Amtsärtzliche Untersuchung
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Amtsärtzliche Untersuchung
Hallo bin neu hier und habe ein Problem. Ich bin A12 und arbeite an einer Hochschule in BW. Der Ärger fing vor einigen Jahren an. Mein alter Chef hat mich für 2005 zur Beförderung von A11 nach A12 beantragt, diese wurde durch das Ministerium auch posotiv beschieden. Dann ist mein Chef in den Ruhestand (aus Altersgründen) versetzt worden und meine neue Chefin wollte meine die Beförderung aus irgendeinen Grund verhinden. Dies konnte ich durch einen Rechtsanwalt abwehren. Warum sie die Beförderung verhindern wollte, weiß ich bis heute nicht, es wurde nie darüber geredet und meine Anfragen diesbezüglich wurden nicht beantwortet. Ende 2009 wurde ich krank (Grund. Bossing) und war 5 Monate nicht im Dienst, danach machte ich eine Wiedereingliederung. Im August 2011 habe ich einen Bandscheibenvorfall erlitten und war 2,5 Monate Krankgeschrieben, danach habe ich wiederum eine Wiedereingliederung gemacht. Mit Einschreiben per Rückschein erhielt ich am 22.12.11 die dienstliche Weisung mich amtsärztlich untersuchen zu lassen, bezüglich meiner Dienstfähigkeit. Zu diesem Zeitpunkt hatt ich noch kurz Wiedereingliederung, jetzt arbeite ich wieder 100%. Gegen diese Weisung habe ich Widerspruch eingelegt, jedoch hat die Hochschule diesen Widerspuch zurückgewiesen. Meiner Ansicht nach gibt es keinen Grund für eine Amtsärztliche Untersuchung. Ist es sinnvoll dagegen vor das Verwaltungsgericht zu ziehen?
Danke
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Der Aufforderung zum Amtsarzt zu gehen musst du nachkommen, ein Einspruch wird keinen Erfolg haben, da du ja über längere Zeit krank warst auch wenn du jetzt wieder 100% wieder im Dienst bist. Es soll halt festgestellt werden ob du auf Dauer wieder dienstfähig bist oder ein evtl. Rückfall zu erwarten ist.
egyptwoman
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Ok, aber wie stelle ich fest bzw. der Amtsarzt, ob ich wieder einen Bandscheibenvorfall bekomme? Ich glaube nicht, dass das möglich ist
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Hallo crash64,
also Deine Geschichte hört sich echt ganz böse an:
- man wollte Deine Beförderung rückgängig machen,
- Deine Anfragen wurden nicht beantwortet,
- Du wurdest durch Bossing krank,
- obwohl Du erfreulicherweise wieder gesund bist, sollst du aus unerfindlichen Gründen zum Amtsarzt.
Irgendwas stimmt doch da nicht. An Deiner Stelle würde ich gegen die beabsichtigte Untersuchung aber nicht vorgehen. Es kommt auch nur sehr selten vor, dass Verwaltungsgerichte durch einen entsprechenden Erlass eine Untersuchung unterbinden. Lass dich einfach untersuchen und Du erfährst evtl. vom Amtsarzt nähere Einzelheiten, was der ganze Schwachsinn überhaupt soll. Gegen dann erfolgende Entscheidungen Deines Dienstherrn, kannst Du später immer noch juristisch vorgehen. Kann es sein, dass man Dich loswerden möchte ?
Gruß
Schäferhund
also Deine Geschichte hört sich echt ganz böse an:
- man wollte Deine Beförderung rückgängig machen,
- Deine Anfragen wurden nicht beantwortet,
- Du wurdest durch Bossing krank,
- obwohl Du erfreulicherweise wieder gesund bist, sollst du aus unerfindlichen Gründen zum Amtsarzt.
