Beurteilung=Verurteilung
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Beurteilung=Verurteilung
Hallo !
Ich arbeite im JVD und habe heute meine Beurteilung von 4,5 Punkten bekommen.
Leider steht bald auf meinen Antrag hin ein wechsel des Dienstherren bevor. Bekommt der was mit davon..
Was kann man machen wenn man mit seiner Beurteilung nicht zufrieden ist. Ich habe den Eindruck das hier
versucht werden soll mich am gehen zu hindern.
Ich arbeite im JVD und habe heute meine Beurteilung von 4,5 Punkten bekommen.
Leider steht bald auf meinen Antrag hin ein wechsel des Dienstherren bevor. Bekommt der was mit davon..
Was kann man machen wenn man mit seiner Beurteilung nicht zufrieden ist. Ich habe den Eindruck das hier
versucht werden soll mich am gehen zu hindern.
- Mikesch
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Re: Beurteilung=Verurteilung
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Gang zum Anwalt und gegen die Beurteilung angehen, fertich...
ABER: Die Beurteilung sollte dann schon objektiv belegbare angreifbare Punkte beinhalten. Selbst dann ist es nicht sichergestellt, dass sich das Gesamtergebnis ändert und nur in Teilen korrigiert wird.
Abgesehen davon, dass man vor Gericht in Gottes Hand ist, selbst wenn Du evtl. dann nach Jahren einen geringen Erfolg verzeichnen kannst, hast Du danach garantiert die A-Karte.
Meine Meinung: Bringt nichts und als Lebenserfahrung abhaken.
Selbstverständlich bekommt Dein evtl. neuer Arbeitgeber davon was mit, der bekommt ja garantiert Einsicht in die Personalakte.
LG Mikesch

Gang zum Anwalt und gegen die Beurteilung angehen, fertich...
ABER: Die Beurteilung sollte dann schon objektiv belegbare angreifbare Punkte beinhalten. Selbst dann ist es nicht sichergestellt, dass sich das Gesamtergebnis ändert und nur in Teilen korrigiert wird.
Abgesehen davon, dass man vor Gericht in Gottes Hand ist, selbst wenn Du evtl. dann nach Jahren einen geringen Erfolg verzeichnen kannst, hast Du danach garantiert die A-Karte.
Meine Meinung: Bringt nichts und als Lebenserfahrung abhaken.
Selbstverständlich bekommt Dein evtl. neuer Arbeitgeber davon was mit, der bekommt ja garantiert Einsicht in die Personalakte.
LG Mikesch
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Re: Beurteilung=Verurteilung
Hallo mcknickig,
wenn Du in Deiner Beurteilung lediglich 4,5 Punkte erreicht hast, wäre es aus meiner Sicht die Pflicht Deiner Vorgesetzten gewesen, Dich schon frühzeitig auf Deine dienstlichen Leistungen hin anzusprechen um evtl. Lösungsmöglichkeiten etc. zu finden. Das Beurteilungssystem ist in einigen Dienststellen tatsächlich zu einer Farce geworden. So habe ich z. Bsp. Fälle erlebt, in denen leistungsschwächere, dauerkranke Kollegen trotzdem auffallend gute Beurteilungen erhielten und auch verhältnismäßig schnell befördert wurden. Mit dieser skurrilen Personalpolitik wollte man die "abgestürzten" Kollegen wieder zurückgewinnen. Wie das Ganze dann ausging kann sich jeder gut vorstellen. Du kannst Dir sicher denken, was ich von der ganzen Be(Ver-)urteilerei daher halte
Dein neuer Dienstherr bekommt selbstverständlich Deine dienstlichen Beurteilungen mit. Wahrscheinlich haben die Personalchefs der beteiligten Dienststellen ohnehin schon Kontakt miteinander aufgenommen.
