Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

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seppel
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Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von seppel »

kann mir jemand erklären, was es bedeutet, wenn "der Arbeitgeber den Fall aus der Einigungsstelle zurückzieht"?
Es ging dabei um eine Zuweisung in eine mehrere hundert km entfernte DSt, welcher widersprochen wurde.
Ich bin mir nicht sicher, was dieses "Zurückziehen" jetzt bedeutet. Kommt dann der nächste Zuweisungsknaller?

(Dazu noch eine weitere Frage: ist es richtig, dass diese Einigungstelle eine Einrichtung ist, wo Mitglieder vom BR und vom AG sitzen und eine Art Richter darüber befindet, ob eine Zuweisung durchgeführt wird oder nicht?!)
Blue Ice Ultra
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Der Pers-rat hat wohl Deiner Zuweisung widersprochen. In einem solchen Fall wird dann eine Einigungsstelle angerufen. Wenn der Dienstherr Deinen Fall dort zurückgezogen hat, deutet dies evtl. daraufhin das er selbst die Erfolgsaussichten als gering einstuft oder aber anderen Planungen hat.
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Bundesfreiwild
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Bundesfreiwild »

So ist es.
Einigungsstelle:
Siehe Betriebsverfassungsgesetz.

In der Regel wird vom Betriebsrat für einen zugeleiteten Einzelfall eine ESt eröffnet (das ist der Normalfall), wenn der BR eine Zuweisung, Versetzung, etc. ablehnt, der Arbeitgeber sie aber trotzdem durchführen will. Diese Einigungsstelle wird mit (bei Vivento) 2 Vertretern des Arbeitgebers und 2 Vertretern des Betriebsrates besetzt, dazu kommt ein Richter (meist vom Arbeitsgericht), der vom Gericht bestellt wird. BR und AG müssen sich einig werden, ob sie den Richter nehmen.

Aufgrund der großen Mengen an Zuweisungen zu VCS und anderswohin, hat der BR Viv zwei permanente Einigungsstellen mit Laufzeit von jeweils einem Jahr aufgemacht. Eine für die erfolgreichen Kläger (weil andere Rechtsbasis) und eine für alle anderen Fälle, in der Regel Zuweisungen zu VCS und gelegentlich anderen GmbHn).

Die vom BR abgelehnten Zuweisungen, Versetzungen werden dann der Einigungsstelle zur Verhandlung zugeleitet. Alle Unterlagen, die vom Beamten dem Dienstherrn oder dem Betriebsrat zur Kenntnis gegeben wurden (zum B. Atteste, BAD-Gutachten, die Anhörung zur Zuweisung mit den Gegenargumenten des Kollegen) werden dort nochmal durchgehechelt. AG und BR bringen ihre (auch rechtlichen) Argumente vor. Am Ende, falls die beiden Parteien keine Einigung erzielen konnten, spricht der Richter seinen Beschluss aus.

Kann so oder so ausfallen. Nach der Einigungsstelle bleibt dann im Zweifelsfall nur noch das persönliche Klageverfahren z.B. gegen eine Zuweisung.

Wenn der Arbeitgeber in der Ablehnungsrückschrift des BR schon bemerkt, dass er mit seiner Argumentation keinesfalls durchkommen wird, weil sich evtl. neue Erkenntnisse aufgetan haben (manchmal glaube ich, die lesen die Anhörung erst, wenn der Fall in die Einigungsstelle geht und nicht schon, bevor der Fall dem Betriebsrat zur Abstimmung zugeleitet wird), dann zieht der AG die Zuweisung auch mal zurück. Man will sich dann beim Einigungsstellenrichter keine offensichtliche Blöße geben und dessen grundsätzlich neutrale Einstellung durch "bekloppte" Zuweisungsversuche ins negative drehen. Der AG will ja, dass die meisten Zuweisungen doch in seinem Sinne beschlossen werden. Da zieht er auch mal eine zurück. Und, er will auch (nicht mehr) in individuelle Klageverfahren gehen, wenn für ihn (aus vorherigen anderen Klageverfahren) ersichtlich ist, dass er mit seinen Argumenten vor Gericht in diesem Falle wohl nicht durchkommen wird.

Wenn der AG verliert, zahl er ja sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Beim derzeitigen Sparkurs der Telekom wird man wohl auch mal auf die eine oder andere Gerichts"nummer" verzichten. Immerhin kostet so ein Verfahren mit Anwalts- und Gerichstkosten schon in der ersten Instanz paar Tausend Euro. Die kann man sich dann schon mal sparen.

Und versucht es mit der nächsten Zuweisung anderswohin.






