DU,Amtsarzt und Vorruhestand

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cgrzenk
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DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Hallo,

ich bin seit Oktober 2011 an einer Depression erkrankt, die auf die berufliches Sitution zurückzuführen ist. Ich war auch schon
in einer Klinik und beim Amtsarzt. Die Klinik schreibt Berufswechsel nach Gesundung, der Amtsarzt stimmt dem zu und geht
von einer Gesundung in den nächsten 6 Monaten nicht aus. Die Ärztin sagt dasselbe und schreibt mich weiter krank. Warte nun
seit mehr als einen Monat auf eine Reaktion von Dienstherrn. Leider noch nichts. Selber soll ich mich laut Amtsärztin nicht an
ihn wenden. ich sei ja krank.
Hat jemand Erfahrungen gemacht wie es jetzt weitergehen könnte?

Danke
Reducer
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Reducer »

Hallo cgrzenk,

da Du ja beim Amtsarzt warst, müsstest Du eine Kopie des amtsärztlichen Untersuchungsberichts erhalten. Diesen würde ich anfordern, falls Du ihn noch nicht erhalten haben solltest. Aufgrund der a.U. wird Dein Dienstherr entscheiden was zu tun ist. Die a.U. ist zwar nur eine Empfehlung für den AG, dieser wird sich in aller Regel dem Ergebnis des Gutachtens (a.U.) anschließen. Beispiel, sagt das Gutachten im Ergebnis aus, dass Du auf Dauer Dienstunfähig bist, dann wird Dich Dein Dienstherr als dauernd dienstunfähig in Pension schicken, wobei Du in aller Regel (je nachdem wie alt und krank Du bist) nach spätestens 3 Jahren beim Amtsarzt wieder vorstellig werden mußt. Was ich gehört habe, ist aber eine Reaktivierung nach besagten Jahren eher unwahrscheinlich, außer Dir ginge es wieder so weit gut, und willst von Dir aus eine Reaktivierung in die Wege leiten. Also um es auf den Punkt zu bringen, besorge Dir eine Kopie der a.U.

Hoffe ich habe Dir weiterhelfen können,
wünsche Dir gute Besserung.

Grüße, Reducer :)
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Ja danke. Sehr hilfreich.
egyptwoman
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von egyptwoman »

... und immer schön warten was dein Dienstherr unternimmt, solange du krankgeschrieben bist, kriegst ja deine vollen Bezüge weiter, also dem Dienstherrn nicht auf die Füße treten sondern warten, was er aufgrund des Amtsärztlichen Gutachtens unternimmt. U.U. wird er dir noch weitere Auflagen machen, je nachdem was im Gutachten des Amtsarztes steht, dies muss er dir mit Überreichung der Ruhestandsurkunde dann schon mitteilen (bin in der selben Lage gewesen wie du und seit Dezember 2011 im Ruhestand, allerdings kam das Schreiben mit den Auflagen bei mir erst im Februar und so wie mir hier mitgeteilt wurde, ist dies dann rechtswidrig) natürlich bist du nach dem Gesetz zur Mitwirkungspflicht zur Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit verpflichtet, doch auch der Dienstherr hat Pflichten und Fristen einzuhalten.
Wünsche dir auch gute Besserung.
PS. bei mir sind die Depressionen auch berufsbedingt entstanden und es wurde vom Amtsarzt schon festgestellt das ich in meinem alten Job gar nicht mehr arbeiten kann, würde dann bedeuten, das die mir nen Job außerhalb ner JVA geben müssten und da gibt es auch wieder Vorraussetzungen die der Dienstherr erfüllen muss. Und mach dir keinen Stress, manchmal setzen die einem trotz Ruhestand noch unter Druck oder versuchen es zumindest.
Ich wart jetzt ab ob ich wieder zur Nachuntersuchung muss oder nicht, hab da noch Zeit bis Ende nächsten Jahres und dann weitersehen.

egyptwoman
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Danke egyptmoman, JVA höhrt sich ja schon mal gut an. Wie lange hat der der Prozess Amtsarzt und Zuruhesetzung gedauert. Natürlich werde ich ihm nicht auf die Füsse treten. Macht nur unnötigen Stress, den ich so nicht gebrauchen kann.
egyptwoman
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von egyptwoman »

Also krankgeschrieben war ich seit Mai 2011, zum Amtsarzt musst ich im September 2011 im Ruhestand bin ich seit Dezember 2011.
Hatte die ganze Sache mit Amtsarzt und krank ja schonmal 2009/2010, hatte da ne Therapie gemacht, dann Wiedereingliederung. Ging gut bis Mai 2011 dann ging gar nix mehr.
Muss dazu sagen das ich den Antrag zum vorzeitigen Ruhestand selbst gestellt habe.
Also wenn du den nicht selbst stellst, warte einfach ab, bis dich der Dienstherr zum Amtsarzt beordert, hab hier schon von Fällen gelesen wo die Leute fast 2 Jahre krank geschrieben waren und erst dann mal zum Amtsarzt geschickt wurden.
Glaub das kommt auch auf die Behörde an wo du arbeitest.

egyptwoman
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Ich war doch schon beim Amtsarzt(-:
schäferhund
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von schäferhund »

