Übernahme Erfahrungsstufen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Blazing85
Beiträge: 1
Registriert: 28. Mai 2012, 10:14
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Übernahme Erfahrungsstufen

Beitrag von Blazing85 »

Guten Tag, ich hoffe hier wird mir endlich weiter geholfen. Nach der Suchfunktion habe ich nur einen kleinen Beitrag gefunden wo mein Problem kurz angeschnitten wurde.

Ich wechsle am 01.10.2012 in die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung Brandenburg.
Kurz gesagt ich werde 3 Jahre Finanzwirt studieren und bekomme Anwärterbezüge. Die Höhe ist mir bekannt.

Nun geht es aber darum das ich vorher (oder immer noch) Zeitsoldat war und bin. Ich bekomme noch Bezüge mit A07 Stufe 03.

Wird diese "Erfahrungsstufe" auch auf das Anwärtergehalt übertragen??? Einige Freunde bei der Polizei meinten ja, andere Beamte wieder nein.

Wer kann mir weiter helfen, bzw. das Gesetz nennen wo ich evtl nachlesen kann.

Schöne Pfingsten an alle
Johnny75
Beiträge: 89
Registriert: 21. Feb 2011, 08:04
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Re: Übernahme Erfahrungsstufen

Beitrag von Johnny75 »

Das Anwärtergehalt ist ein feststehender Betrag ohne Erfahrungsstufen. Siehe hier: http://www.pc-gehalt.de/Beamte/Brandenburg/An0112.htm

Demnach erhältst Du derzeit einen Anwärtergrundbetrag i.H.v. € 989,09 (ggf. zzgl. Familienzuschlag, falls zutreffend).

Nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes und der Übernahme als Beamter auf Probe wird Dein BDA neu berechnet (in Brandenburg gelten bisher die "alten" Stufen, nicht die teilweise bereits eingeführten Erfahrungsstufen), hierbei wird auch die Dienstzeit als Soldat berücksichtigt. Früher war das mal 1:1, seit der Dienstrechtsneuordnung 2009 bin ich hier allerdings nicht mehr auf dem Laufenden ;)
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