Kostenübernahme Haushaltshilfe

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Hilfe
Beiträge: 1
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Kostenübernahme Haushaltshilfe

Beitrag von Hilfe »

Hallo,

sowohl meine Frau als auch ich sind Bundesbeamte, ich Vollzeit, meine Frau 30h. Ab nächster Woche muss ich für 3 Wochen auf Reha. Normalerweise versorge ich morgens die Kinder (10 +12), während meine Frau schon um 6 Uhr in die Arbeit geht, um um 13.30 Uhr, wenn die Kinder aus der Schule kommen, wieder da zu sein.
Auf die Anfrage bei der Beihilfe, ob wir für die Morgenstunden eine Haushaltshilfe beantragen können, hieß es, dass dies nur gehe, wenn meine Frau keinen Urlaub bekommt.
Kann es denn sein, dass meine Frau ihren (notwendigen) Erholungsurlaub opfern MUSS? Damit verschieben wir das Problem ja nur in die Schulferien, wo dann keine Betreuung zur Verfügung steht (wir teilen uns die Ferien auf).
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt eine Grundlage, auf der ich die Ansprüche doch geltend machen kann?

Danke im Voraus!
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Kostenübernahme Haushaltshilfe

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Nach § 28 BBhV ist es so das Aufwendungen für eine Haushaltshilfe generell nur im Rahmen der außerhäuslichen Unterbringung (z.B. Krankenhausaufenthalt oder stationäre Rehabilitation) der haushaltführenden Person (Beihilfeberechtigter; Ehegatten; Lebenspartner) als beihilfefähig anerkannt werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ärztlich bescheinigt wird, das durch den Verbleib in der häuslichen Umgebung und der Stellung einer Haushaltshilfe ein Krankenhausaufenthalt der haushaltführenden Person vermieden wird (also z.B. ein KH-Aufenthalt komplett vermieden oder aber auch verkürzt werden kann; VV 28.1 bzw. 28.2 zu § 28 BBhV).
Wenn diese Voraussetzungen bei Dir nicht vorliegenden, dann ist das so wie Du es beschrieben hast.
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