Hallo,
ich hatte im Dez. einen 6-tägigen Aufenhalt in einer Privatklinik.
Die Beihilfe erstattet von diesem Aufenhalt nur die Kosten, die die Uniklinik verlangt hätte (Wortlaut des Bescheids gerne auf Nachfrage).
Da die Privatklinik mehr nimmt als die Uniklinik verlang hätte, bleibe ich auf einem Teil der Kosten sitzen.
Mich verwundert diese Vorgehensweise der Beihilfe in Anbetracht des Urteils des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 28.08.2007 (26 K 2202/07) in dem es u.a. heißt:
"Fordert die vom Beihilfeberechtigten aufgesuchte Privatklinik mehr als eine Universitätsklinik, ist das nicht unangemessen, wenn die geforderte Vergütung nach dem Behandlungsvertrag tatsächlich geschuldet ist. Mangels anderweitiger Regelungen folgt aus der Freiheit der Krankenhauswahl die Beihilfefähigkeit des Pflegesatzes von Privatkliniken, auch wenn dieser die Kosten einer Behandlung in einer Universitätsklinik übersteigt. Ob die Kostenunterschiede von einer - medizinisch notwendigen - andersartigen Therapie oder einem höheren Standard bei Unterbringung und Verpflegung herrühren, ist angesichts der Freiheit der Krankenhauswahl unerheblich."
Das ist doch eindeutig, oder?
Ich habe Widerspruch eingelegt (der natürlich abgelehnt wird) und denke ich werde hier (mit Hilfe meines GEW-Rechtsschutzes) klagen.
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Fällen und kann mir einen Rat geben?
Danke,
Jooge
Privatklinikaufenthalt nicht vollständig ersetzt
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