Stellungnahme

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Amtsdackel
Beiträge: 75
Registriert: 6. Apr 2012, 15:34
Behörde:

Stellungnahme

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,

habe nun das amtsärztliche Gutachten erhalten. Kann nicht wirklich was daraus erlesen, nur, dass ich, als auch der Versorgungsverband eine Stellungnahme meinem Dienstherrn zukommen lassen soll. Was genau wird nun erwartet? Warum muss der Versorgungsverband eine Stellungnahme zusenden und was ist zu erwarten? Dachte immer der Dienstherr entscheidet, ob und wie lange ich in Pension geschickt werde.

"..es bestehen Erkrankungen aus dem psychischen, internistischen und orthopädischen Bereich."
"Aus amtsärztlicher Sicht besteht....zum aktuellen Zeitpunkt keine Dienstfähigkeit."
"Mit einer Wieder...ist innerhalb der nächsten 6 Monate nicht zu rechnen."
" Aus amtsärztlicher Sicht erscheint eine Versetzung in den Ruhestand notwendig. Bei deutlischer Besserung....Reaktivierung denkbar."

Wird nun erwartet, dass ich eine eigene Einschätzung zu meinem Gesundheitszustand und der möglichen Dauer der Dienstunfähigkeit in der Stellungnahme vornehme? Muss ich auf Details eingehen, da die Aussage des Arztes ja sehr wage ist?

Muss ich damit rechnen wegen der Ferienzeit in Bayern, dass sich die Pensionierung noch bis ca. Oktober/November hinauszieht?

LG Amtsdackel
Amtsdackel
Beiträge: 75
Registriert: 6. Apr 2012, 15:34
Behörde:

Re: Stellungnahme

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
habe meine Stellungnahme abgegeben. Recht belanglos, habe lediglich dem Gutachten zugestimmt. Der Versorgungsverband soll nun auch schon seine Stellungnahme geschickt haben. Diese wurde jetzt nochmals an den Amtsarzt weitergeleitet. Was dann kommt weis ich noch nicht. Natürlich fragt man sich, ob dieses hin und her üblich ist, oder der Versorgungsverband etwas an der Entscheidung des Amtsarztes auszusetzen hatte?! Bleibt wohl nichts als abzuwarten.

LG Amtsdackel
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Stellungnahme

Beitrag von Gerda »

Amtsdackel hat geschrieben:Bleibt wohl nichts als abzuwarten.
Gut für den Geldbeutel :mrgreen: Sollen sie sich doch alle Zeit der Welt nehmen :wink: oder.... ich würds ganz relaxt angehen.

Alles Gute Gerda
Amtsdackel
Beiträge: 75
Registriert: 6. Apr 2012, 15:34
Behörde:

Re: Stellungnahme

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,

immer noch keine Entscheidung. Diese Woche hat sich das Gesundheitsamt wieder gemeldet und der Dienstherr hat die Antwort an den Versorgungsverband weitergeleitet. Ist die Frage, ob es üblich ist, dass der Versorgungsverband nochmals den Amtsarzt konsultiert, mit den Fragen nach Teildienstfähigkeit, REHA-Maßnahmen und Versetzung in ein anderes Amt. Ich denke wenn der Amtsarzt der Meinung ist, dass dies was bringt, dann würde er es doch gleich in das Gutachten setzen, oder? Also derzeit scheint eine Entscheidung frühestens Ende Oktober zu erwarten sein. Klar gut für mein Geldbeutel, aber blöd, wenn man solange auf eine Entscheidung warten muss.

