Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Moderator: Moderatoren
Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Hallo, ich brauche mal wieder Eure Hilfe ( habe im September lezten Jahres schon mal hier im Forum geschrieben). Damals mußte ich zur Amtsärztin, die mich für dienstfähig hielt, wenn man mir einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. das hat meine Vorsteherin nicht getan, sondern nur einen Teil meiner Arbeit abgegeben.
Die Amtsärztin gab mir aber auch den Tipp, wegen meiner schweren Migräne, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen. Ich bekam tatsächlich 50% und gehe nun dieses Jahr im August in Pension.
Nun kommt erst mein Problem.Die Migräne habe ich nach wie vor und bin damit nun auch immer zuhause geblieben. Meistens mit Attest, manchmal auch 3 Tage ohne.
Jetzt bin ich seit Januar krankgeschrieben, und ich bekomme dauernd Schreiben von der Vorsteherin, sie möchte mit mir ein Gespräch nach § 84 Sozialgesetzbuch führen, weil ich einfach zulange krank bin. In diesem § steht, dass sie Möglichkeiten suchen muß, damit ich die Arbeitsunfähigkeit beenden kann.
Ich hatte ihr schon mehrmals gesagt, Migräne ist nicht heilbar und ich bin austherapiert, sie kann nichts ändern, und ich auch nicht.
Im letzten Schreiben teilte sie mir mit, sie komme für dieses Gespräch auch zu mir nachhause. Das haut mich natürlich jedesmal wieder um, wenn es mir gerade etwas besser ging. Mir kommt es wie Schikane vor, wo ich doch nur noch 5 Monate im Dienst bin.
Muß ich mir das gefallen lassen?
LG Birgit
Die Amtsärztin gab mir aber auch den Tipp, wegen meiner schweren Migräne, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen. Ich bekam tatsächlich 50% und gehe nun dieses Jahr im August in Pension.
Nun kommt erst mein Problem.Die Migräne habe ich nach wie vor und bin damit nun auch immer zuhause geblieben. Meistens mit Attest, manchmal auch 3 Tage ohne.
Jetzt bin ich seit Januar krankgeschrieben, und ich bekomme dauernd Schreiben von der Vorsteherin, sie möchte mit mir ein Gespräch nach § 84 Sozialgesetzbuch führen, weil ich einfach zulange krank bin. In diesem § steht, dass sie Möglichkeiten suchen muß, damit ich die Arbeitsunfähigkeit beenden kann.
Ich hatte ihr schon mehrmals gesagt, Migräne ist nicht heilbar und ich bin austherapiert, sie kann nichts ändern, und ich auch nicht.
Im letzten Schreiben teilte sie mir mit, sie komme für dieses Gespräch auch zu mir nachhause. Das haut mich natürlich jedesmal wieder um, wenn es mir gerade etwas besser ging. Mir kommt es wie Schikane vor, wo ich doch nur noch 5 Monate im Dienst bin.
Muß ich mir das gefallen lassen?
LG Birgit
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Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Es geht um das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX. Dein Dienstherr ist verpflichtet dieses durchzuführen (ob er will oder nicht) sofern Du innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen krank oder wiederholt krank bist. Allerdings kannst Du die Durchführung ablehnen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Ich habe dieses Gespräch schon öfter abgelehnt, weil es bei der Migräne doch nichts bringt.
Aber diesmal hat die Vorsteherin extra noch in einem Nachsatz geschrieben, dass sie auf jeden Fall ein Gespräch wünscht, da ich so lange krank geschrieben war. Da ich der Meinung bin, wenn jemand von einer Schmerztherapeutin krank geschrieben ist, ist es eine ernste Sache, habe ich darauf gar nicht geantwortet. 3 Tage nach dem Brief rief die Geschäftsstelle an, ich möchte endlich einen Termin abmachen.
Und nach einer Woche kam das Schreiben, dass die Vorsteherin auch ins Haus kommen würde, wenn ich nicht in der Lage bin, ins Amt zu gehen.
Wenn ich das so schreibe, kann ich es immer noch nicht fassen. Das hat mit dem § 84 SGB ( ich habe ihn ausgedruckt ) nicht mehr zu tun.
