Bundesbehandlungsschein

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Bundesbehandlungsschein

Beitrag von grummel2005 »

Durch Unfall bei der Bundeswehr nach vielen vielen Jahren nun GdS von 50 und die komplette Familie wird Krankentechnisch über den Budesbehandlungsschein abgewickelt.
Zwischen Bundeswehr und nun war ich in einer Kommune als Beamter in NRW beschäftigt.
- hab ich nun weiter Beihilfe?
- geht alles über die AOK mit Bundesbehandlungsschein?
- soll ich die PKV kündigen oder ruhen lassen?

Kennt sich jemand aus und kann mir Tipps geben, denn das Ganze wächst mir vollends über den Kopf, weil jeder was anderes sagt und mir langsam die zeit wegläuft.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Der Beihilfeanspruch bleibt, unabhängig vom Versicherungsstatus, bestehen. Die Abrechnung erfolgt dann in Deinem Fall komplett über die AOK. Mit der PKV musst Du selbst überlegen, ich würde sie jedoch kündigen. Die Beihilfevorschriften sehe auch für gesetzlich Versicherte noch weiterhin Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen vor. Was dann nicht über den Behandlungsschein abgedeckt ist, kann noch bei der Beihilfe eingereicht werden.
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
Behörde:

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von Thust »

Unabhängig von der geschilderten Sachlage, würde ich eine PKV mindestens immer ruhen lassen (zumindest "Kleines Ruhen", das nicht viel kostet) und nicht kündigen. Bei Kündigung ist man raus, mit dem Ruhen hält man sich Optionen offen.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

bitt um nähere Informationen.

was warst Du bei der Bundeswehr - Zeitsoldat / Berufssoldat / Wehrpflichtiger ?

In den ersten beiden Fällen hattest Du freie Heilfürsorge und Deine Angehörigen unter Umständen entsprechend der Tätigkeit Beihilfe.
Wenn eine Anwartschaftsversicherung damals bestanden hat, und danach eine Beamtenstelle bei der Kommunalverwaltung ausgeübt wurde,
besteht vermutlich eine Beihilfekonforme Krankenversicherung.
Dann ist ein Wechsel in eine GKV nicht mehr möglich.

Was es mit dem AOK Bundesbehandlungsschein auf sich hat ist mir ein Rätsel.

Was versteht man unter "nun" ? - Soll man darunter einen Beamten im Ruhestand verstehen ?

ein Grüßle vom Steinbock!
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von grummel2005 »

ich war Soldat auf Zeit 12 Jahre 2 Monate
ja aktuell Beamter im Ruhestad
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von Steinbock »

grummel2005 hat geschrieben:ich war Soldat auf Zeit 12 Jahre 2 Monate
ja aktuell Beamter im Ruhestad
Hallo grummel2005,

dann bist Du doch sicherlich in der PKV mit einer Restkostenversicherung von 30 %.

Nachdem wir in Deutschland eine Versicherungspflicht haben, kannst Du auch die PKV nicht kündigen.
Eine Möglichkeit sich in der GKV zu versichern besteht auch nicht.

Grüßle vom Steinbock.

PS: wenn Du noch weitere Informationen benötigst, einfach melden.
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von grummel2005 »

ja bin ich
ich selbst und meine Gattin 30% unser Sohn 20%
aber mit dem Bundesbehandlungsschein brauche ich eigentlich gar keine Versicherungen mehr, da ich die gesetzlichen Leistungen ohne irgendwelche Zuzahlungen usw. bekomme
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von Steinbock »

Erkläre mir bitte einmal, was es mit diesem Bundesbehandlungsschein auf sich hat ?

Unabhängig davon, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Dies ist gesetzlich geregelt und somit kannst Du Deine PKV nicht kündigen.

Selbst wenn Du kündigen würdest, würde Deine PKV einen Nachweis über eine andere Krankenversicherung verlangen.
Und ohne diesen Nachweis, ist eine Auflösung nicht möglich.
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von grummel2005 »

sorry aber wenn ich die (gesundheitliche) Möglichkeit hätte, mich mit dem ganzen Zeugs zu befassen, hätte ich hier nicht nachfragen müssen, ob sich jemand auskennt.
Leider bekomme ich seitens der AOK, PKV, Versorgungsamt und Anstellungebehörde unterschiedliche Aussagen.
Ich weiß es nicht mehr weiter.
Und dann bekomme ich hier noch andere Aussagen, was mich nun völlig verwirrt ...
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Steinbock hat geschrieben:Erkläre mir bitte einmal, was es mit diesem Bundesbehandlungsschein auf sich hat ?

Unabhängig davon, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Dies ist gesetzlich geregelt und somit kannst Du Deine PKV nicht kündigen.

Selbst wenn Du kündigen würdest, würde Deine PKV einen Nachweis über eine andere Krankenversicherung verlangen.
Und ohne diesen Nachweis, ist eine Auflösung nicht möglich.
In einem solchen Fall kann er seine PKV kündigen. Den Bundesbehandlungsschein erhalten Personen die Ansprüche aus dem sozialen Entschädigungsrecht haben (z.B. Soldaten die in Ausübung des Dienstes dauerhafte gesundheitliche Schäden erlitten haben). Dieser entspricht in seinen Leistungen den der GKV, jedoch ohne das Zuzahlungen oder Eigenanteile fällig werden. Insofern reicht es aus der PKV nachzuweisen das Leistungen auf Grundlage des Bundesbehandlungsscheins gewährt werden.
Ob Du die PKV weiterführst würde ich davon abhängig machen, ob z.B. eine Anwartschaft noch mal gebraucht wird (z.B. Kind noch in Ausbildung). Wenn dies nicht der Fall würde ich kündigen, es sei denn Du möchtest Leistungen in Anspruch nehmen die weder durch den Behandlungsschein noch die Beihilfe abgedeckt sind.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Bundesbehandlungsschein

Beitrag von Steinbock »

Hallo Grummel,

jetzt bin ich schlauer.

Informationen über die Krankenversorgung bzw. über den Bundesbehandlungsschein bekommst Du auf dieser Internet-Seite
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/ ... EdFANVBUT0!/

Unten, unter "Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"
kannst Du dir eine Broschüre mit vielen Informationen runter laden.

Lt. heutigem Telefonat mit dem Sozialdienst der Bundeswehr -->
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/ ... UREASb8okg!!/

bekam ich folgende Auskunft:
entscheident ist der Grad der WDB (Wehrdienstbeschädigung): Bei einer WDB bis 50 % wird über den Bundesbehandlungsschein nur Beschwerden und Krankheiten abgedeckt die durch die Verletzung im Dienste der Bundeswehr bestehen. Weitere zusätzlich Krankheiten und Unfälle sind über die PKV und Beihilfe abgedeckt.
Bei einer WDB ab 50 % besteht die Möglichkeit - dass der Bundesbehandlungsschein die kompletten Kranheiten und Unfälle (auch neue) des Soldaten wie auch der Famile absichert.
Wenn dies zutrifft (was beim zuständigen Versorgungsamt zu erfragen ist) kann die PKV aufgelöst werden. In diesem Fall empfiehlt es sich jedoch Zusatzversicherungen wie z.B. privatärztliche Versorgung im
Krankenhaus + Zahnzusatzversicherungen abzuschließen. Bitte beachten - die meisten Versicherer betrachten dies als Bedarfsanpassung und für diese Änderung benötigt man keine Gesundheitsfragen.

Ich hoffe, dass es dir etwas weiterhilft.

Viele Grüße vom Steinbock!

PS: für was ein Forum doch gut ist - wieder etwas dazu gelernt
Antworten