Bundesbeamte in Transfergesellschaften

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Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

es gibt ja einen sogenannten Zuweisungsleitfaden. Den kennt Ihr bestimmt. In den proT-Infos vom Februar 2013 hat die Telekom
Änderungen vorgenommen:

http://sbr-kempten.de/index_htm_files/1 ... b_2013.pdf (hier ein Beispiel, ich zitiere mal):
"Zuweisungsleitfaden mit Änderungen
Der, mit Änderungsstand 10/2012 herausgegebene, Zuweisungsleitfaden der Deut-schen Telekom beinhaltete einige bemerkenswerte Änderungen. Wir greifen 10 we-sentliche Punkte auf, empfehlen jedoch bei Bedarf den gesamten Text des Leitfadens www.prot-in.de/viewtopic.php?t=150&start=10 zu beachten.
...5. 5. Bei den zu berücksichtigenden Ermessensgesichtspunkten (Anlage 6) wurde der Hinderungs-grund „Berufstätigkeit des Ehepartners“ gestrichen, „weil die Alimentation einer/eines vollzeitbeschäf-tigten Beamtin/des Beamten hinreichend für die gesamte Familie sein müsste“."

Fangen die jetzt langsam an noch mehr Grundrechte abzuholzen (machen sie ja bei Beamten schon.)? Hab das meinen Männe mal gezeigt
(der arbeitet in der Privatwirtschaft in einem großen Konzern). Da würde so etwas so einfach nicht passieren. Dort wäre meine Berufs-
tätigkeit ein Hinderungsgrund. Mein Mann könnte dann nicht einfach so versetzt werden.

Ihr könnt ja in den Link mal reinsehen, vielleicht ist das aber nichts Neues für euch.

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Generell (aber nur generell) hat die Telekom RECHT !!! Dass dein "Männe" das nicht versteht, ist nicht so schlimm. Beamtenrecht ist kompliziert. Und dein "Männe" interessiert sich eher für die Möglichkeit in den Ruhestand als Angestellter/Arbeiter abzutauchen. Das ist dann Sozialrecht.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MUSS der Dienstherr den Beamten so alimentieren, dass er und seine Familie davon leben können. Es muss "ein bescheidener Wohlstand" möglich sein.

Hierbei ist es egal, ob der Beamte sechs oder sieben Kinder hat. Das Gesamtbild geht davon aus, dass der Beamte Alleinverdiener ist. Deshalb gibt es rechtlich nachprüfbare Zuschläge z.B. für die Kinder. Dass Bundesverfassungsgericht hat auch die zu leistenden Zahlungen ab dem dritten Kind deutlich heraufgesetzt.

Die Beamtenbesoldung lässt sich überhaupt nicht mit der der Angestellten vergleichen. Dank VERDI wurden die sozialen Komponenten im Ang-Bereich kahlgeschlagen und die jahrzehntelange Analogie und (teils) Überversorgung im Alter (VAP) aufgegeben.

Heute verdient der 40jährige Angestellte mit Frau und Kindern genau soviel brutto wie der Junggeselle mit fröhlichen oder depressiven Singledasein.

Deine /Eure privaten Rechnungen und Pläne, wer wie lange noch arbeitet und wer wann die Arbeitszeit raufsetzt oder in die Rentnerphase geht, interessiert die Telekom gar nicht.
Es passiert mir seit 30 Jahren immer wieder, dass selbst Beamte diesen ganzen Rechtskreis einfach nicht kapieren. Die Frage, wie das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Ehepartners auf freie Berufswahl und den Schutz von Familie und Ehe (bald Homo-Ehe) mit diesem Beamtenrecht unter einen Hut bringen könnte, stellt sich erst, wenn ein Verfahren anhängig wäre.

Mein Tipp an dich: Zögere die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit maximal heraus und gehe dann in Pension. Dein "Männe" arbeitet auch nicht mehr lange und dann könnt ihr euch dem Kinde widmen.
Nochmal: Spielchen mit der Telekom beantwortet die Telekom auch mit Spielchen.
Wenn nicht jetzt dann später. Und die Juristen der Telekom semmeln Euch garantiert irgendwann eine Teilzeit zur Kinderbetreuung bei deinem "Männe" rein, weil ja nicht automatisch die Erziehungsleistung von der Mutter zu tragen ist. Bei eurem familiären Fall sehe ich auch, dass ihr (legalerweise) das Optimum rausholen wollt. Zum Schluss kommt die Dienstunfähigkeit aber irgendwann. Weil DU nach deinen Schilderungen dem Arbeitsfeld TELEKOM ohnehin gesundheitlich nicht mehr gewachsen bist.
jesper
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von jesper »

Guten Abend!

Meine Zuweisung ins Jobcenter möchte ich nicht verlängern. Spätestens nächste Zuweisung für die Zeit ab 01.01.16 möchte ich nicht mehr unterschreiben. Angenommen, ich würde meine Zustimmung zur Zuweisung nun schon in den nächsten Monaten beenden. Innerhalb welchem Zeitraum wäre dies theoretisch möglich?
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

jesper hat geschrieben: Angenommen, ich würde meine Zustimmung zur Zuweisung nun schon in den nächsten Monaten beenden.
Was meinst du mit "Zustimmung zur Zuweisung beenden" ???

Du kannst natürlich der Telekom jetzt schon mitteilen, dass du kein weiteres Mal deine Zustimmung geben wirst. Oder du schreibst denen mal ganz konsequent, dass du deine Zustimmung sofort zurückziehst und um Beendigung der Zuweisung nachsuchst.
Das probateste Mittel ist, dass du der Leitung des Jobcenters mitteilst, dass du deine Zustimmung zur Zuweisung zurückgenommen hast, weil du diese Arbeit (das vermute ich mal...) nicht mehr machen willst.
jesper
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von jesper »

Ja. Da habe ich mich blöd ausgedrückt. Die Arbeit im Jobcenter möchte ich nicht mehr so lange ausüben. Spätestens nächstes Jahr möchte ich da raus.
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