Leistungen dritter im Krankenhaus

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Helferlein
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Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Helferlein »

Hallo Leute!
Meine Mutter war im Krankenhaus und ich quäle mich jetzt ganz furchtbar mit dem (Scheiß) Beihilfe Recht herum.

Mutter hatte einen leichten Schlaganfall und musste daher in die Röhre zur Tomografie. Hierzu wurde sie in den Nachbarort gebracht weil das Krhs. kein
eigenes Gerät hat. Genau so war es mit den Blutproben die zu einem Labor in Osnabrück geschickt wurden, welches diese dann ausgewertet hat.
Natürlich haben beide Institute uns eine Rechnung geschickt. (zus.900€)

Diese beiden Leistungen hat die Debeka wie immer zu 40% brav bezahlt.
Nur die doofe Beihilfe will ihre 60% nicht leisten. Es würde sich um Leistungen Dritter handeln welche nicht Beihilfefähig sind. Leistungen Dritter sei alles
was nicht in der Krankenhausrechnung steht.

Das Krankenhaus sagt sie könnten das nicht in die Gesamt-Rechnung aufnehmen, weil diese Instiute halt privat betrieben werden. Kann ich verstehen.
Der Typ von Performa hat was von Wahlleistungen gefaselt und ich soll die Debeka fragen ob Mutter keine Zusatzvers. (Wahllstg.) hätte die 100% abdeckt.
So´n Quatsch, das hat sie natürlich nicht.

Was mich so wütend macht ist mein Unverständnis dass eine notwendige Tomografie und völlig selbstverstänliche Blutwert-Analysen Wahlleistungen sein sollen.
Wo gibts denn sowas? (zur Info: Mutter hat Chefarzt und Zweibettzimmer genossen was ihr auch zusteht. Debeka hat das wie immer erstattet u. ein kleines Tagegeld)

Frage: Müssen wir die 60% wirklich selbst bezahlen? Ist das normal? oder Was können wir beim nächsten Mal richtiger machen?
Vielleicht müssen wir ein Krhs aussuchen das selbst einen Tomografen und ein Blutlabor hat. Falls Zum Aussuchen Zeit bleibt?

Das kann ja kein Einzelfall sein. Habt ihr da vieleicht einen Rat für mich und mein Magengeschwür? Liebe Grüße Helferlein(Birgit)
Steinbock
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Re: Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Steinbock »

Hallo Helferlein,

bevor man hier weiterhelfen kann, wäre noch einiges zu klären:
Helferlein hat geschrieben:Hallo Leute!
Meine Mutter war im Krankenhaus und ich quäle mich jetzt ganz furchtbar mit dem (Scheiß) Beihilfe Recht herum.

Mutter hatte einen leichten Schlaganfall und musste daher in die Röhre zur Tomografie. Hierzu wurde sie in den Nachbarort gebracht weil das Krhs. kein
eigenes Gerät hat. Genau so war es mit den Blutproben die zu einem Labor in Osnabrück geschickt wurden, welches diese dann ausgewertet hat.
Natürlich haben beide Institute uns eine Rechnung geschickt. (zus.900€)
Hat die Verlegung in den Nachbarort das Krankenhaus veranlasst ?
Diese beiden Leistungen hat die Debeka wie immer zu 40% brav bezahlt.
Nur die doofe Beihilfe will ihre 60% nicht leisten. Es würde sich um Leistungen Dritter handeln welche nicht Beihilfefähig sind. Leistungen Dritter sei alles
was nicht in der Krankenhausrechnung steht.
Beihilferecht welches Bundeslandes trifft hier zu ?
Welche Beihilfetarife bestehen bei der Debeka ?
Das Krankenhaus sagt sie könnten das nicht in die Gesamt-Rechnung aufnehmen, weil diese Instiute halt privat betrieben werden. Kann ich verstehen.
Der Typ von Performa hat was von Wahlleistungen gefaselt und ich soll die Debeka fragen ob Mutter keine Zusatzvers. (Wahllstg.) hätte die 100% abdeckt.
So´n Quatsch, das hat sie natürlich nicht.
Bei Beihilfeberechtigten ist immer nur der jeweilige %Satz über die Private Krankenversicherung abgesichert.
Was mich so wütend macht ist mein Unverständnis dass eine notwendige Tomografie und völlig selbstverstänliche Blutwert-Analysen Wahlleistungen sein sollen.
Wo gibts denn sowas? (zur Info: Mutter hat Chefarzt und Zweibettzimmer genossen was ihr auch zusteht. Debeka hat das wie immer erstattet u. ein kleines Tagegeld)
Ist soweit auch alles völlig richtig. Wenn im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt Leistungen berechnet werden, sind diese über das zuständige Krankenhaus zu erfolgen.
Man muss hier vermuten, dass das Krankenhaus diese Leistungen in Auftrag gab.
Frage: Müssen wir die 60% wirklich selbst bezahlen? Ist das normal? oder Was können wir beim nächsten Mal richtiger machen?
Vielleicht müssen wir ein Krhs aussuchen das selbst einen Tomografen und ein Blutlabor hat. Falls Zum Aussuchen Zeit bleibt?
Wenn Sie dafür keinen Auftrag selbst erteilt haben - nein. Die Klärung ist Sache des jeweiligen Auftraggebers, also des Krankenhauses.
Das kann ja kein Einzelfall sein. Habt ihr da vieleicht einen Rat für mich und mein Magengeschwür? Liebe Grüße Helferlein(Birgit)
Ich empfehle hier Kontaktaufnahme mit der Krankenhaus-Leitung.

