PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderung

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dot
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von dot »

Ich möchte mich noch einmal bei allen bedanken, die Beiträge gepostet haben.
Für mich ist die Sache gut ausgegangen, weil sich tatsächlich herausstellte, dass weiterhin ein Beigilfeanspruch von 70% gilt. Diesbezüglich hatte ich vor etwa einem Jahr schriftlich von einem Beihilfe-Sachbearbeiter eine falsche Auskunft erhalten. Er hatte behauptet, dass über das 25. Lebensjahr eines Kindes hinaus kein Beihilfeanspruch bestehe.
Aufgrund eines Postings hier überprüfte ich den Sachverhalt noch einmal. Dabei stellte sich heraus, dass aufgrund einer Behinderung meines älteren Sohns weiterhin Kindergeld- und damit auch ein Beigilfe-Anspruch besteht, es erfolgte inzwischen eine Nachzahlung.
Eine Änderung des Krankenversicherungsvertrags war also nicht mehr notwendig, mein alter Vertrag ist unter den alten Bedingungen gültig.
Ich bin sehr erleichtert und danke noch einmal für die Unterstützung.

Herzlich Grüße
dot
Andreas Hesse
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Andreas Hesse »

Ich bin sicher das sich alle freuen und das gern gemacht haben!
grummel2005
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von grummel2005 »

Damit beweist das wieder einmal die Tatsache, was ich in den letzten fünf Jahren meiner Krankheitsodyssee mitgemacht und erfahren habe.
Nahezu 100% aller Bescheide sind fehlerhaft - dies ist meine persönliche Erfahrung (!!!) - den Stress, Ärger, finanziellen Aufwand, Hirnzellenverlust bekommt man aber nicht ersetzt.
Oftmals haben Fehler aber auch Folgen, die sich dann nicht mehr reparieren lassen, wenn Behörden oder Firmen nicht mitspielen.
Sogar Softwarefehler bei der Berechnung von BAFÖG habe ich schon festgestellt (Freibeträge falsch eingepflegt), so dass ich mir immer alle Gesetzesquellen nennen lasse die zu einem Bescheid geführt haben und alle Berechnungen ebenfalls.
Es ist zwar dann sehr mühselig alles nachzuvollziehen, kostet mich dann auch wieder Nerven und Hirnschmalz und zahlreiche Mails und Telefonate mit den Sachberbeitern, bringt mich aber selbst dann auch zum Ziel.

Ich freue mich außerordentlich für Dich und wünsche weiterhin alles gute!
Johnny75
Beiträge: 89
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Johnny75 »

grummel2005 hat geschrieben: Es ist zwar dann sehr mühselig alles nachzuvollziehen, kostet mich dann auch wieder Nerven und Hirnschmalz und zahlreiche Mails und Telefonate mit den Sachberbeitern, bringt mich aber selbst dann auch zum Ziel.
Und hält zusätzlich die grauen Zellen fit und trägt damit zur Gesunderhaltung bei :D
Gerda Schwäbel
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Johnny75 hat geschrieben:Und hält zusätzlich die grauen Zellen fit und trägt damit zur Gesunderhaltung bei :D
Das ist aber wohl vergebliche Liebesmüh! Wenn jemand aufgrund eines Vorgangs - dem ganz offensichtlich ein Kommunikationsproblem zugrunde liegt - die Schlussfolgerung zieht, dass nahezu 100 % aller Bescheide fehlerhaft seien, ist nach meiner Einschätzung Hopfen und Malz verloren. :roll:
grummel2005
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von grummel2005 »

@Johnny75
Wenn man schon krank genug ist, dass man in vorzeitigem Ruhestand gehen muss, denke ich, dass diese Bemerkung mehr als deplaziert ist!!!

