Amtsarzt/Dienstunfähigkeitsversicherung

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Stefanie
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Amtsarzt/Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Stefanie »

Hallo!

Bin seit 09/07 pensioniert. Erneute amtsärztliche Untersuchung war 11/08 mit dem Ergebnis: "vor Ablauf von drei Jahren keine erneute Überprüfung erforderlich.." Erhalte seit 09/07 eine Rente aus der Dienstunf.vers.
Frage: Muss mein Dienstherr jetzt, nach Ablauf der drei Jahre nochmals überprüfen, oder kann er es auch lassen?
Wenn keine erneute Überprüfung durch den AA, wie wird sich wohl die DUVersicherung verhalten? Können die mich durch ihre Ärzte prüfen lassen oder kann die evtl. NICHT-MEHR-Überprüfung durch den Dienstherren auch im Sinne von "auf Dauer dienstunfähig" - DUVersicherung muss weiter die Rente zahlen, bedeuten.
Mir wurde gesagt, dass ich, solange der Drei-Jahres-Zeitraum gilt, praktisch ohne Probleme weiter die Rente kriege, weil die Klausel so lautet: "--bei Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses=Berufsunfähigkeit


MfG

Stefanie
Stefanie
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Re: Amtsarzt/Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Stefanie »

Habe vergessen zu schreiben, dass ich derzeit 52 Jahre alt bin. Wurde wegen Dienstunfähigkeit infolge Krankheit pensioniert.
Klaus
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Re: Amtsarzt/Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Klaus »

Ob es eine erneute Untersuchung gibt, entscheidet die Dienststelle. Nicht der Amtsarzt.

Zu der Frage der DU- Versicherung kann ich Dir leider nichts schreiben. Keine Ahnung.
Stefanie
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Re: Amtsarzt/Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Stefanie »

Habe zwischenzeitlich Nachricht v. meinem Dienstherrn, dass ich erneut amtsärztlich untersucht werde. Da ich 52 Jahre alt bin könnte das dann die letzte Untersuchung mit einer abschliessenden Beurteilung sein? Kann sich der Dienstherr über die Empfehlung des AArztes hinwegsetzen? Wie wahrscheinlich ist es, dass der AA Dienstfähigkeit bescheinigt, ich aber trotzdem NICHT wieder reaktiviert werde? (Habe im Oktober eine Einladung zum Pensionistentreffen mit Kaffee u. Kuchen bekommen, ausserdem hat der Kollege vom Personalrat mir mal mitgeteilt, dass mein DIenstherr an einer Zusammenarbeit mit mir nicht mehr interessiert sei...)
Kann ich den AA auf meine DUfäh.vers. ansprechen?: Wenn der nämlich Dienstfähigkeit bescheinigt bekomme ich keine Rente von denen mehr, egal ob ich reaktiviert werde oder nicht!



Gruss, Stefanie
Stefanie
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Re: Amtsarzt/Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Stefanie »

Habe meinem behandelnden Neurologen die Ladung zum AA gezeigt. Daraufhin hat er lediglich bemerkt, dass das schon mal passieren könne und mir die Ladung wieder in die Hand gedrückt. Noch steht nix da, dass ich ein ausführliches Gutachten mitbringen muss (lediglich Arztrechnungen, EKG´s, KKassenbescheide)
Muss ich erst mal kein Attest oder Gutachten von dem Neurologen mitbringen, sondern erst, wenn es ausdrücklich verlangt wird?
Was passiert, wenn der Neurologe sich weigert mir irgendwas auszustellen (lt. seiner Aussage könne er mich nicht richtig beurteilen, weil ich mich ja geweigert habe, eine Psychotherapie (bei seinem Kompagnon, der bei ihm in der Praxis ein Büro hat...) zu machen. Hatte aber ausdrücklich gefragt, ob er mich, trotzdem ich keine Therapie (mehr) machen will, weiterbehandlen würde,was er seinerzeit (im September 2010) bejaht hatte.
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Bundesfreiwild
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Re: Amtsarzt/Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Aller Erfahrung nach wäre es angebracht, ein einigermaßen aktuelles Attest/Gutachten des behandelnden Arztes mitzubringen.
Darin kann auch einfach stehen, dass man weiter in der ärztlichen Betreuung ist und bestimmte Medikamente nimmt. Oder das der Gesundheitszustand sich nicht signifikant verbessert hat. (Ob nun mit oder ohne Therapiesitzungen - muss man evtl. auch nicht genau mitteilen). Wichtig ist, wie der Gesundheitszustand DERZEIT ist und ob man damit den Dienst wieder aufnehmen könnte. Da sollte der behandelnde Arzt dann auch schreiben, dass es seiner Auffasssung nach eben NICHT möglich ist.

Rezepte, Arztrechnungen mitbringen? Hätte ich schon meine Probleme mit, weil ich die jährlich nach der Einkommenssteuererklärung dem Aktenvernichter gönne.

Vielleicht muss man ja auch in der Pension keine oder nur wenig Medikamente nehmen, WEIL man in Pension ist und sich nicht dem Druck am Arbeitsplatz aussetzen muss.
Und die Probleme sich minimieren und Therapiesitzungen nicht nötig sind, WEIL man die Situation am Arbeitsplatz nicht mehr hat. Oft ist ja nicht der Mensch ansich "gestört", sondern die Reaktion auf die verquere Situation/Betriebsklima des Arbeitsplatzes ist der Auslöser und die eigentliche "Krankheit".

Das würde sich wahrscheinlich aber sehr zeitnah ändern, würde man wieder reaktiviert werden - was dann relativ schnell wieder in der erneuten DDU enden würde - also keinen Sinn macht.

So in etwa könnte der behandelnde Arzt in einem gutachterlichen Schreiben argumentieren. So viel kann man auch von seinem Arzt erwarten.
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