Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

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nasevoll
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Registriert: 4. Mär 2012, 12:38
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Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von nasevoll »

Hallo zusammen,

da ich im Forum nicht wirklich eine Antwort auf meine Fragen gefunden habe, stelle ich sie einfach mal direkt :)

Bin derzeit im Elternzeit und habe vor im Okt. 12 wieder zu arbeiten. Was auch keinerlei Schwierigkeit darstellt:

Nun stehe ich aber vor der Entscheidung ob ich im Beamtenstatus wieder anfange oder ins Angestelltenverhältnis wechseln soll.
Gründe hierfür:
-Wenn eine Erkrankung meiner Kinder vorliegt werde ich als Beamtin nicht vom Dienst freigestellt, wie das bei den Angestellten möglich ist (Kostenübernahme der gesetztlichen KV) sonder muss bei Krankheit der Kinder Urlaub nehmen.
-Als Kommunalbeamtin muss ich mit mind. 50% Arbeitszeit einsteigen, was für mich bedeutet, dass ich meine Kinder zu verlängerten Öffnungszeiten im Kindergarten lassen muss, was dann auch wieder mehr kostet.
-Als Beamte in der PKV ist es nahezu unmöglich eine Reha oder Kur zu bekommen, ohne eine hohe Eigenzuzahlung zu haben. Würde gern mit meinen Kindern (die über meinen Mann gesetzlich versichert sind) eine Mutter-Kind-Kur machen, wurde nun schon zweimal von der PKV bzw. Beihilfestelle abgelehnt...
Wer kennt evtl. diese Problematik und kann mir einen Rat geben???

Also ganz ehrlich gesagt, habe ich vom Beamtenstatus langsam die Nase voll!!!

Nun meine Fragen:
1. Was ist zu tun, um überhaupt vom Beamte zum Angestellten zu Wechseln?
2. Welche finanziellen Einschränkungen zieht das ganze nach sich? (Momentan bin ich eingestuft in A8, aber mit Steuerklasse V auch nicht gerade der Brüller)
3. Wird neben der Rentenversicherung auch die Arbeitslosenversicherung nachverrechnet? Werden diese Kosten voll vom Arbeitgeber übernommen oder kommen auf mich auch Kosten zu?

Vielen Dank schon mal für eine Antwort oder einen Rat :)
Liebe Grüße
Jemand der vom Beamtenstatus gerade die Nase wirklich voll hat!!!
kurt47
Beiträge: 196
Registriert: 4. Apr 2010, 21:29
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Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von kurt47 »

Keine Chance!!
Viel zu teuer - das ist auch der Grund weshalb es bisher nur eine Berufgruppe gab die eine ENTbeamtung und eine Verangstelltung mit Streik (Dienst nach Vorschrift) erzwungen hat. Es waren 1972 zur Olympiade in München die Fluglotsen, Ergebnis 40% Personalkostensteigerung.
Und in welche Regionen sind sie heute enteilt??? ;-)
ZS-forever
Beiträge: 139
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Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von ZS-forever »

Ich kann dir nur auf die Frage Kinderkrankheit sagen, dass dir als Alleinerziehende 15 Tage Sonderurlaub für die Erkrankung des Kindes pro Jahr zustehen. Dies wird mit einem Sonderurlaubsantrag beantragt und wenn vom Kinderarzt die Bestätigung vorliegt, dass dein Kind krank ist, muss der Arbeitgeber dies auch sofort genehmigen. Du bekommst deshalb nur 15 Tage, weil du eben 100% Lohn bekommst und ein Angestellter nur 75%.

Das Entlassen aus dem Beamtenverhältnis ist kein Problem - Zweizeiler genügt (schlauer Satz eines ehemaligen Vorstehers). Aber ob dich dein AG dann auf Angestelltenverhälnis behält????? Er muss Renten und Arbeitslosenversicherung nachzahlen. Du hast dann auch keine anrechenbare Dienstjahr, sondern fängst bei 0 an.

Setzt dich mal mit eurer Gleichstellungsbeauftragten zusammen, die kann dir da wirklich alle Fragen beantworten. Mach keinen Fehler, den du später bereust.
nasevoll
Beiträge: 2
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Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von nasevoll »

ZS-forever hat geschrieben:
Setzt dich mal mit eurer Gleichstellungsbeauftragten zusammen, die kann dir da wirklich alle Fragen beantworten. Mach keinen Fehler, den du später bereust.

