sprich eine Modifizierung der normalen Ernährung nicht ausreicht, müsste wohl Ihr behandelnder Arzt ggf. nochmal ausdrücklich bestätigen.

Vielleicht hilft Ihnen das.

mfg
Fuzzi62
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Kostenübernahme durch die Beihilfe - erst ja dann nicht

Beitrag von egyptwoman »

Solltest du die Kosten dafür wirklich nicht erstattet bekommen von der Beihilfe, besteht die Möglichkeit dies über die Steuer abzusetzen, dazu müsstest du dann die Ablehnung der Beihilfestelle beilegen und den Bericht deines Professors für die Notwendigkeit dieser Nahrungsergänzung und den Nachweis was du von der Krankenkasse bekommen hast. In dem Falle können dir die Kosten bei der Steuer rückerstattet werden, wende dich hierzu mal ein ein Lohnsteuerhilfeverein.
Ansonsten wünsch ich dir gute Besserung und das du um die Verlegung der Magensonde, die ja auch ne Op mit sich zieht, rum kommst, abgesehen davon das jede Art von Op ein Risiko darstellen kann.

egyptwoman
Alex77
Beiträge: 26
Registriert: 28. Sep 2010, 11:31
Behörde:

Re: Kostenübernahme durch die Beihilfe - erst ja dann nicht

Beitrag von Alex77 »

Hallo!

@Fuzzi62:
Um wieder auf eine sachliche Diskussion zu kommen:
Da ist mir auch sehr dran gelegen, ich konnte (und wollte) die "Unterstellungen" von Steinbock aber nicht unkommentiert lassen....

Das ist ein sehr interessanter Hinweis auf die Verwaltungsvorschriften. Werde mir die mal genau durchlesen und dannn vielleicht doch nochmal ein Schreiben an die Beihilfestelle aufsetzen. Danke!

@Egyptwoman: Danke auch dir für deine Antwort. Es ist aber so, dass diese Absetzbarkeit bei der Steuer für mich nicht in Frage kommt. Die Versorgungsbezüge, die ich bekomme, sind so gering, dass sie steuerfrei sind. Ich bezahle also gar keine Steuern, so dass ich natürlich dann auch nichts absetzen kann.

Viele Grüße und Danke!
Alex
Antworten