Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

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Winni
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Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Guten Tag.
Ich bin pensionierter Bundesbeamter.
Meine Frage an das Forum ist, welcher Anteil der Altersrente meiner Ehefrau bei der Berechnung der 18.000 Euro Beihilfe-Einkunftsgrenze berücksichtigt wird.
Ich habe mir die Finger wundgegoogelt.
Einmal heißt es, es wird der Gesamtbruttobetrag der Rente , ggf. abzüglich der Werbungskosten berücksichtigt.
Dann wiederrum heißt es, es werde nur der steuerpflichtige Anteil (also bei Rentenbeginn 2012 : 64%) berücksichtigt.
Es wäre nett, wenn jemand, der tatsächlich Ahnung hat, freundlicherweise etwas dazu sagen kann.
Bitte beachten : Es geht ums Bundesbeihilferecht.

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Winni
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Zusatz.
Dies hier hat mir am meisten Hoffnung gemacht, dass nur der zu versteuernde Anteil gerechnet wird.
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/b ... e/ehegatte

Ich mag nur nicht so recht daran glauben und es gilt wahrscheinlich nur für Landesbeamte Baden-Würtemberg.
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Keiner eine Vorstellung ???? :?
Mich würde zum Beispiel interessieren, ob der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (ca. 7 % der Rente), den die Rentenversicherung auf Antrag zahlt, auch als "Einkünfte" im Hinblick auf die 18.000 Euro Grenze zählt ?
Wenn dem so ist und durch diesen Betrag die 18.000 Euro Grenze überschritten wird, kann man ja auf diesen Betrag verzichten.

Wenn keiner etwas konkretes weiß, würde ich mich auch über links freuen.
Anrufe und Anfragen an meine zuständige Beihilfestelle brachten keine Ergebnisse.
Dazu möchte ich mich konkret auch nicht weiter äussern. :wink:
Eine Anfrage an einen online.Anwalt brachte erschreckendes Unwissen zu Tage.
Dass Sonderausgaben, Versorgungsfreibetrag,Rentenertragsanteil, Krankenversicherungsbeiträge usw. bei der Steuerberechnung der Rente zu berücksichtigen sind, ist ja allenthalben bekannt, dass aber diese Kriterien auch bei der Einkünfteermittlung der 18.000 Euro Grenze bei der Beihilfe anzusetzen sind, ist schlichtweg falsch.
Auch meine private Krankenversicherung hat keine Ahnung.
Dort hieß es nur: "Wir versichern Sie zu dem Prozentsatz, den Sie wünschen".
Ist das Bundesbeihilferecht/die Bundesbeihilfeverordnung tatsächlich ein derartiger Dschungel ?
Ich möchte hier natürlich keine Rechtsberatung, aber ist hier denn tatsächlich niemand Beihilfeberechtiger Bund und hat einen berücksichtigungsfähigen Angehörigen, der Rente bezieht ??????

Alles nur junge, dynamische Beamte hier ? :D :D :D

Gruß
Winni
Linus
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Linus »

Hi Winni,

also ich bin mitversichert.

Das Gesamteinkommen darf 18.000 Euro nicht überschreiten, also nicht das zu versteuernde Einkommen, was ja geringer wäre. Sobald ich diesen Betrag überschreite muss ich mich selber versichern.

Habe extra nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt, da ich zur Zeit noch einiges darunter liege.

War das Deine Frage ? Oder ging es da nur um die Beihilfe ? Aber vielleicht hilft dir die Antwort trotzdem weiter.
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Vielen Dank für deinen Beitrag.
Es geht eigentlich nur um die Berücksichtigung der Einkunftsart "Rente" und hierbei um die Frage, ob die Bruttorente abzüglich der Werbungskosten (Pauschale 102 Euro) berücksichtigt wird, oder wie (offensichtlich) in einigen Landesbeihilfestellen lediglich der zu versteuernde Anteil der Rente (früher "Ertragsanteil") zu Grunde gelegt wird.
Ausserdem bekommt man auf Antrag einen sogenannten Krankenkassenzuschuss zur PKV von der Rentenversicherungsanstalt mit der rente zusammen ausgezahlt.
Dieser wird, um den Beihilfeprozentsatz nicht zu gefährden, in der Regel auf 40,99 Euro begrenzt,da ab einem Betrag von 41 Euro zum Beispiel bei Bundesbeamten für die Ehefrau der Beihilfesatz von 70% auf 50% gesenkt wird.
Auch hier wäre die Frage interessant, ob diese 40,99 Euro als "Einkunftsart" bei der 18.000 Euro Beihilfegrenze mitzurechnen ist.

