Änderung Tarif PKV

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Amtsdackel
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Änderung Tarif PKV

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,

habe mir ein Angebot meiner PKV (DKV) zukommen lassen, enthält Mehrbettzimmer/Standarztbehandlung und 25 € Krankenhaustagegeld, sowie BET-Tarif. Dieses Angebot ist 66 € im Monat niedriger als jetzt (Chefarzt und Zweibettzimmer, 45 € Krankenhaustagegeld und BET). Aber es steht darauf, bei Änderungen würde wieder eine Gesundheitsprüfung anfallen. Da ich ja wohl demnächst in den Vorruhestand gehen werden muss, muss ich natürlich sparen wo es geht. Was denkt ihr, die Standartleistungen stehen mir ja zu, ablehnen können die mich ja nicht mehr, wenn sich Änderungen ergeben, die dann eine erneute Gesundheitsprüfung verursachen, oder? Ist es sinnvoll etwas zu ändern wegen des Geldes, oder sind die Auswirkungen zu hoch. Wirkt sich eine Absenkung des Tarifes auch auf die Behandlung bei Ärzten aus, bzw. muss ich dann höhere Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen, wenn was abgerechnet wird? Wie sind Eure Erfahrungen?

LG Amtsdackel
lukas
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Re: Änderung Tarif PKV

Beitrag von lukas »

Hallo,

hast Du dabei schon die Änderung des Beihilfebemessungssatzes mit der Zurruhesetzung berücksichtigt ?
Steinbock
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Re: Änderung Tarif PKV

Beitrag von Steinbock »

Hallo Amtsdackel,
Amtsdackel hat geschrieben:Hallo zusammen,

habe mir ein Angebot meiner PKV (DKV) zukommen lassen, enthält Mehrbettzimmer/Standarztbehandlung und 25 € Krankenhaustagegeld, sowie BET-Tarif.
Um eins mal klarzustellen, wenn man in einem Krankenhaus als Privatpatient erscheint, geht man dort immer von einem Versicherungsschutz mit 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung aus.
Wenn diese Tarifänderung gewählt wird, muss immer bei einem Krankenhausaufenthalt darauf hingewiesen werden, dass nur noch ein Mehrbettzimmer und keine privatärztliche/Chefarztbehandlung mehr erfolgen darf.
Dieses Angebot ist 66 € im Monat niedriger als jetzt (Chefarzt und Zweibettzimmer, 45 € Krankenhaustagegeld und BET). Aber es steht darauf, bei Änderungen würde wieder eine Gesundheitsprüfung anfallen.
Die Gesundheitsprüfung bezieht sich auf eine spätere Änderung mit verbessertem Versicherungsschutz.
Da ich ja wohl demnächst in den Vorruhestand gehen werden muss, muss ich natürlich sparen wo es geht. Was denkt ihr, die Standartleistungen stehen mir ja zu, ablehnen können die mich ja nicht mehr, wenn sich Änderungen ergeben, die dann eine erneute Gesundheitsprüfung verursachen, oder? Ist es sinnvoll etwas zu ändern wegen des Geldes, oder sind die Auswirkungen zu hoch. Wirkt sich eine Absenkung des Tarifes auch auf die Behandlung bei Ärzten aus, bzw. muss ich dann höhere Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen, wenn was abgerechnet wird? Wie sind Eure Erfahrungen?
LG Amtsdackel
Diese von dir genannte Änderung würde ich nicht empfehlen.

Beachte bitte, dass:

1. ab dem 65. Lebensjahr bei den meisten PKV´s die Altersrückstellungen berücksichtigt werden, also die Beiträge günstiger werden.
2. bei Versetzung in den Ruhestand (Ausnahme Hessen + Bremen) der Beihilfesatz auf 70 % hochgesetzt wird.
3. unter Umständen ist sogar ein Beihilfesatz von 80 % möglich, bei dem entsprechenden Bundesland und niedrigem Einkommen.

Also zuerst einmal den Beitrag für den Ruhestandsbeamten ausrechnen lassen, bevor eine Entscheidung gefällt wird.