Trotzdem: viel Glück
Gruß
Schäferhund
wenn Du in Deiner Beurteilung lediglich 4,5 Punkte erreicht hast, wäre es aus meiner Sicht die Pflicht Deiner Vorgesetzten gewesen, Dich schon frühzeitig auf Deine dienstlichen Leistungen hin anzusprechen um evtl. Lösungsmöglichkeiten etc. zu finden. Das Beurteilungssystem ist in einigen Dienststellen tatsächlich zu einer Farce geworden. So habe ich z. Bsp. Fälle erlebt, in denen leistungsschwächere, dauerkranke Kollegen trotzdem auffallend gute Beurteilungen erhielten und auch verhältnismäßig schnell befördert wurden. Mit dieser skurrilen Personalpolitik wollte man die "abgestürzten" Kollegen wieder zurückgewinnen. Wie das Ganze dann ausging kann sich jeder gut vorstellen. Du kannst Dir sicher denken, was ich von der ganzen Be(Ver-)urteilerei daher halte

Dein neuer Dienstherr bekommt selbstverständlich Deine dienstlichen Beurteilungen mit. Wahrscheinlich haben die Personalchefs der beteiligten Dienststellen ohnehin schon Kontakt miteinander aufgenommen.
Der Meinung von Mikesch kann ich voll zustimmen !Mikesch hat geschrieben:Meine Meinung: Bringt nichts und als Lebenserfahrung abhaken.
Trotzdem: viel Glück

Gruß
Schäferhund
Re: Beurteilung=Verurteilung
Mist !
Grundsätzlich sind mir die Punkte ja völlig egal !
Leider sehe ich nun meine Verstzung gefährdet ! Meine neue Dienststelle kennt zwar auch die Hintergründe meines Versetzungswunsches und weiß auch das es sehr große Schwierigkeiten dort gibt (nicht nur aus meiner Sicht). Eine mündliche Zusage habe ich zwar aber die Aufsichtsbehörde von denen weiß halt gar nichts ! Und die orientieren sich halt nur an der P-Akte...
Ist es sinnvoll Wiederspruch einzulegen ? Oder legen die dann gleich noch ein Papier mit einer Begründung rein ? Denen fällt ja immer was ein !?!?!?
Grundsätzlich sind mir die Punkte ja völlig egal !
Leider sehe ich nun meine Verstzung gefährdet ! Meine neue Dienststelle kennt zwar auch die Hintergründe meines Versetzungswunsches und weiß auch das es sehr große Schwierigkeiten dort gibt (nicht nur aus meiner Sicht). Eine mündliche Zusage habe ich zwar aber die Aufsichtsbehörde von denen weiß halt gar nichts ! Und die orientieren sich halt nur an der P-Akte...
Ist es sinnvoll Wiederspruch einzulegen ? Oder legen die dann gleich noch ein Papier mit einer Begründung rein ? Denen fällt ja immer was ein !?!?!?
- Bundesfreiwild
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Re: Beurteilung=Verurteilung
Du MUSST sogar ERST Widerspruch einlegen und zwar im Widerspruchszeitraum. Ich hoffe mal, der ist noch nicht vorbei (2 Wochen? 4 Wochen?) Dem Arbeitgeber eine Reaktionsfrist setzen. In diesem Falle eine Kurze (höchstens 10 Tage), weil ja eine Bewerbung/Versetzung im Raum steht.
Auf den Widerspruch muss der Dienstherr reagieren. In der Regel mit einem Gespräch. Wenn da nichts kommt, hilft nur der Weg zum Anwalt.
Wie schon gesagt, wenn der Beurteiler mit der Leistung nicht zufrieden ist, muss er dies auch dem Mitarbeiter gegenüber rechtzeitig kundtun und die Verbesserungspotentiale besprechen. Nur so kann man ja erwarten, dass sich die Leistung evtl. verbessert.
Sind nicht mittlerweile überall jährliche Mitarbeiterjahresgespräche aufgesetzt, in denen so etwas besprochen werden muss, und zwar zeitlich unabhängig von der Beurteilung?
Wenn es aber offensichtlich ist, dass mit dieser Beurteilung verhindert werden soll, dass der Mitarbeiter sich verändert, sollte man da auch gut argumentieren können, an welcher Stelle die Beurteilung völlig an der Lage vorbei geht.
Normalerweise wäre man doch eigentlich froh, wenn ein angeblich leistungsschwacher Kollege geht und seine "überschäumende" Leistungsfähigkeit woanders zur Verfügung stellt.
Kollegen, die man weghaben will, werden eigentlich fast immer mit einer guten Beurteilung weggelobt.
