In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Interessant dürften die Beurteilungen der Kollegen sein, die im Beurteilungszeitraum überhaupt nicht eingesetzt waren. Was, wenn diese z.B. zwischen 2000 und 2004 mal auf einem höherwertigen Dienstposten saßen und dann rechtswidrig in Vivento gelandet sind ?
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Ich meine, ich hätte kurzlich zu den Beförderungen gelesen, dass nur die Einsätze in Betracht kommen, die nicht länger als 6 Monate zurück liegen.
Und... die, die überhaupt nicht in Einsatz gekommen sind, weil sie wegen Schwerbehinderung, Teilzeit oder anderen Gründen keiner haben will oder weil sie Kläger sind und entgegen ihrer gerichtlich festgestellen Ansprüche auf amtsangemessene Beschäftigung dennoch seit Jahren von der Arbeit ferngehalten werden, werden überhaupt nicht beurteilt, alte Beurteilungen nicht anerkannt und damit vom gesamten Beförderungsprozess seit JAHREN ausgenommen.
Das widerspricht im Übrigen dem Beamtenrecht, dass eine vorhandene BeförderungsMÖGLICHKEIT vorgibt. Eine Beförderungsgarantie gibts es natürlich nicht. Aber mit der Nichtbeschäftigung wird einem ja auch jede Möglichkeit genommen. Und das ist rechtswidrig.
Es wäre interessant zu erfahren, wie eine - im jetzigen Beförderungsdurchlauf erhobene Klage, wegen der nicht mal vorhandenen Möglichkeit - sich auf den aktuellen Beförderungsgang auswirken würde.
Und... die, die überhaupt nicht in Einsatz gekommen sind, weil sie wegen Schwerbehinderung, Teilzeit oder anderen Gründen keiner haben will oder weil sie Kläger sind und entgegen ihrer gerichtlich festgestellen Ansprüche auf amtsangemessene Beschäftigung dennoch seit Jahren von der Arbeit ferngehalten werden, werden überhaupt nicht beurteilt, alte Beurteilungen nicht anerkannt und damit vom gesamten Beförderungsprozess seit JAHREN ausgenommen.
Das widerspricht im Übrigen dem Beamtenrecht, dass eine vorhandene BeförderungsMÖGLICHKEIT vorgibt. Eine Beförderungsgarantie gibts es natürlich nicht. Aber mit der Nichtbeschäftigung wird einem ja auch jede Möglichkeit genommen. Und das ist rechtswidrig.
Es wäre interessant zu erfahren, wie eine - im jetzigen Beförderungsdurchlauf erhobene Klage, wegen der nicht mal vorhandenen Möglichkeit - sich auf den aktuellen Beförderungsgang auswirken würde.
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Ist nichts mit Beförderung 2012
meine Chefin hat diesbezüglich ein vier augen Gespräch für morgen angesetzt .
Sie will mir dann miteilen ,das es für mich keine Beförderung geben wird
meine Beurteilung soll nun negativ ausfallen damit ich nicht befördert werde ( werden kann )
lange Nase , keine Hoffnung mehr auf Beförderung egal wie man sich Anstrengt --- dass motiviert
wg antwort Mitsumo :
ich hatte heute eine eindeutige Mail bezügl meiner Beförderung
"am Tel möchte man es mir nicht mitteilen wollen "
ich hoffe nur für die anderen ,das es nur ein einzelschicksal(e) ist /sind ( mitlerweile sind auch weitere Beamten benachrichtigt worden ) und es nicht so aussieht als wären nur die ISB befördert .
( für die Telekom die ja unter kostendruck steht , wäre das doch ´zunächst kostenneutral )
meine Chefin hat diesbezüglich ein vier augen Gespräch für morgen angesetzt .
