Hallo!
Ich habe eine Frage zum WBS Schein und hoffe es kann mir hier einer helfen.. Kann bei uns im Amt (Stadtverwaltung) niemanden mal eben was fragen..
Wie hoch darf das Enkommen sein?
Der SV sieht so aus..
Witwe, 50 Jahre, 14 jährigen Sohn und Lebensgefährte, 60 Jahre...
Einkommen:
647,- Witwenrente, 154,- Kindergeld, Er ca 1020,- ALG I (nach Selbstständigkeit und langer Krankeheit)
Die drei wollen von Niedersachsen wieder zurück nach NRW ziehen da sie dort gar keine berufliche Perspektive sehen...
Da kein Geld vorhanden ist suchen sie nach Möglichkeiten den Wohnort zu ändern, müssten allerdings vor dem aufwendigen, teurem Umzug erst mal Geld verdienen..
Würden die einen WBS bekommen können?
Wenn ihr noch andere Tipps hättet wie das irgendwie realisierbar ist, nur her damit!
Es handelt sie um die Mutter meines Freundes und es liegt allein sehr viel dran wieder hier in die Nähe zu ziehen.. aber wie?
Hoffe auf eure mithilfe...
LG
Jacky
WBS Schein und mögliche Umzugshilfe?!
Moderator: Moderatoren
Die Wikipedia ist zwar nicht allgemeinverbindlich, aber folgendes habe ich dort gefunden:
Aktuell (Stand: April 2006) darf eine Einzelperson bis zu 12.000 Euro Jahreseinkommen verfügen, um einen WBS zu erhalten.
Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Jahreseinkommensgrenze bei 18.000 Euro.
Für jede weitere Person werden 4100 Euro angerechnet.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder, erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 500 Euro pro Kind.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein
Noch eine interessante Seite:
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=605
Danach zählt das Kindergeld nicht zum Einkommen, und so grob überschlagen sieht es recht gut für einen WBS aus.
Zolli
Aktuell (Stand: April 2006) darf eine Einzelperson bis zu 12.000 Euro Jahreseinkommen verfügen, um einen WBS zu erhalten.
Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Jahreseinkommensgrenze bei 18.000 Euro.
Für jede weitere Person werden 4100 Euro angerechnet.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder, erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 500 Euro pro Kind.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein
Noch eine interessante Seite:
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=605
Danach zählt das Kindergeld nicht zum Einkommen, und so grob überschlagen sieht es recht gut für einen WBS aus.
Zolli
Wir müssen sparen, koste es was es wolle.