Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine Frage zur Beihilfe:
Folgendes Problem
ich habe hier eine beihilfefähige Rechnung und damals wurde kein Rezept
ausgestellt.
Nötig war die Behandlung.
Das Rezept stammt aktuell aus Januar 2012.
Was meint ihr?
Hat die Beihilfestelle da ein Problem?
oder geht das in Ordnung?
Allerbesten Dank für eure Tipps,
Grüße c.
Beihilfe: Rechnung älter als Rezept??
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Re: Beihilfe: Rechnung älter als Rezept??
Rechnungen und Rezepte müssen innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum bei der Beihilfe eingereicht werden, wenn das Rezept später ausgestellt wurde als die Rechnung diese aber noch in der Jahresfrist liegen, ist es kein Problem dies bei der Beihilfe einzureichen.
egyptwoman
egyptwoman
Re: Beihilfe: Rechnung älter als Rezept??
Hallo Egyptwoman,
besten Dank für deine Antwort!!!
(vielleicht rettest du mich ja aus meinem Schlamassel)
Darf ich noch einmal nachfragen ob ichs richtig verstanden habe:
ich komme jetzt ein bisschen aus der Reserve:
Hörgerät gekauft ohne Rezept Sommer 2011
Rezept, dass Hörgerät verordnet wird jetzt aktuell im Januar 2012
beides innerhalb der Jahresfrist.
Das heißt der Beihilfe ist das wirklich egal?
das wär ja supi.
(gilt vielleicht im Übrigen auch für meine Frage wegen der Apothekenrechungen
vor ein paar Tagen, was meinst du?)
Allerallerbesten Dank!
c.
PS: so wie du schreibst darf ich annehmen, du bist vom FAch?
)
besten Dank für deine Antwort!!!

(vielleicht rettest du mich ja aus meinem Schlamassel)
Darf ich noch einmal nachfragen ob ichs richtig verstanden habe:
ich komme jetzt ein bisschen aus der Reserve:
Hörgerät gekauft ohne Rezept Sommer 2011
Rezept, dass Hörgerät verordnet wird jetzt aktuell im Januar 2012
beides innerhalb der Jahresfrist.
Das heißt der Beihilfe ist das wirklich egal?
das wär ja supi.
(gilt vielleicht im Übrigen auch für meine Frage wegen der Apothekenrechungen
vor ein paar Tagen, was meinst du?)
Allerallerbesten Dank!
c.
PS: so wie du schreibst darf ich annehmen, du bist vom FAch?

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Re: Beihilfe: Rechnung älter als Rezept??
Es ist unerheblich ob du das Hörgerät voriges Jahr so wie dich verstanden habe ohne Rezept gekauft hast, für die Beihilfe ist das Rezept und der darauf vermerkte Betrag wichtig. Es kann möglich sein das nochmal eine Nachfrage kommt warum du das Hörgerät schon voriges Jahr hattest und das Rezept erst dieses Jahr bekommen hast, dann schreibst du es denen halt stichhaltig, generell können die für jede Rechnung oder Rezept nachforschungen anstellen, aber in aller Regel erkennen sie die eingereichten Belege an.
Ne vom Fach bin ich nicht, aber da ich schon öfter Beihilfe in Anspruch nehmen musste, informiert man sich halt auch entsprechend um bei evtl. Unstimmigkeiten gewappnet zu sein. Immer schön alle Belege einreichen, wenn die mal nen Problem damit haben melden die sich schon bei dir. Unter Umständen kann dir dann auch dein Arzt der das Rezept ausgestellt hat was schriftliches geben.
Aber reich die Belege halt erstmal ein und dann wirst du sehen ob die damit ein Problem haben oder nicht. Wie gesagt ich kenne nur wenige Fälle in denen eingereichte Belege beanstandet worden.
egyptwoman
Ne vom Fach bin ich nicht, aber da ich schon öfter Beihilfe in Anspruch nehmen musste, informiert man sich halt auch entsprechend um bei evtl. Unstimmigkeiten gewappnet zu sein. Immer schön alle Belege einreichen, wenn die mal nen Problem damit haben melden die sich schon bei dir. Unter Umständen kann dir dann auch dein Arzt der das Rezept ausgestellt hat was schriftliches geben.
Aber reich die Belege halt erstmal ein und dann wirst du sehen ob die damit ein Problem haben oder nicht. Wie gesagt ich kenne nur wenige Fälle in denen eingereichte Belege beanstandet worden.
egyptwoman
Re: Beihilfe: Rechnung älter als Rezept??
Hallo!
Entgegen der anderen Antwort habe ich es bisher nur so erlebt, dass die Beihilfe durchaus nicht unbedingt bezahlt, wenn das Rezept erst später ausgestellt wurde.
Bei mir war das so, dass ich regelmäßig zur KG muss und da auch regelmäßig Rezepte vom Arzt bekomme. Als einmal ein neues Rezept nötig war, wollte ich zum Arzt, der hatte aber kurzfristig die Praxis für eine Woche geschlossen und die Vertretungsärzte wollten mir kein KG-Rezept ausstellen.
Also bin ich trotzdem zur KG gegangen und habe dann in der darauffolgenden Woche das Rezept besorgt. Die Beihilfe hat dann hinterher aber nur die Behandlungen bezahlt, die nach dem Ausstelldatum des Rezeptes lagen, die Behandlungen, die ich erstmal quasi ohne Rezept hatte, wurden nicht erstattet.
Viele Grüße
Entgegen der anderen Antwort habe ich es bisher nur so erlebt, dass die Beihilfe durchaus nicht unbedingt bezahlt, wenn das Rezept erst später ausgestellt wurde.
Bei mir war das so, dass ich regelmäßig zur KG muss und da auch regelmäßig Rezepte vom Arzt bekomme. Als einmal ein neues Rezept nötig war, wollte ich zum Arzt, der hatte aber kurzfristig die Praxis für eine Woche geschlossen und die Vertretungsärzte wollten mir kein KG-Rezept ausstellen.
Also bin ich trotzdem zur KG gegangen und habe dann in der darauffolgenden Woche das Rezept besorgt. Die Beihilfe hat dann hinterher aber nur die Behandlungen bezahlt, die nach dem Ausstelldatum des Rezeptes lagen, die Behandlungen, die ich erstmal quasi ohne Rezept hatte, wurden nicht erstattet.
Viele Grüße
Re: Beihilfe: Rechnung älter als Rezept??
Hallo Alex, danke für deine Antwiort.
Ich habe bei der Beihilfestelle angerufen
und das Ergebnis ist nicht unbedingt rosig.
Ich soll das alles mal einreichen und sie treffen dann eine Einzelfallentscheidung.
Ich habe bei der Beihilfestelle angerufen
und das Ergebnis ist nicht unbedingt rosig.
Ich soll das alles mal einreichen und sie treffen dann eine Einzelfallentscheidung.
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Re: Beihilfe: Rechnung älter als Rezept??
Formal gesehen ist es so, das ein nachträglich ausgestelltes Rezept (oder später ausgestelltes) nach Ansicht der VG regelmäßig nicht das Attribut "ärztlich verordnet" im Sinne des Beihilferechts erfüllt. Je nach Beihilfestelle kann es sein, das die Aufwendungen nicht anerkannt werden.