Sie will mir dann miteilen ,das es für mich keine Beförderung geben wird
meine Beurteilung soll nun negativ ausfallen damit ich nicht befördert werde ( werden kann )
lange Nase , keine Hoffnung mehr auf Beförderung egal wie man sich Anstrengt --- dass motiviert
wg antwort Mitsumo :
ich hatte heute eine eindeutige Mail bezügl meiner Beförderung
"am Tel möchte man es mir nicht mitteilen wollen "
ich hoffe nur für die anderen ,das es nur ein einzelschicksal(e) ist /sind ( mitlerweile sind auch weitere Beamten benachrichtigt worden ) und es nicht so aussieht als wären nur die ISB befördert .
( für die Telekom die ja unter kostendruck steht , wäre das doch ´zunächst kostenneutral )
Zuletzt geändert von kgot am 07.08.2012 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Es wird in 2012 befördert! Grundlage ist die Beurteilung und diese findet ausschließlich nach Leistungsgesichtspunkten statt. Die Anzahl der Planstellen entspricht der Anzahl der Bestbeurteilten. Jeder, der noch nicht sein Endamt erreicht hat, möchte befördert werden, das ist nachzuvollziehen. Es gibt aber nur eine bestimmte Anzahl an Planstellen und die Auswahl erfolgt über Bestenauslese.
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Hm... mein Beitrag ist mal wieder verschwunden...
Ganz klar: Für eine Beförderung ist die Vorgabe:
1. man sitzt auf einem höherwertigen Posten, bzw. macht sein einiger Zeit eine höherwertige Tätigkeit (auch ohne auf einem höherwertigen Posten schon zu sitzen)
2. man bekommt dafür auch die entsprechende Beurteilung
3. muss die Nase natürlich auch wieder passen
4. allgemeines Dienstalter zählt nicht
5. wenn du der allerletzte nicht beförderte A7er in deiner Einheit bist, könnte es auch ohne 1.-3. klappen, wenn eine A8-Planstelle in deiner Einheit ankommt.
(hatten wir sogar schon mal - da war auch die grottenschlechte Beurteilung wurscht +lach+)
Alle Telekomiker sitzen seit diesem Jahr auf einer Beförderungsliste, also keine Trennung mehr nach "normaler" Beamter, ISB oder Beurlaubung.
Natürlich ist es meist fast immer so, dass ISBler ja aufgrund einer höherwertigeren Beschäftigung und Bezahlung überhaupt in die ISB gegangen sind, da werden sie natürlich vorne liegen.
Und die zu den GbmHn beurlaubten Beamten haben in großer Anzahl auch höherwertigere Aufgaben und Einstufungen, als sie im normalen Beamtenverhältnis hätten.
Die müssten also auch die besseren Beförderungschancen haben.
Andererseits dürfte man bei der reinen Leistungsbeurteilung nicht vergessen, Äpfel mit Äpfel zu vergleichen. Ein A7 im Vergleich zu einem T3-4 - also gleicher Tätigkeitsanspruch, müsste einen Leistungsvergleich natürlich zu Gunsten des BESSEREN ausfallen lassen, egal ob der nun Normalobeamter oder beurlaubter Beamter ist.
Das ist die Logik des Systems.
Der zuständige Betriebsrat bekommt übrigens immer die Beförderungslisten zur Überprüfung vorgelegt. Da könnte man dann mal nachfragen (müsste im Oktober laufen), wo man denn auf der Beförderungliste geführt wird, und ob überhaupt, etc. Zu den eigenen Daten müsste es eine Auskunft geben, die unterliegen nicht dem Datenschutz.
Ganz klar: Für eine Beförderung ist die Vorgabe:
1. man sitzt auf einem höherwertigen Posten, bzw. macht sein einiger Zeit eine höherwertige Tätigkeit (auch ohne auf einem höherwertigen Posten schon zu sitzen)
2. man bekommt dafür auch die entsprechende Beurteilung
3. muss die Nase natürlich auch wieder passen
4. allgemeines Dienstalter zählt nicht
5. wenn du der allerletzte nicht beförderte A7er in deiner Einheit bist, könnte es auch ohne 1.-3. klappen, wenn eine A8-Planstelle in deiner Einheit ankommt.