@Gerda Schwäbel
Bitte lesen, dann verstehen, dann Gehirn einschalten, dann schreiben.
Was für ein Kommunikationsproblem?
Wenn ich in der Zeit sage und schreibe 17 Bescheide bekommen habe, von denen 15 völlig falsch waren, weil die Sachbearbeiter nicht korrekt gearbeitet haben und einer falsch war, weil im System die falschen Zahlen hinterlegt waren, sind das keine Schlussfolgerungen, sondern Tatsachen, die an sich schon mehr als traurig sind, als dass man sich dann auch noch verhöhnen lassen muss.

SCNR
Blue Ice Ultra
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Blue Ice Ultra »

grummel2005 hat geschrieben:@Johnny75
Wenn man schon krank genug ist, dass man in vorzeitigem Ruhestand gehen muss, denke ich, dass diese Bemerkung mehr als deplaziert ist!!!

@Gerda Schwäbel
Bitte lesen, dann verstehen, dann Gehirn einschalten, dann schreiben.
Was für ein Kommunikationsproblem?
Wenn ich in der Zeit sage und schreibe 17 Bescheide bekommen habe, von denen 15 völlig falsch waren, weil die Sachbearbeiter nicht korrekt gearbeitet haben und einer falsch war, weil im System die falschen Zahlen hinterlegt waren, sind das keine Schlussfolgerungen, sondern Tatsachen, die an sich schon mehr als traurig sind, als dass man sich dann auch noch verhöhnen lassen muss.

SCNR
Ich weiß nicht was Deine Kommentare sollen, außer das sie vollkommen deplatziert und überflüssig sind.

Offensichtlich hat es der TS nicht für notwendig gehalten die Beihilfestelle über diesen speziellen Umstand zu informieren. Dann sind natürlich sämtliche Bescheide die auf Grundlage einer nicht (korrekt) übermittelten Informationen erlassen wurden rechtswidrig. Der schwarze Peter liegt aber IMHO nicht bei der Beihilfestelle sondern beim TS.

Insofern gebe ich Madame Schwäbel Recht wenn sie feststellt das dem ganzen Sachverhalt ein Kommunikationsproblem zu Grunde liegt.
Steinbock
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Steinbock »

Hallo Andreas,
Andreas Hesse hat geschrieben:Eine Möglichkeit wäre die Anwendung nach §204 VVG
Da heisst es:
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt....
Nein - hier handelt es sich nicht um einen Tarifwechsel sondern nur um eine Hochstufung der Beihilfetarife von 30 auf 50 %.

Diesen Unterschied sollte allerdings ein PKV-Beihilfespezialist sprich "unabhängiger Makler" wissen.

Gruß vom Steinbock
Andreas Hesse
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Andreas Hesse »

Der Unterschied ist mir schon bekannt, aber es wäre unter Umständen in Anlehnung an das Gesetz eine Möglichkeit gewesen den Versicherer zu einer Änderung des neuen Vertrages mit Unterdeckung in eine bessere Variante zu bewegen. Hinsichtlich einiger fehlender Hintergrundinfos nur ein Schuss "ins Blaue".

Im Normalfall und ohne solche besonderen Voraussetzungen - wie in diesem Fall - klappt das nicht. Da gebe ich Dir völlig Recht.
Steinbock
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Steinbock »

Hallo Andreas,

welche fehlende Hintergrundinfos meinst Du denn ?

Es fehlten keine - hier ging es um eine Beihilfeminderung von 70 auf 50 %.

Bei solchen Fragen zeichnet sich das Fachwissen des Beihilferechts ab.

Gruß vom Steinbock
Andreas Hesse
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Re: PKV - Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderun

Beitrag von Andreas Hesse »

Meldefrist z.B.? Wann Wegfall der Grundlage gemäß der jeweils gültigen LBhVO/BBvH, wann trat die bedingte Handlungsunfähigkeit (104 bis 113 BGB) durch den stationären Aufenthalt ein ect.
Da gab es einige Ansatzpunkte die möglich gewesen wären... Mein kurzer PN-Austausch mit dot hat es geklärt. Warum nun über "vergossenen Wein" sinieren? Oder möchtest Du mich examieren? :wink:
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