Irgendwas stimmt doch da nicht. An Deiner Stelle würde ich gegen die beabsichtigte Untersuchung aber nicht vorgehen. Es kommt auch nur sehr selten vor, dass Verwaltungsgerichte durch einen entsprechenden Erlass eine Untersuchung unterbinden. Lass dich einfach untersuchen und Du erfährst evtl. vom Amtsarzt nähere Einzelheiten, was der ganze Schwachsinn überhaupt soll. Gegen dann erfolgende Entscheidungen Deines Dienstherrn, kannst Du später immer noch juristisch vorgehen. Kann es sein, dass man Dich loswerden möchte ?
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Einen Grund gibt es dafür schon, nämlich festzustellen wie Dein gesundheitlicher Zustand ist und ob zukünftig weitere längere AU-Zeiten drohen. Sinn dagegen vorzugehen macht das nicht wirklich, da die Überprüfung durch einen Amtsarzt legitim ist.crash64 hat geschrieben:Hallo bin neu hier und habe ein Problem. Ich bin A12 und arbeite an einer Hochschule in BW. Der Ärger fing vor einigen Jahren an. Mein alter Chef hat mich für 2005 zur Beförderung von A11 nach A12 beantragt, diese wurde durch das Ministerium auch posotiv beschieden. Dann ist mein Chef in den Ruhestand (aus Altersgründen) versetzt worden und meine neue Chefin wollte meine die Beförderung aus irgendeinen Grund verhinden. Dies konnte ich durch einen Rechtsanwalt abwehren. Warum sie die Beförderung verhindern wollte, weiß ich bis heute nicht, es wurde nie darüber geredet und meine Anfragen diesbezüglich wurden nicht beantwortet. Ende 2009 wurde ich krank (Grund. Bossing) und war 5 Monate nicht im Dienst, danach machte ich eine Wiedereingliederung. Im August 2011 habe ich einen Bandscheibenvorfall erlitten und war 2,5 Monate Krankgeschrieben, danach habe ich wiederum eine Wiedereingliederung gemacht. Mit Einschreiben per Rückschein erhielt ich am 22.12.11 die dienstliche Weisung mich amtsärztlich untersuchen zu lassen, bezüglich meiner Dienstfähigkeit. Zu diesem Zeitpunkt hatt ich noch kurz Wiedereingliederung, jetzt arbeite ich wieder 100%. Gegen diese Weisung habe ich Widerspruch eingelegt, jedoch hat die Hochschule diesen Widerspuch zurückgewiesen. Meiner Ansicht nach gibt es keinen Grund für eine Amtsärztliche Untersuchung. Ist es sinnvoll dagegen vor das Verwaltungsgericht zu ziehen?
Danke
Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Ok, ich sehe das ein wenig anders. Ich frage mich, warum kommt die Weisung so spät und nicht während der Krankheit bzw. kurz danach? Warum kommt die dienstliche Weisung nach einem Schreiben meines Rechtsanwaltes an die Dienststelle? Ich halte das Argument der Fürsorgepflicht für einseitig angewendet. Als mein Arzt ein Attest für einen rückengerechten Arbeitsplatz ausgestellt hat, ist lange nichts passiert, erst nach massiven nachhaken meinerseits kam was ins rollen bezüglich Arbeitsplatz. Der Sinn der Untersuchung ist mir nicht ganz schlüssig, da ich wieder zu 100% da bin, die Dienststellenleitung weiß, dass ich Halbmarathon laufe, regelmäßig Mountainbike fahre. Auch kann der Amtsarzt nicht in die Zukunft blicken, wer weiß was in einigen Jahren passiert. Wenn die Dienststelle meint, ich sei dienstunfähig müßte sie mich ja ab sofort nach Hause schicken, sonst verletzen sie ja ihre Fürsorgepflicht.Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Einen Grund gibt es dafür schon, nämlich festzustellen wie Dein gesundheitlicher Zustand ist und ob zukünftig weitere längere AU-Zeiten drohen. Sinn dagegen vorzugehen macht das nicht wirklich, da die Überprüfung durch einen Amtsarzt legitim ist.
Wie gesagt, ich bin der Meinung hier geht es nur um Schikane und den versuch der Demütigung.