(hatten wir sogar schon mal - da war auch die grottenschlechte Beurteilung wurscht +lach+)
Alle Telekomiker sitzen seit diesem Jahr auf einer Beförderungsliste, also keine Trennung mehr nach "normaler" Beamter, ISB oder Beurlaubung.
Natürlich ist es meist fast immer so, dass ISBler ja aufgrund einer höherwertigeren Beschäftigung und Bezahlung überhaupt in die ISB gegangen sind, da werden sie natürlich vorne liegen.
Und die zu den GbmHn beurlaubten Beamten haben in großer Anzahl auch höherwertigere Aufgaben und Einstufungen, als sie im normalen Beamtenverhältnis hätten.
Die müssten also auch die besseren Beförderungschancen haben.
Andererseits dürfte man bei der reinen Leistungsbeurteilung nicht vergessen, Äpfel mit Äpfel zu vergleichen. Ein A7 im Vergleich zu einem T3-4 - also gleicher Tätigkeitsanspruch, müsste einen Leistungsvergleich natürlich zu Gunsten des BESSEREN ausfallen lassen, egal ob der nun Normalobeamter oder beurlaubter Beamter ist.
Das ist die Logik des Systems.
Der zuständige Betriebsrat bekommt übrigens immer die Beförderungslisten zur Überprüfung vorgelegt. Da könnte man dann mal nachfragen (müsste im Oktober laufen), wo man denn auf der Beförderungliste geführt wird, und ob überhaupt, etc. Zu den eigenen Daten müsste es eine Auskunft geben, die unterliegen nicht dem Datenschutz.
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
@kgot
Du bist kein Einzelfall. Ging mir und vielen anderen Kollegen (alles aktiven Beamten die eigentlich 2012 befördert werden sollten) auch so. Die „Beurteilungen“ wurde so verändert, dass faktisch keine Beförderung dieses und nächstes Jahr möglich sein wird. Da die Beurteilung ja auch für nächstes Jahr gilt!!! Das ist eben die Deutsche Telekom. Ich denke die Telekom hat überhaupt kein Interesse mehr an seinen aktiven Beamten. Eine Beförderung von ISB Beamten kostet ja nichts (erst nach der Pensionierung). Es dürfte jedem aktiven Beamten der Telekom klar sein, dass er Beamter 2. Klasse ist. Geringeres Gehalt durch Zwangsteilzeit ohne Wahlmöglichkeit und schlechtere Beförderungsmöglichkeiten motivieren doch sehr!!!!
Du bist kein Einzelfall. Ging mir und vielen anderen Kollegen (alles aktiven Beamten die eigentlich 2012 befördert werden sollten) auch so. Die „Beurteilungen“ wurde so verändert, dass faktisch keine Beförderung dieses und nächstes Jahr möglich sein wird. Da die Beurteilung ja auch für nächstes Jahr gilt!!! Das ist eben die Deutsche Telekom. Ich denke die Telekom hat überhaupt kein Interesse mehr an seinen aktiven Beamten. Eine Beförderung von ISB Beamten kostet ja nichts (erst nach der Pensionierung). Es dürfte jedem aktiven Beamten der Telekom klar sein, dass er Beamter 2. Klasse ist. Geringeres Gehalt durch Zwangsteilzeit ohne Wahlmöglichkeit und schlechtere Beförderungsmöglichkeiten motivieren doch sehr!!!!
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Hallo Forum
Die Beförderungen in 2012 werden in der Harmonisierung vor der Beurteilung
anhand der Besten Auslese gereift.
Im Klartext heißt das
Es wird an Hand des Statussamtes z B. A8
und das Funktionsamtes was sich auch außerhalb der Laufbahn ( durch Beurlaubung ) befinden kann
eine Höchtsspreizung A8 Status und z B A16 (AT x x) ermittelt.
Das ist dann der Maßstab was als ( Leistungsbewertung )verkauft wird.
Diesem hat der KBR in Compass 2012 zugestimmt.
