Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

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blablubber
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Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von blablubber »

Hallo,
wir erwarten im August Nachwuchs und überlegen wie wir unser Kind versichern sollen, bzw. was überhaupt möglich/sinnvoll ist.
Die Eckdaten in Stichworten
Frau:
- verbeamtet in Baden Württemberg
- Beihilfeberechtigt
- PKV bei Debeka

Mann:
- Angestellter
- PKV versichert
- Bruttoverdienst größer als der der Frau

Ein Versicherungsberater hat gemeint, dass man das Kind bei der PKV des Manns versichern soll.
Die Behilife würde dann trotzdem zahlen und zusätzlich zahlt der Arbeitgeber auch noch die Hälfte.
Dadurch wäre die Versicherung für das Kind günstiger, als wenn man es "normal" bei der PKV der Frau anmelden würde.
Von anderer Stelle hat man uns gesagt, dass das so nicht geht und der Arbeitgeber die Zahlung evtl. verweigern kann.

Was stimmt nun ? Bzw. ist es evtl. einfacher, das Kind bei der PKV der Frau zu versichern wegen spätere Beihilfeabrechnungen etc. Spätere Diskussionen mit Beihilfe usw. wollen wir vermeiden...

Danke für eure Antworten.

Gruß,
blablubber
Steinbock
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
blablubber hat geschrieben:Hallo,
wir erwarten im August Nachwuchs und überlegen wie wir unser Kind versichern sollen, bzw. was überhaupt möglich/sinnvoll ist.
Die Eckdaten in Stichworten
Frau:
- verbeamtet in Baden Württemberg
- Beihilfeberechtigt
- PKV bei Debeka

Mann:
- Angestellter
- PKV versichert
- Bruttoverdienst größer als der der Frau

Ein Versicherungsberater hat gemeint, dass man das Kind bei der PKV des Manns versichern soll.
Ein offenes Wort - schick den Versicherungsberater in die Wüste.
Der schaut nur auf seine Provision, aber nicht auf die Absicherung des Kindes.
Je höher der mtl. KV-Beitrag ist, entsprechend ist auch seine Provision.

Ein Beispiel fürs bessere Verständnis:

Die Beiträge der Debeka liegen mir zwar nicht vor, jedoch dürften die Beihilfetarife mit einer Absicherung von 20 % für das Kind bei ca. 40 € liegen.

Bei einer PKV-Absicherung mit einer 100 % Absicherung bei ca. 120 - 140 €.
Meistens besteht dann allerdings auch Leistungseinschränkungen z.B. bei Zahnersatz (meist nur 80 % Absicherung).
Die Behilife würde dann trotzdem zahlen und zusätzlich zahlt der Arbeitgeber auch noch die Hälfte.
Dadurch wäre die Versicherung für das Kind günstiger, als wenn man es "normal" bei der PKV der Frau anmelden würde.
Von anderer Stelle hat man uns gesagt, dass das so nicht geht und der Arbeitgeber die Zahlung evtl. verweigern kann.
50 % von 120 € = 60 € - also würde man pro Monat ca. 20 € drauf zahlen.
Was stimmt nun ? Bzw. ist es evtl. einfacher, das Kind bei der PKV der Frau zu versichern wegen spätere Beihilfeabrechnungen etc. Spätere Diskussionen mit Beihilfe usw. wollen wir vermeiden...

Danke für eure Antworten.

Gruß,
blablubber
Gruß vom Steinbock
Blue Ice Ultra
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Im Grunde genommen ist es egal bei wem das Kind krankenversichert ist, maßgebend ist nur das "das". Und der Vertreter hat übrigens Recht mit seiner Lösung.
Steinbock
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Steinbock »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Im Grunde genommen ist es egal bei wem das Kind krankenversichert ist, maßgebend ist nur das "das". Und der Vertreter hat übrigens Recht mit seiner Lösung.
Und wie begründest Du dies ????

Damit, dass man mehr bezahlen darf oder dass man schlechtere Leistung hat ?

Gruß vom Steinbock!
Blue Ice Ultra
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Das Kind wird zur Quote privat krankenversichert damit die Mutter für die Aufwendungen des Kindes noch die Beihilfe in Anspruch nehmen kann. Für die Beitragszahlung wird dann der AG-Zuschuss in Anspruch genommen. Der AG des Vaters kann nur dann die Zahlung verweigern wenn der Vater nicht den überwiegenden Unterhalt für das Kind sicherstellt. Da die Mutter, so vermute ich, wohl in ETZ gehen wird, wird der Vater in jedem Fall den überwiegenden Unterhalt für das Kind sicherstellen. Ergo liegt der Berater richtig.
Steinbock
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Steinbock »

Hallo Blue Ice Ultra,

leider liegst Du mit Deiner Meinung falsch.