Gruß vom Steinbock
Helferlein
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Re: Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Helferlein »

Lieber Steinbock,
ganz vielen Dank erstmal, dass du dir soviel Mühe gemacht hast.
Zu den Fragen: Ja, das Krankenhaus hat die Verlegung veranlasst und gibt die Blutuntersuchungen an ein
privates Labor.
Mutter bezieht Pension und (Beihilfe 60%) vom Land Bremen. Die Debeka Krankenkasse finanziert die übrigen 40%.

-Ich hatte an das Krankenhaus geschrieben sie möchten eine Gesamtrechnung für alle Leistungen erstellen-
Die Antwort war, das ginge nicht, weil die veranlassten Leistungen Dritter nicht vom Krhs. liquidiert werden, da es sich
weder um angestellte Ärzte handelt, noch Vereinbarungen über die Abrechnungen der Leistungen bestehen.
Die Liquidationen werden direkt vom Leistungserbringer abgerechnet.

Also meine Ma ist viel in Krankenhäusern. Wir haben immer wieder dieses Problem mit den Leistungen dritter.
Hauptsächich mit Blutlabors oder wenn sie z.B. in der Chirurgie einen Schnupfen bekommt und zu einem HNO Arzt in einer
anderen Abteilung muss. Das waren bisher aber immer verschmerzbare Summen.

Performa lehnt dann ab: Hinweis Nr. 0210 Nicht beihilfefähig sind die während eines stat. Aufenthalts durch das Krankenhaus veranlasste
Leistungen Dritter da diese mit den allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten sind.
und Hinweis Nr. 0214 Mehraufwendungen für gesondert berechenbare Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig.(§ 80 bremisches Beamtengesetz)
Steinbock
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Re: Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Steinbock »

Hallo Helferlein,

mir stellt sich hier die Frage -
gibt es keine anderen Krankenhäuser in der Nähe.
Dieses Krankenhaus scheint für die benötigte Behandlung nicht das richtige zu sein.

Besteht evt. eine Rechtsschutzversicherung (Vertragsrecht) ?
Wenn ja, dann ab zu einem Anwalt. Dieser kann hier am besten helfen.
Performa lehnt dann ab: Hinweis Nr. 0210 Nicht beihilfefähig sind die während eines stat. Aufenthalts durch das Krankenhaus veranlasste
Leistungen Dritter da diese mit den allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten sind
.

Aus diesem Text sollte man vermuten, dass die zusätzlichen Rechnungen nicht rechtlich haltbar sind.

Gruß vom Steinbock
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Mikesch
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Re: Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Mikesch »

Irgendwie kapier ich das nicht...
Ist doch üblich, dass Dritte beauftragt werden. Labor, Tomo, what ever...
Klar, diese Leistungen tauchen nicht in der KH-Rechnung auf, werden aber separat aufgeführt und erstattet.

Um überhaupt zur Sprechstunde ins KH zu kommen, musste ich vorher ne Tomo machen, ohne ärztlichen Auftrag, nur auf mein Geheiß hin.
Daraufhin folgte im KH eine Diagnose mit anschl. OP. Kein Prob mit der Beihilfe, weder mit Leistungen Dritter wie Blutuntersuchungen, noch mit der Erstattung der Rechnung für meine eigenmächtige Tomo.

Ok, bin beim Bund...

Ich stehe auf dem Standpunkt, wenn ein Arzt ein Diagnosemittel verschreibt/anordnet, sei es beim normalen Arzt oder KH, ist das auch durch die Beihilfe zu erstatten, egal, welche Vorschriften die Bremer haben, das sind nun wahrlich keine Wahlleistungen...
Würde ein Arzt Dich zu einer Tomo schicken, würde das ja auch gezahlt! Ich halte das Verhalten der Bremer für schlicht rechtswidrig!

Wenn Deine Schmerzgrenze erreicht ist, empfehle ich einen Anwalt, ohne diesen kommst Du nicht weiter.
Zukünftig würde ich mit dem KH einen Deal abschließen, dass ALLES über deren Rechnung zu laufen hat. Du schließt -das ist wohl auch der Gedanke der Beihilfestelle- einen Vertrag mit dem KH und wenn die Drittanbieter einbeziehen müssen, ist das deren Sache.
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Re: Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mikesch,

wenn ein Versicherter sich im Krankenhaus befindet und z.B. Laboruntersuchungen an andere Institute weitergegeben wird,
muss auf der Rechnung dieses Labors eine Ermäßigung von 25 % gemäß § 6a GOÄ ausgewiesen sein.

Ich vermute, dass auf den besagten Rechnungen dieser Hinweis fehlt.

Evt. besteht auch die Möglichkeit, dass sonstige Kosten auf der Rechnung aufgeführt sind, die in der Pauschale der Krankenhausrechnung schon berücksichtigt sind.

Gruß vom Steinbock.
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Mikesch
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Re: Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Mikesch »

Moin Steinbock,

bin neugierig und hab die Rechnungen mal durchforstet... :wink:
Recht hast Du, da tauchen die 25 % Abzug auf. Allerdings in der Rechnung für die Tomo nicht, wurde aber voll erstattet...

Ob eine Leistung bereits in der Pauschale enthalten ist, können wir hier kaum prüfen. Wobei sich das Posting der TO so nicht las...

LG Mikesch
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Ossikind
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Re: Leistungen dritter im Krankenhaus

Beitrag von Ossikind »

Mal Off Topic.
Lasst uns bloss net richtig krank werden in der privaten KV. :oops: :oops: :oops:
Mir wird Angst und Bange, wenn ich das alles so lese....
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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