Gruß vom Steinbock.
Klaus
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Re: Änderung Tarif PKV

Beitrag von Klaus »

Habe ich bisher noch nie gehört, dass, wenn man "abrüstet", wieder eine Gesundheitsprüfung stattfindet. Man will doch keine zusätzlichen Leistungen.

Auswirkungen hat die von Dir angestrebte Tarifänderung nur bei einem Krankenhausaufenthalt. Es kann Dir dann also passieren, dass Du in einem 4- Bett oder 6-Bett-Zimmer landest.

Privatstation ist immer ein bißchen mehr Luxus (Tageszeitung), hat aber eben auch seinen Preis.

Auf Chefarztbehandlung kannst Du verzichten. Die bekommst Du u.U. auch als Kassenpatient. Auch, wenn Du das teuer versicherst, hast Du die nicht garantiert. Herr Chefarzt ist nämlich auch mal im Urlaub oder auf einer Tagung.

KHT reicht eigentlich schon 10 Euro, denn normalerweise muss man doch nicht mehr Eigenbeitrag in der Beihilfe zahlen.

Ambulant bleibst Du ja versichert wie bisher.
Steinbock
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Re: Änderung Tarif PKV

Beitrag von Steinbock »

Hallo Klaus,

vermutlich hat der Versicherer darauf hingewiesen, dass eine spätere Änderung in den derzeitigen Versicherungsstand,
dann eine Gesundheitsprüfung mit sich zieht.

Bei einer Verschlechterung der Absicherung gibt es keine.

Gruß vom Steinbock
Amtsdackel
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Re: Änderung Tarif PKV

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,

das ist schon klar, dass die Gesundheitsprüfung nur stattfindet, wenn ich wieder Chefarzt/Zweibettzimmer haben möchte, aber eine generelle Ablehnung wegen Vorerkrankungen dürfte es ja nicht zur Folge haben, oder? Ich sehe das nämlich auch so, dass ich lediglich die stationären Leistungen reduziere.

Wie sieht das mit der Beihilfe aus in Bayern? Gilt das auch bei Dienstunfähigkeit und damit verbundenen Mindestpension?

Also, ich bin erst fast 37, also Gedanken an Altersrückstellungen, bzw. Reduzierung der Beiträge ab dem 65. Lebensjahr brauche ich mir derzeit keine Gedanken machen. Auch wenn ich von der Beihilfe dann mehr bezahlt bekäme, ändert das ja nichts am Krankenkassentarif, der dürfte ja weiterhin bei 50% liegen. Oder ändert sich dieser, wenn die Beihilfe mehr übernimmt? Wenn ja, muss das beantragt werden, oder wie läuft das?

LG Amtsdackel
Steinbock
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Re: Änderung Tarif PKV

Beitrag von Steinbock »

Hallo Amtsdackel,

bei Versetzung in den Ruhestand wird dein Beihilfeanspruch auf 70 % erhöht. Dadurch verringert sich deine Restkostenversicherung bei der PKV auf 30 %.
Dies musst Du natürlich deiner Krankenversicherung mitteilen, denn woher soll diese das sonst erfahren ?

Beachte, dass der Versicherungsschutz - Beihilfe und PKV nicht über 100 % sein darf, denn sonst kürzt die Beihilfe die Leistung.

Gruß vom Steinbock
Klaus
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Re: Änderung Tarif PKV

Beitrag von Klaus »

Da Du in Bayern Beamter bist, bist Du ein Gklückspilz, denn im Pensionsfall übernimmt der Freistaat auch 70 Prozent Chefarzt/ Zweibett. Ein armer Berliner Beamter kann sich diesen Luxus dann wohl nicht mehr leisten, denn Chefarzt/ Zweibett sind hier überhaupt nicht beihilfefähig. Wenn man das möchte, muss man sich wie jeder Normalsterbliche zu 100 Prozent privat versichern. Auch als Ruheständler.

Bund und Bayern sollten das auch so handhaben.
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