Fahrtkosten werden z. T. nicht erstattet!
Verfasst: 5. Apr 2012, 15:44
Ich trat mit einer Dienstreisegenehmigung eine zweitägige Dienstreise an. Das Seminarziel lag ca. 500 km von meinem Zuhause bzw. dem Dienstort weg. Die Fahrt unternahm ich mit meinem Privat-Kfz.
Nach Ende der Tagung in dem Hotel wollte ich um ca. 16.00 Uhr heimfahren. Dabei merkte ich, dass mein Auto defekt war. Eine Nachfrage bei der nächst gelegenen Autowerkstatt ergab, dass eine Reparatur erst am nächsten Tag möglich war. Eine Rückreise an diesem Tag war also unmöglich. Zum Zeitvertreib unternahm ich eine kleine Wanderung.
Nach meiner Rückkehr zuhause meldete ich meinem Dienstherrn umgehend, dass ich die Dienstreise wegen der Autopanne erst einen Tag später, als genehmigt, beenden konnte.
Die Sachbearbeiterin in der Personalstelle verweigert nun die Fahrtkosten für die Rückfahrt mit der Begründung, dass ich nicht mehr dienstlich, sondern privat unterwegs gewesen sei. Ich hätte mit der Wanderung quasi Urlaub gemacht. Die Fahrtkosten für die Rückfahrt aus einem Urlaub habe aber ein Beamter selber zu tragen.
Meine Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift im Reisekostenrecht (Gesetz, Ausführungsbestimmung oder ähnliches) die besagt, dass bei privaten Reisen im Anschluss an eine Dienstreise der Anspruch auf die Fahrtkosten entfällt.
2. Kann die Sachbearbeiterin den "Zwangsaufenthalt" einfach in eine private Reise umdeuten? Hätte ich die ganze Zeit über im Hotel bleiben müssen?
Da ist noch was, was sich hinterher als Problem herausstellen könnte. Ich hab ein ziemlich altes Auto. Der Mechaniker hat das von mir benötigte Teil aus einem Schrottauto ausgebaut und bei mir eingebaut. Ich hab für die Reparatur keinen Nachweis erhalten, aber auch nicht verlangt.
3. Es gibt dafür zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt dafür, aber kann die Personalstelle evtl. den Nachweis der Reparatur fordern?
Nach Ende der Tagung in dem Hotel wollte ich um ca. 16.00 Uhr heimfahren. Dabei merkte ich, dass mein Auto defekt war. Eine Nachfrage bei der nächst gelegenen Autowerkstatt ergab, dass eine Reparatur erst am nächsten Tag möglich war. Eine Rückreise an diesem Tag war also unmöglich. Zum Zeitvertreib unternahm ich eine kleine Wanderung.
Nach meiner Rückkehr zuhause meldete ich meinem Dienstherrn umgehend, dass ich die Dienstreise wegen der Autopanne erst einen Tag später, als genehmigt, beenden konnte.
Die Sachbearbeiterin in der Personalstelle verweigert nun die Fahrtkosten für die Rückfahrt mit der Begründung, dass ich nicht mehr dienstlich, sondern privat unterwegs gewesen sei. Ich hätte mit der Wanderung quasi Urlaub gemacht. Die Fahrtkosten für die Rückfahrt aus einem Urlaub habe aber ein Beamter selber zu tragen.
Meine Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift im Reisekostenrecht (Gesetz, Ausführungsbestimmung oder ähnliches) die besagt, dass bei privaten Reisen im Anschluss an eine Dienstreise der Anspruch auf die Fahrtkosten entfällt.
2. Kann die Sachbearbeiterin den "Zwangsaufenthalt" einfach in eine private Reise umdeuten? Hätte ich die ganze Zeit über im Hotel bleiben müssen?
Da ist noch was, was sich hinterher als Problem herausstellen könnte. Ich hab ein ziemlich altes Auto. Der Mechaniker hat das von mir benötigte Teil aus einem Schrottauto ausgebaut und bei mir eingebaut. Ich hab für die Reparatur keinen Nachweis erhalten, aber auch nicht verlangt.
3. Es gibt dafür zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt dafür, aber kann die Personalstelle evtl. den Nachweis der Reparatur fordern?