Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

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seppel
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von seppel »

Hallo zusammen, hallo Mikesch,
im Schreiben von PST steht wörtlich drin:
"die Regelungen des Bundes schließen einen Ausgleich in Geld aus. Das gilt auch dann, wenn ein Beamter seinen Urlaub wegen Krankheit, Erreichen der Altersgrenze oder Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nicht nehmen konnte. Gemäß §7 Abs. 5 der Erholungsurlaubsverordnung (Bund) ist eine Geldabfindung für nicht gewährten oder nicht genommenen EU im Beamtenrecht nicht möglich"

Ich hätte mir auch lieber gewünscht, dass man zumindest einen Teil des nicht genommenen EU ausgezahlt bekommen würde.
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo - die Bundesurlaubsverordnung gilt für die Fälle, in denen der Beamte im Dienst ist...
Daher ist bei dieser Konstellation der Auszahlung (vermutlich) nicht möglich.

Bei dem EuGH-Urteil, geht es aber um den nichtgenommenen Urlaub nach dem:
EINTRITT IN DEN RUHESTAND
Hier MUSS die Telekom den nicht genommenen Urlaub (der wegen Krankheit nicht genommen
werden konnte) auszahlen.

@Mitsumo
Hier braucht kein Antrag ruhend gestellt werden, da die Rechtslage eindeutig vom EuGH geklärt
ist - ich verstehe nicht, aus welchem Grunde du hier irgendetwas ruhend stellen willst.

Bei Ablehung des Antrages muss Widerspruch eingelegt werden und dann kannst du die Angelegenheit
von einem Anwalt weiter klären lassen. Der wird dir (bei o. a. Fall = Krankeit-DU-Urlaub nicht genommen)
auf jeden Fall mitteilen, dass eine Auszahlung zu erfolgen hat - und wenn sich dann die Telekom immer
noch ziert, dann lass es doch einfach das Gericht entscheiden...

Also man muss sich ja nicht zum Bittsteller degradieren lassen...

Wenn du der Telekom etwas zurückzahlen müsstest, dann wäre nach einem Widerspruch und nochmaliger
Mahnung der Gerichtsvollzieher vor der Tür - also, nicht die Füße stillhalten sondern auf das Recht pochen !
seppel
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von seppel »

Guten Abend Mitsumo und Mikesch,

PST teilt mir in dem Schreiben mit, dass die Antragsbearbeitung zunächst ruhend gestellt wird. Alternativ wird mir angeboten, einen "ablehnenden Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung" zu erhalten.

Laut PST steht es tatsächlich im Schreiben drin, so wie ich es oben aufführte, nämlich dass eine Geldabfindung für nicht genommenen EU im Beamtenrecht nicht möglich sei.
Weiterhin steht noch drin, dass es eine Diskrepanz zw. dem hess. Dienstrecht und dieser Europ. Richtlinie gäbe... usw. usf. (siehe Vorschreiber)
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Seppel,

bist du im aktiven Dienst oder im Ruhestand?
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Seppel, hallo Mitsumo,

das höchstrichterliche Urteil des EuGH gilt für Fälle, in denen der Urlaub wegen Krankheit und Dienstunfähigkeit nicht genommen
werden konnte.

Jetzt mußt du dir folgende Fragen beantworten:
1. bist du nahtlos innerhalb der Krankheit in die DUU gegangen?
2. Konntest du den Resturlaub wegen Krankheit nicht nehmen?
3. Bist du Beamter?

Wenn du alle drei Fragen mit Ja beantworten kannst, kann das Urteil vom EuGH auf deinen Fall angewendet werden.
Auch wenn Länderrecht oder deutsches Recht dagegen sprechen (Bundes- oder Landesrecht sprach ja bisher dagegen, denn
sonst braucht ja keiner vor dem EuGH zu klagen) gilt das darüber liegende Recht - nämlich nach dem EuGH...

Wenn sich der Arbeitgeber dagegen weigert, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als zu klagen. Das kann dir aber ein Rechtsanwalt
in einem kurzen Gespräch mitteilen.

Leg einfach Widerspruch gegen den Bescheid / letztes Schreiben der AG ein, dann hast du eine Begründung, worauf dann die evtl.
Klage aufsetzen kann. Der Anwalt wird dich dann weiter beraten - Ruhendstellung des Antrages macht in meinen Augen keinen Sinn,
denn hier ist ein Grundsatzurteil gesprochen.
Jetzt muss der Gesetzgeber halt die Gesetze änderen oder z. B. Vereinbarungen von zwei Tarifparteien ist in diesem Punkt nicht und
rechtswidrig...