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
hallo crash64,
hast Du bereits mit Deinem Personalrat darüber gesprochen ? Häufig ist es so, dass dieser ähnlich gelagerte, vorausgegangene Fälle kennt und Dir dann von deren Ausgang berichten kann. Mir ist natürlich durchaus bewusst, dass gelegentlich Personalräte mehr die Interessen der Amtsleitung und weniger die des Personals vertreten (in kleineren Dienststellen häufiger zu beobachten !) aber das muss ja nicht überall so sein.
So wie ich die Sachlage sehe, ist das Verhältnis zwischen Dir und der Führungsebene etwas gespannt. Durchaus denkbar, dass dies eine kleine "Machtdemonstration" sein soll. Trotzdem: Lasse Dich untersuchen !! Deine Auslagen werden ersetzt und vielleicht kann Dir der Amtsarzt dann auch mehr dazu sagen.
Wünsche Dir viel Glück !
hast Du bereits mit Deinem Personalrat darüber gesprochen ? Häufig ist es so, dass dieser ähnlich gelagerte, vorausgegangene Fälle kennt und Dir dann von deren Ausgang berichten kann. Mir ist natürlich durchaus bewusst, dass gelegentlich Personalräte mehr die Interessen der Amtsleitung und weniger die des Personals vertreten (in kleineren Dienststellen häufiger zu beobachten !) aber das muss ja nicht überall so sein.
So wie ich die Sachlage sehe, ist das Verhältnis zwischen Dir und der Führungsebene etwas gespannt. Durchaus denkbar, dass dies eine kleine "Machtdemonstration" sein soll. Trotzdem: Lasse Dich untersuchen !! Deine Auslagen werden ersetzt und vielleicht kann Dir der Amtsarzt dann auch mehr dazu sagen.
Wünsche Dir viel Glück !

- Bundesfreiwild
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
In solchen Fällen muss man das ganze einfach als Machtspielchen sehen - und mitspielen.
Der Amtsarzt wird feststellen müssen, dass deine Erkrankung abgehakt ist, dass du fit genug für Sport bist, dass du wieder Vollzeit 100pro arbeitest.
Wie soll der zu dem Schluss kommen, dass du dienstUNfähig wärest?
Eine dauerhafte Dienstunfähig kann nur bescheinigt werden, wenn nicht abstellbare gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die auch mit betrieblichen Veränderungen nicht dazu führen würden, dass man seinen - oder auch einen anderen - Job macht. Es ist ja auch immer erst zu prüfen, ob jemand eine andere Tätigkeit machen kann, bevor man ihn kaputt schreibt.
Krank wird jeder mal im Leben, auch mal länger. Ein Bandscheibenvorfall - auch mit anschließender Reha und Wiedereingliederung ist kein GRUND für eine DDU.
Im Gegenteil, die Reha und die WE hat ja zur vollen Dienstfähigkeit geführt und damit ihren Zweck erfüllt.
Also - ich möchte den Amtsarzt sehen, der da eine DDU verkündet.
Na klar - die WOLLEN ja auch, dass man sich durch diese Untersuchung in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt. Alles Strategie. Dem kannst du nur deine eigene Strategie entgegensetzen, nämlich cool bleiben und sachlich mit dem Amtsarzt reden.
Je weniger du dich über die Sache aufregst, desto mehr ärgerst du die Veranlasser des ganzen.
Die wollen ja, dass du in Wallung gerätst und dann evtl. einen dienstrechtlichen Fehler machst.
Also - don't panic!
Ein Tipp: Beim Betriebs/Amtsarzt eine Unterschrift leisten, die den Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Dienstherrn befreit. Damit erlaubst du die Weitergabe der Inhalte z. B. deiner Atteste und Diagnosen. Die braucht der Dienstherr aber nicht. Ihm muss das Ergebnis der Untersuchung reichen - nämlich "dienstfähig" oder "dienstunfähig" oder "dienstfähig unter folgenden Bedingungen".
Der Amtsarzt wird feststellen müssen, dass deine Erkrankung abgehakt ist, dass du fit genug für Sport bist, dass du wieder Vollzeit 100pro arbeitest.
Wie soll der zu dem Schluss kommen, dass du dienstUNfähig wärest?