Falls eine Zuweisung aus dem Betrieb in einen anderen hinaus einen Betriebsrat oder ein Ersatzmitglied betrifft, wird auch der Betriebsrat als Gremium selbst tätig und droht dem AG mit einem Klageverfahren nach §103 des Betriebsverfassungsrechtes. Das betrifft den Mandatsschutz des Betriebsrates. Wenn ein BR aus seinem Betrieb, in dem er gewählt wurde, hinaus befördert werden soll (per Versetzung oder Zuweisung), würde er ja zwangsweise seines Mandates beraubt werden und die Wähler um ihr mal geleistetes Votum. Auch soll der Betriebsrat, der ja auch in der Regel gar kein Beamter, sondern Angestellter oder Arbeiter ist, davor geschützt werden, bei Unbequemlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber, gekündigt zu werden. (Schutz für die Ersatzmitglieder ist jeweils 6 Monate nach dem letzten Einsatz als Betriebsrat).
Kater-Mikesch
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

bei der PBM NL hat der BR des SBR es noch nicht mal nötig, einen zu informieren, wenn der Fall vor die Einigungsstellt geht.
Diese Information bekommt man nur, wenn man gezielt nachfragt. Dann heißt es dann, am XX.XX ist die nächste Sitzung der
Einigungsstelle - aber dann bekommt man wieder nicht automatisch bescheid über die Entscheidung - und man muss wieder
gezielt nachfragen...

Weiterhin ist es auch eine Unmöglichkeit, dass der BR, wenn ihm schon bekannt ist dass es sich um einen Schwerbehinderten
handelt, nicht automatisch die SBV informiert - dabei muss der BR ja eingentlich überwachen, dass der AG die Gesetze einhält
und bei Nichteinhaltung dementsprechend handelt...
Aber das ist ja ein bereits bekanntes Muster von AG und BR SBR - wir haben nichts gehört, nichts gesehen und sagen nichts...
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Bundesfreiwild
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Bundesfreiwild »

Genau.
Wenn der AG sich aufrafft, einem mitzuteilen, dass die Zuweisung aus der Einigungsstelle zurückgezogen wurde, gilt damit die Versagung der Zustimmung des Betriebsrates zu dieser Zuweisung.
Dieser Zuweisungsakt ist also gestoppt.

Was den AG nicht daran hindern wird, sich demnächst was anderes einfallen zu lassen.
Kater-Mikesch
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Kater-Mikesch »

Besteht nicht sogar eine Mitteilungspflicht z. B. an die SBV, wenn es sich um eine Zuweisung eines Schwerbehinderten handelt und
besteht grds. eine Informationspflicht an den Betroffenen - sei es durch Arbeitgeber, BR, oder SBV???

Dies Infopflicht sollte grds.für den Fall gelten:
- wenn eine Zuweisung/Versetzung oder sonst. Fall in der Einigungsstelle eingebraucht wurde
- wenn ein Vorgang in der Sitzung nicht entschieden wurde
- wenn der Vorgang entschieden wurde

Aber da werden sich AG und BR gegen sträuben - obwohl ja der Beamte beim BR sich Auskunft holen kann...

Aber bei dem BR des SBR innerhalb der PBM NL, halten die BRM es nicht für nötig, eine Info von sich aus zu geben. Denen muss
man jedes Wort und jede Antwort auf eine Frage aus der Nase ziehen...das kennen wir aber schon von diesem Pseydo-BR.
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Bundesfreiwild
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja... was der Arbeitgeber so alles tun sollte und was er tatsächlich tut, bzw. seine ausführenden Mitarbeiter, da kommen einem gelegentlich Zweifel an der Kompetenz oder am Willen zur Einhaltung der Prozesse.

Fakt ist: JEDER kann seinen Betriebsrat oder seine SchwerBV über den Stand seiner Angelegenheit befragen und der BR ist auch verpflichtet, ihm über seinen eigenen Angelegenheiten erschöpfende Auskunft zu erteilen. Wenn bei mir irgendwas neues angebahnt wird, geht die Anhörung parallel mit der Rücksendung an den AG, an die SchwbV. Dann ist sie informiert und kann tätig werden. Dann ist sie nicht auf die Prozesseinhaltung durch den AG angewiesen.

Da die BRs bei der Masse der Zuweisungen und EST-Fälle ziemlich viel zu tun haben, sollte man halt selbst anrufen, wenn noch eine Sache "im Umlauf" ist.
Vor allem dann, wenn man dafür gesorgt hat, dass man nicht anGErufen werden kann, weil man in seiner Anhörung die Telefonnumer oder eine Mailadresse anzugeben vergessen hat!!

Leute.... kommt doch mal selbst hoch: Man KANN in diesem Unternehmen nicht mehr damit rechnen, dass alles im Sinne des Beamten fehlerfrei abläuft. Da ist jeder auch ein bisschen in der Eigenverantwortung, dass die Leute, die bei einer Zuweisung involviert sind, über wichtige Dinge informiert sind.