Ergo: Du hast einen Anspruch, der höchstrichterlich entschieden ist - was besseres kann dir nicht passieren.
Wenn du dich aber auf einen schriftlichen Schlagabtausch mit dem AG einläßt und keine Fristen und keinen Widerspruch stellst, dann
ist das deine Entscheidung.

google doch einfach mal in Netz und gib die entsprechenden Fragen ein - dann kannst du dir selber ein Bild darüber machen...
seppel
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von seppel »

Hallo Mikesch,

die Antworten auf deine Fragen:
1. ja, 2. ja, 3. ja

Lt. PST wird die "Ruhendstellung" solange durchgeführt, bis eine Aussage des BMI zu diesem Urteil oder eine reformierte Erholungsurlaubsverordnung vorliegt. Danach soll die Antragsbearbeitung wieder aufgegriffen werden. Weiterhin wird lt. Aussage in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass "vermutlich der Bund die Entscheidung zum Anlass nehmen wird, das Dienstrecht des Bundes zu überprüfen".

Scheint nicht ganz einfach zu sein, die ganze Angelegenheit. Ich werde jetzt abwarten, ob sich in der nächsten Zeit was tut.
Es betrifft sicherlich viele Kollegen, die in die DDU/Zwangspensionierung gekommen sind. Angemeldet habe ich die Ansprüche ja, von daher dürfte die Verjährung unterbrochen sein.
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Seppel,

wenn dir die Telekom dies bestätigt (also Einwand und Ruhendstellung), dann mach es doch.
Wenn du den schriftlichen Nachweis hast, dass dieser Vorgang ruhend gestellt wird UND du
nach einer Entscheidung vom AG persönlich informierst wirst...
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mitsumo,

das Problem ist bei dieser Ruhendstellung nur, dass abschließend grds. nicht persönlich über
diesen unterrichtet werden muss - es reicht auch z. B. eine Mitteilung einer Tageszeitung...

Wie die Telekom das handhabt, kannst du an den Widersprüchen wegen der Sonderzahlung
erkennen.
Von PST heißt es, dass der Vorgang ruhend gestellt wird - aber ich habe seit 3 Jahren kein
Rückmeldung über Stand oder Abschluss des Verfahrens erhalten...

Also einfach mal im Abstand von ein paar Monaten über PST den Bearbeitungsstand erfragen.
Normalerweise müßte die Telekom nach Abschluss des Verfahrens bzw. des Tickets, die dem
MA mitteilen - aber das Ticket wird sowieso schon nach dem Ruhestandsverfahren geschlossen
und eine weitere Information interessiert keinen - warum auch...
Klaus
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Klaus »

Im Land Berlin wartet man ein voraussichtlich in diesem Jahr noch ergehendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ab (2 C 10.12, bisher 2 C 25.10).

Wir haben ja bekanntlich 27 EU- Staaten, die nicht alle immer unbedingt gewillt sind, die Rechtsprechung des EuGH umzusetzen. Da sieht in Deutschland beispielsweise das Bundesverfassungsgericht so manches anders.
walkuere
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von walkuere »

Hallo Leute,
ich bin mit Wirkung zum 30.11.2012 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden... Klage vor dem VG Köln wegen nicht Anerkennung DU läuft...
Ich habe nun versucht meinen 2011 und 2012 nicht genommenen Urlaub mir auszahlen zu lassen, auf das EuGH Urteil habe ich hingewiesen.

Heute habe ich folgendes Schreiben bekommen:
------------------------------------------------------------------------------------------
Die Entscheidung des EuGH betrifft einen Einzelfall, dem hessischen Landesrecht zu Grunde liegt. Für den Bund ist im Urlaubsrecht eine Abgeltung nicht genommener Urlaubstage nicht geregelt. Das zuständige BMI hat bisher in ständiger Staatspraxis die Auffassung vertreten, dass die hergebrachten Grundsätze des deutschen Berufsbeamtentums ( Art. 33 Abs. 5 GG) eine solche Regelung auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europarechts zumindest nicht verlangen.
Die Auswirkung der EuGH Entscheidung auf das Bundesbeamtenrecht werden derzeit vom dem für das Beamtenrecht federführenden BMI geprüft.
Im Rahmen dieser Prüfung wird zunächst die Entscheidung des BVerwG in einem ähnlichen gelagerten Fall ( 2 C 10.12, bisher 2 C 25.10 ) abgewartet, um zu erfahren, wie das BVerwG das Urteil des EuGH bewertet. Danach soll auf Bundesebene über das weitere Vorgehen entschieden werden. Einen zeitlichen Rahmen hierbei vermag ich nicht zu benennen.