Oder man hat sich gedacht: Der geht sowieso, dann geben wir doch einem der bleibt die besseren Punkte. Soll er doch sehen, wo er bleibt, wenn er hier weg will.
Der Beurteiler wird sich hier ausführlich erklären müssen.
Auf den Widerspruch muss der Dienstherr reagieren. In der Regel mit einem Gespräch. Wenn da nichts kommt, hilft nur der Weg zum Anwalt.
Wie schon gesagt, wenn der Beurteiler mit der Leistung nicht zufrieden ist, muss er dies auch dem Mitarbeiter gegenüber rechtzeitig kundtun und die Verbesserungspotentiale besprechen. Nur so kann man ja erwarten, dass sich die Leistung evtl. verbessert.
Sind nicht mittlerweile überall jährliche Mitarbeiterjahresgespräche aufgesetzt, in denen so etwas besprochen werden muss, und zwar zeitlich unabhängig von der Beurteilung?
Wenn es aber offensichtlich ist, dass mit dieser Beurteilung verhindert werden soll, dass der Mitarbeiter sich verändert, sollte man da auch gut argumentieren können, an welcher Stelle die Beurteilung völlig an der Lage vorbei geht.
Normalerweise wäre man doch eigentlich froh, wenn ein angeblich leistungsschwacher Kollege geht und seine "überschäumende" Leistungsfähigkeit woanders zur Verfügung stellt.
Kollegen, die man weghaben will, werden eigentlich fast immer mit einer guten Beurteilung weggelobt.
Oder man hat sich gedacht: Der geht sowieso, dann geben wir doch einem der bleibt die besseren Punkte. Soll er doch sehen, wo er bleibt, wenn er hier weg will.
Der Beurteiler wird sich hier ausführlich erklären müssen.
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Re: Beurteilung=Verurteilung
Eine Beurteilung stellt keinen VA da und ist somit als solche auch nicht mit einem Widerspruch angreifbar. Mal einen Moment angenommen, es wäre ein VA und er würde Widerspruch einlegen, sollte er sich eine gute Begründung und harte Fakten zur Hand legen damit der WS Erfolgsaussichten hat. Sofern dem Beurteiler nicht handfeste Fehleinschätzungen nachgewiesen werden können (vermutliches verhindern wollen einer Versetzung reicht da nicht!), ist das so gut wie aussichtslos. Selbst bei einer Klage vor Gericht, wird das Gericht wissen wollen, was man denn gegen die Beurteilung an Argumenten und Fakten vorzuweisen hat. Wenn dann nichts kommt, außer "mir ist die Beurteilung zu schlecht und der Beurteiler will mir was wegen des Versetzungsgesuchs" wird die Sache zur Lachnummer und die Klageabweisung ist Dir gewiss.Bundesfreiwild hat geschrieben:Du MUSST sogar ERST Widerspruch einlegen und zwar im Widerspruchszeitraum. Ich hoffe mal, der ist noch nicht vorbei (2 Wochen? 4 Wochen?) Dem Arbeitgeber eine Reaktionsfrist setzen. In diesem Falle eine Kurze (höchstens 10 Tage), weil ja eine Bewerbung/Versetzung im Raum steht.
Auf den Widerspruch muss der Dienstherr reagieren. In der Regel mit einem Gespräch. Wenn da nichts kommt, hilft nur der Weg zum Anwalt.
Wie schon gesagt, wenn der Beurteiler mit der Leistung nicht zufrieden ist, muss er dies auch dem Mitarbeiter gegenüber rechtzeitig kundtun und die Verbesserungspotentiale besprechen. Nur so kann man ja erwarten, dass sich die Leistung evtl. verbessert.
Sind nicht mittlerweile überall jährliche Mitarbeiterjahresgespräche aufgesetzt, in denen so etwas besprochen werden muss, und zwar zeitlich unabhängig von der Beurteilung?
Wenn es aber offensichtlich ist, dass mit dieser Beurteilung verhindert werden soll, dass der Mitarbeiter sich verändert, sollte man da auch gut argumentieren können, an welcher Stelle die Beurteilung völlig an der Lage vorbei geht.
