Pflegekosten & Beihilfe

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
fastschwarz
Beiträge: 3
Registriert: 26. Mär 2012, 10:27
Behörde:
Wohnort: Bottrop

Pflegekosten & Beihilfe

Beitrag von fastschwarz »

Hallo in die Runde,

ich hoffe mir (meine Vater) kann geholfen werden.
Mein Vater ist pensionierter Postbeamter (NRW) und hat massive Probleme mit dem Aufbringen der Pflegekosten meiner Mutter.

Meine Mutter ist seit letzten November auf die Pflege in einem Pflegeheim angewiesen. Bis jetzt war sie in Pflegestufe 1 eingestuft und Dank der Kombination aus Eigenanteil, Beihilfe und Pflegekasse blieb meinem Vater gerade genug Geld um selbst zu leben (unter dem Sozialhilfelevel).
Wobei er gerne bereit ist auf praktisch alles zu verzichten damit meine Mutter die richtige Pflege erhält solange sie noch lebt.

Jetzt wurde die längst überfällige Pflegestufenanpassung durchgeführt. Direkt auf Pflegestufe 3, das bedeutet aber das sich die Pflegekosten fast verdoppeln. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse einen weiteren wollte mein Vater dann über die Beihilfe ausgleichen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil nur ein Anteil einer gesetzlich festgelegten Summe übernommen würde. Die reellen Kosten sind natürlich um einiges höher. Der Eigenanteil meines Vaters würde so um noch ein mal 500 Euro ansteigen. Dann blieben nur noch weniger als 500 Euro für seinen Lebensunterhalt übrig. Für Miete, Heizung Strom und Essen dann doch arg wenig.

Der Einspruch gegen diese Rechnung wurde dann letzte Woche angelehnt.

War da nicht was das der Dienstherr dafür sorgen sollte das ein Beamter nicht unverschuldet in Wirtschaftliche Not gerät? Wenn das hier nicht gegeben ist weiß ich nicht wo.

Mich würde nun interessieren wo kann man sich am Besten informieren? Die PBeaKK ist nicht sehr auskunftspflichtig. Direkt eine Anwalt oder gibt es eine unabhängige Stelle die einem Auskunft gibt?
Wo es am Besten auch noch jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt. Ich glaube daran hapert es momentan am meisten, bei der Kasse sind Beamte anscheinend so selten geworden das man sich da lieber quer stellt.

Ich hoffe auf Hilfe.
Gruß
Andreas

p.s.: Als Sohn versuch ich natürlich aus zu helfen, ist als allein verdienender Familienvater mit 3 Kindern aber auch nicht ganz so einfach.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Pflegekosten & Beihilfe

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Als ex-Postler müsste Dein Vater unter die Regelungen der BBhV (Beihilfevorschriften des Bundes) fallen. In der Tat ist es dort so, das die pflegebedingten Aufwendungen nicht in tatsächlicher Höhe beihilfefähig sind, sondern lediglich in Höhe der Pauschalbeträge wie sie die gesetzliche Pflegeversicherung kennt (§ 39 BBhV). Bei Pflegestufe III sind dies 1550,00 €. Alles was diesen Betrag übersteigt muss der Bh.-Berechtigte aus eigener Tasche zahlen. Zusätzlich wird bei jeder Bh-Gewährung für Aufwendungen der vollstationären Pflege eine sog. Eigenanteilsberechnung durchgeführt. Da ja neben den pflegebedingten Aufwendungen auch Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen entstehen, sind diese nur abzgl. eines Eigenanteiles beihilfefähig. Dieser Eigenanteil wird individuell für jeden Monat von der Bh-Stelle berechnet. Evtl. hilft ein Blick hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/ ... 00009.html
ZS-forever
Beiträge: 139
Registriert: 27. Nov 2005, 15:02
Behörde:

Re: Pflegekosten & Beihilfe

Beitrag von ZS-forever »

In einem ähnlichen Fall hat der Ehemann für die Frau Grundsicherung beantragt und seit dem übernimmt das Landratsamt einen Teil der Kosten für das Pflegeheim.
Fragt bei euch in der Stadt oder Landratsamt mal nach, wer für die Bearbeitung von Grundsicherung zuständig ist. In manchen Bundesländern ist das die Arge und in anderen dann wieder das Sozialamt.
fastschwarz
Beiträge: 3
Registriert: 26. Mär 2012, 10:27
Behörde:
Wohnort: Bottrop

Re: Pflegekosten & Beihilfe

Beitrag von fastschwarz »

Hollo,

an alle interessierten.
Ich meld mich zwar recht spät aber eigentlich ist in der Zwischenzeit auch gar nicht so viel passiert.
Das liegt hauptsächlich daran das die Beihilfestelle einfach nicht auf Einsprüche oder Rückfragen reagiert. Zwischenzeitlich hat sich mein Vater einen Anwalt mit dem Spezialgebiet Beamtenrecht besorgt um eventuell dadurch zumindest die Unstimmigkeiten in den Abrechnungen zu klären. Einzige Reaktion war das die Zuzahlung zwischenzeitlich einfach noch mal Kommentarlos gekürzt wurden.

Die grundsätzlich Frage bei sich in unserem Fall stellt ist ob der Dienstherr meines Vaters seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss oder nicht. bei besonderen Härtefällen kann der Beihilfesatz durchaus erhöht werden. Zumindest gibt es Gerichtsurteile die das bestätigen. Dafür müsste man aber zu dem Schluss kommen das mein Vater nicht in der Lage war ausreichend Privat vorzusorgen. Da er schon recht lange in Pension ist denke ich das er genau das nicht konnte.
Genau diese Frage scheint man von Beihilfeseite lieber von Gerichten entscheiden lassen zu wollen. Anders kann ich mir dieses Aussitzen nicht erklären.
Seit über 6 Monaten bekommen die jetzt regelmäßig Post vom Anwalt und ignorieren diese einfach. Seit dem macht mein Vater jetzt jeden Monat rund 500 Euro miese und wird so langsam aber sicher ausgehungert. Der Gang zum Sozialamt lässt sich nicht mehr lange raus schieben. Ganz unbeabsichtigt scheint diese Verschiebung der Kosten auf die Kasse der Grundsicherung ja nicht.

Von unsere Seite wurde jetzt eine Klage wegen "Untätigkeit" eingereicht. Das kann aber dauern, 1-2 Jahre Prozessdauer wurden uns vom Anwalt angekündigt. In wie weit mein Vater das nervlich und auch finanziell durchsteht kann ich nicht sagen.

Gruß
Andreas
Antworten