Das gilt übrigens - vor allem bei SchwBen - auch für den AUFNEHMENDEN BR - falls eine Zuweisung z.B. zur TDG oder einer anderen T-GmbH ausgesprochen wird.
Ist sehr interessant, wie die Leute da reagieren, wenn man ihnen erzählt, was da alles abgeht und wie man versucht, an Attesten und BAD-Gutachten vorbei ortsferne Einsätze zu produzieren. Denn... auch der aufnehmende BR muss einer Zuweisung zustimmen - meist in Anbetracht der Tatsache, das er KEINE Informationen von dem abgebenden Betrieb über die persönliche Situation des Beamten bekommt. Denn... er muss ja nur feststellen, ob durch diese Zuweisung oder Versetzung die eigenen Kräfte eine Benachteiligung erfahren. Da muss man selbst ran, um die Info-Lücke zu schließen.

Eigentlich ist es unglaublich, dass die Leute, die noch IM Konzern arbeiten von diesen merkwürdigen Verfahrensweisen angeblich alle noch nix wissen.

Manchmal denke ich da an die drei Affen, die sich jeweils Augen, Mund und Augen zuhalten. So nach dem Motto: Wenn ich von nix weiss, trifft es mich vielleicht auch nicht. Naja, dann trifft es sie demnächst halt eben unvorbereitet.
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Kater-Mikesch »

Gerade die PBM NL bzw. der SBR agieren nicht mehr im Sinne der Beamten bzw. der Beschäftigten - das ist ganz klar.
Aber es ist schon traurig, dass man letztendlich nur noch mit der Androhungen bzw. mit einer Klage gegen den Arbeitgeber
vorgehen muss - ist schon traurig.

Wer überwacht eigentlich die Telekom bzw. den SBR, ob da alles mit rechten Dingen zugeht - werden hier überhaupt
rechtwidrige Handlungen geahndet oder interessiert das Keinen ?

Die Erfahrung zeigt, ohne klare Worte durch den Anwalt bzw. deiner Klageeinreichung, bewegt sich die Telekom keinen Schritt
Torquemada
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben: Wer überwacht eigentlich die Telekom bzw. den SBR, ob da alles mit rechten Dingen zugeht - werden hier überhaupt
rechtwidrige Handlungen geahndet oder interessiert das Keinen ?
Niemand überwacht die Telekom real. Staatlicherseits ist das gedeckt.
Kater-Mikesch
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das heißt doch nicht, dass rechtswidrige Handlungen erlaubt sind und das eine generelle Prüfung
nach begründeteten Beschwerden durchgeführt werden können/müssen...

Wenn massiv Dienstherrn-Pflichten verletzt werden, wenn die Telekom nur eine Absicht hat, und zwar die
Beamten in die DU zu schicken, dann sollte das mal überprüft werden...in meinen Augen...
Torquemada
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Torquemada »

Sollte....
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Kater-Mikesch »

Wer ist denn für die Einhaltung verantwortlich - sollte doch eigentlich das Bundesministerium der Finanzen letztendlich
sein - oder irre ich mich da?
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Wer ist denn für die Einhaltung verantwortlich - sollte doch eigentlich das Bundesministerium der Finanzen letztendlich
sein - oder irre ich mich da?

Korrekt. Und die machen nichts.
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Kater-Mikesch »

In diesen Fällen hilft nur die individuelle Klage...
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Bundesfreiwild
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Re: Arbeitgeber zieht Fall aus Einigungstelle zurück

Beitrag von Bundesfreiwild »

Oberster Dienstherr ist nach wie vor das Ministerium, das seine Dienstherreneigenschaft nach wie vor inne hat.
Es wurden DienstherrenBEFUGNISSE an die PNUs übertragen.


Aber... ihr DREHT EUCH IM KREEEEIIIIISSEEE!

Die Ministerien erfüllen die operativen Aufgaben des Bundes. Bund (= 30% Eigentümer der T-Aktien) WILL es so wie es läuft.
Es gab schon seitenweise schriftliche Eingaben mit ausführlicher Beschreibung der rechtlichen Positionen und den Verstößen dagegen, politische Anfragen bei allen Parteien, etc. etc. von Kollegen, von ProT-in... es hat nichts genutzt. Die machen im Ministerium Augen und Ohren zu und unser Beamtenhasser Schäuble agiert weiter - mal als Chef BMI mal als Chef BMF. Die wollen die Beamten aus Postbank (jetzt Deutsche Bank gehörig, der gelben Post und der Telekom hinaus bekommen, koste es, was es wolle. Und es kostet... ist denen aber egal. Dafür ist Kohle da.

Nur die individuelle Klage bringt was. Leider.
Und nun findet euch damit ab, dass dem ganzen Mist anders nicht beizukommen ist.

Man muss das jetzt nicht noch 100x drehen und wenden, es kommt nix anderes dabei heraus.
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