Normalerweise wäre man doch eigentlich froh, wenn ein angeblich leistungsschwacher Kollege geht und seine "überschäumende" Leistungsfähigkeit woanders zur Verfügung stellt.
Kollegen, die man weghaben will, werden eigentlich fast immer mit einer guten Beurteilung weggelobt.
Oder man hat sich gedacht: Der geht sowieso, dann geben wir doch einem der bleibt die besseren Punkte. Soll er doch sehen, wo er bleibt, wenn er hier weg will.
Der Beurteiler wird sich hier ausführlich erklären müssen.

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Re: Beurteilung=Verurteilung
Hallo in die RundeBundesfreiwild hat geschrieben:Wenn dann nichts kommt, außer "mir ist die Beurteilung zu schlecht und der Beurteiler will mir was wegen des Versetzungsgesuchs" wird die Sache zur Lachnummer und die Klageabweisung ist Dir gewiss.

Meine Erfahrung: Das ganze Beurteilungssystem ist in vielen Dienststellen u. Resorts bereits zur Lachnummer verkommen (gebe zu, dies muss sicherlich nicht überall sein).
Beispiel aus der Praxis:
Kollege ist mit Beurteilung nicht einverstanden u. beschwert sich beim Personalchef mit den Worten "Diese Beurteilung unterschreibe ich nicht, damit kann ich nie Amtsinspektor werden".
Personalchef: "Wollen Sie wohl noch Amtsinspektor bei uns werden? "
Kollege: "Ja"
Personalchef: "Nun, wenn Sie unbedingt AI werden wollen, dann ändern wir meinetwegen diese Beurteilung und Sie bekommen demnächst eine bessere"
Der Kollege erhielt danach eine wesentlich bessere Beurteilung und wurde wenige Monate später tatsächlich AI.
Weitere Beispiele gefällig ?
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Re: Beurteilung=Verurteilung
Beurteilungen sind größtenteils "Nasenfaktor", bist dem Chef "wohlgefällig" fällt auch die Beurteilung besser aus. Ich war und bin ein Mensch der noch nie um dem Chef wohlgefällig zu sein in dessen A... gekrochen ist (sorry für die Ausdrucksweise) und habe schon immer meine Meinung offen und sachlich kundgetan, sowas mag natürlich kaum ein Chef, war mir aber schon immer egal. Lag ich mit meiner Meinung mal daneben, hatte ich auch kein Problem dies offen zuzugeben.
Meine Beurteilungen waren mir ehrlich gesagt ziemlich schnuppe, denn wie kann mich ein Mensch beurteilen, der meine Arbeitsleistung von anderen zugetragen bekommt und nie selbst gesehen hat wie ich wirklich arbeite?
egyptwoman
Meine Beurteilungen waren mir ehrlich gesagt ziemlich schnuppe, denn wie kann mich ein Mensch beurteilen, der meine Arbeitsleistung von anderen zugetragen bekommt und nie selbst gesehen hat wie ich wirklich arbeite?
egyptwoman
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Re: Beurteilung=Verurteilung
Blue Ice Ultra.
Da liegst du aber falsch. Natürlich kann man seine Beurteilung mit einem Widerspruch angreifen. Zunächst innerhalb der Verwaltung, dann auch mit einer Klage.
Sind gerade bei Telekoms einige so gelaufen im letzten Jahr.
Es wurde auch gegen die Situation geklagt, dass man sich nicht auf irgendeiner Beförderungsliste ÜBERhaupt wiederfindet, weil man in einem Pseudo-Bea-Auskippressort drin ist.
Beklagbar ist so ziemlich alles. Ob man damit Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.
Nicht zuletzt sind wegen der letzten Klageverfahren (auch beim Zoll), die Beförderungen für 2012 GANZ ausgesetzt worden.
Da liegst du aber falsch. Natürlich kann man seine Beurteilung mit einem Widerspruch angreifen. Zunächst innerhalb der Verwaltung, dann auch mit einer Klage.
Sind gerade bei Telekoms einige so gelaufen im letzten Jahr.
Es wurde auch gegen die Situation geklagt, dass man sich nicht auf irgendeiner Beförderungsliste ÜBERhaupt wiederfindet, weil man in einem Pseudo-Bea-Auskippressort drin ist.
