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Beförderung A6 - A7
Verfasst: 26. Mär 2012, 17:46
von Beamtin23
Hallo,
zur Zeit befinde ich mich in der Gehaltsgruppe A6, Stufe 3.
Was ist, wenn ich nach A7 befördert werde: Beginne ich dann wieder in Stufe 1?
Wenn man dadurch weniger Lohn hätte, würde man dann die Differenz erhalten?
LG*
Re: Beförderung A6 - A7
Verfasst: 26. Mär 2012, 19:57
von sheela
Meines Wissens behälst Du die Stufe bei. Dann lohnt sich eine Beförderung schon!!
LG
sheela
Re: Beförderung A6 - A7
Verfasst: 26. Mär 2012, 22:42
von Tristarion
Hi Beamtin23!
Die sog. Dienstaltersstufe behältst Du bei, welche ja auch nur indirekt was mit der Beförderung zu tun hat. Sie sagt einfach, wie lange Du bereits im Dienst bist, und kann somit nicht "zurückgesetzt" werden.
LG!
Re: Beförderung A6 - A7
Verfasst: 31. Mär 2012, 20:24
von Beamtin23
Danke für die schnellen Antworten. Dann bin ich ja jetzt bestens informiert

Ich habe nur noch eine andere Frage: "Lohnt" sich so eine Beförderung überhaupt? Ich bekomme mit A6 ja schließlich noch 60 % Weihnachtsgeld und muss auch bei der Beihilfe nichts bezahlen. Von anderen Kollegen habe ich gehört, dass sie so einen Beitrag noch zur Beihilfe bezahlen müssen und dann wird das Weihnachtsgeld ja auch weniger...
Wenn ich jetzt im Herbst befördert werden sollte, bekomme ich dann Dezember auch nur 45% Weihnachtsgeld, oder? Ist es dann immer ausschlaggebend welche Gehaltsstufe man im Dezember hatte? Obwohl man dann vorher fast das ganze Jahr nur A6 verdient hat hat...?
Sorry für die ganzen Fragen

Re: Beförderung A6 - A7
Verfasst: 1. Apr 2012, 16:52
von Gerda Schwäbel
Kleiner Tipp:
Wenn Du uns verrätst, wer Dein Dienstherr ist (welches Land oder in welchem Land die Gemeinde liegt), erhöht das die Chance auf eine qualifizierte Antwort.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Beförderung A6 - A7
Verfasst: 1. Apr 2012, 19:29
von Beamtin23
Die Gemeinde liegt in NRW

Re: Beförderung A6 - A7
Verfasst: 1. Apr 2012, 22:17
von Gerda Schwäbel
Beamtin23 hat geschrieben:Die Gemeinde liegt in NRW

Dann ist die Erweiterung der Amtsbezeichnung um das Wort "Ober" ganz schön ernüchternd! Pro Monat macht das (brutto) 87,53 € aus und die Sonderzahlung vermindert sich (für Alleinstehende) um 242,38 € (auch brutto). Maßgeblich für die Bemessung der Sonderzahlung sind die Verhältnisse am 1. Dezember. Deshalb würde ich Planstelleneinweisungen nach dem 1. Oktober und vor dem 2. Dezember als "unanständig" bezeichnen.
Die Kostendämpfungspauschale beträgt ab der Besoldungsgruppe A 7 jährlich 150,- €. Hier sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung im Kalenderjahr maßgeblich. Im Jahr der Beförderung lässt sich die Antragstellung vielleicht so steuern, dass keine Pauschale mehr anfällt.
Fast die Hälfte des jährlichen "Beförderungsgewinns" geht also für Sparmaßnahmen drauf. (Hoffentlich winkt bald die A 8.)
Viele Grüße
Gerda Schwäbel