LG Birgit
Aber diesmal hat die Vorsteherin extra noch in einem Nachsatz geschrieben, dass sie auf jeden Fall ein Gespräch wünscht, da ich so lange krank geschrieben war. Da ich der Meinung bin, wenn jemand von einer Schmerztherapeutin krank geschrieben ist, ist es eine ernste Sache, habe ich darauf gar nicht geantwortet. 3 Tage nach dem Brief rief die Geschäftsstelle an, ich möchte endlich einen Termin abmachen.
Und nach einer Woche kam das Schreiben, dass die Vorsteherin auch ins Haus kommen würde, wenn ich nicht in der Lage bin, ins Amt zu gehen.
Wenn ich das so schreibe, kann ich es immer noch nicht fassen. Das hat mit dem § 84 SGB ( ich habe ihn ausgedruckt ) nicht mehr zu tun.
LG Birgit
Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Ja, Mitsumo, deine Frage ist schon in Ordnung, aber jeder, der weiß, wie sich diese Briefe und nachher das Gespräch auf Menschen mit Migräne auswirken, würde so eine Frage nicht stellen. Umsonst bekommt man heute keine 50% Schwerbehinderung mehr. Ich habe zwischen den Migräneattacken nur 2-3 schmerzfreie Tage, daher auch viele Krankheitstage.
In diesem Gespräch soll eine Lösung gefunden werden, dass ich nicht mehr krank bin. Das wäre, wie, wenn man beinem Einarmigen wartet, dass der Arm nachwächst. Also, es gibt kein Ergebnis.
Was mich stört, ist, dass sie so penetrant dieses Gespräch sucht, wo ich nur noch 5 Monate bis zur Pensionierung habe. Da gibt es wichtigere Arbeiten.
LG Birgit
In diesem Gespräch soll eine Lösung gefunden werden, dass ich nicht mehr krank bin. Das wäre, wie, wenn man beinem Einarmigen wartet, dass der Arm nachwächst. Also, es gibt kein Ergebnis.
Was mich stört, ist, dass sie so penetrant dieses Gespräch sucht, wo ich nur noch 5 Monate bis zur Pensionierung habe. Da gibt es wichtigere Arbeiten.
LG Birgit
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Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Hallo Birgit,
also ich kann Dich da wirklich gut verstehen. Deine Vorgesetzte hat keine medizinischen Fachkenntnisse (vermute ich zumindest), Du selbst hast zu erkennen gegeben, dass ein Gespräch von Deiner Seite nicht gewünscht wird. Außerdem stehst du ohnehin unmittelbar vor Deiner Pensionierung.
Auch mir wurde vor einigen Jahren so ein Gespräch angeboten. Zugegen wären dann gewesen: Behördenleiter, Stellvertreter, Stellvertreter vom Stellvertreter, Referatsleiter mit dessen Vertreterin, Personalrat mit Stellvertreter usw.usw. Vor ca. 7 -8 Leuten soll ich da über meine gesundheitliche Situation sprechen ??
Nein - so nicht ! Höflich und sachlich teilte ich der Personalabteilung mit, dass ich mich für die Einladung bedanke, jedoch keinen Grund für ein solches Gespräch sehe. Dies wurde dann auch sofort akzeptiert.
Alles Gute !
Gruß vom Schäferhund
also ich kann Dich da wirklich gut verstehen. Deine Vorgesetzte hat keine medizinischen Fachkenntnisse (vermute ich zumindest), Du selbst hast zu erkennen gegeben, dass ein Gespräch von Deiner Seite nicht gewünscht wird. Außerdem stehst du ohnehin unmittelbar vor Deiner Pensionierung.
Auch mir wurde vor einigen Jahren so ein Gespräch angeboten. Zugegen wären dann gewesen: Behördenleiter, Stellvertreter, Stellvertreter vom Stellvertreter, Referatsleiter mit dessen Vertreterin, Personalrat mit Stellvertreter usw.usw. Vor ca. 7 -8 Leuten soll ich da über meine gesundheitliche Situation sprechen ??
Nein - so nicht ! Höflich und sachlich teilte ich der Personalabteilung mit, dass ich mich für die Einladung bedanke, jedoch keinen Grund für ein solches Gespräch sehe. Dies wurde dann auch sofort akzeptiert.
Alles Gute !