Beklagbar ist so ziemlich alles. Ob man damit Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.
Nicht zuletzt sind wegen der letzten Klageverfahren (auch beim Zoll), die Beförderungen für 2012 GANZ ausgesetzt worden.
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Re: Beurteilung=Verurteilung
@Bundesfreiwild: Im Sinne der Verfahrensgesetzgebung sind dienstliche Beurteilungen von Beamten kein Verwaltungsakt, da mit ihm keine Regelung einer unmittelbaren Rechtswirkung getroffen wird. Sie wäre es nur dann, wenn in sie einen Vorschlag zur weiteren dienstlichen Verwendung enthält (ist bei meinem Dienstherrn seit ein paar Jahren nicht mehr der Fall).
Wie gesagt, es kommt dann darauf wann, was man als Begründung für den Widerspruch liefern kann. Man sollte sich in diesem Zusammenhang darüber im klaren sein, das die gesamte Beurteilung überprüft werden kann. Was dann auch bedeutet (zumindest theoretisch), das diese auch schlechter ausfallen kann als vorher.
Wie gesagt, es kommt dann darauf wann, was man als Begründung für den Widerspruch liefern kann. Man sollte sich in diesem Zusammenhang darüber im klaren sein, das die gesamte Beurteilung überprüft werden kann. Was dann auch bedeutet (zumindest theoretisch), das diese auch schlechter ausfallen kann als vorher.

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Re: Beurteilung=Verurteilung
Moin in die Runde!
Hatte da mal ein Erlebnis im JVD HH... Mehrere Kollegen bekamen ihre Regelbeurteilung. Der eine, der seine Meinung regelmäßig offen bekundete aber auch einen guten Job machte (inkl. HvD im Nachtdienst) bekam eine echt miese Beurteilung. Seine guten Leistungen wurden kaum beschrieben. Es hieß, er sei "nicht für Führungsaufgaben geeignet."
Parallel dazu bekam ein anderer Kollege OHNE HvD-Einsatz eine Traum-Beurteilung mit Empfehlung für Führungsaufgaben...-?!
Selbst die beiden Kollegen wunderten sich über ihre Beurteilungen und sprachen daraufhin ihre Vorgesetzten an. Die meinten nur: ,,Der Text wird nicht geändert, da guckt sowieso keiner weiter hin..."
Ratet mal, wer gerade befördert wurde...
Fakt ist, dass die Nase hier sehr wichtig ist! Wer hier den richtigen Leuten nicht gefällt, der wird auch nichts! Traurig, aber wahr!!!
schliesser
Hatte da mal ein Erlebnis im JVD HH... Mehrere Kollegen bekamen ihre Regelbeurteilung. Der eine, der seine Meinung regelmäßig offen bekundete aber auch einen guten Job machte (inkl. HvD im Nachtdienst) bekam eine echt miese Beurteilung. Seine guten Leistungen wurden kaum beschrieben. Es hieß, er sei "nicht für Führungsaufgaben geeignet."
Parallel dazu bekam ein anderer Kollege OHNE HvD-Einsatz eine Traum-Beurteilung mit Empfehlung für Führungsaufgaben...-?!
Selbst die beiden Kollegen wunderten sich über ihre Beurteilungen und sprachen daraufhin ihre Vorgesetzten an. Die meinten nur: ,,Der Text wird nicht geändert, da guckt sowieso keiner weiter hin..."
Ratet mal, wer gerade befördert wurde...

Fakt ist, dass die Nase hier sehr wichtig ist! Wer hier den richtigen Leuten nicht gefällt, der wird auch nichts! Traurig, aber wahr!!!

schliesser
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Re: Beurteilung=Verurteilung
Hallo schliesser,schliesser hat geschrieben:Parallel dazu bekam ein anderer Kollege OHNE HvD-Einsatz eine Traum-Beurteilung
hier im Forum sind viele Kolleginnen u. Kollegen, die in völlig anderen Bereichen tätig sind ( bzw. waren) und mit justizvollzugsinternen Bezeichnungen wie "HvD-Einsatz" nicht viel anfangen können. Vielleicht könntest Du diesen Begriff kurz erläutern.