Die Meinungen gehen in den oben angeführten Fällen sehr auseinander und sind in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.
Wobei festzustellen ist, dass es für die Landesbeihilfe oft eindeutigere Durchführungsbestimmungen gibt, als für die Bundesbeamten.
Im Grunde helfen wohl nur klare Gesetzesquellen.
Die jedoch gibt es wohl nicht, da die Bundesbeihilfeverordnung wohl ständig im Umbruch ist, bzw. im Hnblick auf die "Einkünfte berücksichtigungsfähige Angehörige" meiner Meinung nach zu allgemein gehalten ist. Der bloße Hinweis, dass nach dem Einkommensteuerrecht zu verfahren ist, passt hinten und vorn nicht.
Ich werds wohl ausprobieren müssen.
Viele Grüße
Winni
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Linus hat geschrieben:Hi Winni,

also ich bin mitversichert.

Das Gesamteinkommen darf 18.000 Euro nicht überschreiten, also nicht das zu versteuernde Einkommen, was ja geringer wäre. Sobald ich diesen Betrag überschreite muss ich mich selber versichern.

Habe extra nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt, da ich zur Zeit noch einiges darunter liege.

War das Deine Frage ? Oder ging es da nur um die Beihilfe ? Aber vielleicht hilft dir die Antwort trotzdem weiter.

Du musst meiner Meinung nach versuchen, deine Werbungskosten so hoch wie möglich anzusetzen.
Für Arbeitnehmer (also nicht Rentenbezieher) gibt es ja sehr viel mehr Möglichkeiten (leicht zu ergoogeln).
Allein die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro bedeutet ja im Grunde, dass du 19.000 Euro Brutto verdienen kannst. Die Werbungskosten werden auf jeden Fall bei der Einkünfteermittlung berücksichtigt.
Linus
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Linus »

Hallo Winni,

ich beziehe eine Pension, bin in DDU.

Meine Krankenkasse hat auf meine Anfrage gesagt, dass sie das Gesamtbrutto zugrunde legen, also ohne Berücksichtigung etwaiger Freibeträge oder Werbungskosten.

Wobei es sich bei mir, bei diesem Betrag, aber auch nur um den Mitversicherungsgrundsatz handelt.
Blue Ice Ultra
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ich gehe mal davon aus, das für Dich die BBhV gilt. Danach liegt die Grenze zu einem bei 17.000,00 € (§ 4 Abs. 1 BBhV). Zum anderen errechnet sich der Betrag aus der Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) abzgl. Altersentlastungsbetrag (Gesamtbetrag der Einkünfte). :mrgreen:
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, das für Dich die BBhV gilt. Danach liegt die Grenze zu einem bei 17.000,00 € (§ 4 Abs. 1 BBhV). Zum anderen errechnet sich der Betrag aus der Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) abzgl. Altersentlastungsbetrag (Gesamtbetrag der Einkünfte). :mrgreen:

Meinst du mich ? :mrgreen: :mrgreen:

Dann weise ich darauf hin, dass bei Altbeihilfeberechtigten die 18.000 Euro Grenze gilt ! :mrgreen:


Der §2 Absatz 3 EStG ist klar.

Unklar ist weiterhin wie sich die Einkunftsart Rente definiert.
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Den Altersentlastungbetrag habe ich mal unberücksichtigt gelassen, da meine liebe Frau (Gott sei Dank) noch lange nicht 64 Jahre alt ist.
Sie bekommt Erwerbsminderungsrente.
Blue Ice Ultra
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Was soll an der Einkunftsart "Rente" unklar sein ? § 2 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 EStG. Also ist die EM-Rente auf die 18.000,00 € Grenze anzurechnen und zwar in Höhe des jährlichen Bruttobetrages.
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Eben Gott sei Dank nicht :D


Vielen Dank.
Hat sich erledigt.
Der steuerliche Freibetrag wird bei Renten tatsächlich vorher abgezogen und die Beihilfestelle berücksichtigt nur die bereinigten "Einkünfte".
Hier ein beispielhafter Steuerbescheid eines Rentners



http://www.test.de/themen/steuern-recht ... 9-2398069/


http://www.test.de/themen/steuern-recht ... bild&fd=12


Und hier die Ausführungen der Bundesverwaltungsamtes mit einem Mustereinkommenssteuerbescheid eines "normalen" Arbeitnehmers.

http://www.dienstleistungszentrum.de/cl ... ten_ek.pdf
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Danke für alle Beiträge

Gruß
Winni
schmitti
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von schmitti »

Hallo zusammen,

bei uns stellt sich im Zusammenhang mit der Verdienstgrenze der Ehefrau die Frage des Nachweises der Einkünfte.

Wir haben als Nachweis beigefügt:

- Rentenmitteilung
- Nichtveranlagungsbescheid des Finanzamtes.

Die Einkünfte beider Rentner-Ehegatten sind so gering, dass keine Einkommensteuer mehr erklärt werden muss. Dass heisst, dass das gemeinsame zu versteuernde Einkommen unter 16.010,- Euronen liegt.
Die Beihilfestelle verlangt aber nun ausdrücklich einen Steuerbescheid; Zitat "Die Notwendigkeit, jeweils jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben und damit erforderlichenfalls auch die nach dem Beihilferecht benötigten Steuerbescheide zu erhalten, dürfte hier unumgänglich sein."