Sofern Sie mit einem "RUHEN" der Angelegenheit bis zur bundeseinheitlichen Regelung nicht einverstanden sind, bin ich gehalten, Ihren Antrag bei Entscheidungsverlangen nach geltender Rechtslage abzulehnen.

Ich bitte um kurze Rückäußerung.

Eine finanzielle Abgeltung ihrer im Rahmen der Gleitzeit erwirtschafteten Überstunden kommt nicht in Betracht.

MfG

-------------------------------------------------

Es ist demnach abzuwarten, bis das BMI eine Entscheidung hierüber getroffen hat.....
oder hat jemand andere aktuelle Informationen über den Sachverhalt - Abgeltung nicht genommener Urlaubstage -
ich konnte diese nicht nehmen, da ich seit Mai 2011 dienstunfähig erkrankt bin....

VG

Walküre
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

Erfahrungen habe ich keine, aber man kann davon ausgehen, dass das EuGH-Urteil auch auf Beamte angewendet wird und der
Urlaubsanspruch gezahlt werden muss...uneins sind sich noch die Gerichte, ob komplett oder nur ein Teil...z. B. max. 15 Monate.

Du hast ja jetzt zwei Optionen zur Auswahl:
1. Du bist mit dem Ruhen einverstanden und kannst abwarten, wie zukünftige die geltende Rechtslage umgesetzt wird...
2. Du bist nicht damit einverstanden und dein Widerspruch wird aller voraussicht abgelehnt - dann musst du binnen einem Monat
Klage erheben - wenn du keinen Widerspruch einlegst, dann ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar...
Bei Klageerhebung und Erfolg der Klage, kannst wirst du die Zinsen ab Klagezeitpunkt erhalten - es besteht aber auch die Möglichkeit,
dass die Klage nicht gewonnen wird - ein Prozessrisiko hast du immer...

Wenn du aber abwartest und die Richter entscheiden für die Kläger, kannst du in aller Ruhe die Klage vorbereiten lassen und dich dann
zurücklehnen...

Ich denke mal, dass eine Ruhendstellung am sinnvollsten ist - in meinen Augen...
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Bundesfreiwild
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Denke ich auch.
walkuere
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von walkuere »

Herzlichen Dank für Eure schnelle Antworten !!!! :P :D
Theaterkritiker
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Theaterkritiker »

Auch für mich ist die Rechtssprechung des EuGH interessant. Ich bin seit dem 23.09.2009 dienstunfähig krank geschrieben und mit Ablauf des 31.12.2011 in den Ruhestand getreten. Mir stünde also das Urlaubsgeld für die Jahre 2010 und 2011 in voller Höhe zu. Was 2009 angeht, weiß ich nicht; gehe aber davon aus, dass kein Anspruch mehr besteht weil nicht das ganze Jahr über krankgeschrieben und weil mittlerweile vll. Verjährt. Auch um die Verjährung abzuwenden muß ich wohl noch in diesem Jahr den Antrag auf Auszahlung des Urlaubsgeldes für 2010 stellen.

Aufgrund der derzeitigen nationalen Rechtssprechung gehe ich aber davon aus, dass mir mein ehem. Arbeitgeber die Zahlung verweigern wird und mir einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zuschicken wird. Ich habe gehört, dass am 10. Dezember d. J. das Bundesverwaltungsgericht ein entsprechendes Urteil fällen wird. Ist da was dran?
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich bin zwar kein RA ***************** und deswegen werden HIER keine Rechtsauskünfte gegeben !! *************************************

Stell jetzt einfach einen formlosen Antrag auf Auszahlung des nicht genommenen Urlaubes noch in diesem Monat - am besten
sofort per Einschreiben...damit ist die Verjährung auf jeden Fall gehemmt - dann hast du noch genügend Zeit, das Urteil abzuwarten
und dann nach eine (ablehnenden) Widerspruchsbescheid zu klagen...

Viel Erfolg
Antworten