Das stimmt und dies habe ich in über 35 Dienstjahren auch gelegentlich miterleben müsen. Bereits als junger Beamter, der gerade seine Ausbildung beendet hatte, wurde ich vom stellvertr. Behördenleiter gebeten, Kollegen zu "bespitzeln" (z.Bsp. was die über ihn oder die Amtsleitung allgemein so denken usw.). Im Gegenzug versprach man mir eine glanzvolle Karriereschliesser hat geschrieben:Fakt ist, dass die Nase hier sehr wichtig ist! Wer hier den richtigen Leuten nicht gefällt, der wird auch nichts! Traurig, aber wahr!!!![]()

Nachdem ich dies verweigerte, und diesem Herrn deutlich meine Meinung sagte, übernahm dann ein anderer, so genannter "Kollege" diese "ehrenvolle" Aufgabe. So schnell wie der, ist dann kaum einer befördert worden.
Aber glücklicherweise geht es nicht in allen Dienststellen so zu.
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- Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
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- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Beurteilung=Verurteilung
Es mag vielleicht Behörden geben, wo nach Leistung beurteilt wird, das sind aber die wenigsten. Wer wie hier schon öfter zu lesen war, ernsthaft glaubt, das man auf Grund seiner Leistung beurteilt und befördert wird, der glaubt auch das ein "Zitronenfalter Zitronen faltet". Meine Erfahrung: Nur wer dem Chef tief genug in seinen Allerwertesten kriecht und noch seine Kollegen denunziert, bekommt auch die "nötige Anerkennung" vom Chef. Ich gehörte jedenfalls nicht dazu, da ich meinen Mund zu oft aufgemacht habe und mich nicht für "Spitzeldienste" zur Verfügung gestellt habe. Ich fühle mich aber dadurch wohler, da ich mich noch selbst im Spiegel anschauen kann und sagen kann: ja das bin ich und ich habe mich nicht verbiegen lassen. Alles andere wäre nicht ich. Gibt leider viele Kollegen die da nicht so denken und nur um ihres eigenen Vorteils willen anderen ein Bein stellen.
Ich muss mit mir und meiner Leistung zufrieden sein, was andere darüber denken geht mir gelinde gesagt am A.... vorbei.
egyptwoman
Ich muss mit mir und meiner Leistung zufrieden sein, was andere darüber denken geht mir gelinde gesagt am A.... vorbei.
egyptwoman
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- Registriert: 19. Mär 2012, 16:26
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Re: Beurteilung=Verurteilung
schäferhund hat geschrieben:Hallo schliesser,schliesser hat geschrieben:Parallel dazu bekam ein anderer Kollege OHNE HvD-Einsatz eine Traum-Beurteilung
hier im Forum sind viele Kolleginnen u. Kollegen, die in völlig anderen Bereichen tätig sind ( bzw. waren) und mit justizvollzugsinternen Bezeichnungen wie "HvD-Einsatz" nicht viel anfangen können. Vielleicht könntest Du diesen Begriff kurz erläutern.
HvD ist in einer JVA (Justizvollzugsanstalt) der Chef oder Wachhabende Beamte im Nachtdienst... Für diejenigen, die sich darunter nichts vorstellen konnten...
Das stimmt und dies habe ich in über 35 Dienstjahren auch gelegentlich miterleben müsen. Bereits als junger Beamter, der gerade seine Ausbildung beendet hatte, wurde ich vom stellvertr. Behördenleiter gebeten, Kollegen zu "bespitzeln" (z.Bsp. was die über ihn oder die Amtsleitung allgemein so denken usw.). Im Gegenzug versprach man mir eine glanzvolle Karriereschliesser hat geschrieben:Fakt ist, dass die Nase hier sehr wichtig ist! Wer hier den richtigen Leuten nicht gefällt, der wird auch nichts! Traurig, aber wahr!!!![]()
Dies war übrigens nicht etwa in der ehemaligen DDR, sondern in der "alten" Bundesrepublik.
Nachdem ich dies verweigerte, und diesem Herrn deutlich meine Meinung sagte, übernahm dann ein anderer, so genannter "Kollege" diese "ehrenvolle" Aufgabe. So schnell wie der, ist dann kaum einer befördert worden.
Aber glücklicherweise geht es nicht in allen Dienststellen so zu.