Eine dauerhafte Dienstunfähig kann nur bescheinigt werden, wenn nicht abstellbare gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die auch mit betrieblichen Veränderungen nicht dazu führen würden, dass man seinen - oder auch einen anderen - Job macht. Es ist ja auch immer erst zu prüfen, ob jemand eine andere Tätigkeit machen kann, bevor man ihn kaputt schreibt.
Krank wird jeder mal im Leben, auch mal länger. Ein Bandscheibenvorfall - auch mit anschließender Reha und Wiedereingliederung ist kein GRUND für eine DDU.
Im Gegenteil, die Reha und die WE hat ja zur vollen Dienstfähigkeit geführt und damit ihren Zweck erfüllt.
Also - ich möchte den Amtsarzt sehen, der da eine DDU verkündet.
Na klar - die WOLLEN ja auch, dass man sich durch diese Untersuchung in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt. Alles Strategie. Dem kannst du nur deine eigene Strategie entgegensetzen, nämlich cool bleiben und sachlich mit dem Amtsarzt reden.
Je weniger du dich über die Sache aufregst, desto mehr ärgerst du die Veranlasser des ganzen.
Die wollen ja, dass du in Wallung gerätst und dann evtl. einen dienstrechtlichen Fehler machst.
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Ein Tipp: Beim Betriebs/Amtsarzt eine Unterschrift leisten, die den Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Dienstherrn befreit. Damit erlaubst du die Weitergabe der Inhalte z. B. deiner Atteste und Diagnosen. Die braucht der Dienstherr aber nicht. Ihm muss das Ergebnis der Untersuchung reichen - nämlich "dienstfähig" oder "dienstunfähig" oder "dienstfähig unter folgenden Bedingungen".
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Ich glaube du meinst sicherlich keine Unterschrift zur Entbindung der Schweigepflicht.Bundesfreiwild hat geschrieben:Ein Tipp: Beim Betriebs/Amtsarzt eine Unterschrift leisten, die den Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Dienstherrn befreit. Damit erlaubst du die Weitergabe der Inhalte z. B. deiner Atteste und Diagnosen. Die braucht der Dienstherr aber nicht. Ihm muss das Ergebnis der Untersuchung reichen - nämlich "dienstfähig" oder "dienstunfähig" oder "dienstfähig unter folgenden Bedingungen".
egyptwoman
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Huch... da ist mal wieder ein Buchstabe in der Schnelltippselei untergegangen! Na klar - KEINE!
Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Hallo,
danke für die Infos. Das mit der Entbindung der Schweigepflicht beim Amtsarzt wußte ich nicht. Selbstverstädlich werde ich ihn nicht von der Schweigepflicht entbinden. Mein Hausarzt hat übrigens nur den Kopf geschüttelt, als ich gesagt habe, dass die Dienststelle mich per dienstliche Weisung zum Amtsarzt schicken möchte.
danke für die Infos. Das mit der Entbindung der Schweigepflicht beim Amtsarzt wußte ich nicht. Selbstverstädlich werde ich ihn nicht von der Schweigepflicht entbinden. Mein Hausarzt hat übrigens nur den Kopf geschüttelt, als ich gesagt habe, dass die Dienststelle mich per dienstliche Weisung zum Amtsarzt schicken möchte.
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Ein Amtsarzt ist eben auch ein Arzt und jeder Arzt ist an seine Schweigepflicht gebunden. Deinen Dienstherrn geht es überhaupt nix an was genau du hast oder welche medizinischen Maßnahmen dagegen unternommen worden. Der muss nur wissen ob du krank oder gesund bist, ob du dienstfähig oder dienstunfähig bist. Alles andere sind Informationen die nur den Arzt und dich etwas angehen, allenfalls noch deine Krankenkasse. Ich sag immer wenn ich will das andere außer meinem Arzt über meinen Zustand wissen sollen dann kann ich gleich ein Buch veröffentlichen oder das bei Facebook einstellen.
Du weißt ja selbst je mehr Leute davon wissen umso mehr spricht sich das rum auch wenn die entsprechenden Stellen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
egyptwoman

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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
So ein Ärger, ich musste diesen Schrieb von wegen Befreiung Schweigepflicht unterschreiben, da sonst der Amtsarzt nicht tätig geworden wäre.