Gruß vom Schäferhund
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Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Wie oben bereits ausgeführt, ist es so das Dein Dienstherr dieses Gespräch mit Dir führen muss, ob er will oder nicht. Du kannst das ablehnen, Dein Dienstherr nicht. Ich übrigen sollte Dir Dein Arzt gesagt haben, das Migräne auch psychische Auslöser z.B. Stress haben kann. Wenn also Deine Migräneschübe durch den Stress bei der Arbeit ausgelöst werden sollten, muss Dein Dienstherr sogar tätig werden. Daher ist das Vorgehen der Vorsteherin durchaus gerechtfertigt.Birgit hat geschrieben:Ja, Mitsumo, deine Frage ist schon in Ordnung, aber jeder, der weiß, wie sich diese Briefe und nachher das Gespräch auf Menschen mit Migräne auswirken, würde so eine Frage nicht stellen. Umsonst bekommt man heute keine 50% Schwerbehinderung mehr. Ich habe zwischen den Migräneattacken nur 2-3 schmerzfreie Tage, daher auch viele Krankheitstage.
In diesem Gespräch soll eine Lösung gefunden werden, dass ich nicht mehr krank bin. Das wäre, wie, wenn man beinem Einarmigen wartet, dass der Arm nachwächst. Also, es gibt kein Ergebnis.
Was mich stört, ist, dass sie so penetrant dieses Gespräch sucht, wo ich nur noch 5 Monate bis zur Pensionierung habe. Da gibt es wichtigere Arbeiten.
LG Birgit
Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Lieber Schäferhund,
danke für dein Verständnis. Letztes Jahr habe ich der Vorsteherin erklärt, warum so ein Gespräch bei Migräne nichts bringt, und ich hatte auch einen Arztbericht von meiner Schmerztherapeutin mit. Da hatte die Ärztin geschrieben, was von meiner Seite schon alles getan wird, um arbeitsfähig zu bleiben.
Meine Ablehnung zu einem Gespräch wurde akzeptiert.
Ich finde nur, so ein Schreiben dem Mitarbeiter, wenn der noch krank geschrieben ist, zu senden und auch noch ins Haus kommen zu wollen, geht zu weit.
Wenn ich nun zusätzlich eine schwere Krankheit hätte, würde sie sich an mein Bett setzen, um das Gespräch zu führen???
Es geht mir gar nicht um dieses Gespräch, es geht um die Art und Weise, wie das alles abläuft. Das ist völlig unsensibel ( obwohl es hier wohl auch andere Meinungen gibt ). Ich weiß von der Vorsteherin selber, dass ich das Gespräch nach § 84 SGB ablehnen kann, aber danach dürfte sie auch nicht zu mir in das Haus kommen.
LG Birgit
danke für dein Verständnis. Letztes Jahr habe ich der Vorsteherin erklärt, warum so ein Gespräch bei Migräne nichts bringt, und ich hatte auch einen Arztbericht von meiner Schmerztherapeutin mit. Da hatte die Ärztin geschrieben, was von meiner Seite schon alles getan wird, um arbeitsfähig zu bleiben.
Meine Ablehnung zu einem Gespräch wurde akzeptiert.
Ich finde nur, so ein Schreiben dem Mitarbeiter, wenn der noch krank geschrieben ist, zu senden und auch noch ins Haus kommen zu wollen, geht zu weit.
Wenn ich nun zusätzlich eine schwere Krankheit hätte, würde sie sich an mein Bett setzen, um das Gespräch zu führen???
Es geht mir gar nicht um dieses Gespräch, es geht um die Art und Weise, wie das alles abläuft. Das ist völlig unsensibel ( obwohl es hier wohl auch andere Meinungen gibt ). Ich weiß von der Vorsteherin selber, dass ich das Gespräch nach § 84 SGB ablehnen kann, aber danach dürfte sie auch nicht zu mir in das Haus kommen.
LG Birgit
Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Was du als Zumutung empfindest, ist von Seiten der Vorsteherin und von Seiten des Steuerzahlers der über den Gesetzgeber diese Vorschriften erlassen hat, nicht als solche gedacht.
Re: Wer kennt sich mit der Ausführung des §84(2) SGB aus.
Vielen Dank, dann ist ja alles gut.
Birgit
Birgit