Vielen Dank, das ist ein guter Tipp :)
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Bundesfreiwild
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Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich kann auch nur vor einem Entlassungantrag aus dem BEA-Verhältnis warnen.
Als A8 erhälst du auf jeden Fall eine Mindestpension von rund 1200 Euro netto, evtl. auch mehr - je nach anzuerkennenden Dienstjahren.

In einer Rentennachversicherung wird nicht das letzte Gehalt als Maßstab für die Nachversicherung angesetzt, sondern so in etwa ein Schnitt dese Einkommens über die Beamtenjahre hinweg. Und überleg mal, mit wieviel DMark du mal angefangen hast. Da kommt dann eine Rente von vielleicht 600 Euro bei rum.

Und ob der Dienstherr einen dann als Angestellte bis zum Rentenalter beschäftigt, steht auch in den Sternen. Das ist eine absolut unsichere Nummer, die schnell in Hartz IV enden kann.
staunkei
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Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von staunkei »

Hallo Nasevoll,

stimme "Bundesfreiwild" voll zu. Gut überlegen, stand vor der selben Entscheidung und bin damals nicht gewechselt. Grund waren meine finaziellen Verpflichtungen für den Hausbau. Bedenke auch wenn Du höher eingruppiert wirst hast Du in aller Regel eine Probezeit von sechs Monaten zu durchlaufen und vor allem auch zu bestehen. Solltest Du innerhalb dieser Probezeit "schwächeln" (krank werden oder Unfall etc.) dann besteht der Möglichkeit dass der Dienstherr dich nicht übernimmt, die Probezeit auslaufen läßt und du gehen musst.

liebe Grüsse

staunkei
Blue Ice Ultra
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Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von Blue Ice Ultra »

nasevoll hat geschrieben:Hallo zusammen,

da ich im Forum nicht wirklich eine Antwort auf meine Fragen gefunden habe, stelle ich sie einfach mal direkt :)

Bin derzeit im Elternzeit und habe vor im Okt. 12 wieder zu arbeiten. Was auch keinerlei Schwierigkeit darstellt:

Nun stehe ich aber vor der Entscheidung ob ich im Beamtenstatus wieder anfange oder ins Angestelltenverhältnis wechseln soll.
Gründe hierfür:
-Wenn eine Erkrankung meiner Kinder vorliegt werde ich als Beamtin nicht vom Dienst freigestellt, wie das bei den Angestellten möglich ist (Kostenübernahme der gesetztlichen KV) sonder muss bei Krankheit der Kinder Urlaub nehmen.
-Als Kommunalbeamtin muss ich mit mind. 50% Arbeitszeit einsteigen, was für mich bedeutet, dass ich meine Kinder zu verlängerten Öffnungszeiten im Kindergarten lassen muss, was dann auch wieder mehr kostet.
-Als Beamte in der PKV ist es nahezu unmöglich eine Reha oder Kur zu bekommen, ohne eine hohe Eigenzuzahlung zu haben. Würde gern mit meinen Kindern (die über meinen Mann gesetzlich versichert sind) eine Mutter-Kind-Kur machen, wurde nun schon zweimal von der PKV bzw. Beihilfestelle abgelehnt...
Wer kennt evtl. diese Problematik und kann mir einen Rat geben???

Also ganz ehrlich gesagt, habe ich vom Beamtenstatus langsam die Nase voll!!!

Nun meine Fragen:
1. Was ist zu tun, um überhaupt vom Beamte zum Angestellten zu Wechseln?
2. Welche finanziellen Einschränkungen zieht das ganze nach sich? (Momentan bin ich eingestuft in A8, aber mit Steuerklasse V auch nicht gerade der Brüller)
3. Wird neben der Rentenversicherung auch die Arbeitslosenversicherung nachverrechnet? Werden diese Kosten voll vom Arbeitgeber übernommen oder kommen auf mich auch Kosten zu?