LG
sheela
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- Bundesfreiwild
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
Also wirklich. Im Leben muss man nur eines - irgendwann sterben.
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist keine Notwendigkeit, damit der Betriebsarzt tätig wird. Du hast dich erpressen lassen.
NIEMAND muss den Wisch unterschreiben.
Wenn das so wäre, hätte z.B. bei der Telekom die Hälfte der betriebsärztlichen Untersuchungen nicht stattgefunden, weil genau diese Unterschrift nicht gegeben wurde.
Hier gehts doch nur darum, dass der ARbeitgeber nicht nur das Gutachten mit dem ERGEBNIS bekommt, sondern auch sämtliche Tests, Diagnosen, etc. Und die benutzt er dann, um die Menschen so richtig in die Pfanne zu hauen, wenn er genau weiss, wo man ihn gesundheitlich "packen" kann.
Leute, lasst euch doch nicht ins Bockshorn jagen. Der Betriebsarzt kann seinen Job auch ohne die Unterschrift machen, bloss bekommt der ARbeitgeber dann nicht sämtliche haarkleinen Auskünfte über den Gesundheitszustand des Beamten.
Also... das ist echt eine Frechheit von dem Arzt.
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist keine Notwendigkeit, damit der Betriebsarzt tätig wird. Du hast dich erpressen lassen.
NIEMAND muss den Wisch unterschreiben.
Wenn das so wäre, hätte z.B. bei der Telekom die Hälfte der betriebsärztlichen Untersuchungen nicht stattgefunden, weil genau diese Unterschrift nicht gegeben wurde.
Hier gehts doch nur darum, dass der ARbeitgeber nicht nur das Gutachten mit dem ERGEBNIS bekommt, sondern auch sämtliche Tests, Diagnosen, etc. Und die benutzt er dann, um die Menschen so richtig in die Pfanne zu hauen, wenn er genau weiss, wo man ihn gesundheitlich "packen" kann.
Leute, lasst euch doch nicht ins Bockshorn jagen. Der Betriebsarzt kann seinen Job auch ohne die Unterschrift machen, bloss bekommt der ARbeitgeber dann nicht sämtliche haarkleinen Auskünfte über den Gesundheitszustand des Beamten.
Also... das ist echt eine Frechheit von dem Arzt.
- Bundesfreiwild
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Re: Amtsärtzliche Untersuchung
P.S.:
Ich habe in paar Tagen auch wieder mal einen Betriebsarzt-Besuch vor mir (zum 5. Mal in 5 Jahren)
Wenn der mir mit der Entbindungsunterschrift SO blöd kommen würde, dann würde ich ihn fragen, ob er eine Anzeige wegen versuchter Nötigung am Hals haben möchte.
Wenn er dann nicht einlenkt - aufstehen und gehen und sofort meinen Anwalt damit beauftragen, den Arzt wegen versuchter Nötigung anzuzeigen.
Personalstelle schriftlich über den Vorfall informieren, was da versucht wurde und um einen neuen Termin (evtl. bei einem anderen Arzt) bitten.
Wenn man seine Rechte kennt, ist eher schwer zu beeindrucken oder gar zu manipulieren.
Ich habe in paar Tagen auch wieder mal einen Betriebsarzt-Besuch vor mir (zum 5. Mal in 5 Jahren)

Wenn der mir mit der Entbindungsunterschrift SO blöd kommen würde, dann würde ich ihn fragen, ob er eine Anzeige wegen versuchter Nötigung am Hals haben möchte.
Wenn er dann nicht einlenkt - aufstehen und gehen und sofort meinen Anwalt damit beauftragen, den Arzt wegen versuchter Nötigung anzuzeigen.
Personalstelle schriftlich über den Vorfall informieren, was da versucht wurde und um einen neuen Termin (evtl. bei einem anderen Arzt) bitten.
Wenn man seine Rechte kennt, ist eher schwer zu beeindrucken oder gar zu manipulieren.