LG Amtsdackel
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Stellungnahme

Beitrag von egyptwoman »

Warum blöd wenn man solange auf ne Entscheidung warten muss. Sollen die doch ihre Papiere hin und herschicken und du bekommst weiter dein volles Gehalt. Ich würd mir da keine Gedanken machen und einfach die Füße hochlegen und abwarten wie lange die ihre Papiere noch hin und herschieben und einfach nen Tee trinken. Hat doch alles keine Nachteile für dich.

egyptwoman
sheela
Beiträge: 78
Registriert: 24. Feb 2012, 11:20
Behörde:
Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

Re: Stellungnahme

Beitrag von sheela »

Auch bei mir wurde das Versorgungsamt mit eingebunden. Wie man mir sagte geht es um die Zahlungsmodalitäten der Pension 1/3 Arbeitgeber 2/3 Versorgungsamt. Deshalb war das Versorgungsamt beteiligt. Habe einfach noch etwas Geduld. Da der Amtsarzt ja festgestellt hat, dass Du in den nächsten 6 Monaten nicht arbeitsfähig werden wirst, ist die Pensionierung vermutlich beschlossene Sache. Je später diese eintritt um so besser für Deine Geldbörse.
LG
sheela :D
Amtsdackel
Beiträge: 75
Registriert: 6. Apr 2012, 15:34
Behörde:

Re: Stellungnahme/Ruhestandsversetzung

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo,
heute habe ich ein Schreiben meines Dienstherrn erhalten wegen meiner Dienstunfähigkeit. Die Gutachten haben ergeben, dass ich nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG Dienstunfähig bin. Deshalb ist es beabsichtigt mich in den Ruhestand zu versetzen. Sollte ich innerhalb eines Monats nicht widersprechen, wird über die Ruhestandsversetzung entschieden. Also gehe ich mal davon aus, dass frühestens zum 30. November der Ruhestand eintritt.

Mal ´ne Frage an Euch. Hieraus ist ja nicht wirklich was zu erlesen, habe auch das zweite Gutachten des Amtsarztes aufgrund des Schreibens des Versorgungsverbandes nicht zu Gesicht bekommen. Wann erfahre ich, wie lange ich in den Ruhestand versetzt werde, ob es Auflagen gibt bezüglich irgendwelcher Theraphien, etc., oder ist dies eine dauerhafte Ruhestandsversetzung? Könnt Ihr mir hierzu was sagen? Steht dies dann im Bescheid des Versorgungsverbandes? Habe ich ein Anrecht auf den kompletten Dialog bezüglich meiner Ruhestandsversetzung, oder nur auf die Gutachten des Amtsarztes?

Gruss Amtsdackel
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Stellungnahme

Beitrag von egyptwoman »

Ob du Auflagen bekommst entscheidet der Dienstherr nach den Gutachten des Amtsarztes, auf jedenfall solltest du dir das zweite Gutachten aushändigen lassen, das steht dir zu, dort ist meist auch ersichtlich ob der Amtsarzt der Meinung ist das eine Therapie evtl. was bringen könnte, heißt er wird in dem Gutachten evtl. empfehlen ob eine Therapie gemacht werden sollte oder nicht (am Ende entscheidet das aber auch wieder dein Dienstherr). Meist steht in dem Gutachten auch drin ob eine evtl. Überprüfung deiner Dienstfähigkeit nötig ist oder nicht. Sollte dir dein Dienstherr Auflagen machen, sind dir diese mit Überreichung der Ruhestandsurkunde mitzuteilen (mein Dienstherr war der Meinung mir diese Auflagen erst 3 Monate nach Eintritt in den Ruhestand machen zu müssen, wie ich hier schon erfragt habe, ist das aber wohl rechtswidrig). Du wirst damit rechnen müssen (je nachdem wie alt du bist) das du so alle 2 - 3 Jahre (bei manchen auch öfter) auf deine Dienst(un)fähigkeit überprüft wirst.
Du wirst jetzt wieder abwarten müssen was dein Dienstherr entscheidet und ob es ein Schreiben gibt indem dir Auflagen gemacht werden.

egyptwoman
Annelie
Beiträge: 9
Registriert: 25. Mär 2011, 09:24
Behörde:

Re: Stellungnahme

Beitrag von Annelie »

Eine Kopie des amtsärztlichen Gutachtens habe ich vom Dienstherrn erhalten, als ich danach fragte.
Nach Verstreichen der 4-Wochen-Frist dauerte es bei mir nochmal ca. 4 Wochen, bis ich die Urkunde zur Ruhestandsversetzung erhielt.
Antworten