Meiner Meinung nach lässt der heilige Bürokratius hier grüßen. Eine Google-Tour hat mir gezeigt, dass die Beihilfestellen durchaus unterschiedlich damit umgehen und manche auch
"Dokumente,
die dem Steuerbescheid gleichwertig sind akzeptieren.
Folgende Unterlagen können vorgelegt werden, z.B.: Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes,"

Wie sind Eure Erfahrungen? Kann hier jetzt wirklich jährlich die Erstellung einer Einkommenserklärun verlangnt werden um den Behilfeanspruch der Ehefrau aufrecht zu erhalten? Ist dieser bürokratische Aufwand tatsächlich zumutbar?
Wer kann da helfen?

Vielen Dank schonmal

Schmitti
Winni
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von Winni »

Lieber Schmitti.
Meiner Meinung nach lässt in deinem Fall nicht nur der "heilige Bürokratismus" grüßen, sondern der Bearbeiter bei deiner Beihilfestelle scheint sogar etwas "bösartig". :D

Leider ist festzustellen, dass bei vielen Beihilfestellen die "alten" guten Bearbeiter wohl langsam in Pension gehen oder wegrationalisiert werden und jüngere bachelorgeschädigte
bzw. im mittleren Dienst mehr oder weniger schlecht ausgebildete, völlig überforderte Mitarbeiter deren Platz einnehmen.
Weiterhin ist durch Umstrukturierungen in vielen Bereichen wohl auch ein "Wissensvakuum" entstanden.Das mag natürlich nicht für alle Beihilfestellen gelten und soll daher nicht verallgemeinert sein.

Ich würde von dem Bearbeiter an deiner Stelle einen einwandfrei belegbaren Gesetzestext bzw. eine Quelle in seiner Dienstanweisung fordern, die ganz klar belegt, dass die Beihilfestelle neben den im 46 EStG vorgesehenen Fällen hinaus, sowie beim Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung die Abgabe einer Steuererklärung bzw. die Vorlage eines Steuerbescheides fordern kann.

Nun gilt die Nichtveranlagungsbescheinigung wohl nur 3 Jahre. Das muß natürlich beachtet werden.
Inwieweit die Beihilfestelle anzweifeln kann und darf, dass eine Nichtveranlagungsbescheinigung zum Beispiel fehlerhaft ist, weil zum Beispiel Betriebsrenten oder andere Einkünfte nicht angegeben wurden, weiß ich nicht.

Eine ausführliche Begründung der Beihilfestelle kannst du aber wohl auf jeden Fall erwarten. Ansonsten weiter hoch in der Vorgesetztenkette. Dienstaufsichtsbeschwerde usw. Wirkt meistens, da der Konkurenzkamp im öffentlichen Dienst durchaus auch stattfindet.
Ich vermute, dass bislang nur allgemeiner Schriftverkehr stattgefunden hat und kein ablehnender Bescheid. Ansonsten natürlich sofort Widerspruch.
Anwaltliche Einschaltung, vornehmlich bei einer vorliegenden Rechtschutzversicherung (die meisten Versicherungen mit "allgemeinen Familienrechtschutz" decken das ab), wäre auch angebracht.

P.S. ansonsten ist es natürlich auch eine Überlegung wert,des lieben Friedens willen, die relativ einfache Steuererklärung bei Euren Einkunftsarten, die ja wohl weder große Werbungskosten noch Sonderabgaben über die Pauschalen hinaus beinhalten, zu beantragen. Vor allem die Wiederholunganträge in den folgenden Jahren sind dann meist nur noch abzuschreiben.

Sorry, wenns etwas länger wurde, waren aber so meine Gedanken, zumal ich ausnahmslos schlechte Erfahrungen mit Beihilfestellen und Familienkassen, was deren Kenntnisse der aktuellen Rechtslagen angeht, gemacht habe.
Aber meine konkreten Beispiele hinsichtlich meiner Erfahrungen würden dir nicht weiter helfen, da ich eine ESt-Erklärung abgeben muß.
Winni

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schmitti
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Re: Rente/18.000 Euro Verdienstgrenze bei Angehörigen

Beitrag von schmitti »

Hallo Winni :)

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Besonders beruhigt hat mich, dass ich nicht die einzige bin, die dem SB hier ein gutes Quantum bösen Willen unterschiebt.
Nachdem ich etwas geschmökert habe, hat sich das wieder etwas relativiert, trotzdem halte ich das für (Entschuldigung!) Korintenkackerei :wink:

Nunja, ich versuche es dann jetzt zunächst noch einmal mit einer freundlichen, aber bestimmten Antwort und richte mich derweil darauf ein, dass ab jetzt wieder eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Mal sehen, wie weit die Geduld reicht.....

Lieber Gruß und Dank

Schmitti
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