Vielen Dank schon mal für eine Antwort oder einen Rat :)
Liebe Grüße
Jemand der vom Beamtenstatus gerade die Nase wirklich voll hat!!!
Die erste Gegenfrage die ich mal stelle wäre die, ob Dein jetziger Dienstherr Dir das angeboten hat. Denn normalerweise wird Dich, wenn Du die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlangst, nur dieser Weg wäre möglich, Dein jetziger Dienstherr nicht im Angestelltenverhältnis übernehmen. Eine Verpflichtung des Dienstherrn dazu gibt es jedenfalls nicht.

Wie ZS-forever geschrieben hat, steht Dir bei Krankheit der Kinder Sonderurlaub zu. Mit einer hälftigen Beschäftigung musst Du nur dann wieder einsteigen wenn eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nicht mehr möglich ist. Bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist auch eine unterhälftige Beschäftigung möglich.

Nachberechnet würde bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis nur die Rentenversicherung. Entgegen dem was Bundesfreiwild geschrieben hat, wird allerdings das tatsächliche (beitragspflichtige) Einkommen während der Dienstzeit als Beamtin zu Grunde gelegt. Die Beiträge werden vom Dienstherrn nachgezahlt. Da Beamte im Verhältnis zu Angestellten ein geringeres Bruttoeinkommen haben, wird das für Dich zum Minusgeschäft.

Zur Mutter-Vater-Kind-Kur (MKK): Wenn die Beihilfe bzw. PKV schon zweimal abgelehnt haben, bist Du offensichtlich nicht behandlungsbedürftig. In der GKV sähe das nicht anders aus.
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
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Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von egyptwoman »

Also ich würde auch erstmal zur Gleichstellungsbeauftragten gehen. Den Beamtenstatus aufgeben, also den Weg würde ich nur gehen wenn es keinen anderen Ausweg mehr gäbe. Du musst ja auch eins Bedenken, der Wechsel würde ja so von statten laufen, du müsstest erstmal um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten, was dir sicher genehmigt wird, aber gleichzeitig auch ne neue Bewerbung als Angestellte schreiben, ist wie eine Neueinstellung und wie andere schon schrieben, dein Dienstherr muss dich nicht nehmen, noch zumal du ja auch keinen Vollzeitjob machen möchtest/kannst wegen der Kinder. Die Aussage von Bundesfreiwild ist nicht aus der Luft gegriffen, denn du stehts schneller in Hartz 4 als du jetzt denkst und ein zurück in den Beamtenjob gibt es dann für dich auch nicht.
Also es gibt für alle deine Probleme die du jetzt als Riesenlast siehst eine Lösung, denn auch andere Mütter fangen irgendwann wieder an zu arbeiten wenn ihre Elternzeit rum ist und haben genau dieselben Fragen gehabt wie du. Vielleicht hast du in deiner Behörde jemand mit ähnlichem Hintergrund und kannst da auch mal Erfahrung austauschen.
Wünsch dir viel Glück und Erfolg.

egyptwoman
kurt47
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Registriert: 4. Apr 2010, 21:29
Behörde:

Re: Zu den Wiedereinstellungschancen .....

Beitrag von kurt47 »

Es gibt eine einfache Faustregel:
Im Büro/Verwaltungsdienst gibt es eine realistische und gute Chance als Angestellte wieder eingestellt zu werden - es ist in manchen Bereichen ohnehin die Norm.
Im Wechselschichtdienst geht die Chance gegen 0.
maracuja89

Re: Wechsel vom Beamtenstatus ins Angestelltenverhältnis

Beitrag von maracuja89 »

bei uns an der FHöV in NRW gibt es mittlerweile immer mehr, die im Angestelltenverhältnis ausgebildet werden z.B. die Stadt Mühlheim macht das.
Und bei mir in der Behörde werden vielen Verwaltungsfachangestellten (m.D.) den Angestelltenlehrgang 2 bezahlt (nach 2 J. Berufserf.), damit die Aufgaben nach g.D wahrnehmen könnten. Von daher gibt es schon Möglichkeiten im Angestelltenverhältnis eine Stelle zu bekommen - viele Stellen sind ja auch ausgeschrieben für Beamte als auch für Angestellte.

Bei uns bekommen Angestellte auch eine Zusatzrente, in die der AG einzahlt.
Ich denke mal, dass es das Pensionsniveau wohl nicht erreichen wird.

Wollte nur noch n paar andere Aspekte reinbringen *g*
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