Ich habe eine Kostenzusage für einen chirurgischen Eingriff wegen med. Notwendigkeit von der Beihilfe (NRW) und privaten Versicherung (PKV) vorliegen.
Ich tendiere zu einem Krankenhaus, welches 250 KM (anderes Bundesland) entfernt liegt. Eine andere (nähere) Klinik wäre möglich, scheidet aber aus Qualitätsgründen aus. Aus med. Gründen ist die Rückfahrt als Selbstfahrer im Auto nicht möglich. Das könnte per Attest auch bestätigt werden. Ein spezieller Krankentransport ist nicht notwendig. Es geht nur darum nicht selber fahren zu dürfen.
Die PKV hat genau diese Klinik in der Kostenzusage erwähnt.
- Wie sieht es mit der Übernahme von Reise/Transportkosten durch die Beihilfe/PKV aus ?
- Welche Verkehrsmittel sind erstattungsfähig (Bahn, Taxi, Krankentransport) ?
Ich meine gehört zu haben, dass Reiseksoten nur maximal innerhalb des eigenen Bundeslandes erstattet werden ?
Transport/Reisekosten Krankenhaus
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Re: Transport/Reisekosten Krankenhaus
Hat die Bh-Stelle dazu nichts geschrieben? Ich empfehle mal Google zu konsultieren und den § 4 Abs. 1 Nr. 11 BVO NRW zu lesen.
Re: Transport/Reisekosten Krankenhaus
Die Beihilfe prüft und prüft....Bevor ich von denen eine Antwort erhalte habe ich Rom ein zweites mal erbaut.
Natürlich habe ich die BVO gelesen. Insbesondere der §4 Abs. 1 Nr 11 c ist für mich interessant:
".....die Mehrkosten von Hin- und Rückfahrten zu einem anderen als dem nächstgelegenen Ort, an dem eine geeignete Behandlung möglich wäre....".
Wonach richtet sich der Begriff "geeignete Behandlung".
Ich bin der Auffassung, dass eine nahe Klinik die OP durchführen könnte, aber bei bestimmten Ereignissen ( z.B. Lungenembolie, Schlaganfall, etc.) Nicht in der Lage ist diese Probleme in der Griff zu kriegen, da z.B. keine eigenes Herzhathederlabor, Radiologie o.ä. direkt im Haus verfügbar ist.
Gibt es dazu Vorschriften oder Beispiele, wie dies gewertet wird?
Natürlich habe ich die BVO gelesen. Insbesondere der §4 Abs. 1 Nr 11 c ist für mich interessant:
".....die Mehrkosten von Hin- und Rückfahrten zu einem anderen als dem nächstgelegenen Ort, an dem eine geeignete Behandlung möglich wäre....".
Wonach richtet sich der Begriff "geeignete Behandlung".
Ich bin der Auffassung, dass eine nahe Klinik die OP durchführen könnte, aber bei bestimmten Ereignissen ( z.B. Lungenembolie, Schlaganfall, etc.) Nicht in der Lage ist diese Probleme in der Griff zu kriegen, da z.B. keine eigenes Herzhathederlabor, Radiologie o.ä. direkt im Haus verfügbar ist.
Gibt es dazu Vorschriften oder Beispiele, wie dies gewertet wird?
Re: Transport/Reisekosten Krankenhaus
Hallo,
Nur wird es schwer sein hier eine Spezialklinik zu nennen, da weder dein Wohnort noch die erforderliche OP bekannt ist.
Du solltest dich einmal mit deiner PKV in Verbindung setzen, die haben dafür bestimmt eine Klinikliste.
Gruß vom Steinbock!
in NRW gibt es einige Spezialkliniken die für alle möglichen Operationen geeignet sind und auch alle von dir genannten Abteilungen haben.T802003 hat geschrieben:Wonach richtet sich der Begriff "geeignete Behandlung".
Ich bin der Auffassung, dass eine nahe Klinik die OP durchführen könnte, aber bei bestimmten Ereignissen ( z.B. Lungenembolie, Schlaganfall, etc.) Nicht in der Lage ist diese Probleme in der Griff zu kriegen, da z.B. keine eigenes Herzhathederlabor, Radiologie o.ä. direkt im Haus verfügbar ist.
Gibt es dazu Vorschriften oder Beispiele, wie dies gewertet wird?
Nur wird es schwer sein hier eine Spezialklinik zu nennen, da weder dein Wohnort noch die erforderliche OP bekannt ist.
Du solltest dich einmal mit deiner PKV in Verbindung setzen, die haben dafür bestimmt eine Klinikliste.
Gruß vom Steinbock!
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Re: Transport/Reisekosten Krankenhaus
Im Zweifelsfall immer das nächstgelegene Klinikum der Maximalversorgung (Universitätsklinikum).T802003 hat geschrieben:
Gibt es dazu Vorschriften oder Beispiele, wie dies gewertet wird?