Hallo cgrzenk,

die ganze Angelegenheit kann sich noch ziemlich lange hinziehen. Es gibt durchaus Fälle, in denen Amtsärzte den Betroffenen nach einigen Monaten erneut sehen wollen, um sich ein endgültiges Urteil über den Erkrankten bilden zu können. Sollte von Deiner Dienststelle nun tatsächlich eine Frühpensionierung angestrebt werden, hast Du nochmals 1 Monat Zeit, Bedenken dagegen zu äußern. Berücksichtige auch die relativ langen Verwaltungswege in einer Behörde: Die Personalabteilung wird hier ohne Behördenleiter kaum eine Entscheidung treffen und wenn einer von den beiden nicht da ist (Urlaub, Lehrgang, Kur, Krankheit usw.) verzögert sich dies natürlich entsprechend. Die endgültige Entscheidung trifft ohnehin der Personalrefernt in dem für Dich zuständigen Ministerium. Deine Vorgesetzten können lediglich Anregungen geben, denen aber in der Mehrzahl der Fälle dann auch entsprochen wird.

Gute Besserung ! :D

Gruß
Schäferhund
Klaus
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Klaus »

Nicht zu vergessen, dass der Personalrat mitbestimmen muss.
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Danke für die aufschlussreichen Antworten(-:
Grischa
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Grischa »

Hallo,
bei mir hat es vom Amtsarztbesuch, der feststellte, dass ich pensioniert werden soll, bis zur Ruhestandsurkunde knappe 8 Monate gedauert. Ich hatte aber keinen Widerspruch eingelegt.
Alles Gute
egyptwoman
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von egyptwoman »

8 Monate weiter volles Gehalt beziehen und nicht arbeiten gehen, find ich super bei mir hat es "leider" nur 2 monate gedauert, aber vielleicht auch deshalb weil ich selbst den Antrag gestellt habe. Also ich find es toll, man geht nicht arbeiten weil man es nicht kann und der amtsarzt das auch festgestellt hat, ist krankgeschrieben und bekommt weiter sein volles Gehalt. Ein hoch auf die Verwaltung die manchmal schön langsam zu unseren Gunsten (nicht)arbeitet.

egyptwoman
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Hallo egyptwoman,

befürworte eigentlich auch deine Vorgehensweise. Abschließen mit der Sache und dann fertig. Hab aber mal gelesen, dass in dem Fall 14,5% statt 10,8 % Abschlag angesetzt wird. Ist das so? Meine Ärztin riet mir zu dem Schritt die Pensionierung zu beantragen. Aber wenn du jetzt leider schreibst, deute ich daraus, dass irgend etwas so in der Richtung war.
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Bundesfreiwild
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Jetzt mal ganz klar und ehrlich und an ALLE Beamten gerichtet::

WIE BLÖD muss man sein, auch noch freiwillig selbst die DDU zu beantragen?

Das verhindert jegliche Einspruchsmöglichkeit und bringt einen damit in die Handlungsunfähigkeit einer Opferstellung.

Auf jeden Fall sollte man dem Dienstherrn die Sache nicht noch erleichtern und die Angelegenheit mit vollem Gehalt so lange verzögern, wie es nur geht! Meine GÜÜÜTE - wenn einem eh nix Schlimmeres als die Zwangs-DDU passieren wird, kann man dem Dienstherrn die Sache auch kostenträchtig und verwaltungstechnisch schwer machen und noch paar Euro rausschinden. Da käms mir auch nicht auf ein paar amtsärztliche Besuche an oder auf eine Rehamaßnahme. Da würde ich mir schön die Eier zu Hause schauklen und gucken, wie lang der Dienstherr braucht, um die Sache durchzuziehen.
Wenns dann noch ein Jahr dauert - oder gar länger, hätte ich z.B. mal grad über 7000 Euro mehr bekommen in einem Jahr, als ich in dem Jahr in der DDU gehabt hätte. Mannn? Könnt ihr nicht rechnen? Wenn es schon sonst keinen Blumenpott mehr zu gewinnen gibt und die einen auf jeden Fall wegrasieren werden, dann sieht man doch zu, dass wenigsten die Kasse so lange wie möglich stimmt - und zwar die EIGENE und nicht die des Dienstherrn!
schäferhund
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von schäferhund »

Bundesfreiwild hat geschrieben:WIE BLÖD muss man sein, auch noch freiwillig selbst die DDU zu beantragen?
Bundesfreiwild, Du weißt ja die Hintergründe nicht, weshalb manche Kolleginnen u. Kollegen freiwillig die DDU beantragen.
Ist es nicht so, dass manche unserer Kollegen , ganz gleich weshalb, psychisch am Ende sind und nur noch ihre Ruhe haben wollen ? Es gibt Menschen, die einfach nicht so stark sind, wie Du es jetzt vielleicht bist.

Aber es gibt auch noch andere, gut nachvollziehbare Gründe:

Beispiel:

Eine Kollegin hat 36 Jahre in Vollzeit gearbeitet, die letzten 3 Jahre aus fam. Gründen nur noch Teilzeit 50 %. Nun wurde die Dame schwer krank und die DDU stand bevor. Die zu erwartenden Ruhestandsbezüge waren im Hinblick auf die vergleichsweise lange Vollzeit-Tätigkeit nun höher, als das Teilzeitgehalt. Verständlich, dass die Kollegin schnellstmöglich die DDU-Angelegenheit geklärt haben wollte.

Gruß

Schäferhund :D
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