Der Vater würde nur den hälftigen Beitrag erhalten, wenn er das Kind über seine eigene PKV als VN mit 100 % Tarife versichert.
Dies ist allerdings nicht möglich, wenn die Mutter das Kind über Beihilfetarife versichert.

Außerdem kommt es auch noch auf den tatsächlichen KV-Beitrag des Vaters an, denn er erhält max. den höchstmöglichstren Beitragszuschuss für die KV und dies ist mtl. 279,23 €.

Lt. dem Text von blablubber vertritt der Berater die Auffassung das Kind nicht mit Beihilfetarife, sondern mit 100 % Tarife der PKV zu versichern.

Gruß vom Steinbock.
Blue Ice Ultra
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ne ne, der Versicherungsberater will das Kind bei der PKV des Vaters versichern, aber da steht nirgends was davon das dies nicht zur Quote erfolgen soll! Von einer Vollversicherung ist dort auch nichts zu lesen ("Ein Versicherungsberater hat gemeint, dass man das Kind bei der PKV des Manns versichern soll.").

Den Pflichtzuschuss bekommt der Vater so oder so, evtl. zahlt der Arbeitgeber des Vaters auch noch einen freiwilligen Zuschuss (man weiß es nicht). Jedenfalls scheint diese Variante von den Beiträgen günstiger zu sein, als wenn das Kind bei der Debeka versichert wäre.
Steinbock
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Steinbock »

Hallo Blue Ice Ultra,

was willst Du mit deinen falschen Auskünften hier erreichen ?

1. Kennst Du den mtl. Beitrag des Vater in der PKV ? - Der AG zahlt max. 50 % der gezahlten PKV-Beiträge, aber nicht mehr als insgesamt 279,23 €
2. Ist es ein Beitrags-Unterschied ob ein Kind mit einer Restkostenversicherung von 20 % versichert wird oder über einen Vollkostentarif von 100 %.
3. Besteht in einer PKV über Beihilfetarifen die Möglichkeit einer 100 %igen Absicherung aller Krankheitskosten,
im Gegensatz kommt es bei einer 100 %igen Vollkostenversicherung auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an, die wir hier leider nicht kennen.
4. erkenne ich keinen Vorteil für den Kunden bei einer Versicherung über den Vater, sondern nur einen Vorteil für den Berater in Form einer höheren Provision.
5. solltest Du der Meinung sein, dass der Vater das Kind bei seiner PKV zu einem Beihilfetarif (20 % Restkosten) versichern soll, dann bekommt er hier allerdings keinen Zuschuss des AG.
und zusätzlich wäre noch zu prüfen, ob diese PKV überhaupt Beihilfetarife absichern kann und zu welchen Bedingungen.

Zu Deiner Ergänzung " evtl. zahlt der Arbeitgeber des Vaters auch noch einen freiwilligen Zuschuss".
Dazu muss man wissen, dass dann dieser Zuschuss Sozialversicherungspflichtig ist, also als zusätzliches Einkommen gewertet wird.

Gruß vom Steinbock

Ergänzend, wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt: Ich bin für ein Versicherungsunternehmen des öffentlichen Dienstes tätig, Schwerpunkt Beamtenrecht + Beihilferecht.
Blue Ice Ultra
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Blue Ice Ultra,

was willst Du mit deinen falschen Auskünften hier erreichen ?

1. Kennst Du den mtl. Beitrag des Vater in der PKV ? - Der AG zahlt max. 50 % der gezahlten PKV-Beiträge, aber nicht mehr als insgesamt 279,23 €
2. Ist es ein Beitrags-Unterschied ob ein Kind mit einer Restkostenversicherung von 20 % versichert wird oder über einen Vollkostentarif von 100 %.
3. Besteht in einer PKV über Beihilfetarifen die Möglichkeit einer 100 %igen Absicherung aller Krankheitskosten,
im Gegensatz kommt es bei einer 100 %igen Vollkostenversicherung auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an, die wir hier leider nicht kennen.
4. erkenne ich keinen Vorteil für den Kunden bei einer Versicherung über den Vater, sondern nur einen Vorteil für den Berater in Form einer höheren Provision.
5. solltest Du der Meinung sein, dass der Vater das Kind bei seiner PKV zu einem Beihilfetarif (20 % Restkosten) versichern soll, dann bekommt er hier allerdings keinen Zuschuss des AG.
und zusätzlich wäre noch zu prüfen, ob diese PKV überhaupt Beihilfetarife absichern kann und zu welchen Bedingungen.

Zu Deiner Ergänzung " evtl. zahlt der Arbeitgeber des Vaters auch noch einen freiwilligen Zuschuss".
Dazu muss man wissen, dass dann dieser Zuschuss Sozialversicherungspflichtig ist, also als zusätzliches Einkommen gewertet wird.