Ein Objektiver Vergleich im Statussamt kann auf Augenhöhe nicht mehr stattfinden.
weil durch die Funktionswertigkeit VORHER Subjektiv eine Bestenauslese stattfindet.
Im Klartext heißt das durch unser Dasein im Konzern aller Beamten wird eine Quote
vom Finanzamt auf die Dienstposten vergeben.
Bei der Verteilung ab 2012 ( legal vom KBR ) darf ich nun durch die vorher subjektiv gepresste Note
meine Altersversorgung an die Hochgespreizten verschenken.
Es wir einem im Prinzip in die Tasche gegriffen was legal ist.
Es ist sehr ungerecht gegen über der normal und gering Gespreizten Beurlaubten Beamten,
die ev. in 2011 noch Objektiv eine Bestnote erhalten haben und in 2012 zur Beförderung geführt hätte.
Dieses wurde aber aufgehoben durch Compass 2012
Es bleibt nur die Klage gegen das System.
oder gegen die NICHT Objektive Beurteilung. ( Was im der Bundeslaufbahn Verordnung beschrieben ist )
Die Beförderungen in 2012 werden in der Harmonisierung vor der Beurteilung
anhand der Besten Auslese gereift.
Im Klartext heißt das
Es wird an Hand des Statussamtes z B. A8
und das Funktionsamtes was sich auch außerhalb der Laufbahn ( durch Beurlaubung ) befinden kann
eine Höchtsspreizung A8 Status und z B A16 (AT x x) ermittelt.
Das ist dann der Maßstab was als ( Leistungsbewertung )verkauft wird.
Diesem hat der KBR in Compass 2012 zugestimmt.
Ein Objektiver Vergleich im Statussamt kann auf Augenhöhe nicht mehr stattfinden.
weil durch die Funktionswertigkeit VORHER Subjektiv eine Bestenauslese stattfindet.
Im Klartext heißt das durch unser Dasein im Konzern aller Beamten wird eine Quote
vom Finanzamt auf die Dienstposten vergeben.
Bei der Verteilung ab 2012 ( legal vom KBR ) darf ich nun durch die vorher subjektiv gepresste Note
meine Altersversorgung an die Hochgespreizten verschenken.
Es wir einem im Prinzip in die Tasche gegriffen was legal ist.
Es ist sehr ungerecht gegen über der normal und gering Gespreizten Beurlaubten Beamten,
die ev. in 2011 noch Objektiv eine Bestnote erhalten haben und in 2012 zur Beförderung geführt hätte.
Dieses wurde aber aufgehoben durch Compass 2012
Es bleibt nur die Klage gegen das System.
oder gegen die NICHT Objektive Beurteilung. ( Was im der Bundeslaufbahn Verordnung beschrieben ist )
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Auch wenn ich es kaum Glauben konnte, wurde ich in 2011 befördert!!!
Und das obwohl ich jahrelang Abgeordnet bin bzw. war.
Also, immer schön daran Glauben.
Wunder geschehen immer wieder:)
Gruß armerbea
Auch wenn ich es kaum Glauben konnte, wurde ich in 2011 befördert!!!
Und das obwohl ich jahrelang Abgeordnet bin bzw. war.
Also, immer schön daran Glauben.
Wunder geschehen immer wieder:)
Gruß armerbea
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Re: In 2012 bei der Telekom keine Beförderung
Kommt wahrscheinlich daher, dass du schon auf einem höherwertigen Posten sassest, als du in die Abordnung gegangen bist. Dann ist man im Beförderungspool mit drin und ist irgendwann "dran" - auch wenn man gerade in Abordnung ist.
DANN klappt es auch mit einer Beförderung, wenn man in VCS ist, wenn man vor der Ratio-Betroffenheit schon einen Beförderungsposten HATTE und nur noch auf die eigentlich Beförderung wartete.
DANN klappt es auch mit einer Beförderung, wenn man in VCS ist, wenn man vor der Ratio-Betroffenheit schon einen Beförderungsposten HATTE und nur noch auf die eigentlich Beförderung wartete.