Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

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bezenbu
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Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von bezenbu »

Hallo,
ich habe eine Tochter, welche zu 80% über die Beihilfe läuft und zu 20% über die private läuft.
Habe seit 5 Jahren die Anträge per Dienstpost versendet zu der Beihilfestelle und zur privaten.
Nun plötzlich wurde mir gesagt, dass es unzulässig sei, den Antrag zur privaten über die Dienstpost zu schicken.
Für mich gehört es mit zur Beihilfeangelegenheit und ist von daher zulässig!?
Aber ich habe keine Ahnung und frage von daher hier nach ob es in irgendner Vorschrift steht?!

Liebe Grüße
Winni
Beiträge: 21
Registriert: 26. Mär 2012, 14:57
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von Winni »

bezenbu hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Tochter, welche zu 80% über die Beihilfe läuft und zu 20% über die private läuft.
Habe seit 5 Jahren die Anträge per Dienstpost versendet zu der Beihilfestelle und zur privaten.
Nun plötzlich wurde mir gesagt, dass es unzulässig sei, den Antrag zur privaten über die Dienstpost zu schicken.
Für mich gehört es mit zur Beihilfeangelegenheit und ist von daher zulässig!?
Aber ich habe keine Ahnung und frage von daher hier nach ob es in irgendner Vorschrift steht?!

Liebe Grüße

Privatpost dienstlich frankieren zu lassen bzw. über die Dienstpost zu senden ist ein Dienstvergehen (Vorteilnahme,Betrug).
Die Post zur Beihilfestelle wird meist über den sogenannten "Postaustausch" versendet.
So etwas gibt es nicht im Zusammenhang mit den PKV.
Normalerweise müsste deine Registratur bzw. Poststelle enstsprechende Weisungen,Verfahrensrichtlinien für den dienstlichen und privaten Postversand bereithalten/ zur Vverfügung sellen.
Im übrigen ist nicht alles, was explizit durch irgend eine Vorschrift verboten ist, erlaubt.
LG,Winni
grummel2005
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von grummel2005 »

Gegenfrage:
Würdest Du es gut finden, wenn alle gesetzlich Versicherten Post zu der gesetzlichen Krankenkasse über den Arbeitgeber versenden?

PKV-Post über die Dienstpost laufen zu lassen ist schon frech!

Beihilfepost sehe ich dagegen anders und soll über die Dienstpost im Austausch versendet werden - wird auch so bei uns in der Kommune gemacht.

Für die PKV (debeka) haben wir einen Briefkasten, der 2 Mal pro Woche durch einen Mitarbeiter der debeka geleert wird.
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Bei der Telekom war das vor ein paar Jahren auch mal ein Thema. Da wurde ein Infobrief vom Arbeitgeber versendet, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die KKassen/Beihilfeangelegenheiten Privatsache sind und demnach nicht mehr in die Dienstpost gehören.
Tja... früher war eben alles mal "Post", jetzt sind das unterschiedliche Unternehmen - und... alle gucken auf die Budgets - auch die der Portokassen.
grummel2005
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von grummel2005 »

Die "Beihilfepost" ist aber grundsätzlich etwas völlig anderes und eben keine (!!!) Privatsache, da man durch den Arbeitgeber hier eine Verpflichtung auferlegt bekommt.
Hierzu gibt es auch schon Urteile - ich habe damals in der Gruppe gearbeitet, als bei unserer Kommunalverwaltung dieser Bereich "outgesourced" oder heißt es "geoutsourced" - naja jedenfalls privatisiert wurde.

Nebenbei:
Ich persönlich sage schon seit etlichen Jahren, dass man alle Beamten sich freiwillig bzw. privat versichern lassen und entsprechende Prozentanteile an den Versicherungskosten übernehmen sollte:
1. hat man sich dann den kompletten Administrationsapparat gespart
2. hätte man dann überaus genaue planbare Kosten übers Jahr hinweg
3. die Versicherten hätten nur noch einen Ansprechpartner
4. Ärzte usw. könnten direkt mit den Krankenkassen abrechnen - machen ja auch schon heute einige Ärzte und viele Krankenhäuser
Voraussetzung wäre natürlich eine Art "Beihilfetarif" für die gesetzlichen Krankenkassen (bei den freiwillig Versicherten) bzw. privaten Krankenkassen, was aber sicherlich einfach zu praktizieren wäre - so was gibt es ja auch heute schon in etwa und ist ja nur eine Definitionssache!
Zollkodex-Ritter
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

grummel2005 hat geschrieben:Die "Beihilfepost" ist aber grundsätzlich etwas völlig anderes und eben keine (!!!) Privatsache, da man durch den Arbeitgeber hier eine Verpflichtung auferlegt bekommt.
Hierzu gibt es auch schon Urteile - ich habe damals in der Gruppe gearbeitet, als bei unserer Kommunalverwaltung dieser Bereich "outgesourced" oder heißt es "geoutsourced" - naja jedenfalls privatisiert wurde.
Das ist interessant. Da der Staat (Bund) ja seit einigen Monaten verlangt, sich privat oder gesetzlich versichern zu müssen, um überhaupt einen Beihilfeanspruch zu haben, man quasi dadurch ja auch eine Verpflichtung auferlegt bekommt, dann müssten diese Kosten doch auch getragen werden ;-)
Ina123
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von Ina123 »

mein alter Chef (Jurist), hat es auch so gesehen, das die Post zur Privatversicherung über die Dienstpost lief, er meinte auch, das das zusammen gehört.

Ina123
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Mikesch
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von Mikesch »

Ina123 hat geschrieben:mein alter Chef (Jurist), hat es auch so gesehen, das die Post zur Privatversicherung über die Dienstpost lief, er meinte auch, das das zusammen gehört.
Bereich Meinung...
Es gibt Anweisungen, auf jedenfall bei uns bei Zolls, Krank ist Privatsache! Wer meint, anderer Meinung zu sein, muss halt klagen.
LG Mikesch
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Tegularius
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Re: Dienstpost zulässig im Rahmen Beihilfeangelegenheit

Beitrag von Tegularius »

Also bei uns ist das nicht eindeutig geregelt, was darauf hinausläuft, das regelmäßig Briefe an die PBeaKK als Dienstpost rausgehen.
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