Gruß vom Steinbock

Ergänzend, wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt: Ich bin für ein Versicherungsunternehmen des öffentlichen Dienstes tätig, Schwerpunkt Beamtenrecht + Beihilferecht.
zu 1.: Kenne ich genauso wenig wie Du.

zu 2.: Es hat auch niemand was anderes behauptet. Davon war auch bis in Deinen Posts nie die Rede.

zu 3.: Was willst Du mir damit sagen? Ohne den Satz des TS noch mal wiederholen zu wollen, ging es entgegen Deiner Posts nie um eine Vollversicherung sondern nur darum wo die ergänzende Quote abgeschlossen wird (PKV der Mutter oder des Vaters).

zu 4.und 5.: Kannst Du Deine Behauptung irgendwie belegen? § 257 Abs. 2 SGB V legt meine Möglichkeit nahe. Auch das Rundschreiben des BMI v. 16.8.2010 - D5 - 220 707/22 stützt Deine Behauptung nicht.

Im übrigen wäre ich Dir doch verbunden, das wenn Du hier irgendetwas als "falsch" titulierst auch Belege lieferst. Die bist Du nämlich schuldig geblieben. Wenn dann noch der abschließende Satz kommt: "Ergänzend, wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt: Ich bin für ein Versicherungsunternehmen des öffentlichen Dienstes tätig, Schwerpunkt Beamtenrecht + Beihilferecht." macht Dich das oder Deine Aussagen nicht glaubwürdiger. Denn Deine Position ist für mich genauso wenig überprüfbar, wie für Dich die Meinige.
Steinbock
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Re: Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitrag von Steinbock »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:
zu 4.und 5.: Kannst Du Deine Behauptung irgendwie belegen? § 257 Abs. 2 SGB V legt meine Möglichkeit nahe. Auch das Rundschreiben des BMI v. 16.8.2010 - D5 - 220 707/22 stützt Deine Behauptung nicht.

Im übrigen wäre ich Dir doch verbunden, das wenn Du hier irgendetwas als "falsch" titulierst auch Belege lieferst. Die bist Du nämlich schuldig geblieben. .
Wenn man schon Gesetze bzw. Rundschreiben des BMI zitiert, sollte man auf jeden Fall diese erst einmal richtig lesen:

RdSchr. d. BMI v. 16.8.2010 - D5 - 220 707/22 –

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ist die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer Kranken- und Pflegeversicherung erweitert worden. Die neuen Regelungen gelten sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte. Bei den privat Krankenversicherten sind die geleisteten Beiträge jedoch nur insoweit zu berücksichtigen, wie der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz erwirbt, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (Basis-Krankenversicherung). Beiträge für eine darüber hinausgehende Versorgung - z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer - sowie zur Finanzierung eines Krankengeldes gehören nicht dazu. Diese Mehrleistungen - sofern sie mitversichert sind - sind aus dem vom Steuerpflichtigen geleisteten Beitrag heraus zu rechnen.

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit teile ich mit, dass diese steuerbegünstigende Regelung des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung keine Auswirkung auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses an privat krankenversicherte Beschäftigte nach §257 Absatz 2 Satz2 SGB V hat. §257 Absatz 2 Satz2 SGB V sieht eine leistungsbezogene Begrenzung des Zuschusses nicht vor. Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rahmen dieser Rechtsnorm sind nach wie vor zuschussfähig, auch wenn der Krankenversicherungsvertrag Leistungserweiterungen enthält.

Privat krankenversicherte Beschäftigte erhalten einen Arbeitsgeberzuschuss für sich und ihre Angehörigen, wenn diese bei (unterstellter) Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert (§10 SGB V) wären.

Eine Familienversicherung gibt es für Beihilfeberechtigte nicht !

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss ist, dass die Beschäftigten Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (vgl. § 257 Absatz 2 Satz 1 SGB V).

Der Beitragszuschuss nach § 257 Absatz 2 Satz 2 SGB Vbeträgt die Hälfte des Betrages, der sich bei Anwendung des um 0,9 Beitragspunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf die bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen ergibt. Der Zuschuss darf die Hälfte des tatsächlich zu leistenden Betrags nicht überschreiten (vgl. BMI-Bezugsrundschreiben).
Wenn dann noch der abschließende Satz kommt: "Ergänzend, wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt: Ich bin für ein Versicherungsunternehmen des öffentlichen Dienstes tätig, Schwerpunkt Beamtenrecht + Beihilferecht." macht Dich das oder Deine Aussagen nicht glaubwürdiger. Denn Deine Position ist für mich genauso wenig überprüfbar, wie für Dich die Meinige.
Wie ich bereits hier im Forum mitgeteilt habe, möchte ich hier keine Werbung machen.
Allerdings wäre ich bereit meine Identität einem Administrator hier im Forum bekannt zu geben.

Gruß vom Steinbock
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